Der Baden-Württembergische VGH hat in seiner Sitzung vom 5.5. die letztes Jahr abgeänderte Hilfsfrist von 15 auf 12 Minuten wieder gekippt. Das Land BaWü steht nun im Zugzwang den entsprechenden Passus dieses jahr zu ändern, dies hat Staatssekretär Klenk bereits angekündigt.
SWR
VGH (Urteilsbegründung steht noch aus)
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