sdvl schrieb:
Im Zuge der neuen Funkrufnamenregelung BW wurde (...) umbenannt. Weitere Umbenennungen, gerade im Bereich der Ortsvereine, werden vermutlich zu einem späteren Zeitpunkt folgen.
Da ich das Thema gerade hier im Forum wieder gefunden habe, würde mich Interessieren, wie andere Gemeinschaften in BaWü mit der neuen Funkrufnamenregelung umgehen.
Zumindest in unserem KV hat es für ziemlichen Unmut gesorgt und wir wurden angehalten, die Vorgabe vorerst nicht umzusetzen, da man nochmals versuchen möchte, diese Regelung auf Landesebene anzugehen bzw. zu ändern.
Gibt es da in euren Gemeinschaften/Kreisen ähnliche Vorgehensweisen oder Anweisungen?
Für alle Interessierten:
Es geht um diese neue Regelung, insbesondere um die Punkte 2.1.4 - 1.TKZ bzw. 2.2.3:
lfs-bw.de/fileadmin/LFS-BW/the…en_und_OPTA_Plan_2021.pdf
Praktisch hat dies zur Folge, dass alle individuellen nummerischen Ortskennzeichnungen der Gemeinschaften auf Ortsebene ersetzt werden durch einheitliche Nummerungen idR 51 und Ortsname anstatt Kreisname - also bspw. RK Kreisname 61/19-1 wird zu RK OrtsnameA 51/19-1 und RK Kreisname 68/19-1 wird zu RK OrtsnameB 51/19-1. In Orten mit mehreren Gliederungen wird entsprechend hochgezählt - also bspw. Sama Kreisname 21/19-1 wird zu Sama OrtsnameA 51/19-1 und RK Kreisname 63/19-1 wird zu RK OrtsnameA 52/19-1.
Würde mich hier über euren Input freuen.