Hallo zusammen,
ich bin zur Zeit in der Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger in Hessen.
Da meine ausbildende Klinik nicht alle nötigen Fachabteilungen hat, die ich in der Ausbildung durchlaufen muss, gibt es Kooperationsverträge mit anderen Kliniken. Einer dieser Kliniken ist ein "kirchliches" Krankenhaus und die haben mir gesagt dass die Kirche ihre eigenen Gesetze hat.
Ich habe dort bis 21 Uhr Spätdienst und am nächsten Tag wieder um 6 Uhr Frühdienst.
Laut Arbeitszeitgesetz, kann die Ruhezeit in der Pflege von 11 Stunden auf 20 Stunden verkürzt werden. Aber zwischen 21 Uhr und 6 Uhr sind es ja nur 9 Stunden. Und als ich das mit der gesetzlichen Ruhezeit angesprochen habe, hieß es halt, sie hätten ihre eigenen Gesetze.
Jetzt meine Frage, kennt sich jemand damit aus?
Ist das tatsächlich so, dass kirchliche Häuser da ihr eigenes Ding machen können?
Ich habe im Internet nichts dazu gefunden. Ich finde immer nur den §5 Arbeitszeitgesetz...
Ich habe meinen Schulleiter von der Krankenpflegeschule gefragt, aber er wusste es auch nicht, wollte sich aber mal erkundigen.
Allerdings wollte ich hier auch mal parallel nachfragen.
LG
ich bin zur Zeit in der Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger in Hessen.
Da meine ausbildende Klinik nicht alle nötigen Fachabteilungen hat, die ich in der Ausbildung durchlaufen muss, gibt es Kooperationsverträge mit anderen Kliniken. Einer dieser Kliniken ist ein "kirchliches" Krankenhaus und die haben mir gesagt dass die Kirche ihre eigenen Gesetze hat.
Ich habe dort bis 21 Uhr Spätdienst und am nächsten Tag wieder um 6 Uhr Frühdienst.
Laut Arbeitszeitgesetz, kann die Ruhezeit in der Pflege von 11 Stunden auf 20 Stunden verkürzt werden. Aber zwischen 21 Uhr und 6 Uhr sind es ja nur 9 Stunden. Und als ich das mit der gesetzlichen Ruhezeit angesprochen habe, hieß es halt, sie hätten ihre eigenen Gesetze.
Jetzt meine Frage, kennt sich jemand damit aus?
Ist das tatsächlich so, dass kirchliche Häuser da ihr eigenes Ding machen können?
Ich habe im Internet nichts dazu gefunden. Ich finde immer nur den §5 Arbeitszeitgesetz...
Ich habe meinen Schulleiter von der Krankenpflegeschule gefragt, aber er wusste es auch nicht, wollte sich aber mal erkundigen.
Allerdings wollte ich hier auch mal parallel nachfragen.
LG