@Mike25654
Ganz so einfach ist das leider nicht.
Normalerweise wird das (im ländlichen Raum, in den größeren Städten sind ja meist mehrere RTW zu finden) über Gebietsabsicherungen gelöst, da steht halt dann mal ein RTW nachts um 3 Uhr mitten am Feldweg
UGRD wird eigentlich nur dann ausgelöst, wenn ein kurzfristig erhöhter Bedarf besteht, der nicht mit den öffentlich-rechtlichen Rettungswägen abgearbeitet werden kann. Wobei auch hier teilweise einfach ein KTW zur Erstversorgung geschickt wird und dann der nächste freie RTW hinterher.
Natürlich kann eine UGRD auch alarmiert werden, wenn der nächste öffentlich-rechtliche RTW die Hilfsfrist nicht mehr schafft, wobei das eher die Ausnahme ist, da müsste schon ein deutlicher Zeitvorteil da sein.
Wird allerdings auch von Leitstelle zu Leitstelle unterschiedlich gehandhabt, in München wird das weitaus seltener vorkommen als zum Beispiel im ländlichen Gebiet, wo halt im 30km Radius ein RTW steht, der halt gerade nicht da ist.
Und diese Ausnahmeregelung, dass man keinen NFS auf das Auto setzen muss wird soweit ich weiß eher selten angewandt - es sei denn die UGRD hat eh nur einen NKTW - der NFS sitzt ja aus nem Grund auf nem RTW.
Ganz so einfach ist das leider nicht.
Normalerweise wird das (im ländlichen Raum, in den größeren Städten sind ja meist mehrere RTW zu finden) über Gebietsabsicherungen gelöst, da steht halt dann mal ein RTW nachts um 3 Uhr mitten am Feldweg
UGRD wird eigentlich nur dann ausgelöst, wenn ein kurzfristig erhöhter Bedarf besteht, der nicht mit den öffentlich-rechtlichen Rettungswägen abgearbeitet werden kann. Wobei auch hier teilweise einfach ein KTW zur Erstversorgung geschickt wird und dann der nächste freie RTW hinterher.
Natürlich kann eine UGRD auch alarmiert werden, wenn der nächste öffentlich-rechtliche RTW die Hilfsfrist nicht mehr schafft, wobei das eher die Ausnahme ist, da müsste schon ein deutlicher Zeitvorteil da sein.
Wird allerdings auch von Leitstelle zu Leitstelle unterschiedlich gehandhabt, in München wird das weitaus seltener vorkommen als zum Beispiel im ländlichen Gebiet, wo halt im 30km Radius ein RTW steht, der halt gerade nicht da ist.
Und diese Ausnahmeregelung, dass man keinen NFS auf das Auto setzen muss wird soweit ich weiß eher selten angewandt - es sei denn die UGRD hat eh nur einen NKTW - der NFS sitzt ja aus nem Grund auf nem RTW.