Der WF-RTW sollte m.E. trotzdem über Behelfsleitstelle alarmiert werden. Schließlich ist das alles nach wie vor Spitzenabdeckung, ich kann mir schwer vorstellen, dass die ILS einen "Anspruch" auf das Fahrzeug hat, in Bedarfsplänen wird eine WF für den RD sicherlich auch nicht berücksichtigt. Den RTW direkt zu alarmieren würde ja bedeuten, dass er ausschließlich für die ILS vorgehalten wird, da er ja nie belegt sein kann für eigene Einsätze und die Besatzung auch noch FME des öffentlich-rechtlichen RDs trägt. Die Wahrscheinlichkeit, dass dies so praktiziert wird, ist denkbar gering. Würde eher annehmen, dass man als ILS grundsätzlich mit großer Sicherheit davon ausgehen kann, dass der RTW frei ist und die WF-Einsatzzentrale ihn einfach ohne Probleme freigeben darf, da noch ein zweiter RTW besetzt werden kann, der die Versorgung auf dem Gelände sicherstellt.
Für Reservefahrzeuge kannst du dir ja auch noch andere Varianten überlegen, z.B., dass man Fahrzeuge von Bereitschaften besetzt, KTWs als NEF aushelfen oder Notärzte auf den RTW umsteigen und kompakt fahren. Kommt im Zweifelsfall alles häufiger vor als ein ersatzloser Ausfall
Für Reservefahrzeuge kannst du dir ja auch noch andere Varianten überlegen, z.B., dass man Fahrzeuge von Bereitschaften besetzt, KTWs als NEF aushelfen oder Notärzte auf den RTW umsteigen und kompakt fahren. Kommt im Zweifelsfall alles häufiger vor als ein ersatzloser Ausfall