Eine Neuregelung in Bayern besagt, dass Feuerwehren auch für Wiederbelebungen alarmiert werden können. Das Bayerische Innenministerium hat es Feuerwehren freigestellt, ob sie sich für diese Aufgabe zur Verfügung stellt. Entsprechend können die Wehren dies der ILS anzeigen und mitteilen, ob Ja oder Nein.
Die ILS Augsburg möchte das "Nein" einer Gemeinde in ihrem Dienstgebiet nicht akzeptieren und argumentiert damit, dass der Einsatzsachbearbeiter wegen unterlassener Hilfeleistung in Regress genommen werden kann, wenn er die Feuerwehr nicht bei einem Zeitvorteil gegenüber des nächsten Rettungsmittel des Rettungsdienstes alarmiert.
Nun ist eine Diskussion entbrannt, die die im Titel genannte Frage stellt: Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig?
Es gibt Stimmen, die sagen, ohne geeignetes Gerät und entsprechende Ausbildung sind Feuerwehren nicht zuständig. Ein Führungsdienstbeamter in meinem Freundeskreis argumentierte gar damit, dass ihm "die Freiwilligen weglaufen würden, wenn sie mit dieser Aufgabe konfrontiert würden". Ältere Feuerwehrleute würden "sich mit dieser Aufgabe eventuell unsicher oder überfordert fühlen " und deshalb frühzeitig gehen. Junge Leute "fingen schon an zu erbrechen, wenn sie bei einem VU zu viel Blut sehen würden". "Man wolle sowas nicht im Dienst sehen".
Ich selbst vertrete die Auffassung, dass, wenn es Ausnahmefälle sind (also die Alarmierung nicht Planungsdefizite in der ÖRV ausgleichen soll), die Feuerwehr durchaus zu dieser Aufgabe herangezogen werden kann. Schließlich ist "Retten" (und damit mMn. auch die Wiederbelebung) das erste Wort im Leitsatz der Feuerwehr.
Das Ausbildungs- oder Ausrüstungsargument lasse ich nicht gelten. Schließlich lernt jeder, der eine Fahrerlaubnis besitzt, die Basis-HLW - und braucht dazu genau gar keine Ausrüstung.
Nun hätte ich gerne mal Eure Meinungen dazu gehört. Aber bitte sachlich und ohne gegenseitiges Bashing.
Artikel zum Thema:
augsburger-allgemeine.de/augsb…ustaendig-id51837811.html
Die ILS Augsburg möchte das "Nein" einer Gemeinde in ihrem Dienstgebiet nicht akzeptieren und argumentiert damit, dass der Einsatzsachbearbeiter wegen unterlassener Hilfeleistung in Regress genommen werden kann, wenn er die Feuerwehr nicht bei einem Zeitvorteil gegenüber des nächsten Rettungsmittel des Rettungsdienstes alarmiert.
Nun ist eine Diskussion entbrannt, die die im Titel genannte Frage stellt: Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig?
Es gibt Stimmen, die sagen, ohne geeignetes Gerät und entsprechende Ausbildung sind Feuerwehren nicht zuständig. Ein Führungsdienstbeamter in meinem Freundeskreis argumentierte gar damit, dass ihm "die Freiwilligen weglaufen würden, wenn sie mit dieser Aufgabe konfrontiert würden". Ältere Feuerwehrleute würden "sich mit dieser Aufgabe eventuell unsicher oder überfordert fühlen " und deshalb frühzeitig gehen. Junge Leute "fingen schon an zu erbrechen, wenn sie bei einem VU zu viel Blut sehen würden". "Man wolle sowas nicht im Dienst sehen".
Ich selbst vertrete die Auffassung, dass, wenn es Ausnahmefälle sind (also die Alarmierung nicht Planungsdefizite in der ÖRV ausgleichen soll), die Feuerwehr durchaus zu dieser Aufgabe herangezogen werden kann. Schließlich ist "Retten" (und damit mMn. auch die Wiederbelebung) das erste Wort im Leitsatz der Feuerwehr.
Das Ausbildungs- oder Ausrüstungsargument lasse ich nicht gelten. Schließlich lernt jeder, der eine Fahrerlaubnis besitzt, die Basis-HLW - und braucht dazu genau gar keine Ausrüstung.
Nun hätte ich gerne mal Eure Meinungen dazu gehört. Aber bitte sachlich und ohne gegenseitiges Bashing.
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augsburger-allgemeine.de/augsb…ustaendig-id51837811.html