Zum 01.07. treten einige Änderungen im Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen:
Alles Weitere findet ihr im Link: lfv-bayern.de/aktuelles/presse…en-feuerwehrgesetzes.html
- Aus- und Fortbildung aus Effizienzgründen zukünftig auf überörtlicher Ebene möglich
- Übertragung des Abwehrenden Brandschutzes und des Technischen Hilfsdienstes auf Zweckverband oder Verwaltungsgemeinschaft möglich
- Anhebung der Altersgrenze von 63 auf 65 Jahre
- Einrichtung von Kinderfeuerwehren für Kinder unter 12 Jahren möglich
- Benennung von Fach-Kreisbrandinspektoren zur Entlastung der ehrenamtlichen Kreisbrandräte möglich
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