SK-Verlag schrieb:
Eine der meistdiskutierten Passagen des Notfallsanitätergesetzes ist sicherlich die in § 32 Abs. 2 Satz 1 geregelte Übergangsvorschrift (...). Die bisherige Formulierung „bei Inkrafttreten dieses Gesetzes“ soll gestrichen werden. Die umstrittene Stichtagsregelung würde damit komplett entfallen.
skverlag.de/rettungsdienst/mel…ll-gestrichen-werden.html