Donaukurier schrieb:
Ein Hubschrauber der Bundeswehr hat am Dienstagnachmittag bei Oberlauterbach (zwischen Wolnzach und Geisenfeld) eine Stromleitung gekappt. In Wolnzach fiel in der Folge der Strom aus.
Bundeswehr-Hubschrauber kappt Stromleitung - Notlandung
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War da mit dem Rettungswagen vor Ort. Ist ja zum Glück gut ausgegangen, der Pilot hat den Hubschrauber trotz der Beschädigung durch die Stromleitungen noch unter Kontrolle halten und ein paar hundert Meter weiter notlanden können. Insofern sind "zum Glück" nur Leichtverletzte und ein nicht ganz einfach zur reparierender Sachschaden zu beklagen.
Ich fands sehr eindrücklich, wie schnell die Bundeswehr zu Maßnahmen greift, wie einen militärischen Sperrbereich einzurichten. Im Nachhinein eigentlich nur logisch, der Hubschrauber konnte ja nicht gleich geborgen werden, die Schilder mit der Warnung "Schusswaffengebrauch" klingen aber erstmal schon sehr er- und abschreckend.
Gruß
JonnyILS Region INGOLSTADT - ID 1426
Stadt Ingolstadt - Lkr. Eichstätt - Lkr. Neuburg-Schrobenhausen - Lkr. Pfaffenhofen a.d. Ilm -
Naja gut, die Jungs sind ja da auch gleich "ums Eck". Im freien Gelände bei uns z.B. hätte das Ganze sicherlich auch länger gedauert. Und der Sperrbereich ist eigentlich nur logisch, wenn es sich auch nicht um ein Stück Technik der höchsten Geheimhaltungsstufe handelt...
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Ein militärischer Sicherheitsbereich wird vorübergehend eingerichtet, wenn dies aus Gründen der militärischen Sicherheit zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben der Bundeswehr unerläßlich ist (§2 (2) UZwGBw). Militärische Sicherheit bezieht sich auf den Schutz von Rechtsgütern der Bundeswehr vor Beeinträchtigung. In diesem Fall wäre das beispielsweise die Beschädigung ihrer Einrichtungen (Wegnahme von Bw-Eigentum, z.B. Wrackteilen, intakten Bauteilen). Die Sicherstellung des ungestörten Dienstbetriebes gehört auch dazu. Das ist bei Flugunfällen regelmäßig relevant, insbesondere, wenn ausschließlich militärische Luftfahrzeuge beteiligt sind. Dann liegt die Verantwortung der Flugunfalluntersuchung nämlich beim BMVg respektive den nachgeordneten Dienststellen, und die müssen ungestört arbeiten können.
Ohne den militärischen Sicherheitsbereich hätte die Bundeswehr keine rechtliche Grundlage für die Ausübung von Zwang oder besonderer Befugnisse gegenüber Privatpersonen. Dazu gehören allgemeine Anweisungen (wie z.B. ein Fotografierverbot), Weisungen an Einzelpersonen (z.B. Platzverweis) oder eine Personenüberprüfung. Bei Verdacht auf eine Straftat gegen die Bundeswehr auch Durchsuchung, Beschlagnahme, vorläufige Festnahme. -
Interessant, danke für die Ausführung! Wie gesagt, je mehr man drüber nachdenkt, um so schlüssiger wird das Ganze. Nur klingen Schilder wie "Achtung, Schusswaffengebrauch" halt erstmal sehr radikalILS Region INGOLSTADT - ID 1426
Stadt Ingolstadt - Lkr. Eichstätt - Lkr. Neuburg-Schrobenhausen - Lkr. Pfaffenhofen a.d. Ilm -
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Betonung liegt auf "noch"...
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Mit dem G36 trifft man doch eh nicht...
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Florian68 schrieb:
Mit dem G36 trifft man doch eh nicht...
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Naja, gab es in Europa ja noch nicht. Und zum Sprengen taugt auch deren Waschmaschine...
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