Hier der ARTIKELDie Anwaltskanzlei Steenberg in Pforzheim hat am 12. Juni 2016 für einen Rettungsassistenten, der einem Notfallpatienten eigenverantwortlich Morphium verabreicht hatte, eine Selbstanzeige wegen Verstoßes gegen das BtMG bei der Staatsanwaltschaft Baden-Baden gestellt.
Vorausgegangen war ein Disput zwischen dem RD-Mitarbeiter und der ärztlichen Leitung des Rettungsdienstes über die eigenverantwortliche Gabe des Betäubungsmittels in dem besagten Fall. Der Rettungsassistent hatte in einem Einsatz eigenverantwortlich 2 mg Morphium verabreicht. Zuvor hatte er einen Notarzt nachgefordert, die ILS hatte ihm aber mitgeteilt, dass kein Notarzt abkömmlich sei.
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