Nach VU mit RTW - Urteil gegen Unfallverursacher

    • Nach VU mit RTW - Urteil gegen Unfallverursacher

      Knapp 13 Monate nach dem Unfall mit dem Penzberger RTW des BRK (ILS Oberland) auf der A95, bei dem ein Transporterfahrer und später ein Rettungsassistent tödlich verletzt wurden, fiel das Urteil gegen den Unfallverursacher.

      *klick*

      Wer den Unfallhergang nicht mehr präsent hat, hat in den folgenden Links nochmals die Möglichkeit nachzulesen.
    • Auch wenn ich mir deswegen jetzt hier massiv Feinde machen werde, find' ich nicht unbedingt.

      Wirklich vorwerfen kann man dem Fahrer nur, dass die Geschwindigkeit unangepasst war, wobei da zu klären wäre, ob er überhaupt eine Chance hatte, sie zu ändern oder ob's sich um ein apruptes Wetterloch gehandelt hat. Der Rest ist einfach maximal dumm (um nicht zu sagen tragisch) gelaufen. Und Tragik ist jetzt nicht unbedingt als strafverhärtend bekannt, genauso wenig, wie eine hoffentlich aufrichtig gemeinte Entschuldigung.
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    • 135 km/h finde ich jetzt auf einer (freigegebenen?) BAB auch nicht unverschämt schnell.
      Die Frage für mich ist hier: Warum hat er den RTW nicht rechtzeitig gesehen bzw entsprechend reagiert? Waren Drogen/Alkohol/Handy im Spiel? Wenn nicht, ein einfacher Fahrfehler. Mit tragischen Folgen, aber nichts, was nicht jedem Anderen auch hätte passieren können..
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    • Bei bekannten "Unwetterlagen" ist das eine sehr unangemessene Geschwindigkeit! ;)

      Immerhin wurde er wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen verurteilt. Da wären bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe drin gewesen.

      Nur mal als Vergleich: Ein Bekannter von mir, hat vor einem halben Jahr einen Verkehrsunfall verursacht, da er über eine rote Ampel gefahren ist. Er selbst und der Fahrer des anderen PKWs wurden leicht verletzt (Commotio). Der wurde letztens wegen fahrlässiger Körperverletzung und des Rotlichtverstoßes zu 1400€ Geldstrafe verurteilt, hat ein 6-monatiges Fahrverbot, 3 Punkte in Flensburg und muss Schmerzensgeld bezahlen.
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    • marcee schrieb:

      (freigegebenen?)
      Ist freigegeben. ;)

      Leitessen schrieb:

      Bei bekannten "Unwetterlagen"
      Naja wenn du in ein Wetterloch reinkommst, dann hast du teilweise keine Chance, ist mir so ähnlich auf der Autobahn (ironischerweise fast an der gleichen Stelle) auch schon passiert. Bei strahlendem Sonnenschein über eine Kuppe gefahren, dahinter hatte's scheinbar kürzlich geregnet...ein Hoch auf ABS, ESP und co. Und ja, ich böser Mensch hatte mit Sicherheit auch 140 - 150 drauf. Generell ist die 95 außer zu "Reisezeiten" und an entsprechend spannenden Bergtagen keine sonderlich hoch frequentierte Strecke.

      Zu deinem Freund ist nur zu sagen, dass ein Rotlichtverstoß doch eine sehr bewusste Tat ist und somit (genauso wie dessen Folgen) auch dem entsprechend bestraft gehört. Von daher empfinde ich das Strafmaß nicht als zu hoch, er dürfte mit den EUR 1400 ja doch unter der Schwelle von 90 Tagessätzen sein und somit immerhin nicht vorbestraft sein.
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    • Zur damaligen Wetterlage: Wir befanden uns in einem akuten Schlechtwetter-Tief, in dem wir seit mehreren Tagen schwere Stürme und ständige Wetterwechsel hatten. Geregnet hatte es zu besagtem Zeitpunkt mehrere Stunden, die Temperaturen lagen nachts um den Gefrierpunkt. Mit Schlechtwetter und unwetterartigen Lagen war über mehrere Tage ständig zu rechnen.
    • lars.911 schrieb:

      Zu deinem Freund ist nur zu sagen, dass ein Rotlichtverstoß doch eine sehr bewusste Tat ist und somit (genauso wie dessen Folgen) auch dem entsprechend bestraft gehört.
      Das ist eine Geschwindigkeitsübertretung auch.
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      Auch interessant: FAQ
    • Eine Geschwindigkeitsübertretung in einem nicht geschwindigkeitsbeschränkten Bereich...leuchtet ein. ;)

      Danke Manu für deine Schilderung der Witterungsbedingungen zum Unfallzeitpunkt. Ich gehe davon aus, dass diese dann doch absehbare Situation einen Großteil der Strafbemessung beiträgt.
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    • F. Köhler schrieb:

      lars.911 schrieb:

      Zu deinem Freund ist nur zu sagen, dass ein Rotlichtverstoß doch eine sehr bewusste Tat ist und somit (genauso wie dessen Folgen) auch dem entsprechend bestraft gehört.
      Das ist eine Geschwindigkeitsübertretung auch.
      Falsch. Der Bußgeldkatalog sieht die üblichen Bußgeldsätze für fahrlässige Verstöße vor. Grundsätzlich wird also erstmal immer angenommen, dass die Geschwindigkeitsübertretung fahrlässig war. Das ist in der Regel spätestens ab dem doppelten Tempo nicht mehr der Fall.

      Wenn an der Unfallstelle kein Tempolimit besteht, muss man seine Geschwindigkeit dennoch den Bedingungen anpassen. Das einzuschätzen ist aber nicht immer einfach und folgt einer - im Grunde unfairen - Logik: "Wenn etwas passiert, war man zu schnell." Ich weiß nicht, wie das Wetter zu dem Unfallzeitpunkt war und das kann nur jemand einschätzen, der auch tatsächlich da war. Wie viel Wasser auf der Bahn war, wie die Sichtweite war, etc. ist da von großer Relevanz.

      Bleibt am Schluss erstmal nur zu sagen: Der Fahrer fuhr fahrlässig zu schnell, wie es wohl jeder der hier schreibenden schon mal getan hat. Alles was danach kam ist dann sehr unglücklich gelaufen.
      Leitfunkstelle Gießen - lstsim.de/leitstellen/305/
      Wiki-Seite - wiki.lstsim.de/LFSt_Gie%C3%9Fen
    • Eine Bewertung des Strafmaßes möchte ich mir hier aus bereits genannten Gründen ebenfalls nicht erlauben. Allgemein scheint die Rechtsprechung bei Verkehrsvergehen häufig jedoch recht zögerlich zu agieren (siehe Urteile in Fällen deutlich überhöhter Geschwindigkeit sowie illegaler Straßenrennen mit Personenschaden).

      Bei mir führen in diesem Fall eher die etwas fragwürdigen Begleitumstände zu Stirnrunzeln. Muss ein 20-Jähriger mit einem so hochmotorisierten Fahrzeug unterwegs sein? Warum haben sich die geschädigten Personen (auch der Absicherer) auf dem Standstreifen aufgehalten und nicht abseits der Fahrbahn? Wobei Letzteres eventuell nur eine kurze, aber dennoch verhängnisvolle Zeit andauerte.
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      Avatar: Leitessen
    • coswiger schrieb:

      Muss ein 20-Jähriger mit einem so hochmotorisierten Fahrzeug unterwegs sein?
      Das habe ich auch gleich gedacht. Aber, die Motorisierung kann hier nicht das Problem gewesen sein, die 135 km/h hätte auch ein Corsa 1.3 geschafft. Mit dem aber wäre man vielleicht etwas vorsichtiger gefahren, bei teuren Autos verlässt man sich gerne auf die trügerische Sicherheit.. und unterschätzt das Fahrzeuggewicht.
      Avatar by MartinHorn, Chr2, Westfale & Grisu118


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    • Die A95 ist berühmt berüchtigt für ihre Folgeunfälle - Ich habe ein Stück weiter "nördlich" bereits einen dreifach-Folgeunfall erlebt bei der in Folge auch der "zweite Unfallfahrer" schwerer verletzt wurde als der eigentliche Unfallfahrer vom ersten Stoß.(Waren aber im Endeffekt auch alles nur leichte Verletzungen)..
      Bei einer ähnlichen Situation ist mir ein Fahrzeug am Kreuz Starnberg in den Unfall-Stelle-absichernden ITW gerutscht..Gottseidank so langsam, dass nur das Trittbrett verbogen war.

      Die Tatsache, dass die A95 relativ grade ist und gleichzeitig aber eine ziemliche "Berg-und-Talfahrt" sorgt leider immer wieder dafür, dass sich Fahrer hier überschätzen. Kombiniere das mit den starken Regenfällen die in der Region gerne mal herrschen und dem Klientel auf der Strecke dann führt das leider immer wieder zu recht fiesen VUs.

      Das Strafmaß ist aus meiner Sicht übrigens "grade noch so" in Ordnung, persönlich denke ich, dass die Tagessätze am unteren Ende der Skala waren und eine etwas längere Bewährungsstrafe (1y aus meiner Sicht) angebracht gewesen wären.

      @Coswiger: Es gibt an der betreffenden Stelle keine Leitplanke hinter die man gehen kann. Du kannst eine steile Böschung hinauf gehen, das war es aber auch. Theoretisch hätte man vor den RTW gehen können - Da dieser die Sicht vor herannahenden Fahrzeugen endgültig verdeckt hätte ich aber vermtl. an der gleichen Stelle gestanden...
    • Kann mich den Aussagen von @krumel zur A95 nur anschließen. Ich kann mich noch an einen schweren VU mit einem Tankzug, geeüllt mit flüssigem Sauerstoff, erinnern. Da war ein Fahrfehler eines vorausfahrenden Pkw wegen Raserei unfallursächlich.

      krumel schrieb:

      Es gibt an der betreffenden Stelle keine Leitplanke hinter die man gehen kann. Du kannst eine steile Böschung hinauf gehen, das war es aber auch. Theoretisch hätte man vor den RTW gehen können - Da dieser die Sicht vor herannahenden Fahrzeugen endgültig verdeckt hätte ich aber vermtl. an der gleichen Stelle gestanden...
      Richtig, auch hier kann ich mich anschließen. Die Folgen wären aber - wären alle Beteiligten vor dem RTW gestanden - wahrscheinlich die Selben gewesen. Die Sicht dürfte von der ursächlichen Position (da der Erstunfall ja mit einem Kleintransporter passierte) ähnlich schlecht gewesen sein.