Neues Rettungsdienstgesetz in Baden-Württemberg

    • "
      (1) Ergänzend zur Notfallrettung können ehrenamt-
      lich tätige Helfer vor Ort als Organisierte Erste Hilfe
      mitwirken. Organisierte Erste Hilfe ist die planmäßig
      und auf Dauer angelegte, von einer im Katastrophen-
      schutz mitwirkenden Organisation und Einrichtung
      auf Anforderung der Integrierten Leitstelle geleistete
      Erste Hilfe am Notfallort bis zum Eintreffen des Ret-
      tungsdienstes. Sie
      ist weder Bestandteil des Rettungs -
      diens tes noch dessen Ersatz. Organisierte Erste Hilfe
      unterliegt nicht dem Sicherstellungsauftrag der Aufga-
      benträger und Leistungserbringer des Rettungsdiens -
      tes."

      Bedeutet das, dass HvO in Ausbildung etc nicht zum RD gezählt werden? Wer ist dann offiziell verantwortlich für Ausstattung und Ausbildung? Sind es die einzelnen Bereitschaftsleiter der Bereitschaften, die HvO anbieten und damit dann die Kreisbereitschaftsleitung/Landesbereitschaftsleitung?
    • ducksoul schrieb:

      Wer ist dann offiziell verantwortlich für Ausstattung und Ausbildung?
      Der Träger des HvO-Dienstes, also die Hiorg.

      Hier bei uns im Kreis ist es so, dass der DRK KV eine eigene Ausbildung vorschreibt, die alle Helfer ohne Rettungsdiensterfahrung zusätzlich absolvieren müssen mit praktischer Prüfung.
      Die Ausbildung beinhaltet praktisches Üben der Einhelfermethode, den Besuch beim Bestatter, eine Einheit zur Einsatzkräftenachsorge und PSNV und schließt mit einer praktischen Prüfung bestehend aus einem Fallbeispiel und einer HLW jeweils alleine zu absolvieren ab.
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      Auch interessant: FAQ
    • ducksoul schrieb:

      Bedeutet das, dass HvO in Ausbildung etc nicht zum RD gezählt werden? Wer ist dann offiziell verantwortlich für Ausstattung und Ausbildung? Sind es die einzelnen Bereitschaftsleiter der Bereitschaften, die HvO anbieten und damit dann die Kreisbereitschaftsleitung/Landesbereitschaftsleitung?
      Der HvO / First Responder ist nirgends in Deutschland Teil des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes. Viel mehr muss man ihn als "organisierte Erste Hilfe" einstufen. Für die Ausstattung / Ausbildung ist in erster Linie der Kreisverband der jeweiligen Hilfsorganisation zuständig, die die Trägerschaft inne hat. Bei Feuerwehren sind es die Gemeinde und der zuständige Kreisfeuerwehrverband. Zusätzlich gibt es für viele Ersthelfer auch Fördervereine, die ebenfalls Fahrzeuge und/oder Ausstattung finanzieren, austauschen oder neu beschaffen.

      Beim Verbrauchsmaterial kann man dann auch mal die eintreffende RTW-Besatzung fragen, ob man nicht Ersatz bekommt. Eine Verpflichtung ergibt sich dafür aber für den RTW nicht.

      Edit: Da war Felix wohl ein bisschen schneller... ;)
    • Manu Schwarzenberger schrieb:

      Beim Verbrauchsmaterial kann man dann auch mal die eintreffende RTW-Besatzung fragen, ob man nicht Ersatz bekommt. Eine Verpflichtung ergibt sich dafür aber für den RTW nicht.

      So handhaben wir das in der Regel auch, wobei mir beim Lesen gerade eine Frage gekommen ist: Verwende ich als Privatperson meinen Erste-Hilfe-Kasten aus dem Auto oder aber beispielsweise eine Decke, die ich danach wegwerfen kann weil sie voller Blut oder sogar kaputt ist, kann ich doch Schadensersatz von der Versicherung des Patienten fordern, richtig? So hab ich das zumindest aus meinem Erste-Hilfe-Kurs von vor über 5 Jahren in Erinnerung. Würde das nicht auch bei einem HvO greifen, eben weil ein HvO als organisierte Erste Hilfe gilt?
      Ist eine rein hypothetische Frage - wie gesagt bin auch ich totaler Freund und Befürworter dieser meist recht unkomplizierten Lösung, als Rettungsdienstbesatzung dem HvO sein Verbrauchsmaterial wieder zu geben :)
      ILS Region INGOLSTADT - ID 1426
      Stadt Ingolstadt - Lkr. Eichstätt - Lkr. Neuburg-Schrobenhausen - Lkr. Pfaffenhofen a.d. Ilm
    • Also bei uns gibt es Aktionstage, bei denen Autofahrer ihren Kfz-Verbandskasten prüfen und kostenfrei auffüllen lassen können. Was die Versicherungsfrage angeht, so müsste theoretisch auch das verbrauchte Material "abrechenbar" sein. Zumal ja über die ILS registriert wird, bei welchem Einsatz und Patienten der HvO tätig war. Wie die Verbände das verrechnen, entzieht sich meiner Kenntnis.