Leider immer wieder zu finden, wenn es an Landesgrenzen passiert. Früher gab es da schon an Kreisgrenzen Probleme, was aber durch die Einführung der Integrierten Leitstellen zumindest innerhalb eines Bundeslandes weitestgehend ausgemerzt wurde.
Allerdings zeigt dieses Beispiel sehr deutlich wie wichtig die Abfrage des Einatzortes bei der Notrufabfrage ist. Deshalb halte ich die Umsetzung, den Notfallort als erstes gezielt abzufragen auch für richtig. Ob sich das Ganze aber auf den hier diskutierten Einsatz ausgewirkt hätte, ist die Frage.
Ich persönlich bin dafür, dass jeder Notruf gezielt und automatisch geortet werden müsste, um gerade solche Situationen zu vermeiden. Leider werden da aber wieder die hiesigen Datenschutzbeauftragten im Dreieck springen. Und: Die Infrastruktur für die Ortung kostet auch wieder nicht vorhandenes Geld.
Das größte Problem scheint hier das eingangs erwähnte Problem der grenzüberschreitenden Hilfe zu sein. Hier gibt es dringenden Handlungsbedarf seitens der thüringischen Behörden, hier entsprechende Abkommen zu schließen. Im 21. Jahrhundert sollte das ohne Probleme möglich sein, wenn man nicht gerade einen Entscheider mit "klassenfeindlichem Denken" am Schreibtisch im thüringischen Innenministerium hat.
Allerdings hätte die Leitstelle Suhl spätestens bei der Meldung des Trappstadter Kommandanten reagieren müssen, faktisch liegt der Einsatzort ja auf bayerischem Gebiet und somit im Zuständigkeitsbereich der Wehr. Wäre ich an Stelle des Kommandanten und bei der Feststellung des Unfalls keine Einsatzkraft vor Ort gewesen, hätte ich über meine örtlich zuständige Leitstelle meine Wehr alarmieren lassen - sozusagen als Eigenfeststellung. Schließlich gibt es eine Hilfeleistungspflicht.
Leider geht aus dem Artikel nicht hervor, welche Leitstelle das "Nein" zum Ausrücken Trappstadts gab. Suhl oder Schweinfurt. Das wäre auch ein entscheidender Punkt.
Allerdings zeigt dieses Beispiel sehr deutlich wie wichtig die Abfrage des Einatzortes bei der Notrufabfrage ist. Deshalb halte ich die Umsetzung, den Notfallort als erstes gezielt abzufragen auch für richtig. Ob sich das Ganze aber auf den hier diskutierten Einsatz ausgewirkt hätte, ist die Frage.
Ich persönlich bin dafür, dass jeder Notruf gezielt und automatisch geortet werden müsste, um gerade solche Situationen zu vermeiden. Leider werden da aber wieder die hiesigen Datenschutzbeauftragten im Dreieck springen. Und: Die Infrastruktur für die Ortung kostet auch wieder nicht vorhandenes Geld.
Das größte Problem scheint hier das eingangs erwähnte Problem der grenzüberschreitenden Hilfe zu sein. Hier gibt es dringenden Handlungsbedarf seitens der thüringischen Behörden, hier entsprechende Abkommen zu schließen. Im 21. Jahrhundert sollte das ohne Probleme möglich sein, wenn man nicht gerade einen Entscheider mit "klassenfeindlichem Denken" am Schreibtisch im thüringischen Innenministerium hat.
Allerdings hätte die Leitstelle Suhl spätestens bei der Meldung des Trappstadter Kommandanten reagieren müssen, faktisch liegt der Einsatzort ja auf bayerischem Gebiet und somit im Zuständigkeitsbereich der Wehr. Wäre ich an Stelle des Kommandanten und bei der Feststellung des Unfalls keine Einsatzkraft vor Ort gewesen, hätte ich über meine örtlich zuständige Leitstelle meine Wehr alarmieren lassen - sozusagen als Eigenfeststellung. Schließlich gibt es eine Hilfeleistungspflicht.
Leider geht aus dem Artikel nicht hervor, welche Leitstelle das "Nein" zum Ausrücken Trappstadts gab. Suhl oder Schweinfurt. Das wäre auch ein entscheidender Punkt.