Neuregelung in Baden-Württemberg nicht mit Rettungsdienstgesetz vereinbar.
Voller Artikel: S+K Verlag
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Manu Schwarzenberger schrieb:
Neuregelung in Baden-Württemberg nicht mit Rettungsdienstgesetz vereinbar.
Die Entscheidung ob KT mit einem RTW in Ba.-Wü. rechtswidrig sind oder nicht, obliegt einem Gericht.[...] stoßen auf rechtliche Bedenken. Zu diesem Schluss kommt der mit einer
juristischen Untersuchung des Sachverhalts befasste brandenburgische
Staatssekretär a.D. Winfrid Alber, der früher im Stuttgarter
Sozialministerium die Verantwortung für den Rettungsdienst wahrgenommen
hat. [...]