Im Rettungsdienst der Stadt Düsseldorf (NRW) werden aktuell zwei neue NEFs in Dienst genommen. Diese werden an der Kaiswerswerther Diakonie und der Uniklinik stationiert. Der Fahrer wird von den Hilfsorganisationen gestellt, der Arzt vom jeweiligen Krankenhaus. Bezeichnet sind die Fahrzeuge als 5.NEF.2 und 6.NEF.2.
Die Neuerung ist, dass NEFs nicht mehr generell auf den Feuerwachen stationiert sind und nicht mehr ausschließlich durch Feuerwehrbeamte gefahren werden. Die Rettungsassistenten der HiOrgs werden dazu zum GF Rettungsdienst ausgebildet.
Daraus ergibt sich die Dienstanweisung, dass diese NEFs nur für reine Rettungsdiensteinsätze zu alarmieren sind, aber nicht für Einsätze, die einen "Feuerwehr-Anteil" beinhalten. Die BF Düsseldorf fordert intern bisher eine zusätzliche Ausbildung zum GF im feuerwehrtechnischen Dienst für alle kommunalen NEFs. Bei NEFs für Großveranstaltungen, die durch die HiOrgs gestellt werden, gilt dies nicht.
In wie weit es zu rechtlichen Problemen kommen kann, wenn ein weiter entferntes NEF alarmiert wird, nur weil das nächste NEF ein "HiOrg-NEF" ist, wird sich zeigen. Weder im Rettungsdienstgesetz noch im Feuerschutz-Hilfeleistungsgesetz NRW ist irgendwo gefordert, dass ein NEF-Fahrer eine zusätzliche Qualifikation außer der des Rettungsassistenten haben muss.
Die Neuerung ist, dass NEFs nicht mehr generell auf den Feuerwachen stationiert sind und nicht mehr ausschließlich durch Feuerwehrbeamte gefahren werden. Die Rettungsassistenten der HiOrgs werden dazu zum GF Rettungsdienst ausgebildet.
Daraus ergibt sich die Dienstanweisung, dass diese NEFs nur für reine Rettungsdiensteinsätze zu alarmieren sind, aber nicht für Einsätze, die einen "Feuerwehr-Anteil" beinhalten. Die BF Düsseldorf fordert intern bisher eine zusätzliche Ausbildung zum GF im feuerwehrtechnischen Dienst für alle kommunalen NEFs. Bei NEFs für Großveranstaltungen, die durch die HiOrgs gestellt werden, gilt dies nicht.
In wie weit es zu rechtlichen Problemen kommen kann, wenn ein weiter entferntes NEF alarmiert wird, nur weil das nächste NEF ein "HiOrg-NEF" ist, wird sich zeigen. Weder im Rettungsdienstgesetz noch im Feuerschutz-Hilfeleistungsgesetz NRW ist irgendwo gefordert, dass ein NEF-Fahrer eine zusätzliche Qualifikation außer der des Rettungsassistenten haben muss.
Ich beende Sätze gerne mit drei Punkten...