Hilfsfristeinhaltung in Mecklenburg-Vorpommern unter 60%

    • Hilfsfristeinhaltung in Mecklenburg-Vorpommern unter 60%

      Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat kürzlich auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Krankenbeförderung geantwortet (Drucksache 6/3321). Dabei kam auch die Einhaltung der Hilfsfrist in dem nördlichen Bundesland zur Sprache. Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales griff dafür auf die Zahlen des Jahres 2012 zurück, da die Auswertung für das vergangene Jahr noch nicht abgeschlossen sei.

      Demnach wurden im Jahr 2012 in Mecklenburg-Vorpommern 163.915 Notfallrettungseinsätze durchgeführt. Bei 97.185 davon wurde die gesetzlich vorgeschriebene 10-minütige Hilfsfrist eingehalten, das entspricht 59,3%. Am besten schnitt in der Statistik die kreisfreie Stadt Rostock mit 78,2% ab, Schlusslicht war der Landkreis Ludwigslust-Parchim mit lediglich 42,2%.

      Quelle: S+K Verlag

      Link zur kleinen Anfrage im Landtag: HIER
    • Und da sage noch einer in BW liege vieles im Argen.

      Das ist halt heftig.
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    • Das sind ziemlich dramatische Werte!
      Ich weiß jetzt nicht, wie es mit gestaffelten Werte aussieht, also ob außer der 10-minütigen Hilfsfrist eine weitere mit geringerer %-Anforderung besteht. Aber auch die würde ja sicherlich massiv verfehlt.

      Das Problem sind aber nicht nur die katastrophalen Werte. Das Problem ist auch, dass ja praktisch überall die Zahl der RD-Einsätze deutlich ansteigt. Das geht mit einer steigenden Auslastung der bestehenden Fahrzeuge und Standorte einher, welche also verstärkt werden müssen. Da so etwas aber oft viele Monate bis ggf. Jahre dauern kann wird sich die Statistik auch in den nächsten veröffentlichten Zahlen verschlechtern. :!: :thumbdown:


      Katstrophale Planungsfehler müssen die Ursache sein, denn von jetzt auf gleich steigen die Einsatzzahlen auch wieder nicht an...
      Leitfunkstelle Gießen - lstsim.de/leitstellen/305/
      Wiki-Seite - wiki.lstsim.de/LFSt_Gie%C3%9Fen
    • Status3 schrieb:

      Das sind ziemlich dramatische Werte!
      Ich weiß jetzt nicht, wie es mit gestaffelten Werte aussieht, also ob außer der 10-minütigen Hilfsfrist eine weitere mit geringerer %-Anforderung besteht. Aber auch die würde ja sicherlich massiv verfehlt.

      Mecklenburg-Vorpommern
      Gesetz über den Rettungsdienst für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Rettungsdienstgesetz - RDG M-V), GVOBl. M-V 1993, S. 623 Rettungsdienstplan Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung von 22.02.2000, Kap. 2.5

      Hilfsfrist:
      - von Eingang der Meldung bis Ankunft am an einer Straße gelegenen Notfallort

      - 10 Minuten in der Regel (in der Regel = im Jahresdurchschnitt aller Einsätze)

      Mehr gibt das RDG nicht her...
    • Dazu aus einer Drucksache des Landtags Mecklenburg-Vorpommern zur Novelle des Rettungsdienstgesetzes, beantragt am 30.09.2014 von der Landesregierung, zur Neuregelung der Hilfsfrist:

      Die Zeitvorgabe für die Hilfsfrist von zehn Minuten bleibt erhalten.
      Der Zeitpunkt des Beginns der Hilfsfrist wird geändert. Bisher war als Beginn der Zeitpunkt des Einganges des ersten akustischen oder optischen Signals am Dispositionsarbeitsplatz der Leitstelle festgelegt. Damit war das Notruftelefonat Bestandteil der Hilfsfrist. Die Zeitdauer dieses Telefonates ist von verschiedenen Faktoren abhängig, unterscheidet sich von Fall zu Fall und ist durch die Leitstelle nur begrenzt zu beeinflussen. Die rechtlichen Vorgaben zur Hilfsfrist und die Auswertung ihrer Erfüllung sind wesentliche Grundlagen für die Planung der rettungsdienstlichen Vorhaltungen seitens der Träger des Rettungsdienstes. Deshalb ist es erforderlich, als Hilfsfrist einen Zeitraum zu definieren, auf den der Träger durch seine Vorhaltungen Einfluss nehmen kann. Dieser Zeitraum beginnt mit dem Ende des Notrufgespräches und der Alarmierung eines geeigneten Rettungsmittels. Dies kann nach Lage des Einzelfalls ein Rettungstransportwagen, ein Notarzteinsatzfahrzeug oder ein Rettungstransporthubschrauber sein. Erfahrungsgemäß ist davon auszugehen, dass der Zeitraum von Beginn des Notrufgespräches bis zur Alarmierung eines Rettungsmittels im Durchschnitt 90 Sekunden nicht überschreitet.
      Die Vorgaben des Gesetzes zur Hilfsfrist sollen im Rettungsdienstplan, der zukünftig als Rechtsverordnung erlassen wird, präzisiert werden. Während bisher der Rettungsdienstplan als Kriterium für die Erfüllung der Hilfsfrist in einem Rettungsdienstbereich lediglich auf die Einhaltung dieser Zeitvorgabe im Jahresdurchschnitt aller Einsätze abstellte, soll ergänzend als obere Grenze eine maximale Hilfsfrist von 15 Minuten verbunden mit einem Sicher- heitsniveau von 95 Prozent im städtischen Bereich und 90 Prozent im ländlichen Bereich eingeführt werden. Als städtischer Bereich gelten Ortschaften ab 20.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass bisher bei einer Betrachtung des Jahresdurchschnitts als alleinigem Kriterium die Hilfsfrist in einem Rettungsdienstbereich bei einer entsprechenden Anzahl von Einsätzen mit sehr kurzer Hilfsfrist etwa im näheren städtischen Umfeld von Rettungswachen als erfüllt gelten konnte, trotz Einsätzen mit sehr langer Hilfsfrist - insbesondere im ländlichen Raum.
      Die Einführung von unterschiedlichen Sicherheitsniveaus für die Einhaltung der maximalen Hilfsfrist zwischen städtischem Raum und Umland ist erforderlich, um im städtischen Raum eine ausreichende Vorhaltung an Rettungsmitteln sicherzustellen, die trotz der dortigen höheren Einsatzfrequenz und damit häufiger vorkommenden Situationen mehrerer gleichzeitiger Einsätze eine sichere rettungsdienstliche Versorgung gewährleistet.
      Die bisherige im Rettungsdienstplan getroffene Regelung, dass Einsatzorte, die auch unter optimalen Bedingungen nicht innerhalb von 15 Minuten erreicht werden können, bei der Auswertung der Hilfsfristerfüllung außer Betracht bleiben, soll entfallen. Auch für diese Orte sollen damit die oben genannten Vorgaben für die Hilfsfrist gelten.


      Zu unterstellen, die Problematik habe keine Auswirkungen oder stehe nicht oben auf der Tagesordnung ist also falsch. Es wird sich damit befasst und es wird auch darauf hingearbeitet, die ganze Sache zum Einen praxisgerechter, zum Anderen aber eben auch sicherer und verbindlicher zu machen. Hier ist die 95-Prozent-Regelung sicher eine praktikable Angelegenheit. Dass dafür künftig erst ab Ende des Notrufs gezählt wird, ist in meinen Augen selbstverständlich, auch die Aufstufung auf 15 Minuten für die 95-Prozent-Regelung ist in einem Land mit einer Struktur wie in Meck-Pomm hinnehmbar.
      Die ganze Drucksache samt des Entwurfes für ein neues Rettungsdienstgesetz findet sich hier:

      dokumentation.landtag-mv.de/Pa…nburg-vorpommern-rdg-.pdf
    • Danke für die Erläuterungen und Zitate, CrashMontague und Manu.
      Im von Crash zitierten Text wird aber doch deutlich: a) Schon der erste Satz ist irreführend bzw. eine einfache Lüge. Die Hilfsfrist bleibt nicht erhalten, sondern wird 1. anders definiert (= verlängert) und 2. wird eine "zusätzliche" Hilfsfrist von 15 Minuten eingeführt. Die Erfahrung zeigt aber, dass eine solche häufig politisch als Ausrede genutzt wird, falls die eigentliche, "besserer" Hilfsfrist nicht eingehalten wird.

      Selbstverständlich stellt ein Land mit der Struktur von M-V ganz besondere Anforderungen an den Rettungsdienst. 15 Minuten können da durchaus angemessen sein. Diese sollten dann aber auch eingehalten werden. ich weiß nicht, inwiefern sich die oben genannten Werte verändern würden, wenn man nicht 10 sondern 15 Minuten zugrunde legen würde. Festzuhalten bleibt aber: Der Erfüllungsgrad der Hilfsfrist in M-V ist völlig unterirdisch und da sowas nicht von einem Jahr auf das andere passiert, muss man den verantwortlichen Stellen hier langandauerndes Versagen vorwerfen.
      Leitfunkstelle Gießen - lstsim.de/leitstellen/305/
      Wiki-Seite - wiki.lstsim.de/LFSt_Gie%C3%9Fen
    • Sicher kann eine Anpassung der Hilfsfristen nur der erste Schritt zur statistischen Verbesserung sein. Eine Erhöhung der Eintreffrate um mind. 30 % halte ich aber allein durch die Maßnahme für nicht möglich. Ggf. muss man die Standorte der Rettungsmittel verändern und evtl. aufstocken.

      Wäre schön, wenn sich hier jemand aus M-V findet, der aus eigenen Erfahrungen bezüglich der Situation berichten könnte...
    • Zuerst , ich kann nur für die östliche Landeshälfte sprechen.
      Belastbare Zahlen hab ich hier nicht zu bieten...die Landkreise rücken hier mit Daten nromalerweise nicht öffentlich raus.

      Aber:
      Die Rettungswachen sind in der Fläche geradeso geplant, dass die alte Hilfsfrist abgedeckt werden sollte bzw sollte.
      Das heißt ja (man bedenke "im Jahresmittel") dass die Stadtwachen mit vielen Einsätzen aber kurzer Anfahrt,
      statistisch Einsätze auf dem Land mit Anfahrten von oft über 20 Minuten (ersteintreffendes RM, nachgeforderte
      Notärzte brauchen in der Regel länger) "wegmitteln" wenn man so will.

      Zu beachten ist dabei:
      Nach der immer noch geltenden Hiflsfrist Definition ist die HF erst erfüllt mit dem "geeigneten Rettungsmittel".
      Das heißt bei Disposition eines Notarzteinsatzes erfüllt der RTW die Hilffrist nicht und die Uhr läuft weiter.

      In Zukunft soll
      1. das Gespräch in der Leitstelle aus der Hilfsfrist rausfallen
      (man geht von 90 Sekunden bis 3 Minuten bis zum Alarm aus. :D
      Das kann jeder der selbst schon einer Leitstelle
      gelauscht hat, oder selbst dort anruft kommentarlos mit einer Grimasse hier stehen lassen.

      2.wird das erste eintreffende RM die Zeit erfüllen.
      (bedeutet es ist in Zukuft endgültig egal wielange der Notazrt braucht...)

      Nebenbei gesagt, es gab ähnliche Zahlen meiner Erinnerung nach schon letztes Jahr in deer "Rettungsdienst" zu lesen.
      Da hat sich hier im Land keiner aufgeregt. Es ist ja alles so toll und funktioniert bestens.

      Dass überhaupt zusätzliche Wachen eingerichtet werden wage ich mal ganz offen zu bezweifeln.
      Die Kassen geb pro Kopf im Deutschland Vergleich eh schon für die drei Hanseln hier am meisten für die Rettung aus.
      Und die Touristen interessieren bei der Regelvorhaltung niemanden.
      Kurz gesagt, ja die Rettungsmittelvorhaltung hier ist grottig. Duplizitäten dürfen nicht auftreten.
      - GOMERS don't die - Samuel Shem - House of God