Externe Wachen doch erlaubt ??

    • Externe Wachen doch erlaubt ??

      Ich habe eine sehr verzwickte Frage:

      Eigentlich ist ja das Anlegen von Wachen, die sich nicht im eigenen Leitstellengebiet befinden "verboten". Ich habe jetzt bei meiner Leitstelle (Kreis Mettmann, 34189) das Problem, dass Intensivtransporte und Schwertransporte von kommerziellen Unternehmen durchgeführt werden, die jedoch ihre Wochen in Nachbarstädten haben (einmal Wuppertal und einmal Mülheim). In keiner der verfügbaren Fremd-Leitstellen sind diese Unternehmer als Wachen eingepflegt. Darf ich da jetzt Wachen in fremdem Gebiet einrichten oder muss ich dafür jeweils eine eigene private Leitstelle errichten, die dann ihren Sitz in Wuppertal bzw. Mülheim hat ?

      Danke für die Hilfe !!
      Ich beende Sätze gerne mit drei Punkten... 8o
    • Nachbarleitstelle erstellen. Dafür gibt es mehrere Gründe:
      1. Deine Leitstelle alarmiert die Fzg. ja nicht direkt, sondern muss sie ja ebenfalls anfordern.
      2. Wenn du die Fzg. direkt einbaust, stehen sie dir ja immer zur Verfügung, was nicht der Realität entspricht, da die Fzg. ja auch von anderen Lst. als auch der eigentlichen Lst., der sie angehören, angefordert werden.
      3. Deine Wache würde die Fzg. Lst. zur Verfügung stellen, die deine Lst. als Nachbarlst. ausgewählt haben.
      ILS Lippe - ID: 358
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      Avatar von christophorus15fan. Vielen Dank!