Monheim - Hacker lösen falschen Sirenenalarm aus

    • Monheim - Hacker lösen falschen Sirenenalarm aus

      Der Bürgermeister ist sauer, rund 100 Feuerwehrleute wurden genarrt, viele Bürger hatten Angst: In Monheim haben sich Unbekannte Zugang zum Alarmsystem der Feuerwehr verschafft. Am Donnerstag und am Freitag lösten sie Sirenengeheul aus. Zuvor gab es einen falschen Pieperalarm für die Feuerwehr.

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      PS: Das ist der Nachteil des Analogfunks... Digitalfunk ist im Regelbetrieb erst 2016 geplant.
    • Manu Schwarzenberger schrieb:

      Das ist der Nachteil des Analogfunks
      Das ist EIN Nachteil ;)
      Begünstigt durch die hiesige Rechtslage. Den Melder mal unberechtigt auf Mithören gestellt zählt als Straftat, das unberechtigte Senden hingegen als Ordnungswidrigkeit, das Erwerben sendefähiger BOS-Funktechnik ist gar völlig legal.
      Bin gespannt, wie das ausgeht.. und wo es noch hinführen soll.
    • christophorus15fan schrieb:

      Zum einzig wahren Funk...den Digitalfunk...

      Das sei noch dahin gestellt. Ich bin leider noch nicht von der Technik überzeugt. Es gibt eben einfach noch zu viele Pannen bei uns in Deutschland. Man hätte sich lieber an anderen Ländern ein Beispiel genommen. Dann würde die Technik vielleicht sicherer laufen und vor allem schon längst flächendeckend eingeführt sein.
    • marcee schrieb:

      Den Melder mal unberechtigt auf Mithören gestellt zählt als Straftat,


      Quelle dazu, bitte?

      Was die "Hacker" angeht: Da reicht es, wenn ein Feuerwehrmann ein iPhone besitzt und einen Schlüssel zum Gerätehaus. Dafür muss er weder ein Funkgerät erwerben noch irgendwie hacken.

      Und: Das ist kein Problem des Analogfunks, sondern der analogen Alarmierung. Die digitale Alarmierung hat andere Schwachstellen.
    • Quelle dazu, bitte?
      Öhm, TKG? Meine Funklehrgänge liegen zugegeben schon etwas zurück. Wie ist das aktuell, kläre uns doch bitte auf;)
      Habe das zum Anlass genommen nochmal nachzuschauen, und siehe da: Was die Sendeanlagen betrifft scheint sich tatsächlich was getan zu haben:
      Ebenso wird bestraft, wer unzulässige Sendeanlagen besitzt, herstellt, vertreibt oder einführt (§ 148 Abs. 1 Satz 2 TKG). Darunter fallen Sendeanlagen, die geeignet sind, das nichtöffentlich gesprochene Wort unbefugt zu übermitteln.
      Warum es nun aber "gesprochenes Wort" heißt kann ich zu Zeiten der Datenübertragung nicht nachvollziehen, klingt nach Gesetzeslücke, oder?
      Da reicht es, wenn ein Feuerwehrmann ein iPhone besitzt und einen Schlüssel zum Gerätehaus.
      Eine Theorie. Ich gehe mal davon aus, daß dort analog alarmiert wird. Was braucht jemand, der keinen Schlüssel zum Gerätehaus hat?
      -Ein sendefähiges 4m-FuG (oder ein umprogrammiertes Amateurfunkgerät, beides problemlos zu erwerben)
      -Infos zu Kanal (kein Geheimnis) und verwendeten Schleifen (da wird´s zugegeben schon schwieriger)
      -Einen 5-Ton-Generator, der einigermaßen nach ZVEI funktioniert
      -Ein Tatmotiv, aber das trifft auf den FW´ler auch zu
      Soweit richtig? Wie gesagt, ist bei mir schon ne Weile her daß ich mich intensiver damit beschäftigt habe..
    • (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
      1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
      2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.
      Evtl. hier mit Satz 2, Absatz ein im §202 StGB. Wobei nicht hervor geht, ob der Melder hier als Abhörgerät zählt.

      marcee schrieb:

      Ebenso wird bestraft, wer unzulässige Sendeanlagen besitzt, herstellt, vertreibt oder einführt (§ 148 Abs. 1 Satz 2 TKG). Darunter fallen Sendeanlagen, die geeignet sind, das nichtöffentlich gesprochene Wort unbefugt zu übermitteln.
      Aus dem Abschnitt des TKG geht aber meines Erachtens nicht hervor, dass man Melder nicht auf Mithören schalten darf. Denn die sind eine Sende- (bzw. Empfängeranlage), die man nicht unbefugt besitzt.
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      Auch interessant: FAQ
    • Also auf meinem Sprechfunkerlehrgang vom letzten Wochenende wurde gesagt es wäre nicht erlaubt mit einem FME den Funk mitzuhören ich kann euch da aber jetzt keine genauen Angaben im Gesetz geben aber ich kann die ja mal nachgucken :)

      //Edit: Also hab da mal einen Abschnitt aus dem Telekommuniktionsgesetz:
      TKG 2004
      § 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen
      Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne
      des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen
      unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter
      Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht,
      auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht
      mitgeteilt werden. § 88 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf
      Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.
      Leitstelle Ennepe, kommen Sie!


      Avatar Leitessen, Chr2, Grisu118 und Westfale
    • F. Köhler schrieb:

      Aus dem Abschnitt des TKG geht aber meines Erachtens nicht hervor, dass man Melder nicht auf Mithören schalten darf. Denn die sind eine Sende- (bzw. Empfängeranlage), die man nicht unbefugt besitzt.
      Einen Scanner besitzt man aber auch legal, darf aber trotzdem nicht BOS-Funk abhören. Da greift wieder §89 TKG und §201 StGB, sowohl beim Scanner als auch beim Melder. :)
    • F. Köhler schrieb:

      Zitat von »marcee«
      Ebenso wird bestraft, wer unzulässige Sendeanlagen besitzt, herstellt, vertreibt oder einführt (§ 148 Abs. 1 Satz 2 TKG). Darunter fallen Sendeanlagen, die geeignet sind, das nichtöffentlich gesprochene Wort unbefugt zu übermitteln.
      Aus dem Abschnitt des TKG geht aber meines Erachtens nicht hervor, dass man Melder nicht auf Mithören schalten darf. Denn die sind eine Sende- (bzw. Empfängeranlage), die man nicht unbefugt besitzt.
      Nein, das hatte ich damit auch nicht bezweckt. Hier ging es mir um die "Sendeanlagen, die geeignet sind, das nichtöffentlich gesprochene Wort unbefugt zu übermitteln." Also die OVs und Kommunen, die ihre ausgediente Analogtechnik bei ebay & Co. verkloppen. Abgesehen von dem Billigzeugs aus Fernost, welches zwar keine BOS-Zulassung hat aber trotzdem ausdrücklich für den deutschen Markt dafür angeboten wird.
      Wobei nicht hervor geht, ob der Melder hier als Abhörgerät zählt.
      Bei unberechtigtem Mithören, also nicht im Dienst und kein Alarm eingegeangen, m.E. schon.