Hallo Leute,
bevor ich meine Grafiken einschicke, möchte ich nochmal nachfragen wie die rechtliche Lage in folgenden Fällen ist.
Grüße
Toni
bevor ich meine Grafiken einschicke, möchte ich nochmal nachfragen wie die rechtliche Lage in folgenden Fällen ist.
- Ich habe die Konturen des Fahrzeugs, sowie die Bemalung mit ein und dem selben Bild erstellt (abgemalt).
-> Ich benötige das Einverständnis des Fotografen zur Verwendung
- Ich habe die Konturen eines Fahrzeuges mit einem anderen Bild erstellt, als die Bemalung (evtl. weil es das Fahrzeug mit der gewünschten Bemalung nicht in der Seitenansicht gab), das Bild mit der BEmlung diente also nur zur Orientierung.
-> Benötige ich das Einverständnis des Fotografen des Bildes von dem ich die Konturen des Fahrzeuges abzeichnet habe?
-> Ich benötige nicht das Einverständnis des Fotografen des FZs von dem dem ich die Bemalung genutzt habe.
Grüße
Toni