Hintergrunddienste - oder: Hiorg-RTW als First Responder

    • Wird nicht umgesetzt
    • Hintergrunddienste - oder: Hiorg-RTW als First Responder

      Hallo Leute,


      Mir ist aufgefallen, dass grade in den neuen Leitstellen (Erding, Würzburg, etc) viele Bereitschafts-RTW (41/71/1) als First Responder alarmierbar sind.

      Ist es machbar, dass diese "First Responder", wenn sie entsprechend RA/RS besetzt sind (Rückmeldung?) dann auch als RTW für den Einsatz eingesetzt werden können?

      Ist in der Realität ja auch so, und grade sinnvoll, dass grade bei MANVs die RTW der Bereitschaften alarmiert werden oder bei erhöhtem Einsatzaufkommen in Bereitschaft versetzt werden.

      Natürlich sollte auch die Möglichkeit kommen, dass kein RA zur verfügung steht--> kein RTW-Einsatz möglich.

      Ich weiß nicht wie schwierig das in der Umsetzung ist, aber ich fände es wirklich einen sauberen Schritt richtung Realität :)


      Gruß, TheIan
      [5297] Leitstelle Olpe
      von TheIan
    • Hallo Thelan,
      ich finde die Idee im Grunde sehr gut.
      In unserer Bereitschaft, in der ich aktiv bin, existiert acuh ein solcher Rettungsdiensthintergrund, der mindestens einmal die Woche alamiert wird. Eigentlich eine wirklich gute Sache.

      Aber dein Vorschlag würde auch bedeuten, dass man eine weitere Einsatzgruppe schaffen müsste, was meines Wissens nicht geplant/gewünscht ist (wie bei den SEGs, Kats-Einheite, ect.)

      Aber mal sehn was die Entwickler dazu sagen ;)

      lg
    • da ich es im Chat schon besprochen hab, gern hier nochmal:

      Szenario:
      Wir haben ein ManV mit übersichtlicher Patientenzahl, die mit den derzeitigen MItteln machbar ist... nicht unbedingt ohne Probleme, aber machbar.

      Angenommen wir werten diese Fahrzeuge zu VOLLWERTIGEN RTWs auf (n Mittelding gibt's net, wenn ihr meint, dass schon, dann könnt ihr den Programmiercode gerne posten, natürlich mit Änderungen in allen anderen Teilen des Codes).
      Was wäre das Problem:
      User würden die Bereitschaftsfahrzeuge als RTWs Missbrauchen... das wollen wir nicht!
      Wenn wir die Ausrückzeiten ändern wollen, müssen wir es für ALLE RTWs machen, was zu unrealistischen Ausrückzeiten führen würde. Wenn ihr "nur die speziellen Bereitschafts-RTWs mit dieser funktion versehen wolltet, brauchen wir neue Fahrzeugkategorie (siehe oben).

      Welche Vorteile würde die Einführen bringen:
      Mehr Fahrzeuge auf kürzerer Wegstrecke verfügbar. Problem: Schwierigkeitsgrad wird stark erniedrigt. Was machen die User? Schicken ManVs mit mehr Patienten ein... Was wird dann gefordert? SEG
      der von mir verfasster Text entspricht nicht der generellen Meinung des Teams, sondern nur meine eigene.
    • Was bei der ganzen Diskussion auch bedacht werden muss ist die Tatsache, daß einige Fz zwar ausgediente RTW sind, aber keine Transportgenehmigung mehr besitzen und somit keine Patienten mehr aufnehmen dürfen!
      Viele Grüße

      TOM



      - Betreuer offizielle bayerische Leitstellen
      - Besitzer BAMBERG (ID 7190) & ERDING (ID 112)
      - Team NÜRNBERG (ID 73 / 86 / 88 / 89)
      - Team MÜNCHEN (ID 1159)
    • preisel schrieb:

      LHA688 schrieb:

      Was bei der ganzen Diskussion auch bedacht werden muss ist die Tatsache, daß einige Fz zwar ausgediente RTW sind, aber keine Transportgenehmigung mehr besitzen und somit keine Patienten mehr aufnehmen dürfen!
      Wer stellt denn diese Genehmigung aus? bzw. wie erkennt man ob ein RTW eine Genehmigung hat?

      Transportgenehmigungen erteilt die Leitstelle, da es sich hierbei im Grunde um eine Vorhelteerweiterung handelt.
      Leitfunkstelle Gießen - lstsim.de/leitstellen/305/
      Wiki-Seite - wiki.lstsim.de/LFSt_Gie%C3%9Fen
    • LHA688 schrieb:

      Was bei der ganzen Diskussion auch bedacht werden muss ist die Tatsache, daß einige Fz zwar ausgediente RTW sind, aber keine Transportgenehmigung mehr besitzen und somit keine Patienten mehr aufnehmen dürfen!


      Für Bayern:

      Nun sofern Fahrzeuge als Spitzenlastabdeckung dienen brauchen sie die Transportgenehmigung nicht. Vor vielen Jahren konnte man diese Fahrzeuge erkennen das hier "X1" in die Transportbelege (Feld KFZ Kennzeichen) eingetragen wurde. Die Transportgenehmigung sollte sich bei den Fahrzeugpapieren befinden (sonst würde bei einer Kontrolle durch die untere Rettungsdienstbehörde es wohl eine Beanstandung geben) und ist ja immer befristet erteilt, ausgestellt wird sie von der zuständigen Kreisverwaltung. Sie schaut ähnlich aus wie die Transportgenehmigung für ein Taxi nur das hier "Krankentransportwagen" für alle Arten von RD Fahrzeugen eingetragen ist( war früher so).

      Edith hier die Rechtsgrundlage:

      (1) 1Wenn die vom Zweckverband für Rettungsdienst
      und Feuerwehralarmierung als notwendig festgelegte
      rettungsdienstliche Versorgungsstruktur für
      die Bewältigung von Schadensereignissen nicht ausreicht,
      wird auf bei den Durchführenden der Notfallrettung
      vorhandene, kurzfristig einsetzbare Einheiten
      zur Unterstützung des Rettungsdienstes, im Bedarfsfall
      auch auf für den Katastrophenschutz vorgehaltene
      Einheiten zurückgegriffen. 2Diese Verstärkungen sind
      in die Alarmierungsplanung des Zweckverbands für
      Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung einzubeziehen.

      bzw.

      Genehmigungspflicht
      (1) Wer Notfallrettung, arztbegleiteten Patiententransport
      oder Krankentransport betreibt, bedarf der
      Genehmigung.
      (2) Von der Genehmigungspflicht ausgenommen
      sind Notfallrettung, arztbegleiteter Patiententransport
      und Krankentransport mit
      1. ausschließlich zur Eigensicherung im Einsatzfall
      vorgehaltenen Krankenkraftwagen der Feuerwehren,
      soweit diese lediglich eigene Einsatzkräfte
      transportieren oder im Ausnahmefall von der Integrierten
      Leitstelle zum Einsatz im öffentlichen Rettungsdienst
      eingesetzt werden,
      2. Krankenkraftwagen der Betriebs- und Werksrettungsdienste,
      soweit diese im Ausnahmefall von der
      Integrierten Leitstelle zum Einsatz im Rettungsdienst
      eingesetzt werden,
      3. Sonderfahrzeugen der Berg- und Höhlenrettung sowie
      der Wasserrettung, soweit diese Patienten auf
      nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassenen
      Straßen, im unwegsamen Gelände und im Bereich
      von Gewässern bis zu einer für die Übergabe an den
      Land- oder Luftrettungsdienst geeigneten Stelle
      oder im Ausnahmefall auch bis in eine für die weitere
      Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung
      transportieren,
      4. Fahrzeugen, die ausschließlich für den Katastrophenschutz
      oder den Sanitätsdienst bei Veranstaltungen
      vorgehalten werden, soweit diese von der Integrierten
      Leitstelle zum Einsatz im Rettungsdienst
      eingesetzt werden,
      5. Flächenflugzeugen,
      6. außerhalb Bayerns stationierten Rettungsmitteln,
      wenn diese im Einzelfall von einer Integrierten Leitstelle
      zum Einsatz in Bayern angefordert werden.
      (3) 1Die Genehmigungsfreiheit entbindet nicht von
      der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen
      dieses Gesetzes. 2Bei den Rettungsmitteln, die nach
      Abs. 2 Nr. 6 angefordert werden, genügt hinsichtlich
      der Anforderungen an Unternehmer, Besetzung und
      Ausstattung der Rettungsmittel die Einhaltung der am
      Stationierungsort geltenden Rechtsvorschriften.
      Art. 22
      Gegenstand der Genehmigung
      (1) 1Die Genehmigung wird dem Unternehmer für
      seine Person und den von ihm eingesetzten Krankenkraftwagen
      zur Ausübung von Notfallrettung, arztbegleitetem
      Patiententransport oder Krankentransport
      erteilt. 2Die Genehmigung muss die Art des einzelnen
      Krankenkraftwagens unter Angabe seines amtlichen
      Kennzeichens und der Fahrgestellnummer enthalten.
      3Für jedes einzelne Fahrzeug wird die Genehmigung
      entweder für die Notfallrettung oder für den arztbegleiteten
      Patiententransport oder für den Krankentransport
      erteilt.
      (2) Die Genehmigung für die Durchführung der
      Notfallrettung berechtigt auch zur Durchführung von
      arztbegleitetem Patiententransport und Krankentransport,
      die Genehmigung für die Durchführung des
      arztbegleiteten Patiententransports auch zur Durchführung
      von Krankentransport.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von ELP 4 ()

    • Also sprich wenn die Leitstelle die UG-Rett Xy alarmiert, und diese sich meldet, und sagt: jawohl Fahrzeug ist Einsatzklar und das Fahrzeug ist konform besetzt, was ich beides voraussetze und es real bei uns auch so ist, dann bekommt das Fahrzeug den Auftrag und hat somit auch die Transportgenehmigung?

      Ich kenne es zum Beispiel auch so, das bei San-Absicherungen wo auch ein RTW steht, und es einen Patient gibt der Transportpflichtig ist, im eigenen RTW, dann meistens die Leitstelle ein Fahrzeug schickt und man umläd. Ist zwar blöd für den Patienten, aber für alle anderen vollkommen in Ordnung: der San-Absicherung fehlt kein Material und Personal und der Regelrettungsdienst hat was zutun...
    • Preisel, Fahrzeuge der Rettungsdienstverstärkung sind ja auch genau für den Rettungsdienst und den damit verbundenen Transport gedacht. Bei San-Diensten bekommt der Dienstleister vom Veranstalter schon Geld und ist außerdem mit dem Fahrzeug nicht im regulären Rettungsdienst eingebunden, wo man ja auch was verdienen möchte. Alles andere ginge auch nicht mit rechten Dingen zu. EInzig bei größeren San-Diensten erteilt die Lst ggf. Transportgenehmigungen für die San-Dienst RTW um den Regelrettungsdienst zu entlasten.
      Leitfunkstelle Gießen - lstsim.de/leitstellen/305/
      Wiki-Seite - wiki.lstsim.de/LFSt_Gie%C3%9Fen
    • Nene, bei größeren Veranstaltungen transportierten dann auch nur die Fahrzeuge die vorher vom Rettungsdienstzweckverband als Vorhalteerhöhung bestimmt wurden. Was dann den Vorteil hat das diese als reguläre RD Fahrzeuge fahren.
      Klar zahlt der Veranstalter den RTW um Notfallpatienten vom Veranstaltungsgelände zum Übergabepunkt zu transportieren. Hier bei div. Mountain-Bike Rennen sind das durchaus auch mal mehrere Kilometer.

      Deswegen eben die Nachfrage: auf der einen Seite muss der Rettungszweckverband das festlegen auf der anderen Seite fahren die UG-Rett das durch Anweisung der Leitstelle.
      Was wiederrum bedeutet das die UG-Rett immer eine Transporterlaubnis hat, was wiederrum heißt das diese in der Vorhaltung vom Rettungsdienstzweckverband mit berücksichtigt werden. Was ja auch tatsächlich so ist wenn man sich die Studien anschaut...
      Somit wären wir wieder bei der endlosen Diskussion hier im Forum....
    • @jakkakl :)

      Wie wärs denn tatsächlich mit einer neuen Fahrzeugkategorie? :)

      Farbe: sehr dunkles blau oder schwarz ---> Abgrenzung zu normalen RTW oder KTW
      Ausrückezeit: 5-8 minuten spielzeit um als RTW auszurücken---> Kein oder stark begrenzter Missbrauch von Bereitschafts-RTW als Regel-RTW
      zusätzlich: KEINE Möglichkeit diesen RTW auf Status1 zu setzen , Auswirkung siehe oben



      Wäre das nicht was?
      [5297] Leitstelle Olpe
      von TheIan
    • TheIan schrieb:

      @jakkakl :)

      Wie wärs denn tatsächlich mit einer neuen Fahrzeugkategorie? :)

      Farbe: sehr dunkles blau oder schwarz ---> Abgrenzung zu normalen RTW oder KTW
      Ausrückezeit: 5-8 minuten spielzeit um als RTW auszurücken---> Kein oder stark begrenzter Missbrauch von Bereitschafts-RTW als Regel-RTW
      zusätzlich: KEINE Möglichkeit diesen RTW auf Status1 zu setzen , Auswirkung siehe oben



      Wäre das nicht was?


      Ja das wäre vor allem ein Haufen Arbeit die über 6000 Einsätze manuell anzupassen, unabhängig davon was Serhan alles am Programmcode ändern müsste. Schon deshalb wurde ja bisher weitere Fahrzeuggruppen abgelehnt.
    • ELP 4 schrieb:

      Ja das wäre vor allem ein Haufen Arbeit die über 6000 Einsätze manuell anzupassen, unabhängig davon was Serhan alles am Programmcode ändern müsste. Schon deshalb wurde ja bisher weitere Fahrzeuggruppen abgelehnt.
      Eben! Danke ELP! Außerdem wurde bereits mehrfach gesagt, dass Hintergrund-RD nicht eingebaut wird. Keine Notwendigkeit also das Thema immer wieder in minimal veränderter Form hervorzukramen.
      Liebe User, Antworten auf nahezu alle Fragen zur Sim liefert euch unser Wiki. Dort ist detailliert erklärt, was ihr bei LstSim alles machen könnt und es gibt Lösungen für viele Probleme! Wir empfehlen allen Leitstellenerbauern ausdrücklich sich dort zu informieren!
      Auch interessant: FAQ