HVO Landkreis Aschaffenburg

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    • HVO Landkreis Aschaffenburg

      Moin, hab da ein paar Einwände zum Thema HVO und First Responder im Landkreis Aschaffenburg. In Laufach steht neben dem HVO der Feuerwehr (FL Laufach 69/1) Noch ein Rtw, welcher von der Brk Bereitschaft Laufach genutzt wird, und ein First Responder Fahrzeug ( Vw Golf) ebenfalls von der BRK Bereitschaft genutzt.
    • Also der RTW wird nur dann eingebaut, wenn er zu festen Dienstzeiten im Rahmen der Regelvorhaltung alarmierbar ist und als vollwertiger RTW genutzt werden kann.

      Was das HvO-Fzg. der Bereitschaft angeht, war es - wenn ich mich recht erinnere - so, dass beide HvO alarmiert werden und wer zuerst kommt, hat den Einsatz. Insofern wurde nur einer stellvertretend eingebaut. Bin mir aber nimmer ganz sicher, werde also das Kommentar der WÜer abwarten.
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    • Ja dazu hab ich jetzt aber eine Frage:
      In manchen Regionen Bayern werden die UG-Rett RTW in der Regelvorhaltung erwähnt, z.B. ... das durch gute Absicherungsstrategien der Leitstelle und Vorhandensein eines UG-Rett Systems... z.B. ... ein weiterer RTW in der Regelvorhaltung abgelehnt wird.

      Da kommen wir mit deiner Aussage in einen Konflikt: Der RTW ist nicht zu festen Dienstzeiten besetzt wird aber trotzdem in der Regelvorhaltung erwähnt und mit eingebunden.
    • Er läuft aber nach deiner Beschreibung definitiv als Bedarfs- und Hintergrund-RTW. Und die WERDEN NICHT EINGEBAUT.
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    • Hallo zusammen,


      wie Felix sich richtig erinnerte, wurde der Florian Laufach stellvertretend für beide Organisationen eingebaut.
      Sonst müssten wir in Sailauf auch zwei Organisationen abbilden.

      In den o.g. Gemeinden ist es faktisch so, dass die Leitstelle alarmiert und wer zu erst kommt malt zuerst. Es sei denn, dass sich erst die Feuerwehr ohne Arztbesetzung meldet und dann das BRK mit Arztbesetzung meldet. Dann kommt es schon vor, dass beide Organisationen anfahren.

      Als kompromiss, könnte man in Sailauf das Bayerische Rote Kreuz in die Sim einpflegen und in Laufach den Florian laufen lassen, dass sich keine Organisation benachteiligt fühlt. Aber dies hab ich schon im Informationssammelforum angesprochen.

      Die UG-RETT sind eine rein ehrenamtlich gestützte nicht zu festen Dienstzeiten fahrende Fahrzeuge (zumindest im Leitstellenbereich Aschaffenburg). Zu jedem UG-RETT Einsatz muss auch ein Fahrzeug der öffentlich-rechtlichen Vorhaltung anfahren. Da es nicht sichergestellt ist, ob sich zum ersten überhaupt jemand meldet und zum zweiten welcher Ausbildungsstand vertreten ist.

      Deshalb ist es volkommen richtig, dass diese nicht eingebaut werden. Da sie meist noch parallel einen HvO an diesen Standorten oder in unmittelbarer Nähe positioniert haben.

      Anders sieht es bei Hintergrunddiensten aus, die es aber bei uns nicht gibt. Diese haben einen festen Dienstplan mit der gesetzlich Vorgeschriebenen Mannschaftsausbildung.


      Mfg

      Angus

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Angus ()

    • Angus schrieb:

      Die UG-RETT sind eine rein ehrenamtlich gestützte nicht zu festen Dienstzeiten fahrende Fahrzeuge (zumindest im Leitstellenbereich Aschaffenburg). Zu jedem UG-RETT Einsatz muss auch ein Fahrzeug der öffentlich-rechtlichen Vorhaltung anfahren. Da es nicht sichergestellt ist, ob sich zum ersten überhaupt jemand meldet und zum zweiten welcher Ausbildungsstand vertreten ist.
      Ist das rechtlich vorgeschrieben? Weil bei uns ist es defakto so das ein öffentlich-rechtliches Fahrzeug nur dann alarmiert wird wenn sich die UG-Rett nach ein paar Minuten nicht gemeldet hat oder der RTW nur als N-KTW fahren kann, wobei es hier auch oft genug vor kommt das die Leitstelle sagt sie hat keinen RTW bzw. RA frei, ihr müsst erstmal alleine klar kommen.
      Das die Leitstelle von sich aus schon ein öffentlich-rechtlichen RTW mit dazu alarmiert, hab ich noch nie erlebt.

      Davon abgesehen ist die Mannschaft egal ob bei öffentlich-rechtlich, Hintergrund oder UG-Rett Fahrzeugen gesetzlich vorgeschrieben und wird da wo ich Ug-Rett fahre penibel eingehalten, wenn es nicht geht dann fährt da Fahrzeug nicht als RTW sondern eben nur als NKTW oder sogar als HvO.
    • preisel schrieb:

      Angus schrieb:

      Die UG-RETT sind eine rein ehrenamtlich gestützte nicht zu festen Dienstzeiten fahrende Fahrzeuge (zumindest im Leitstellenbereich Aschaffenburg). Zu jedem UG-RETT Einsatz muss auch ein Fahrzeug der öffentlich-rechtlichen Vorhaltung anfahren. Da es nicht sichergestellt ist, ob sich zum ersten überhaupt jemand meldet und zum zweiten welcher Ausbildungsstand vertreten ist.
      Ist das rechtlich vorgeschrieben? Weil bei uns ist es defakto so das ein öffentlich-rechtliches Fahrzeug nur dann alarmiert wird wenn sich die UG-Rett nach ein paar Minuten nicht gemeldet hat oder der RTW nur als N-KTW fahren kann, wobei es hier auch oft genug vor kommt das die Leitstelle sagt sie hat keinen RTW bzw. RA frei, ihr müsst erstmal alleine klar kommen.
      Das die Leitstelle von sich aus schon ein öffentlich-rechtlichen RTW mit dazu alarmiert, hab ich noch nie erlebt.

      Davon abgesehen ist die Mannschaft egal ob bei öffentlich-rechtlich, Hintergrund oder UG-Rett Fahrzeugen gesetzlich vorgeschrieben und wird da wo ich Ug-Rett fahre penibel eingehalten, wenn es nicht geht dann fährt da Fahrzeug nicht als RTW sondern eben nur als NKTW oder sogar als HvO.



      Inwieweit dies gesetzlich festgeschrieben ist, weiß ich nicht, wird aber in der Regel bei uns so gehalten. Da vom logischen Denken ein RTW (zumindest ein diensthabender KTW) der öffentlich-rechtlichen Vorhaltung hinterher muss aus den, von meinem ersten Beitrag, genannten Gründen. Damit man überhaupt sicherstellt, dass Hilfe kommt. Den sonst ist es ein Lotteriespiel.

      Das die Besetzung mit RettAss bei euch penibel eingehalten und kontrolliert wird ist Super und auch wünschenswert. Aber bei uns leider nicht Alltag und Realität. Bei uns ist es so geregelt, dass mindestens ein RettSan draufsitzen muss. Aber meist ein RettAss aus dem HA-bereich dabei ist.

      Die UG-Rett darf nicht mit dem Hintergrunddienst verwechselt werden. Da meines erachtens UG-Rett nichts anderes als HvO ist.

      Gruß

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Angus ()

    • Jein, UG-Rett ist ein Hintergrund-Dienst, Dienstfreie Rettungsdienstmitarbeiter die in Spitzenzeiten einen RTW regulär besetzen, kam auch schon vor bei uns das diese zum RTW-Krankentransport alarmiert wurden, etc. oftmals auch ein öffentlich-rechtlichen RTW der gerade ausser Dienst ist.


      Und wenn ein RS das Fahrzeug als RTW besetzt muss er ggf. mit den Konsequenzen leben.

      Ich persönlich bin da folgender Meinung: Sollte das Fahrzeug nur als NKTW besetzt sein, fährt dieses natürlich trotzdem an, sprich das therapiefreie Intervall bleibt identisch, die Leitstelle muss zum Transport dann irgendwoher einen RA auftreiben, entweder vom NEF oder ein anderer KTW hat einen RA drauf, oder wie auch immer.
      Da dem Patient trotzdem eine RTW Ausrüstung zur Verfügung steht kann hier deutlich mehr Diagnostik betrieben werden als von einem KTW, das erwarte ich auch von einem RS. Sollte ein NA noch hinzustoßen kann die gleiche Medizin wie mit RA betrieben werden, wenn zum Transport ins Krankenhaus ein RA verfügbar ist, der rechtlich vorgeschrieben ist. Sollte der Notarzt dann entscheiden das für den Transport auch ein KTW ausreicht / ausgereicht hätte, kann man den anfahrenden RA (RTW) abbestellen.

      Das dies woanders nicht so gehandhabt wird, ist mir vollkommen bewusst, aber bei uns geht die Leitstelle erstmal davon aus das der RTW besetzt werden kann, sonst würden sie ja gleich das Öffentlich-Rechtliche Fahrzeug alarmieren zusammen mit einem HvO, dann bräuchte es die UG-Rett garnicht.
    • preisel schrieb:

      Jein, UG-Rett ist ein Hintergrund-Dienst, Dienstfreie Rettungsdienstmitarbeiter die in Spitzenzeiten einen RTW regulär besetzen, kam auch schon vor bei uns das diese zum RTW-Krankentransport alarmiert wurden, etc. oftmals auch ein öffentlich-rechtlichen RTW der gerade ausser Dienst ist.


      Und wenn ein RS das Fahrzeug als RTW besetzt muss er ggf. mit den Konsequenzen leben.

      Ich persönlich bin da folgender Meinung: Sollte das Fahrzeug nur als NKTW besetzt sein, fährt dieses natürlich trotzdem an, sprich das therapiefreie Intervall bleibt identisch, die Leitstelle muss zum Transport dann irgendwoher einen RA auftreiben, entweder vom NEF oder ein anderer KTW hat einen RA drauf, oder wie auch immer.
      Da dem Patient trotzdem eine RTW Ausrüstung zur Verfügung steht kann hier deutlich mehr Diagnostik betrieben werden als von einem KTW, das erwarte ich auch von einem RS. Sollte ein NA noch hinzustoßen kann die gleiche Medizin wie mit RA betrieben werden, wenn zum Transport ins Krankenhaus ein RA verfügbar ist, der rechtlich vorgeschrieben ist. Sollte der Notarzt dann entscheiden das für den Transport auch ein KTW ausreicht / ausgereicht hätte, kann man den anfahrenden RA (RTW) abbestellen.

      Das dies woanders nicht so gehandhabt wird, ist mir vollkommen bewusst, aber bei uns geht die Leitstelle erstmal davon aus das der RTW besetzt werden kann, sonst würden sie ja gleich das Öffentlich-Rechtliche Fahrzeug alarmieren zusammen mit einem HvO, dann bräuchte es die UG-Rett garnicht.



      Moin,

      dann ist dies natürlich bei euch anders geregelt als bei uns.

      Wenn das sozusagen ein Bereitschaftsdienst von HA mitarbeitern ist und eine 100 % Einsatzübernahme gewährleistet ist, dann ist natürlich das nachschicken eins öffentlich-rechtlichen sekundär.

      Gruß
    • Das heißt, dass die Leitstelle nicht sicher sein kann, dass das Fahrzeug nach Rettungsdienstgesetz besetzt werden kann und folglich muss sie ein anderes (sicheres) Einsatzmittel mitalarmieren. Alles andere ist Glücksspiel auf Kosten der Patienten. Das ist meine Meinung zu der Sache. Entweder es ist ein HvO (nur die Vorhut vor regulären Kräften), eine Rufbereitschaft (entsprechend qualifiziert und für den konkreten Einsatz in Rufbereitschaft) oder eine Rettungsdienstverstärkung (EA, die bei einem Engpass präfentiv alarmiert werden aber nicht zu einem konkreten Einsatz und die Fahrzeuge nach Gesetz besetzen).
      Leitfunkstelle Gießen - lstsim.de/leitstellen/305/
      Wiki-Seite - wiki.lstsim.de/LFSt_Gie%C3%9Fen
    • Status3 schrieb:

      Das heißt, dass die Leitstelle nicht sicher sein kann, dass das Fahrzeug nach Rettungsdienstgesetz besetzt werden kann und folglich muss sie ein anderes (sicheres) Einsatzmittel mitalarmieren. Alles andere ist Glücksspiel auf Kosten der Patienten. Das ist meine Meinung zu der Sache. Entweder es ist ein HvO (nur die Vorhut vor regulären Kräften), eine Rufbereitschaft (entsprechend qualifiziert und für den konkreten Einsatz in Rufbereitschaft) oder eine Rettungsdienstverstärkung (EA, die bei einem Engpass präfentiv alarmiert werden aber nicht zu einem konkreten Einsatz und die Fahrzeuge nach Gesetz besetzen).



      Moin,

      diese Einstellung sehe ich genauso. Wird viel zu viel über diese Schiene auf den Rücken der Ehrenamtlichkeit ausgetragen.

      Solche UG-Rett´s sollte es gar nicht geben. Sondern einfach nur als HvO betitelt!

      Gruß
    • naja, ich sags mal so: schaut euch mal bei der Leitstelle Würzburg den Bereich Main-Spessart an. Hier gibt es 2 UG-Rett, einmal Lohr und einmal Marktheidenfeld.

      Marktheidenfeld ist sehr sinnvoll da hier die Autobahn ist, dank dem neuen RTW in Uettingen wird die UG-Rett hier aber nicht mehr ganz so oft benötigt.

      Lohr als zweiten UG-Rett Stützpunkt: Wenn es hier brennt, sprich die nächsten Wachen unterwegs sind oder irgendwo zum absichern stehen. Ist der nächste RTW mind. 15km entfernt, und wir sind hier nicht an der Küste wo es mal 100km geradeaus geht ohne Berge. Und jetzt schaut euch mal Richtung Hessen und Richtung Aschaffenburg um, da sieht es mit RTWs in der Regelvorhaltung schon sehr mau aus.
      Da kann der Patient froh sein das es eine UG-Rett gibt. Und das Ehrenamt und die Krankenkassen sind auch froh, die Krankenkassen müssen zwar dann extra Geld an die SEG abtreten für den Einsatz, aber die machen das auch lieber als einen kompletten zusätzlichen RTW vorzuhalten.
      Jetzt könnte wieder jemand ein Fass aufmachen und sagen: Gäbe es die UG-Rett nicht gäbe es mehr Arbeitsplätze, sage ich persönlich nein, nur weil die UG-Rett 3-4 Einsatzstunden im Monat dem Rettungsdienst abnimmt, gibt es keine zusätzlichen Stellen, da wird dann in Kauf genommen das die Hilfsfrist mal nicht eingehalten wird, ergo auf lasten des Patienten.
      Und wenn einem als Patient dadurch weder durch fehlende Qualifikation noch durch fehlendes Material Nachteile entstehen weil die RTWs der UG-Rett die gleiche Beladung und das gleiche Personal wie ein normaler RTW haben müssen, sehe ich da kein Problem.
    • preisel schrieb:

      naja, ich sags mal so: schaut euch mal bei der Leitstelle Würzburg den Bereich Main-Spessart an. Hier gibt es 2 UG-Rett, einmal Lohr und einmal Marktheidenfeld.

      Marktheidenfeld ist sehr sinnvoll da hier die Autobahn ist, dank dem neuen RTW in Uettingen wird die UG-Rett hier aber nicht mehr ganz so oft benötigt.

      Lohr als zweiten UG-Rett Stützpunkt: Wenn es hier brennt, sprich die nächsten Wachen unterwegs sind oder irgendwo zum absichern stehen. Ist der nächste RTW mind. 15km entfernt, und wir sind hier nicht an der Küste wo es mal 100km geradeaus geht ohne Berge. Und jetzt schaut euch mal Richtung Hessen und Richtung Aschaffenburg um, da sieht es mit RTWs in der Regelvorhaltung schon sehr mau aus.
      Da kann der Patient froh sein das es eine UG-Rett gibt. Und das Ehrenamt und die Krankenkassen sind auch froh, die Krankenkassen müssen zwar dann extra Geld an die SEG abtreten für den Einsatz, aber die machen das auch lieber als einen kompletten zusätzlichen RTW vorzuhalten.
      Jetzt könnte wieder jemand ein Fass aufmachen und sagen: Gäbe es die UG-Rett nicht gäbe es mehr Arbeitsplätze, sage ich persönlich nein, nur weil die UG-Rett 3-4 Einsatzstunden im Monat dem Rettungsdienst abnimmt, gibt es keine zusätzlichen Stellen, da wird dann in Kauf genommen das die Hilfsfrist mal nicht eingehalten wird, ergo auf lasten des Patienten.
      Und wenn einem als Patient dadurch weder durch fehlende Qualifikation noch durch fehlendes Material Nachteile entstehen weil die RTWs der UG-Rett die gleiche Beladung und das gleiche Personal wie ein normaler RTW haben müssen, sehe ich da kein Problem.



      Moin,

      ist schon richtig was du sagst. Aber die Argumente könnte man 1 zu 1 auf eine Regelvorhaltungserhöhung nutzen!

      Wenn diese UG-Rett so wichtig sind und so große lücken schließen, auch in bezug auf Nachbarlandkreise dann ist da dringender Handlungsbedarf in der Regelvorhaltung.


      Aber hoffen wir auf Mai da kommen einzelheiten der aktuellen INM studie.


      gruß
    • preisel schrieb:

      Und jetzt schaut euch mal Richtung Hessen und Richtung Aschaffenburg um, da sieht es mit RTWs in der Regelvorhaltung schon sehr mau aus.
      Da kann der Patient froh sein das es eine UG-Rett gibt.
      Wenn ich mir anschaue, in welchen räumlichen Abständen die in der Sim eingepflegten Rettungswachen in Bayern verteilt sind (im Vergleich zu denen in Hessen), dann kippe ich doch lieber in Hessen um. ;) Bei uns - soll heißen in "meinem" hessischen Landkreis - gibt es eine so genannte Rettungsdienstverstärkung. Merkst die Leitstelle also, dass ihr die Fahrzeuge ausgehen, alarmiert sie bevor sie irgendwann kein Fahrzeug mehr für einen Notfall hat die entsprechende Helferschaft. Diese besetzt dann innerhalb von Minuten mehrere Rettungsmittel nach HRDG und beugt einem Ausfall so vor.
      Leitfunkstelle Gießen - lstsim.de/leitstellen/305/
      Wiki-Seite - wiki.lstsim.de/LFSt_Gie%C3%9Fen