Moin Moin!
Wäre es möglich die dass AAO sich nicht nur am Einsatzgrund (so wie bisher) sondern auch am Alarmierungstext orientiert (zumindest in den Leitstellen mit vorgegebenen Arlarmierungstexten)?
Denn z.B. ist bei einem Verkehrsunfall oder beim Verbrechen in der Regel die Pol mitzualarmieren, was die AAO aber bisher nicht vorsieht. Ebenso würde ich z.B. beim Ertrinken und bei Bewusstlosigkeit in der Regel nen NA mit alarmieren.
Wäre es möglich die dass AAO sich nicht nur am Einsatzgrund (so wie bisher) sondern auch am Alarmierungstext orientiert (zumindest in den Leitstellen mit vorgegebenen Arlarmierungstexten)?
Denn z.B. ist bei einem Verkehrsunfall oder beim Verbrechen in der Regel die Pol mitzualarmieren, was die AAO aber bisher nicht vorsieht. Ebenso würde ich z.B. beim Ertrinken und bei Bewusstlosigkeit in der Regel nen NA mit alarmieren.