Hilfsfrist an regionale Gegebenheiten anpassen?

    • Hilfsfrist an regionale Gegebenheiten anpassen?

      Hallo zusammen,

      nachdem das Spiel so perfektioniert ist, wäre es doch super, auch die Hilfsfristen an die regionalen Gegebenheiten anzupassen? :)

      Für Bayern gilt z.B. 12 Minuten ab Einsatzübernahme (S3) bis Ankunft in der Zielstraße (S4).
      Viele Grüße

      TOM



      - Betreuer offizielle bayerische Leitstellen
      - Besitzer BAMBERG (ID 7190) & ERDING (ID 112)
      - Team NÜRNBERG (ID 73 / 86 / 88 / 89)
      - Team MÜNCHEN (ID 1159)
    • LHA688 schrieb:

      Hallo zusammen,

      nachdem das Spiel so perfektioniert ist, wäre es doch super, auch die Hilfsfristen an die regionalen Gegebenheiten anzupassen? :)

      Für Bayern gilt z.B. 12 Minuten ab Einsatzübernahme (S3) bis Ankunft in der Zielstraße (S4).


      Schöner Vorschlag, leider gelten die 12 Minuten nur als Planungsgröße und nicht für 100 % der Anforderungen (Regel bedeutet so um 80 % unterhalb von 70 %soll die Struktur angepasst werden, soweit ich dies weiß?) ohne Gesetzeskraft bzw. da nur in der Ausführungsverordnung (schwamig erwähnt) als nicht einklagbar.
      Aber für die Sim ist dies ja egal.

      hier der Wortlaut der Ausführungsverordnung:
      (1) 1 Jeder Teil eines Gemeindegebiets in Bayern und die gemeindefreien Gebiete sind dem Versorgungsbereich einer Rettungswache zuzuordnen. 2 Die Zuordnung erfolgt grundsätzlich nach der planerisch kürzesten Fahrzeit. 3 Standort, Anzahl und Ausstattung der Rettungswachen und Stellplätze sind so zu bemessen, dass Notfälle im Versorgungsbereich einer Rettungswache in der Regel spätestens 12 Minuten nach dem Ausrücken eines der in Art. 2 Abs. 6 Sätze 2 bis 4 und Abs. 7 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) genannten Rettungsmittel erreicht werden können.
    • Wo gelten die Hilfsfristen als was anderes wie als Planungsgrundlage? ;) Ist ja alles nur hypothetisch, auch die LB'er 15min ... :)
      Viele Grüße

      TOM



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    • LHA688 schrieb:

      Wo gelten die Hilfsfristen als was anderes wie als Planungsgrundlage? ;) Ist ja alles nur hypothetisch, auch die LB'er 15min ... :)


      Natürlich wird überall damit geplant, aber da in der Verordnung das Wort "planerisch" steht würden so sogar tatsächlich protokollierte Überschreitungen locker unter den Tisch gekehrt.
    • Selbstverständlich wäre es toll die entspr. Hilfsfristen auch in der Sim anzupassen. Ohne Kompromisse wird das vermutlich jedoch nicht gehen.

      In Ba.-Wü. z.B. ist die Hilfsfrist wie folgt definiert:

      Im bodengebundenen Rettungsdienst ist bei der Notfallrettung die Zeit vom Eingang der Notfallmeldung in der Rettungsleitstelle bis zum Eintreffen der Hilfe am Notfallort an Straßen (Hilfsfrist) maßgebend. Die Hilfsfrist soll aus notfallmedizinischen Gründen möglichst nicht mehr als 10, höchstens 15 Minuten betragen.

      Diese Vorgaben sind für RTW und Notarzt gesondert zu erfassen und auch von beiden einzuhalten, wobei die Hilfsfrist in ihrer Gesamtheit als eingehalten gilt, wenn sie in 95% der Fälle eingehalten wird.

      Ob sich das in der Sim so darstellen lässt?

      Durch First Responder oder auch andere Fahrzeuge, die nicht der Notfallrettung zuzuordnen sind, kann die Hilfsfrist im Sinne des Gesetzes nicht verkürzt werden.