Polizei abbestellen

    • Polizei abbestellen

      Es kommt bei mir in letzter Zeit häufiger vor, dass ich vermeintliche Notfälle hinter verschlossener Tür habe, die sich dann aber als Fehleinsatz herrausstellen, weil Bewohner eingeschlafen oder Kopfhörer kaputt. Nu ist es so das ich ja in sonem Fall immer die Polizei mitschick. Meistens ist der RD dann schneller vor Ort und fährt nach Klärung schon wieder heim, während die Polizei fröhlich blinkend weiterhin die Nachbarschaft weckt. Gäbs da nicht die Möglichkeit in der Polizeileitstelle anzurufen und zu sagen, das sich die Jungs wieder entspannen können???
    • Jakkal schrieb:

      genau das gleiche Problem wie "Darf die POL den RD abbestellen". Ich glaube neh, darum wäre es andersherum auch nicht möglich.



      moin,

      warum darf die pol den RD nicht abbestellen?

      Jeder Laie darf den rd abbestellen.

      Wenn die Pol merkt, dass der Patient nur leicht verletzt bzw. keinen RD wünscht bestellt uns die Pol desöfteren ab.

      gruß
    • Jakkal schrieb:

      genau das gleiche Problem wie "Darf die POL den RD abbestellen". Ich glaube neh, darum wäre es andersherum auch nicht möglich.


      Das gegenseitige Abbestellen kommt vor, aber auch Jakkal hat Recht sowohl die Polizei auch als RD/FW entscheiden nach Lage ob sie trotzdem anfahren. Für die Feuerwehr entscheidet dies der Einsatzleiter, für den RD kann dies auch die Leitstelle entscheiden, sofern noch keine Einsatzfahrzeuge vor Ort sind. Der leicht verletzte Pat. nach Familienstreit wo bitte keine Polizei kommen soll, ist trotzdem eine Körperverletzung und damit erstmal ein Offizialdelikt was verfolgt werden muß sofern die Polizei davon Kenntnis erlangt. Umgekehrt hat so manche Polizeieinheit gerne den RTH oder die Feuerwehr abbestellt, da ja der VU auf der BAB nur ein Bagattellschaden (laut den Polizeikräften vor Ort) ist ( z.B. um wegen der RTH Landung zu vermeiden die BAB zu sperren). Als dann die RD/FW-Kräfte trotzdem an die Einsatzstelle kammen, zeigte sich das die Verletzung (z.B. Bauchtrauma übersehen - nur ein blutender Pat. ist ein Schwerverletzter ?) bzw. das Lagebild doch dramatischer waren, evtl. doch eine technische Rettung erforderlich ist oder Betriebsstoffe sehr wohl die Umwelt gefährderten und der jeweilige Fachdienst handeln musste.

      Für die Sim ist es ja eigentlich egal ob noch die Polizei anfährt, irgendwann verschwindet ja dann der Einsatz aus der Liste der laufenden Einsätze. Eigentlich könnte aus dieser Spielsituation sich wieder eine Variante entwickeln. RD vor Ort sagt kein Pat. > Fehlfahrt (z.B. weil der Pat. verweigert) und rückt ein. Später wenn die Polizei vor Ort ist, wurde der Pat. durch den Polizisten überzeugt (Bessere Ausgangsstellung für die Schadensforderung) und es wird abermals der RD nachbestellt. Auch sowas kommt immer mal wieder vor. Genauso RD bestelllt Polizei ab und später doch wieder nach. So facettenreich ist es im wahren Leben. Dies alles aber in der Sim umzusetzen fast unmöglich.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von ELP 4 () aus folgendem Grund: meine Rechtschreibung !

    • Angus schrieb:

      Jeder Laie darf den rd abbestellen.

      Wenn die Pol merkt, dass der Patient nur leicht verletzt bzw. keinen RD wünscht bestellt uns die Pol desöfteren ab.

      gruß


      Ja jeder Laie darf abbestellen, aber auch hier gilt wenn mich ein alkoholisierter Anrufer anruft, erst den RD bestellt und später genauso alkoholisiert abbestellt, komme ich rechtlich nicht aus dem Schneider. Die Lage das mir hinterher jemand den Vorwurf macht einer hilflosen Person nicht geholfen zu haben (unterlassene Hilfeleistung) entgehe ich nur wenn ich den Einsatz trotzdem weiterlaufen lasse. Deshalb gilt bei jeder Abbestellung von Notfallpat. sich nochmals ein Zustandsbild des Pat. geben lassen, darauf hinweisen das bei einer Zustandsverschlechterung man sofort sich wieder melden soll und wenn die Kräfte unmittelbar vor Ort sind das diese sich trotzdem mal den Pat. kurz anschauen. Sollte ich nur einen Anhalt für eine drohende Gefahr haben im Zweifel immer den Einsatz weiterlaufen lassen. Die Entscheidung, die der Disponent während des oder kurz nach dem Anruf macht, dauern nur Sekunden. Die staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen ihn dann Wochen und Monate (ich weiß wovon ich spreche, hatte auch schon blaue Augen).
    • ELP 4 schrieb:

      Ja jeder Laie darf abbestellen, aber auch hier gilt wenn mich ein alkoholisierter Anrufer anruft, erst den RD bestellt und später genauso alkoholisiert abbestellt, komme ich rechtlich nicht aus dem Schneider. Die Lage das mir hinterher jemand den Vorwurf macht einer hilflosen Person nicht geholfen zu haben (unterlassene Hilfeleistung) entgehe ich nur wenn ich den Einsatz trotzdem weiterlaufen lasse. Deshalb gilt bei jeder Abbestellung von Notfallpat. sich nochmals ein Zustandsbild des Pat. geben lassen, darauf hinweisen das bei einer Zustandsverschlechterung man sofort sich wieder melden soll und wenn die Kräfte unmittelbar vor Ort sind das diese sich trotzdem mal den Pat. kurz anschauen. Sollte ich nur einen Anhalt für eine drohende Gefahr haben im Zweifel immer den Einsatz weiterlaufen lassen. Die Entscheidung, die der Disponent während des oder kurz nach dem Anruf macht, dauern nur Sekunden. Die staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen ihn dann Wochen und Monate (ich weiß wovon ich spreche, hatte auch schon blaue Augen).
      Hi, natürlich hast du vollkommen Recht, auch mit dem anderen Post.
      Aber zum Beispiel die Fälle kann man in der Sim recht "elegant" lösen, wie erwähnt wenn Fahrzeug schon fast an der Einsatzstelle, einfach weiterlaufen lassen, oder sonst Pol hinsenden, und wenn man dann sieht, dass die einen Patient behandeln, RD hinterher, ich weiß Hilfsfrist klappt dann nicht!