Wie wäre es, wenn es auch Einsätze gibt, wo der Patient auf dem Transport verstirbt. Man müsste dann einen Bestatter anrufen der den Patienten/toten übernimmt. Danach FZ. status 6 zur Desinfektion auf der Wache.
Tod während des Transportes
- Wird nicht umgesetzt
-
-
Ja auch ne gute Idee..
-
Im Ludwigsburger Bereich werden (soweit ich weiß) im Fahrzeug keine Patienten für tot erklärt. Entweder noch vor Ort oder eben unter Reanimationsbedingungen weiter ins Krankenhaus.
-
Wenn ein Pat. während des Transportes verstirbt (also schon im Auto ist) wird zumindest bei uns, noch bis ins KH gefahren.
-
naja, im Auto verstirb "nie" ein Patient... entweder am Einsatzort (kein Transport) oder an der Pforte zur ZNA.der von mir verfasster Text entspricht nicht der generellen Meinung des Teams, sondern nur meine eigene.
-
wär auch eine schlechte Werbung für die Organisation:
Patient verstirbt im RTW.... -
... und ganz abgesehen von dem ganzen Stress - wohin mit der Leiche? Einfach so ausladen ist nicht ...Viele Grüße
TOM
- Betreuer offizielle bayerische Leitstellen
- Besitzer BAMBERG (ID 7190) & ERDING (ID 112)
- Team NÜRNBERG (ID 73 / 86 / 88 / 89)
- Team MÜNCHEN (ID 1159) -
Kommt aber doch, wenn auch selten vor und das weitere Vorgehen wird reginonal unterschiedlich gehandhabt. Die Spanne liegt da vom Ausladen und den Leichnam der Polizei übergeben, bis Transport in den örtlichen Friedhof. Dazwischen wie schon angesprochen auch noch die Varianten wo das KH mit eingebunden wird.
-
Bei usn läuft das ganze dann als Rea weiter und geht erst in der ZNA 06, 06 im RTW wird i.d.R. nicht gemacht.Ceterum censeo Stuttgartem esse delendam
Die Leitstelle des größten DRK-Kreisverbandes in Deutschland erwartet euch
Hier Leitstelle Karlsruhe, kommen. -
Ein bisserl {OT]
In Wien gabs bis vor einiger Zeit den Begriff der "Gastleiche". D. h. wenn ein Patient rechtens auf dem Transport im NAW (endgültig - nach entsprechender Therapie oder Finalstadium eines NPL) verstorben ist konnte er in
die nächstgelegene Krankenanstalt gebracht werden und wurde dort als "GASTLEICHE" in einem Kammerl bis zum Eintreffen des Totenbeschaudienstes aufbewahrt.
Hat nur für Patienten IN den Fahrzeugen gegolten. Für alle anderen (öffentliches Gelände, oder beengte Whg wurde/wird ein sogenannter "Notleichenbegleitschein" ausgefült und der Exekutive übergeben. Die Leiche mit
Folie abgedeckt und ein Polizist zur Bewachung danebengestellt und die Bestattung alarmiert. Natürlich nur wenn natürliche Todesursache vorliegend.
Alternativ wurde natürlich bis zur Übergabe prov. Reanimationsmassnahmen durchgeführt... [/OT]LG aus der Mitte Niederösterreichs
Alfred
-
Teilen
- Facebook 0
- Twitter 0
- Google Plus 0
- Reddit 0