Stattgefundene Geburt keine NA-Indikation?

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      Hallo zusammen,

      ich wundere mich immer wieder, daß eine im RTW stattfindende Geburt oder erfolgte (Heim-)Geburt ohne NA gefahren wird - laut bindendem bay. NA-Indikationskatalog steht nämlich folgendes:
      N8 - unmittelbar bevorstehende oder stattgefundene Geburt


      Auch zB bei den Rheinland-Pfälzern steht es so in deren NA-Indikations-Katalog. Für andere RD-Bereiche habe ich spontan nix gefunden ... Ich wäre also dafür, die entsprechenden Einsätze künftig als NA-Einsätze spielbar zu machen. :)

      Und bitte nicht wieder irgendwelche Stadtrettungs-Geschichten dagegen anbringen, bei denen man in 5 min in der nächsten Gyn/Kreißsaal ist! :D Die derzeitigen Sims haben eine wesentlich weitere Fahrtstrecke ...:P
      Viele Grüße

      TOM



      - Betreuer offizielle bayerische Leitstellen
      - Besitzer BAMBERG (ID 7190) & ERDING (ID 112)
      - Team NÜRNBERG (ID 73 / 86 / 88 / 89)
      - Team MÜNCHEN (ID 1159)
    • Wäre dann gut, wenn du bei Stattfinden hier der Anruftexte posten könntest, dann schaue ich mir die Einsätze an.
      Aber so die zu finden ist ein bisschen schwer.

      Danke!
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      Auch interessant: FAQ
    • Hi Felix,

      hatte mich mit Jakob heut schon im Chat darüber ausgetauscht - er hat gesagt ich soll mal nen Fred aufmachen, bevor er da Änderungen vornimmt und von den anderen wieder was "auf den Deckel" bekommt! ;)

      Ich hatte es heute bei folgendem Einsatz:
      Tag Hebamme am Telefon. Bin auf dem Weg zur Familie aus dem Zoggendorf in Heiligenstadt in Oberfranken/Zoggendorf. Die Frau ist im 9.Monat schwanger und hat Wehen. Könnten Sie mir ein Fahrzeug zur Unterstützung schicken?


      Wenns wieder auftritt werde ich es hier posten ... :)
      Viele Grüße

      TOM



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    • Sehe ich genauso. Eine Geburt, zu der ein Rettungsmittel angefordert wird, ist zwingende NA-Indikation.

      Gemäß § 4 HebG sind zur Leistungen der Geburtshilfe nur Ärztinnen und Ärzte bzw. Hebammen und Entbindungspfleger berechtigt. Hiervon darf lediglich in Notfällen abgewichen werden. Im bundesdeutschen RD bedeutet dies aber, daß nur dann auf einen NA verzichtet werden darf, wenn dieser nicht oder nicht rechtzeitig erreichbar ist, bzw. am Notfallort sein kann. Alternativ bzw. zusätzlich zum NA könnte demnach allerdings auch eine Hebamme gerufen werden.


      Edit: Die Hebamme hat sich hier beim Anruf natürlich wieder zu unpräzise ausgedrückt. Will sie das Fz lediglich für den Transport in die Klinik haben in der sie ggf. als Beleghebamme arbeitet und der Transport von ihr selbst begleitet wird könnte der NA ggf. entbehrlich sein
    • Alles klar, dann warten wir auch mal ein paar Kommentare ab, bevor ich was ändere.

      Aber zu dem Einsatz: Da ist doch ne Hebamme als Fachkraft vor Ort, ob da ein NA nötig ist? Gibt doch viele Hausgeburten ohne Doc.
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    • F. Köhler schrieb:

      Aber zu dem Einsatz: Da ist doch ne Hebamme als Fachkraft vor Ort, ob da ein NA nötig ist? Gibt doch viele Hausgeburten ohne Doc.
      Ja, aber da sie den RD zur Unterstützung (und Transport ins KH) anfordert, ist das für mich keine regelgerechte oder komplikationslose (Haus-)Geburt und deshalb bin ich der Meinung, daß auch hier ein NA indiziert ist. :)
      Viele Grüße

      TOM



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    • Nachtrag:

      Als RD-Personal bietet es sich schon im eigenen Interesse an den NA an-, bzw. nachzufordern. Ob eine Hebamme, ausser für die Anordnung eines Transportes, gegenüber dem RD-Personal weisungsbefugt ist entzieht sich meiner Kenntnis. Hilft das RD Personal bei der Geburt jedoch selbständig, ohne daß ein Notfall vorliegt so könnte das, auch wenn kein Gesundheitsschaden eintritt, teuer werden, denn die in § 25 des HebG geregelten Bußgeldvorschriften zum vorgenannten § 4 sagen folgendes: "Ordnungswidrig handelt, wer...entgegen § 4 Abs. 1 Satz 1 Geburtshilfe leistet. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden."