BaWü: Keine Förderung von Rettungswachen nach Kassenlage

    • BaWü: Keine Förderung von Rettungswachen nach Kassenlage

      Kommunen befürchten Verlagerung von Finanzierungsrisiken auf die gemeinnützigen Hilfsorganisationen

      Die Kommunen haben die Sorge, dass das geplante Rettungsdienstgesetz die Rahmenbedingungen für den Bau neuer Rettungswachen verschlechtert.

      Zwar betone das Land, dass eine Änderung der Förderpraxis nicht geplant sei. Der vorliegende Entwurf des Rettungsdienstgesetzes spreche jedoch eine andere Sprache, so Landkreistag, Städtetag und Gemeindetag. „Während das Land bislang verpflichtet ist, 90 Prozent der förderfähigen Kosten zu tragen und der Eigenanteil der Hilfsorganisationen bei 10 Prozent gedeckelt ist, soll es künftig im Ermessen des Landes stehen, ob mit 90 Prozent gefördert wird, und soll der Eigenanteil der Hilfsorganisationen nicht maximal, sondern mindestens 10 Prozent betragen.
      Dies führt zu einer Finanzierung der Rettungswachen nach Kassenlage und zu einer Verschiebung von Finanzierungsrisiken zulasten der Hilfsorganisationen.

      Es ist unseres Erachtens offensichtlich, dass Investitionen in Rettungswachen durch eine solche Rechtsänderung deutlich erschwert würden. Dabei sind wegen der vorgesehenen Verkürzung der Eintreffzeit im Rettungswesen von 15 auf 12 Minuten doch eigentlich umfangreiche zusätzliche Investitionen in die Wachen erforderlich. Um die ambitionierten Ziele der Rettungsdienstreform nicht zu gefährden, sollte daher bei der Förderung von Rettungswachen an der bisherigen und durchaus bewährten Rechtslage festgehalten werden.

      Insofern setzen wir auf eine entsprechende Nachbesserung durch den Landtag im weiteren parlamentarischen Verfahren“ , erklärten der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags Baden-Württemberg, Prof. Dr. Alexis von Komorowski, das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg, Ralf Broß, und der Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg, Steffen Jäger heute in Stuttgart.

      Quelle: Facebook - Landkreistag BaWü

      Is ja schon ne Sauerei, wie ich finde.
    • Die wissen, dass die Hiorgs nicht an einem Strang ziehen können und sich jetzt gegenseitig ausspielen.
      Eigentlich müssten dann schlicht alle Hiorgs geschlossen sagen, dass so kein neuer Standort möglich ist.
      Aber zwangsläufig wird dann eine Hiorg ausreißen und großkotzig sagen "Wir machen das gerne."

      Wenn man mal ehrlich ist, dann sind selbst 10% eigentlich zu viel. Kein Gewinn machen dürfen, aber Kosten auferlegt bekommen.
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      Auch interessant: FAQ
    • Meines Wissens nach darfst du Plus erwirtschaften, dies aber nicht als Gewinn „behalten“, sondern musst das reinvestieren um in der Bilanz auf 0 zu kommen.

      ist aber schon ein paar Tage her, als wir das Thema durchgenommen haben und ich lasse mich gerne belehren und korrigieren.
    • Du kannst an sich im RD gar keinen Gewinn erwirtschaften. Nur im KTP, da ist es aber wie @FaRa beschreibt, da die Träger ja entweder ein e.V. oder eine gGmbH sind.

      Jeder Leistungserbringer tritt in Kostenverhandlungen über die Betriebskosten mit den Kostenträgern. Für die Notfallrettung ist das pro Rettungsdienstbereich für alle Träger durchzuführen.
      Die Kosten, die dann verhandelt wurden, werden dann auf die getätigten Fahrten umgesetzt.
      Mehr Transporte = geringere Gebühren für den einzelnen Transport, weniger Transporte = höhere Gebühren für den einzelnen Transport.
      Letztlich erhält der RD-Träger auf jeden Fall den kompletten Betrag, eben nur aufgestückelt auf einzelne Fahrten.

      Siehe auch §28 RDG BW.
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    • So ist das hier in NRW im Grunde auch, aber da wird halt auf fünf Jahre geschaut.
      Werden weniger Fahrten gemacht, als erwartet, erwirtschaftet man ein Minus. Dieses darf dann in die Gebührenberechnung für das nächste Jahr eingerechnet werden, die Fahrten werden also teurer und sind so berechnet, dass man in diesem Jahr halt neben den Fixkosten von (aus der Luft gegriffen) 20 Millionen eben auch die Betrag X, den man zuvor zu wenig eingenommen hat (sagen wir ein Defizit von 3 Millionen), eingefahren wird.
      Die Gebühren sind also so ausgelegt, dass die 23 Millionen einfahren.

      Zu den Fixkosten zählen hier allerdings auch Wachenneu- oder Umbauten. Baue ich also dieses Jahr für zwei Millionen eine neue Wache, liegen meine Fixkosten für das nächste Jahr bei 22 Millionen.
      So wird nie ein längerfristiges Plus oder Minus eingefahren, weil alles über einen Zeitraum von fünf Jahren miteinander verrechnet wird.