Leichenschau und POL im Rettungsdienst

    • Leichenschau und POL im Rettungsdienst

      ID 40768

      Es muss, zumindest in hh, da sitze ich an der quelle, bei jedem verstobenen im häuslichen umfeld die pol dazu, da diese nur berechtigt ist, den hausarzt hinzuzuziehen oder den leichnahm ins das institut für rechtsmedizin zu überstellen. Die rtw bleiben auch immer bis zum eintreffen der pol vor ort. daher würde ich sagen, dass bei allen verstorbenen personen die pol hinzu muss
    • Ist hier das selbe. Polizei nur, wenn der NA eine unklare Todesursache angibt oder halt nicht natürlicher Tod.
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    • In Bayern kommt die POL bei allen Deklarationen als "nicht natürlich". Oder eben, wenn der Bestatter irgendeine Ungereimtheit feststellt. Ich selbst habe in meiner Tätigkeit als Bestatter bereits mehrfach auch den KDD nachbestellt, weil in der TB "natürlicher Tod" angekreuzt wurde, die Auffindesituation aber nicht zu einer ordentlichen Leichenschau gepasst hat. Hat dann auch für die bescheinigenden Ärzte oftmals einen sehr unangenehmen Nachgeschmack. Aber da es in Bayern z.B. bei einer späteren Kremierung keine 2. Leichenschau gibt, wie es in anderen Bundesländern üblich ist, ziehe ich mir den Schuh nicht an, dass da evtl. was nicht gepasst haben könnte.

      NA in Bayern füllen übrigens nur eine vorläufige TB aus. Die endgültige Leichenschau übernimmt dann entweder der HA oder der ÄBD.

      Bei der Einschätzung der Todesursache bewerten Gerichte übrigens die Polizei (also den KDD oder das K11) höher als die bescheinigenden Ärzte. Richtigerweise, wie ich auch schon öfter feststellen musste. Lässt sich die Ursache nicht eindeutig zuordnen, erfolgt dann eben auch noch ne Obduktion. Diese erfolgt bei Gewaltverbrechen oder Unfällen aber deutlich seltener, als man annehmen würde.
    • Darauf möchte ich hinaus, dass ein Notarzt (zumindest hier, das böse Wort) nur eine vorläufige Todesbescheinigung ausstellen darf und die richtige nur vom Hausarzt oder vom IfR ausgestellt wird. Die Pol kommt zur Klärung, ob der Hausarzt erreicht wird oder ob der Leichnam ins IfR geht, damit am nächsten Tag der Hausarzt drüber guckt. Nur wenn es Hinweise auf einen unnatürlichen Tod gibt wird obduziert.
    • Also "hier" kümmert sich das NEF um den Kontakt zum Hausarzt oder der Notfallpraxis zur zweiten Leichenschau und zieht ggf. die POL zu.
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    • Joa und hier füllt der NA den Totenschein aus und wenn es unklar/nicht natürlich ist kommt K dazu und prüft, ob ermittelt werden muss. Und da in über 90 % der Fälle der NA den Patienten auch nicht ansatzweise kennt, wird das bei uns in der Regel als unklare Todesursache eingetragen.
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      Avatar Leitessen, Chr2, Grisu118 und Westfale
    • Im Medizinstudium geht das auch blöderweise unter, dass Menschen mit schweren Vorerkrankungen, palliativen Behandlungsansätzen oder einem Alter jenseits der 90 mal sterben dürfen, deshalb bleibt es weiterhin unklar, wie Patienten so urplötzlich im Schlaf sterben können.

      Ich bin selbst ein sehr großer Freund davon, frühzeitig oder auch mal inflationär die Pol dazu zu holen, wenn irgendetwas unklar ist, aber wenn mein Doc bei 90% der Patienten „unklar“ angibt, weil er sie schlichtweg nicht kennt gäb es irgendwann auch mal ein Gespräch über Sinn und Unsinn der Ressourcenverschleuderung. Sollte wirklich was total komisch sein, was wir initial übersehen klärt dass der leichenschauende Arzt mit der Polizei, kam bei mir in 6 Jahren auf dem NEF übrigens genau ein Mal vor.
    • Also so wie ich das herauslese scheint es fast überall ähnlich zu laufen....

      In Thüringen sieht die Lage wie folgt aus:

      Kassenärztliche Vereinigung Thüringen schrieb:

      Ist durch äußere Merkmale bereits erkennbar oder lässt sich nicht ausschließen, dass es sich um einen nicht natürlichen Tod handelt, oder handelt es sich um eine unbekannten Toten, hat der Arzt unverzüglich die Polizei oder die Staatsanwaltschaft zu verständigen. Er hat in diesem Fall bis zum Eintreffen der Polizei oder der Staatsanwaltschaft von einer weiteren Leichenschau abzusehen und dafür zu sorgen, dass keine Veränderungen an der Leiche und der unmittelbaren Umgebung vorgenommen werden; es sei denn, die Veränderungen sind aus Gründen der öffentlichen Sicherheit zwingend erforderlich. Gleiches gilt, wenn sich erst während der Leichenschau Hinweise auf einen nicht natürlichen Tod ergeben oder sich die Todesart nicht aufklären lässt. Ein im Notfall- oder Rettungsdienst tätiger Arzt darf sich wegen eines anderen Einsatzes vom Ort der Leichenschau entfernen. Er hat dies und seine bisherigen Feststellungen der Polizei sofort mitzuteilen. Er soll für die Sicherung der Auffindesituation Sorge tragen und sobald als möglich an den Ort der Leichenschau zurückkehren (§ 6 Abs. 4 ThürBestG).
      Soweit meine Informationen reichen, erfolgt die Anforderung dabei durch den NA per Telefon persönlich bei der Polizei und die Leitstelle bleibt außen vor. Ich sehe also keine Veranlassung dies zu ändern. Leider kann die Sim nicht so personalisiert werden das sie auf jeden passt.
    • Die meisten Leitstellen regeln das per Dienstanweisung, dass sie informiert werden wollen, bzw. Das über sie die Pol verständigt wird.
      Jetzt weiß ich nicht, wie eure gelben Zettel aussehen, auf unseren steht drauf, dass bei Anzeichen für einen unnatürlichen unverzüglich die Rettungsleitstelle zu informieren ist.
    • In MV soll der Notarzt laut Bestattungsgesetz nur eine vorläufige Todesbescheinigung ausstellen und dann einen anderen Arzt (Hausarzt oder nach Verfügbarkeit KV Dienst ) hinzuziehen.
      In der Praxis heißt das, in einigen Kreisen macht das NEF regelmäßig die Leichenschau. Die Polizei ist beteiligt im öffentlichen Raum, bei Einsätzen die Initial über die 110 kamen und falls wir sie wegen unklarer Todesursache nachfordern.

      Polizei wird soweit ich weiss über die Leitstellen beigezogen, im Direkttelefonat mit einer der beiden Polizei Leitstellen kommt man oft eh auf keinen grünen Zweig.

      Rechtsmedizin guckt nur vorbei wenn der KDD ein offensichtliches Tötungsverbrechen sieht. Sonst Abtransport durch Bestatter und Entscheidung über rechtsmedizinsche Leichenschau bzw Obduktion durch die Staatsanwaltschaft.

      Bei Einäscherung gibt's eine zweite Schau im Sarg durch die Rechtsmedizin, sonst nicht.

      Wer erben will, bringt seine Schwiegertante also mit zu uns...
      - GOMERS don't die - Samuel Shem - House of God
    • FaRa schrieb:

      Im Medizinstudium geht das auch blöderweise unter, dass Menschen mit schweren Vorerkrankungen, palliativen Behandlungsansätzen oder einem Alter jenseits der 90 mal sterben dürfen, deshalb bleibt es weiterhin unklar, wie Patienten so urplötzlich im Schlaf sterben können.

      Ich bin selbst ein sehr großer Freund davon, frühzeitig oder auch mal inflationär die Pol dazu zu holen, wenn irgendetwas unklar ist, aber wenn mein Doc bei 90% der Patienten „unklar“ angibt, weil er sie schlichtweg nicht kennt gäb es irgendwann auch mal ein Gespräch über Sinn und Unsinn der Ressourcenverschleuderung. Sollte wirklich was total komisch sein, was wir initial übersehen klärt dass der leichenschauende Arzt mit der Polizei, kam bei mir in 6 Jahren auf dem NEF übrigens genau ein Mal vor.
      Deshalb wäre ein Coroner-System, wie in den USA sicher sinnvoll. Denn auch 90jahrige können ermordet werden. Des Erbe willens oder wieso auch immer.
    • Da bin ich bei dir, TheOssi.

      Ein Beauftragter Coroner (in Prag z.B. vom Rettungsdienst mit einem separaten NEF gestellt) der alle Leichenschauen macht und dann schwupp jedesmal eine ordentliche rechtsmedizinsche Obduktion wenn was unklar ist.

      Bei Reanimation oder fatalen Ausgängen müssen hier die Krankenhäuser die Angehörigen anbetteln dass die Pathologen sezieren dürfen. Ich halte dieses System für grundfalsch.

      Fehler werden nicht entdeckt, Potential nicht erkannt und Verbrechen begünstigt und verdunkelt.
      - GOMERS don't die - Samuel Shem - House of God
    • Eben. Ich bin auch der Meinung, dass Menschen mit gewissen Vorerkrankungen und/oder Lebensalter auch durchaus in Friedrn gehen gelassen werden sollten. Man muss keinen 95jahrigen Deckenkucker erschaffen, nur weil man es kann.
      Es kann aber auch nicht sein, dass wir - um Ressourcen zu sparen - nicht natürliche Todesarten bei gewissen Personengruppen systematisch durchgehen lassen, nur weil die Betroffenen alt oder schwer krank waren.
      Und mal im Ernst: welcher Arzt, ob NA, KVB oder HA führt wirklich eine so genaue Leichenschau durch, dass beispielsweise eine Injektion mittels Insulinspritze zwischen den Zehen auffallen würde? Oder wer könnte von sich behaupten, dass ihn bei einem bettlägerigen Patienten kleinere Einblutungen im Bauchbereich wundern würden, wenn der Patient Heparinspritzen bekommt?

      Ich hatte mal einen Einsatz, bei dem die polnische 24h-Pflegekraft den Notruf wählte, weil sie selbst - bei bek. Asthma - keine Luft mehr bekam. Es dauerte ewig, bis wir bei ihr waren, weil eine Türöffnung durch die FW erforderlich war, um zu ihr zu kommen, da sie bereits reanimationspflichtig war. Ihr Inhalator in der Hand. Wir haben sie reanimiert und vergleichsweise schnell wieder gekriegt nach Intubation und so. Sie ist dann im Krankenhaus verstorben. Und zwar an einer Hypoglykämie bei nicht vorbekanntem Diabetes (mehrmals auf Intensiv reanimiert worden, wegen Hypoglykämie, jedes mal mit Glucose behandelt, am Ende dennoch tot), nachdem sie unter unserer Reanimation nen völlig normalen BZ hatte.
      Seitens der K kam ne entsprechende Nachfrage bei uns, ermittelt wurde dann trotzdem nocht weiter, weil "das spritzen sich ja auch viele zim abnehmen", so die K. Ne Autopsie hätte hier vielleicht Aufschluss geben können.
    • sehr komplexes Thema. Fakt ist aber, dass bei unserem Sytem mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit viele unnatürliche Tode durchrutschen.

      Wir Bestatter achten zwar bei der hygienischen Versorgung und auch schon bei der Abholung des Verstorbenen auf Vieles, aber alles wissen auch wir nicht oder sehen es nicht.

      Ich beispielsweise ziehe bei jedem Tod nach Sturzgeschehen in einer Pflegeeinrichtung die Pol hinzu, sofern das nicht schon geschehen ist.
      2x ließ sich dadurch schon eine Vernachlässigung seitens der Pflege in verschiedenen Einrichtungen aufdecken, nachweisen und in der Folge abstellen.
    • Aber da gehörst du (leider) auch nicht zur Regel. Der am häufigsten beauftragte Bestatter in meinen Gefilden ist Schreinermeister mit dem zweiten Standbein Bestattungen. Der schickt seine Schreinergesellen los, Leichen abzuholen. Da ist die Wahrscheinlichkeit, dass vor Ort Unstimmigkeiten auffallen, schon deutlich reduziert.
      Darum bin ich weiter für Coroner. Vernünftige Beschsu einer jeden Leiche durch den Gerichtsmediziner und erst danach Entscheidung über Obduktion oder Freigabe und damit Übergabe an den Bestatter.