Funkrufnamenregelung Bawü

    • henning.weis schrieb:

      Was bringt mir das als Leitstelle denn, wenn ich RTWs auf Grund der Funkkennung differenzieren kann? Nichts.
      RTW ist prinzipiell erstmal RTW. Wenn der zeitlich begrenzter RTW 2 Minuten vor Feierabend oder der ehrenamtliche RTW 200m neben einer Reanimation steht, ist das scheiß egal. Die Fahren dann dahin und nicht der 2km entfernte 24h RTW.
      Und wenn ein 12h und ein 24h Fahrzeuge auf der Wache sind und 2 Minuten vor Feierabend ein Einsatz kommt sollte die Leitstelle es hinbekommen, dass der 24h RTW fährt. Spätestens die Besatzungen sollten sich dann absprechen und die Leistelle anrufen, dass der Einsatz durch den 24er übernommen wird.
      Neiiinnn. Es ging jetzt um einfachere und logischere FRN, nicht wie in @TheOssi 's Beispiel.
      Guck mal nach BY z.B. RK Straubing 71rtw/2 & RK Straubing 71rtw/71 .. Das ist doch besser als in NRW mit RK Ort 1-RTW-1 & 1-RTW-5 oder so/ RD/DRK Ort 1-RTW-1, welche es 2000x gibt..

      Ich finde es wichtig, dass zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen Autos unterschieden wird. Denn das EA hat manchmal Probleme sich an DIN RTW (nicht nur NFS) zu halten. [bei alten Sprinter-RTW 2000-2006 fehlten zB manchmal Klimaanlage und Kühlfach;;;; bald evtl. passende Beatmungsgeräte(KA ob es jetzt wieder verworfen wurde)]

      Mit dem Rea-Beispiel hat das nichts zu tun! Da sollte sowieso dat schnellste FZ mit hinfahren.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von AUG () aus folgendem Grund: ;

    • @Leitessen Nö, bin da voll bei dir :)

      @dens Naja, rein von der mental load und damit aus Kommunikations- und CRM-Gesichtspunkten ist das NRW-System schon vorteilhaft gegenüber manchen anderen.

      @AUG grundsätzlich kannst du sowas ja auch über die Standort- und laufende Nummer abbilden.
      Darüber hinaus: Wenn das Ehrenamt nur eine Luftpumpe und kein Kühlfach hat oder die Bereitschaft nicht zuverlässig eine RTW-Besatzung stellen kann, dann ist es kein RTW, sondern höchstens ein KTW-B oder nur KTW und die RTW-konforme Besatzung die Kirsche auf der Torte. Es würde ja auch keine:r auf den Gedanken kommen, ein LF20, wo im Sonderfall ein Rettungssatz drauf verlastet werden kann, als HLF20 am Funk zu führen.
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    • henning.weis schrieb:

      Die Leitstelle hat in der Regel sowieso einen Plan davon, welches Fahrzeug wie fährt und disponiert danach, auch ohne angepasst Funkkennung.
      Muhahaha der war gut 8o :D :D

      Und dann ruft mich die Leitstelle an und fragt mich wo der nächste SRTW steht oder der KTW muss 2 Minuten vor Schichtende anrufen und bescheid sagen dass die den KT nicht fahren werden, weil gleich Schicht im Schacht ist :D
      Leitstelle Ennepe, kommen Sie!


      Avatar Leitessen, Chr2, Grisu118 und Westfale
    • Ich bleibe dabei. Wenn man ein Fahrzeug nicht anhand einer Kennung des Musters 10/83-1 [oder bei FW noch mit Gemeindename davor] identifizieren kann sondern die Kiste im Klarnamen umschreiben muss, hat man das System des Funkrufnamens richtig schlecht gestrickt. Ein System, das nur funktioniert wenn man mal ein bis zwei RTW oder den üblichen 0815 Löschzug an der Einsatzstelle hat und das sonst kompliziert wird, ist ungeeignet.

      Davon abgesehen zu dem Argument weiter vorne: Entweder muss ein Retter nicht wissen welchen Rufnamen ein RW hat oder aber er muss sich halt mal hinsetzen und den Funkrufnamenkatalog anschauen. Ich kenne die gängigen FW-Kennungen auch und ich fahre nicht hauptamtlich.
      Leitfunkstelle Gießen - lstsim.de/leitstellen/305/
      Wiki-Seite - wiki.lstsim.de/LFSt_Gie%C3%9Fen
    • AUG schrieb:


      Ich finde es wichtig, dass zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen Autos unterschieden wird. Denn das EA hat manchmal Probleme sich an DIN RTW (nicht nur NFS) zu halten. [bei alten Sprinter-RTW 2000-2006 fehlten zB manchmal Klimaanlage und Kühlfach;;;; bald evtl. passende Beatmungsgeräte(KA ob es jetzt wieder verworfen wurde)]
      Sehe ich eigentlich exakt umgekehrt. Entweder ein Fahrzeug entspricht einem Typ, dann muss es auch die gleiche Kennung haben oder aber es erfüllt die Vorgaben nicht, dann muss es die Kennung tragen, die stattdessen passt. Mittelweg - mehr so aus dem Aspekt Dienstzeit als aufgrund der Ausstattung - ist ein Weg, den es u. a. in Hessen gibt mit der 85 anstatt 83 für RTW von Bereitschaften bzw. Zug-RTW.
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    • Wenn man aber den Organisations- und Ortskenner in Worten deines Arguments nach nicht brauchen sollte, warum ist er dann trotzdem dabei? Irgendwo ist da ein Logikbruch...
      Dass man wenn man Informationen verkürzt, Informationsgehalt und damit Genauigkeit verliert ist nun wirklich keine neue Erkenntnis und auch nichts was man (sich) schön reden sollte.
      Der vollständige und damit einzige wahre und eineindeutige (Erst nachlesen was eineindeutig im Unterschied zu eindeutig bedeutet, dann dagegen argumentieren, bitte!) Funkrufname bleibt der vollständige Funkrufname mit Organisations- und Ortskenner in Worten.
      Und dass man auch mehr als drei Teilkennziffer haben und sprechen kann wenn man keine Worte will beweist MV und andere Länder.

      Und ad Hessen: Ja, gerne Zug-/SEG-/KatS-RTW/KTW mit ner anderen 2.TKZ bezeichnen, aber nicht mit der 85 die überall sonst n KTW ist. Oder hald doch vom Einsatzwert her gleiche Fahrzeuge nur mit anderen Spezifika in der 3.TKZ trennen, wie es zB Bayern tut.
    • Status3 schrieb:

      Ein System, das nur funktioniert wenn man mal ein bis zwei RTW oder den üblichen 0815 Löschzug an der Einsatzstelle hat und das sonst kompliziert wird, ist ungeeignet.
      Das sehe ich genauso. Zumal es bei der Eindeutigkeit der FRN ja nicht nur ums gesprochene Wort am Funk geht, es gibt ja auch noch ein ETB, Kräfteübersicht u.ä. Und da sparen auch ein paar Buchstaben Zeit und Übersicht.

      Dass es in jedem Bundesland anders gehandhabt wird, lässt sich wohl kaum ändern. Unklar ist mir aber, warum man von der Eindeutigkeit der einzelnen TKZ wegkommt:
      1. Teil: Organisation
      2. Teil: Einsatzbereich (innerhalb unwichtig, extern wichtig)
      3. Teil: Standort (eindeutig, in Verbindung mit Teil 2 sogar eineindeutig)
      4. Teil: Funktion (reicht, um alle relevanten Unterscheidungen zu machen)
      5. Teil: Fahrzeuganzahl

      dens schrieb:

      Oder hald doch vom Einsatzwert her gleiche Fahrzeuge nur mit anderen Spezifika in der 3.TKZ trennen, wie es zB Bayern tut.

      Warum man jetzt diese Funktionen mischen muss und Teilen andere Bedeutungen zusätzlich zuordnen muss, keine Ahnung.

      dens schrieb:

      Wenn man aber den Organisations- und Ortskenner in Worten deines Arguments nach nicht brauchen sollte, warum ist er dann trotzdem dabei?
      Weil der Name bundesweit eindeutig sein soll. Im Landkreis ist er das mittels der TKZ, darüber hinaus braucht es den Rest. Deswegen kann m.E.n. innerhalb des Einsatzbereiches der erste Teil bedenkenlos weggelassen werden.

      Die Unterscheidung zwischen EA-RTW und HA-RTW / analog KTW hat BW übrigens sehr galant durch die Vewendung zweier Funktionskennzahlen gelöst. 23/83 und 25/85 für EA/HA. Damit ist sofort für jeden Disponenten erkennbar, wie das Fahrzeug zu bewerten ist.

      Status3 schrieb:

      Davon abgesehen zu dem Argument weiter vorne: Entweder muss ein Retter nicht wissen welchen Rufnamen ein RW hat oder aber er muss sich halt mal hinsetzen und den Funkrufnamenkatalog anschauen. Ich kenne die gängigen FW-Kennungen auch und ich fahre nicht hauptamtlich.
      Genau so sieht es aus. Was gerne vergessen wird, dass nicht nur medizinische Professionalität den Beruf des RDlers ausmacht, sondern auch Kenntnisse im Funk(en) dazugehören. Dazu gehört auch das Kennen relevanter FRN. Leider (aus meiner Erfahrung) nicht verbreitet.
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    • F. Köhler schrieb:

      Die Unterscheidung zwischen EA-RTW und HA-RTW / analog KTW hat BW übrigens sehr galant durch die Vewendung zweier Funktionskennzahlen gelöst. 23/83 und 25/85 für EA/HA. Damit ist sofort für jeden Disponenten erkennbar, wie das Fahrzeug zu bewerten ist.
      Ich weiß jetzt nicht, ob ich eine Doppelbelegung von Ehrenamts-RTW/KTW mit Tanklöschfahrzeugen als "sehr galant" bezeichnen würde. Und wenn der GW-Wasserrettung der Feuerwehr die gleiche Nummer hat wie der GW-TuS der HiOrg, der GW-Wasserrettung der HiOrgs aber die gleiche wie ein ABC-Erkunder, dann ist das System der Doppelbelegung doch eindeutig komplett Mist, oder fehlt mir jetzt als nicht-BW da der tiefe Hintergrund über die "lokalen Gegebenheiten"?
      Das große Problem Integrierter Leitstellen:
      Du BIST die Feuerwehr!
    • Feuerwehr und RD/SanD/BS sind in BW strikt genug getrennt, es gibt weitgehend keine Überschneidungen der Aufgaben.
      D.h. keine FW wird in die Bedrängnis kommen, die RD/SanD-TKZ zu nutzen und umgekehrt. Es gibt also dahingehend keine Doppelungen.
      Bzw. da wo es Überschneidungen gibt (ELW, MTW, RTW o.ä.), da sind beide Pläne vereinheitlicht.

      Dazu kommt, dass der Funk komplett getrennt verläuft (auch am EO abseits des gemeinsamen Führungskanals), auch dadurch also eine Differenzierung möglich ist.
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    • Wie das System nun aussieht, ist soch völlig egal. Wichtig ist, dass es kurz ist, eindeutig und funktioniert.
      Das alte "analoge" System aus NRW hat ganz gut funktioniert. Sieht man daran, dass es der Rest des Landes mit kleinen Abwandlungen übernommen hat. Das konnten wir natürlich nicht auf uns sitzen lassen und haben uns dann was neues einfallen lassen, auf Drängen der BF, weil denen die 95 Zahlen, die nach Abzug des Rettungsdienst für die Löschknechte übrig blieben, nicht gereicht haben, um ihre Fahrzeugtypen eindeutig abzubilden. Gut, seis drum. Man hatte mit den Möglichkeiten des Digitalfunks und der OPTA natürlich einfach bei 100 weiter machen können. Ne, man hat lieber, der Eindeutigkeit halber solche Zungenbrecher wie "Florian Popelstedt 1-LF4000KatS-1" erfunden. Dass der Schriftknecht im Bereitstellungsraum nur noch in ner dunklen Ecke sitzt, die Arme um die Knie geschlungen, und weint, muss ich nicht weiter erläutern, oder?

      Ob man partout zwischen HA und EA unterscheiden muss, weiß ich nicht, da ja beide dasselbe liefern können müssen. Ob man, wie in Hessen, am FRN erkennen können muss, ob es ein 24h-RTW (83) oder ein zeitweise besetzter (84) ist, weiß ich auch nicht. Ist aber auch egal. Es muss halt einfach zu sprechen, zu schreiben und eindeutig sein.
    • TheOssi schrieb:

      Ob man partout zwischen HA und EA unterscheiden muss, weiß ich nicht, da ja beide dasselbe liefern können müssen.
      Müssen nicht, zumindest für BW gesprochen. Eine 23/25 darf auch während eines SanD als normales Fahrzeug mit zwei SanH besetzt sein und darf auch in manchen Teilen von der Ausstattung des RD abweichen.
      Außerdem darf die 83/85 m.W.n. in BW nur an Fahrzeuge vergeben werden, die laut Bereichsplan vorgesehen sind.
      Ein EA-Fahrzeug darf auch nicht standardmäßig transportieren, da keine Abrechnungsmodalitäten vorhanden sind.
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    • TheOssi schrieb:

      konnten wir natürlich nicht auf uns sitzen lassen und haben uns dann was neues einfallen lassen, auf Drängen der BF, weil denen die 95 Zahlen, die nach Abzug des Rettungsdienst für die Löschknechte übrig blieben, nicht gereicht haben, um ihre Fahrzeugtypen eindeutig abzubilden.
      Einfach nur nein. Der jetzige NRW-Weg (der übrigens sehr ähnlich auch in HH und BE gegangen wird) war ein Vorschlag zur Vereinheitlichung der Funkrufnamen auf Bundesebene durch den entsprechenden Arbeitskreis im Zuge der Einführung des Digitalfunks. Gescheitert ist das Ganze damals an zwei Bundesländern, die Patout nicht mitziehen wollten, u.a. Bayern.

      Ich find' die Polemik zwischen BF, FF und Hilfsorganisationen ja immer wieder faszinierend...
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    • HH und B sind schlechte Beispiele, da auch das kreisfreie Städte sind. In solchen ist auch in NRW, von genannten Konstrukten wie dem "LF4000KatS" abgesehen, das jetztige NRW-System sehr einfach anwendbar. Da konnte man auch einfach die Ortskenner 1:1 vom alten System übernehmen. Und ich stimme sicher auch - aus RD-Sicht - zu, dass es weder zeitlich beim Sprechen oder beim Aufschreiben einen Unterschied macht, ob man jetzt 5-83-1 sagt, oder 5-RTW-1.
      Das Problem ist, dass es aber nicht von den kreisfreien Städten auf die Kreise runter zu brechen ist, weil jetzt nicht mehr der Kreis ausschlaggebend ist, sondern die einzelnen Kommunen. In einer kreisfreien Stadt ist das kein Problem, da gibt's verschiedene Stadtteile, aber es ist alles dieselbe Kommune. In den Landkreisen ist das anders, denen sind oftmals mehr als zehn Kommunen angehörig, hängen aber dennoch an derselben Kreisleitstelle. Dem NRW-Weg sei dank, zählt sich jetzt jede Kommune durch seine Löschzüge oder welche Unterteilung auch immer man da nimmt. Das mag im Feuerwehrbereich noch relativ egal für das Alltagsgeschäft sein, weil es selten Einsätze außerhalb der eigenen Kommune kommt, der Rettungsdienst allerdings agiert meistens über kommunale Grenzen hinaus. Und dann trifft der 1-RTW-1 eben auf den nächsten 1-RTW-1. Auch sind in den Landkreisen nicht alltäglich zwei Feuerwehren gleichzeitig über den Kreis verteilt im Einsatz, so dass es auch hier keine Verwechslubgsprobleme gibt, aber von den besagten 1-RTW-1 sind meistens mehrere gleichzeitig auf den Straßen unterwegs. Und da muss man halt dauerhaft sehr gut zuhören, um mitzubekommen, dass jetzt der eigene Wagen angesprochen wird. Es mag gut gemeint sein, aber schlecht gemacht, da - wie so oft - die BFs am Zügel saßen und die selten im Blick haben, dass NRW, wie auch ganz Deutschland, eher von Kreisen, als kreisfreien Städten geprägt ist.
    • TheOssi schrieb:

      Und dann trifft der 1-RTW-1 eben auf den nächsten 1-RTW-1
      Und früher: Da traf der 83-1 auf den nächsten 83-1. Das Haupterkennungsmerkmal hat sich jetzt einfach von der Zahl auf das Wort verschoben. Ich muss jetzt nicht mehr als Besatzung bspw. bei 10 aufhorchen sondern bei Soest.
      Und wie dens schon sagte:

      dens schrieb:

      Der vollständige und damit einzige wahre und eineindeutige (Erst nachlesen was eineindeutig im Unterschied zu eindeutig bedeutet, dann dagegen argumentieren, bitte!) Funkrufname bleibt der vollständige Funkrufname mit Organisations- und Ortskenner in Worten.
      Daran hat sich nichts geändert.
    • henning.weis schrieb:

      Und früher: Da traf der 83-1 auf den nächsten 83-1. Das Haupterkennungsmerkmal hat sich jetzt einfach von der Zahl auf das Wort verschoben. Ich muss jetzt nicht mehr als Besatzung bspw. bei 10 aufhorchen sondern bei Soest.
      Trägt aber nicht zum Kurzhalten der Funksprüche bei. "10-83-1" mag nicht der volle Funkrufname sein, war aber auch in dieser verkürzten Form eindeutig zuzuordnen. Oftmals wurde auch "Florian 10-83-1" gerufen, wobei das bei Analogfunk dann des öfteren als "*krächz*n 10-83-1" rauskam. Dennoch eindeutig zuzuordnen.
      Das geht nicht mehr, da die kürzeste eindeutige Version die volle Version "Rettung Soest 1-RTW-1" ist, beim passenden Anwender dann der "*beep bepp* Soest 1-RTW-1". Und, wie gesagt, wenn das EA ins Spiel kommt, hilft das wenig.
      Klar ist das mit den verstümmelten Funkrufen ein Anwenderproblem, dennoch bleibe ich dabei: Eine eindeutige Fahrzeug-Funkrufnamen-Zuordnung hätte deutlich einfacher und kürzer gestaltet werden können, als es der NRW-Mist jetzt tut.

      Nochmal. Nehmen wir mal Dortmund als Beispiel: Dort spiel es keine Rolle, ob der "Florian Dortmund 5-83-1", der nur "5-83-1" gerufen wurde jetzt "Florian Dortmund 5-RTW-1", jetzt als "5-RTW-1" gerufen, heißt.
      Wenn aus dem "Florian Soest 11-83-1", als "11-83-1" gerufen, jetzt "Rettung Warstein 2-RTW-1" heißt, ist das selbst in der gekürzten Fassung "Warstein 2-RTW-1" umständlicher und, da es den "Rettung WRS 2 RTW 1" und den "Johannes WRS 2 RTW 1" gibt, nichtmals eindeutig (zur Erinnerung: vormals 11-83-1 und 11-83-5).
    • Status3 schrieb:

      Davon abgesehen zu dem Argument weiter vorne: Entweder muss ein Retter nicht wissen welchen Rufnamen ein RW hat oder aber er muss sich halt mal hinsetzen und den Funkrufnamenkatalog anschauen. Ich kenne die gängigen FW-Kennungen auch und ich fahre nicht hauptamtlich.
      Zum Glück haben wir so 'nen Schwachsinn nicht mehr! Die Zeit kann man sich echt sparen! Außerdem verwirrt man neue Leute nicht mehr so. :) Ich habe auch nur gesehen, dass Kreise davon weg wollen und nicht umgekehrt.
      Beispiel MV; NDS

      TheOssi schrieb:

      Und da muss man halt dauerhaft sehr gut zuhören, um mitzubekommen, dass jetzt der eigene Wagen angesprochen wird. Es mag gut gemeint sein, aber schlecht gemacht
      Ist aber euer Problem, wenn ihr die FRN-Vorgaben streberisch 99% v.a. Verbal einhalten wollt. Wie bereits erwähnt: entweder z.B. so ein Weg wie aus Lippe/Paderborn oder aus MI. Ich verstehe nicht warum eine Null nicht als Zahl bei einer Seite verwendet werden sollte. Gerade im EA, wo Autos womöglich nicht beim OV untergebracht sind, sondern in einer Halle IRGENDWO im Ort.

      Zum EA/HA_R/KTW:
      Das is wär halt die einfachste Lösung, denn niemand nimmt Bereitschaften ihren "RTW"-Titel weg! :whistling: Mit einer regulären Differenzierung wäre es auch am unkomplizierter FRN zu bilden.
    • Manu Schwarzenberger schrieb:

      st eigentlich schon klar, dass die ganze Diskussion völlig für die Katz ist, weil wir eh nix dran ändern können? Also dafür wäre mir die Zeit zu schade, die hier aufzubringen.
      Lockdown-Langeweile! :P Naja, vielleicht hat jemand die Möglichkeit bei kommunalen/ ehrenamtlichen Sachen mitzuwirken. Bsp: Bei uns musste der RK Detmold KTW-B 2 unbedingt in Lippe Einsatzeinheit 1 KTW-B 2 umbenannt werden.