Funkrufnamenregelung Bawü

    • Das sind die Rufnamen dieser Art doch sowieso. Bei der Länge kann man auch gleich anfangen zu beschreiben die der Fahrer aussieht... :whistling:

      Ich bleibe dabei. Ausgedacht von jemandem, der mal den ein oder anderen RTW oder ein HLF disponiert. Bei allem anderen sind die Rufnamen schlicht miserabel zu handhaben. Am Funk wird es eine Geschichtsstunde, in der Einsatzdoku ein dreibändiges Werk und auf der Fahrzeugscheibe wird's eng mit den %, die man verdecken darf. :P :saint:
      Leitfunkstelle Gießen - lstsim.de/leitstellen/305/
      Wiki-Seite - wiki.lstsim.de/LFSt_Gie%C3%9Fen
    • AUG schrieb:

      Ist aber euer Problem, wenn ihr die FRN-Vorgaben streberisch 99% v.a. Verbal einhalten wollt.
      Lustig. Hier wird von Vereinheitlichung gesprochen, aber wenn man es dann korrekt umsetzt, ist man selber Schuld und Streber.
      Um es nochmal klar zu stellen: Eine bundesweit einheitliche Regelung würde ich befürworten. Aber es gibt weniger zugenbrecherische und definitiv übersichtlichere Lösungen, als die von NRW. Und, der Übersichtlichkeit halber, gehört dies nicht auf die Kommunen runtergebrochen, sondern auf Kreise und kreisfreie Städte, wie früher auch.
      Ob da in der Mitte jetzt ne Zahl oder ne Buchstabensuppe steht, ist mir dann auch egal. "Dreiundachtzig" oder "Er Tee Weh", peng.
    • Wobei auch zu beachten ist, dass gemäß Abschnitt 5.3.1. der DV 810.3 der Grundsatz zu beachten ist, das Abkürzungen vermieden werden sollen.
      Dann Funkrufnamenpläne zu machen, die dezidiert Abkürzungen beinhalten...
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    • Zumal wenn es überörtlich geht und die Abkürzungen schlicht unbekannt sind und man sich auf die OPTA-Ausgabe verlassen muss.
      Kreiskürzel sind noch schnell mal nachgeschlagen oder auch mal bekannt, aber auf die Gemeinde heruntergebrochen...
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    • Zumal Kreiskürzel meistens an den Kennzeichen der Fahrzeuge stehen. Wobei das bei den ganzen neuen (im Sinne von alten) Kürzeln auch nicht mehr flächendeckend zutrifft (Bsp Soest: offiziell SO, aber auch LP möglich, Unna offiziell UN, aber auch LH und LÜN).
    • BlueEagleGER schrieb:

      henning.weis schrieb:

      Und was die Zahlen angeht, weiß ich den bspw. als Rettungsdienstler welche Kennung ein RW oder ein HLF20 hat? In der Regel Nein. Mit dem aktuellen System ist es einfach der Florian xy 1 RW 1 oder das Florian xy 1 HLF20 1 und gut ist.
      Vorallem, wenn es jetzt mal größer und landesübergreifend wird: Mit Hessen, Rheinland-Pfalz und Bayern gibt es schonmal fünf verschiede Zahlen für RTW und grade bei selteneren KatS-Fahrzeugen und Gerätewagen bist du ja nurnoch dabei zu gucken, welche Zahl jetzt wofür eigentlich steht.
      Um das mal aufzugreifen... Das hat sich für mich als Hesse in dem KatS-Einsatz im Ahrtal bemerkbar gemacht. Bei den BaWü haste erstmal angefangen, Funkrufnamen zu googeln. Die EAL war mit den 48 XX-93-X aus Hessen (KTW-B für die nicht-Hessen) überfordert, da das in RLP wohl FW-Fahrzeuge sind. Und die EA-RTWs als 85 für KTWs gehalten wurden, obwohl es RTWs sind.

      Ich finde das Sytem in Hessen insgesamt schon recht gut. Klar gibt es auch hier den ein oder anderen Punkt, der verbesserungswürdig ist. Insgesamt finde ich aber die Unterscheidung NEF (82) Selbstfahrer-NEF (80), RTW 24h (83), RTW nicht-24h (84), Zug/EA-RTW (85), SoRM (89) KTW-A2 (92) und KTW-B (93) recht praktisch. Wenn man es kennt. Ebenso ist eigentlich der Funkrufname verständlich aufgebaut. Bei Feuerwehren auf Gemeindeebende, jeweils nach Alphabet sortiert von 1 bis 26 oder so. Und im San-Bereich auf Kreisebene nach Gemeinde nach Alphabet sortiert, also am Beispiel Werra-Meißner z.B RK WM 1/83 (24h-RTW ind Bad Sooden-Allendorf) oder RK WM 3/10 (KdoW des DRK OV Eschwege) und bei z.B ASB und DRK in einer gemeinde dann z.B Sama WM 3/10-2. Finde ich praktischer als die Feuerwehren auf Kreisebene zu nummerieren.
    • Um das Bsp Ahrtal aufzugreifen: Was interessiert die EL dort, wie lange der RTW aus Hessen regulär im Dienst wäre?
      Mal abgesehen, welchen einsatztaktischen Vorteil bringt es in Hessen selbst?

      BTT: Die aktuellen Änderungen der Bedeutung der Ortskennzahl ist ein vom IM verhunzter Angleichungsvorschlag vom DRK.
      Dort kam (wie ich finde, völlig absurder Weise, hier schon diskutiert) der Wunsch auf, die Struktur der FRN an die FW anzugleichen.
      Man spreche dann statt vom RK LB 81/11-1 vom RK Münchingen 11-1.

      Das IM hat jetzt festgestellt, dass ein KV die 50 als Ortskennzahl hat und OV dann ab 51 beginnen.
      Einen KV gibt es in Münchingen nicht, aber EINEN Ortsverein. Also beginnt man bei 51 und würde das Fahrzeug jetzt RK Münchingen 51/11-1 nennen.
      Bürologik!
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    • @Kaufmann , du sagst es ja selber: RLP, Hessen und BW haben nicht einheitloiche Funkrufnamen und alle mussten googeln. Ein NRW "Musterkreis 5-RTW-3" bzw. "PT-Z 10 Musterkreis RTW-2" oder ein hypothetischer "Hamburg 12 RTW-A" bzw. "Berlin RTW DRK 3100-1" wäre von jedem direkt als RTW einsortiert worden.
      Insofern wäre das System in Hessen (oder das von BY, RLP, BW etc.) nur dann "recht gut", wenn es in allen anderen Bundesländern genauso wäre. Ist es aber nicht. Ist halt, wie man jetzt gesehen hat, kacke.
      Bei den Kreisen und Ortsverbänden halte ich mich, wie bisher, raus.
      Das große Problem Integrierter Leitstellen:
      Du BIST die Feuerwehr!
    • Kann es sein, dass beim neuen Funkrufnamen und OPTA-Plan noch nachgebessert wurde?
      Zumindest heißt es in 2.1.3. jetzt bei den Hiorg:

      IM schrieb:

      Hilfsorganisationen:
      o Name der Kreis-/Regionalgliederung (bspw. Kreisverbände, Bezirke, etc.)
      o Name der Stadt bzw. Gemeinde
      Damit wäre ja wohl gegeben, das bestehende System beizubehalten und lediglich die 2. TKZ ggf. anzupassen.
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    • Vielleicht überseh ich jetzt auch was, aber greift Punkt 2.2.3 dann nicht immer noch?

      Funkrufnamenplan BW schrieb:

      Der gesprochene Funkrufname setzt sich wie folgt zusammen:
      • Kennwort der Organisation entsprechend Kapitel 2.1.2
      • Standortkennzeichnung mit dem Namen der Gemeinde. Mehrere Unterkünfte in einer Gemeinde werden durch die 1. Teilkennzahl fortlaufend beginnend mit der Standortnummer51 fortlaufend bis 99 nummeriert
      • Funktionszuordnung des Fahrzeuges bzw. der ortsfesten Funkanlage mit der 2. Teilkennzahl nach Anlage 2
      • ggf. ergänzt durch die Nummerierung gleicher Einsatzmittel über die 3. Teilkennzahl.Die gesprochenen Funkrufnamen für Katastrophenschutzfahrzeuge von Bund/Land bei den imKatastrophenschutz mitwirkenden Organisationen folgen damit in der Systematik den Funkrufnamen von organisationseigenen Fahrzeuge

      Und warum wird was an der 2. TKZ verändert? Meinst du bspw. S-RTW zu 87? :whistling: