Ruhezeit in der Pflege

    • Ruhezeit in der Pflege

      Hallo zusammen,
      ich bin zur Zeit in der Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger in Hessen.
      Da meine ausbildende Klinik nicht alle nötigen Fachabteilungen hat, die ich in der Ausbildung durchlaufen muss, gibt es Kooperationsverträge mit anderen Kliniken. Einer dieser Kliniken ist ein "kirchliches" Krankenhaus und die haben mir gesagt dass die Kirche ihre eigenen Gesetze hat.

      Ich habe dort bis 21 Uhr Spätdienst und am nächsten Tag wieder um 6 Uhr Frühdienst.
      Laut Arbeitszeitgesetz, kann die Ruhezeit in der Pflege von 11 Stunden auf 20 Stunden verkürzt werden. Aber zwischen 21 Uhr und 6 Uhr sind es ja nur 9 Stunden. Und als ich das mit der gesetzlichen Ruhezeit angesprochen habe, hieß es halt, sie hätten ihre eigenen Gesetze.

      Jetzt meine Frage, kennt sich jemand damit aus?
      Ist das tatsächlich so, dass kirchliche Häuser da ihr eigenes Ding machen können? ?(
      Ich habe im Internet nichts dazu gefunden. Ich finde immer nur den §5 Arbeitszeitgesetz...

      Ich habe meinen Schulleiter von der Krankenpflegeschule gefragt, aber er wusste es auch nicht, wollte sich aber mal erkundigen.

      Allerdings wollte ich hier auch mal parallel nachfragen.

      LG
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      DRK OV Idstein
    • Keiner steht über allgemeingültigen Gesetzen, auch nicht die Kirche! Wenn es ausnahmsweise so geplant wird, machst du sicher kein Fass auf. Du musst es aber rechtlich gesehen nicht akzeptieren. Evtl. kann man einen Beginn ab 8 Uhr aushandeln.

      (Ich hatte damals im Kaufmännischen in der Spätwoche auch einen Tag ab 7 Uhr, da nachmittags noch Schule war. In Summe elf Stunden "Arbeit" - der Kacktag überhaupt!)
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      Avatar: Leitessen
    • Ich kann mir kaum vorstellen, dass sich die kirchlichen Träger im Bereich Arbeits- bzw. Ruhezeiten so viel rausnehmen dürfen. Grundsätzlich gilt doch auch für die - neben anderen gültigen Gesetzen - das Arbeitszeitgesetz?
      In einer Publikation der Erzdiözese Freiburg wird auch das ArbZG aufgegriffen. Auch hier darf die Ruhezeit max. auf 10 Stunden verringert werden: klick mich. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das bei dir anders ist.

      Vielleicht findest du sowas auch aus deiner Region?

      Sonst würde ich, mit etwas naivität, davon ausgehen, dass das ArbZG auch für Kirche gilt und den Arbeitgeber in einem Schreiben "offiziell" darauf aufmerksam machen, dass deine Arbeits-/Ruhezeiten mit dem ArbZG kollidieren und du um Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten bittest (außer natürlich, wenn das was einmaliges war). Wäre vermutlich auch eine niedrigere "Eskalationsstufe" und ein Stück diplomatischer, als gleich den Fachanwalt für Arbeitsrecht loszuschicken :D

      Viele Grüße

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ILS Traunstein ()

    • Die Kirchen haben im Bereich des Arbeitsrechtes den sog. Dritten Weg der eigene Regelungen vorsieht und in Teilen auch Regelungen des Arbeitszeitgesetztes betrifft.
      Ebenso haben Sie in Teilen sogar eine eigene Arbeitsgerichtsbarkeit.

      Die eigenen Regeln die hier gemeint sind, sind vermtl. im Bezug auf §7 Abs. 1 Satz 3 Arbeitszeitgesetz zu sehen - Damit wäre eine entsprechende Kürzung für die unter den Tarifvertrag fallenden Arbeitnehmer wohl möglich soweit es entsprechende Regelungen im jeweiligen TV gibt.

      ABER: @Weber ist vermutlich nicht Arbeitnehmer im entsprechenden Betrieb und fällt damit nicht unter den entsprechenden Tarifvertrag. Damit ist das alles also wieder hinfällig.
    • Ich kann dir dazu nur sagen, kurze Wechsel sind bei uns an der Tagesordnung. Und ich arbeite in einem städtischen Klinikum.
      Ich hatte vor kurzem erst 5 kurze Wechsel (Spät/Früh Dienstende 21:00 Dienstbeginn 6:00, 9h Pause!!) innerhalb von 14 Tagen. Also 10 Tage von 14 waren betroffen...........und das ganze geplant! Nicht durch Tausch, nicht durch einspringen.

      Da vermisse ich tatsächlich die gute alte Zeit im RD, als es Schichtwochen gab........davon will im KH leider kaum einer was hören, v.a. die ganzen Mütter (kein Bashing, ist halt so). Die wollen das sogar so.......sie hätten dann mehr Freizeit - ich bin einfach nur k.o. durch sowas.

      Auch Personalrat und PDL sind da mittlerweile so abgestumpft, dass es niemanden interessiert.
    • Arbeitgeber wechseln? Stellen in der Pflege und im Rettungsdienst gibt es wie Sand am Meer; kurz: Die Arbeitnehmer wählen mit den Füßen. Oder gibt es einen gewissen Zwang an einem bestimmten Ort zu bleiben (Familie, Haus, usw.)?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von F. Köhler () aus folgendem Grund: Unnötiges Zitat

    • krumel schrieb:


      ABER: @Weber ist vermutlich nicht Arbeitnehmer im entsprechenden Betrieb und fällt damit nicht unter den entsprechenden Tarifvertrag. Damit ist das alles also wieder hinfällig.
      Ich denke auch, dass @krumel hier richtig liegt. Es gilt der Tarifvertrag, bei dem der Schüler angestellt wurde (Arbeitsvertrag bzw. Ausbildungsvertrag) und von dem der Schüler entsendet wurde.
    • krumel schrieb:

      ABER: @Weber ist vermutlich nicht Arbeitnehmer im entsprechenden Betrieb und fällt damit nicht unter den entsprechenden Tarifvertrag. Damit ist das alles also wieder hinfällig.
      Das ist richtig. Es sind 2 verschiedene Arbeitgeber, 2 verschiedene Krankenhausträger.

      In meiner Klinik habe ich immer 10 Stunden dazwischen. Es wird zwar manchmal anders geplant, aber ich soll trotzdem immer um 20 Uhr gehen, damit ich 10 Stunden Ruhezeit bis 6 Uhr habe. In anderen Vertrags-Kliniken hatte ich nach dem Spätdienst entweder Zwischendienst (ab 10 oder 11 Uhr), wieder einen Spätdienst oder einen Tag frei zwischen Spät und Frühdienst.

      Ich werde morgen noch mal meinen Schulleiter kontaktieren.

      Danke für eure Antworten! :thumbup:
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      DRK OV Idstein
    • Achtung, es folgt ein Vorurteil in diesem Posting!

      Warum gehst du auch in die Pflege? Es ist ja kein Geheimnis, dass die Arbeitsbescheinigung für den Allerwertesten sind. In der Ausbildung wirst du noch "gut" behandelt, aber am Tag nach der Prüfung bist du der letzte Horst.

      Warum Arbeitgeber, auch die kommunalen, gegen Arbeitszeitgesetze verstoßen können? Weil die Arbeitnehmerschaft geschlechtsbedingt eher harmoniebedürftig ist und ein Gewissen hat/Pflichtgefühl gegenüber den Patienten empfindet. Das ist im altruistischen Sinne sicher löblich, in Sachen Arbeitsbedingungen aber selten dämlich, da so keine positiven Veränderungen herbei geführt werden.
    • Zum Thema "für die Kirche gelten die selben Rechte": Wer außer der Kirche darf dich bei Anstellung aufgrund deines Glaubens diskriminieren? Die Kirche darf es zur Bedingung einer Anstellung machen, dass man einer Kirche angehört und Kirchensteuer zahlt.
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      Auch interessant: FAQ
    • Weber schrieb:

      Jetzt meine Frage, kennt sich jemand damit aus?
      Ist das tatsächlich so, dass kirchliche Häuser da ihr eigenes Ding machen können?
      Ich habe im Internet nichts dazu gefunden. Ich finde immer nur den §5 Arbeitszeitgesetz...
      Ja, der Arbeitgeber muss sich an das Arbeitszeitgesetz halten, das gilt auch für Azubis und für kirchliche Einrichtungen. Du kannst dieser "Regelung" (Spät und dann gleich wieder Frühdienst) entschieden widersprechen. Sollten Sie dennoch der Meinung sein, das nicht ändern zu wollen, hilft eine freundliche Nachricht samt Nachweise (der Verstöße) an die zuständigen Behörden. Hat meinem ehem. Arbeitgeber/Ausbildungsbetrieb mächtig Ärger eingebracht.