eliwei3 schrieb:
Bei sicheren Todeszeichen darf auch ein RS den Tod feststellen, muss aber durch einen Arzt (meistens Hausarzt) später noch bestätigt werden. So ists jedenfalls in der Steiermark. Dauert aber im Normalfall eine Stunde oder so... NA wird aber bei sicheren todeszeichen nicht nachgefordert bzw. meistens storniert. Ansonsten kommt er eh zur laufenden REA.
1. Todesdiagnostik/Todesfeststellung ist auch in Österreich nicht delegierbarer Kern ärztlichen Handelns.
2. Es gibt einen deutlichen Unterschied zwischen der Auswahl bzw insbesondere Nicht-Auswahl bestimmter Massnahmen (zB einer CPR) und einer Todesfeststellung. Auch die Ausnahme im SanG stellt keine Todesfeststellung im Sinne der österreichischen oder deutschen Gesetzgebung dar.
3. Die Aussage dass bei sicheren Todeszeichen kein NA nachgefordert bzw der NA storniert wird ist in seiner Absolutheit einfach falsch.
Und 4. stellt die Sim die Situation in Deutschland dar und damit ist das was Österreich oder irgendein anderes Land tut einfach nicht relevant.