Wie ist eure Meinung dazu?
Private Rettungsdienste in Baden-Württemberg dürfen ja laut Gesetz nur Krankentransporte fahren und Sänitätsdienste Anbieten. Somit keine Notfallrettung. Trotzdem gibt es 2 Private Rettungsdienste die durch Bestandsschutz das trotzdem machen dürfen.
Natürlich probieren die Privaten es immer wieder irgendwie Notfallrettung fahren zu dürfen und akzeptieren das Gesetz nicht.
Sollte man das Gesetz anpassen oder sie weiterhin da rauslassen ?
Und wie ist das im Katastrophenschutz ? Sollte man sie da auch in SEGn einbinden?
Private Rettungsdienste in Baden-Württemberg dürfen ja laut Gesetz nur Krankentransporte fahren und Sänitätsdienste Anbieten. Somit keine Notfallrettung. Trotzdem gibt es 2 Private Rettungsdienste die durch Bestandsschutz das trotzdem machen dürfen.
Natürlich probieren die Privaten es immer wieder irgendwie Notfallrettung fahren zu dürfen und akzeptieren das Gesetz nicht.
Sollte man das Gesetz anpassen oder sie weiterhin da rauslassen ?
Und wie ist das im Katastrophenschutz ? Sollte man sie da auch in SEGn einbinden?