@Rotkreuz Olpe Danke für Deinen Beitrag; ich fand ihn gut.
Wenn gewünscht ist, kann ich das gerne mal näher erklären.
Rotkreuz Olpe schrieb:
Nehmen wir mal an, es wären 50 Patienten. Im Load-and-Go-Schema bräuchten wir also 50 RTW/KTW/RTH
Das ist aber auch ein häufiger Denkfehler in Deutschland. Nicht jeder Patient benötigt seinen eigenen RTW oder KTW. Leicht verletzte Personen können auch gesammelt transportiert werden. Wichtig ist, dass die roten und gelben Patienten (schnell) ihr Rettungsmittel bekommen. Daher ist das sichten so wichtig. Auf meiner letzten MANV-Übung vor einigen Wochen haben wir die grünen Patienten gesammelt. Die wenigsten davon benötigten einen KTW zum Transport und konnten nach der Nachsichtung und Versorgung durch MTW der SEG oder FF zur (ambulanten) Behandlung in ein Krankenhaus transportiert werden. Das spart schon mal einiges an RTW und KTW.
Rotkreuz Olpe schrieb:
Erstversorgungskrankenhaus
Pendelverkehr ins nächste (so definierte) Krankenhaus oder wie muss ich das Konzept verstehen, was ich zugegebenermaßen nicht kenne?
Wo bei man hier schon sagen muss, dass die meisten Rufbereitschaften im Rettungsdienst sich auf Konzepte zur Personalausfallreserve oder auf die Besetzung von Soderfahrzeugen (ITW) sich beziehen. Das darf man bei der Diskussion nicht vergessen.
Ich glaube auch, dass wir auf das Ehrenamt mit FF oder SEG/KatS nicht verzichten sollten. Aber ein Rettungsdienstträger sollte auch eigene Spitzen- und Sonderbedarfvorhaltungen berücksichtigen. Das bedeutet aber nicht, dass der Rettungsdienst Rufbereitschaften für Dutzende RTW, KTW und Gerätewagen vorhalten muss. Das wäre dann in der Tat illusorisch, wie das ein Kollege hier vor einigen Tagen sagte. Vielleicht ist es gut wenn wir das hier das nun noch einmal hervorheben, denn ich habe das Gefühl, dass das hier in der Diskussion hier untergegangen ist.
Ich glaube auch, dass wir auf das Ehrenamt mit FF oder SEG/KatS nicht verzichten sollten. Aber ein Rettungsdienstträger sollte auch eigene Spitzen- und Sonderbedarfvorhaltungen berücksichtigen. Das bedeutet aber nicht, dass der Rettungsdienst Rufbereitschaften für Dutzende RTW, KTW und Gerätewagen vorhalten muss. Das wäre dann in der Tat illusorisch, wie das ein Kollege hier vor einigen Tagen sagte. Vielleicht ist es gut wenn wir das hier das nun noch einmal hervorheben, denn ich habe das Gefühl, dass das hier in der Diskussion hier untergegangen ist.
Rotkreuz Olpe schrieb:
Die Hilfsfrist nach oben drehen, um die Probleme zu vertuschen: Wie bitte?
Ich glaube, dass das auch ein Missverständnis hier ist. Niemand will die Versorgung der akuten Notfälle durch eine Verlängerung gefährden. Die Idee war, dass man die nicht-akuten Notfälle aus dem System der Hilfsfrist der akuten Notfälle heraus nimmt (und ggf. mittels differenzierter Fristen versorgt, was im Ausland schon ganz häufig gut funktioniert). Denn das ist u.a. auch ein Grund warum die Vorhaltungen von RTW an den Wachen immer weiter nach oben geschraubt werden muss (Risikobedarfsbemessung; Bediensicherheit).
Was die Bahn betrifft, bin voll bei Dir. Geht mir auch auf´n Sack.
Was die Bahn betrifft, bin voll bei Dir. Geht mir auch auf´n Sack.
Rotkreuz Olpe schrieb:
Wenn der Beispiel-NKTW in seinem 30-Minuten-Radius unterwegs ist und immer von A nach Z zuckelt, um die "R0" aufzusammeln, schafft der doch viel weniger Fahrten, als wenn das auf die RTW verteilt würde.
Das ist natürlich erst einmal eine Frage der Auslastung. Es könnte aber die RTW in die Lage versetzen für die akuten Notfälle zur Verfügung zu stehen. Ein Grund für immer mehr RTW ist ja nicht nur die Auslastung (die Anzahl der Einsätze), sondern auch die Bediensicherheit der Hilfsfrist innerhalb eines Rettungswacheneinsatzbereiches (Risikobedarfsbemessung). So kann an einer Rettungswache trotzdem ein zweiter RTW stehen, weil eben nicht die (Gesamt-) Auslastung, sondern weil Duplizitätsfälle zu einer häufigen Überschreitung einer Hilfsfrist geführt haben.