Status3 schrieb:
@RFSW: So eine Neuerung ist das doch auch wieder nicht. In genug RDB wird entsprechend verfahren. In dem mir am besten bekannten werden R2- und R1 -Einsätze als zeitkritische disponiert und zählen zur Hilfsfrist, Ausnahmen jetzt hier mal unberücksichtigt. R0 sind ebenfalls Notfalleinsätze, aber ohne Dringlichkeit. Diese werden idR bzw. bei Verfügbarkeit durch NKTW oder RTW durchgeführt. Sie zählen nicht in die Hilfsfrist, die geforderte Ausrückzeit bleibt allerdings gleich. Und dann gibt es eben KTP, welche in erster Linie durch die NKTW abgedeckt werden - und durch RTW/MZF, wobei das auf dem Rückmarsch ist bzw. fokussiert wird. Hessen war ja lange Zeit nahezu ausschließlich im MZF-System unterwegs.
Die Hilfsfristen stehen für mich nicht zur Debatte und dürfen das auch nicht. Weitere "echte" Hilfsfristen für die Meldebilder halte ich für wenig sinnvoll und vor allem nicht praktikabel in der Disposition. Der Ansatzpunkt muss sein, Einsätze besser den Kategorien "Notfalleinsatz", "Krankentransport" und "Krankenfahrt" zuzuordnen und schon das Auflaufen von Einsätzen, die so nicht nötig wären, zu verhindern. Andernfalls sind ständige Vorhalteerweiterungen unausweichlich.
Übrigens: Wer sich bei dem Thema mal gruseln möchte sollte schauen, was das sachsen-anhaltische RDG als personelle Qualifiaktion für den KTW fordert.
Ich verstehe die Angst vor der Debatte um die Hilfsfristen nicht? Niemand hat vor den kritischen Fällen die wertvollen Minuten zu klauen. Man will zur Planunghilfe und Entlastung nur weitere Unterstufungen einführen. Vorbild sind da andere sehr gute ausländische Rettungsdienste.