Zukunftsdiskussion Rettungsdienst

    • Grzobra schrieb:

      RFSW schrieb:

      Wir werden die Gesellschaft nicht ändern können,
      Das würde ich gar nicht mal so sehr behaupten wollen, außer man sieht sich als Rettungsfachpersonal rein als "Taxifahrer und nicht Arzt". Geht man als Rettungsfachkraft entsprechend an Situationen heran, dann kann man durchaus mit etwas Aufklärung (z.B. 116 117 oder Hilfe zur Selbsthilfe) etwas erreichen. Auch könnte man als Rettungsfachpersonal mit Lobby in der Politik Veränderungen erreichen und auch damit langfristig die Gesellschaft ändern. Solang alles und jeder aber "einfach eingepackt und mitgenommen" wird, solange wird man tatsächlich nichts an der Gesellschaft ändern können und solange hat man daran auch eine gewisse Teilschuld.
      Du legst mir hier leider Worte auf die Zunge, die ich so nicht gesagt habe. Vielleicht solltest Du Dich einmal in bestimmten Foren umschauen, wie sich Laien untereinander dort Tipps geben, wie man Leistungen aus dem Gesundheitswesen schneller oder mehr davon bekommt. Tatsächlich ist es z.Zt. so, dass die Lobby der nicht-ärztlichen Berufe im Rettungsdienst nicht besonders stark ausgeprägt ist. Der Berufsverband Rettungsdienst (DBRD) wächst zwar von Jahr zu Jahr, auch hört man diesen immer öfters, aber gute 6000-7000 Mitglieder sind noch nicht so aussagekräftig, wenn der Rettungsdienst mehr als 60.000 Arbeitnehmer beschäftigt. So viel Druck kann man damit noch nicht ausüben, wie ich finde. Die Ärztelobby ist sehr stark, wie wir wissen. Und nach mehr als 20 Jahren habe ich auch keine Lust mehr die Gesellschaft umzuerziehen. Denn diese ist in den letzten zwei Jahrzehnten deutlich mehr zu den Ich-Interessen abgewandert. Und nein, dass bedeutet nicht, dass ich jeden mitnehme. Ich sage u.a. auch deutlich, was ich bin, mache und anbieten kann sowie was eben nicht geht. Letzendlich bin ich aber auch an die Weisungen und Vorgaben des Gesetzgebers und des Dienstherren gebunden. Wir können nur darauf hinweisen wo der Schuh drückt. Verändeurngen müssen politisch gelöst werden. Nicht von mir an der Front. Gerne würde ich aber auch hier dazu mehr hören, wie genau (!) Du Dinge ändern möchtest?
    • RFSW schrieb:

      An dieser Stelle wäre ich auch neugierig, wie genau Du das durchsetzen möchtest, was gemäß Grundgesetz nämlich in der Hand der Bundesländer liegt?
      Unter Federführung des Bundesministerium für Gesundheit könnte man sich in der Gesundheitsministerkonferenz auf eine gemeinsame bundeseinheitliche Hilfsfrist einigen. Nach dem es Werte zw. 8 und 15 Minuten gibt wäre hier eine 10 Minuten Frist evt. ein guten Konsens. Betrachtet man dann die eh schon vorhandenen "Verträge" zur grenzüberschreitenden Hilfe ist die entsprechende Planung von Wachenstandorten nur noch ein geringes Problem.

      Hat man sich auf eine einheitliche Hilfsfrist geeinigt wäre zu klären welche Arten von Einsätzen es gibt und welche Einsätze zu welcher Kategorie gehören. Neben dem alt bekannten Krankentransport; Notfalleinsatz mit und ohne Signal und Notfalleinsatz mit Notarzt könnte man noch den Krankentransport akut/zeitkritisch (wie es ihn schon macherorts gibt) einführen. Anhand dieser Stichworte ließen sich im Prinzip alle Einsätze einer Kategorie zuordnen, was ich dann wohin entsende ist eine ganz andere Sache. Im nächsten Schritt wären "einfache" Krankentransporte aus dem Segment qualifizierter Krankentransport mit Rettungsmittel auszulösen, d.h. keine med. Betreuung / rettungsdienstliche Ausstattung notwendig = kein Krankentransport mit einem Rettungsmittel. Zusammen mit der materiellen und fachlichen Aufwertung des KTW und seiner Besatzung hätte man dann ein schlagkräftiges Rettungsmittel für einfache Einsätze. Die typische Einweisung eines stabilen Patienten mit z.B. Stur vor Tagen wäre dann eine klare Sache für den KTW, auch der akute Sturz im Pflegeheim ohne große Wunden und Schmerzen wäre es dann, ebenso wie die einfache und gar terminierte Einweisung (<=falls sowas überhaupt etwas für den KTW ist). In diesem System könnte z.b. auch in Zusammenarbeit mit niedergelassenen Arztpraxen (<= Büsumer Modell + Ausweitung) ein guter und effizienter Rettungsdienst betrieben werden, denn so könnten Patienten auch guten Gewissens mal zum Arzt gebracht werden bzw. er zu ihnen.
      All das wäre möglich ohne eine unterschiedliche Hilfsfrist und würde obendrein nicht die merkwürdige Situation erzeugen, dass Rettungsmitel mit Signal an vollen Wachen vorbei fahren, nur weil es Einsatz für "nur" einen N-KTW ist.
    • Grzobra schrieb:

      Unter Federführung des Bundesministerium für Gesundheit könnte man sich in der Gesundheitsministerkonferenz auf eine gemeinsame bundeseinheitliche Hilfsfrist einigen. Nach dem es Werte zw. 8 und 15 Minuten gibt wäre hier eine 10 Minuten Frist evt. ein guten Konsens.
      10 Minuten Hilfsfrist in der ersten und dringensten Kategorie würde ich auch super finden. Ich glaube jedoch, dass Du Dir das zu einfach vorstellt wie der Bund den Ländern etwas aufdiktieren kann. Die Initiative zur Bildungsunterstützung durch den Bund ist auch gegen die Wand gefahren, wie Du sicher mit bekommen hast. Ich sehe das noch nicht, wie sich so viele Länder auf etwas einigen können. Klar, schön wäre das. Aber ich glaube da nicht so schnell dran.

      Grzobra schrieb:

      All das wäre möglich ohne eine unterschiedliche Hilfsfrist und würde obendrein nicht die merkwürdige Situation erzeugen, dass Rettungsmitel mit Signal an vollen Wachen vorbei fahren, nur weil es Einsatz für "nur" einen N-KTW ist.
      Habe ich an irgendeiner Stelle was von "Fahrt mit Sondersignal" gesagt? Nein, habe ich nicht. Sie hätten 30 Minuten Zeit ihren Einsatzort OHNE Alarm zu erreichen. Machen wir hier seit mehr als einem Jahr. Funktioniert gut. Das Projekt wird wissenschaftlich begleitet und viele Augen aus Politik und Kostenträger schauen drauf. Ich bin auf die Ergebnisse gespannt. Also keine merkwürdige Situation.

      Grzobra schrieb:

      Hat man sich auf eine einheitliche Hilfsfrist geeinigt wäre zu klären welche Arten von Einsätzen es gibt und welche Einsätze zu welcher Kategorie gehören. Neben dem alt bekannten Krankentransport; Notfalleinsatz mit und ohne Signal und Notfalleinsatz mit Notarzt könnte man noch den Krankentransport akut/zeitkritisch (wie es ihn schon macherorts gibt) einführen. Anhand dieser Stichworte ließen sich im Prinzip alle Einsätze einer Kategorie zuordnen, was ich dann wohin entsende ist eine ganz andere Sache.
      Genau genommen bist Du nun aber doch dabei, dass verschiedene Meldebilder in Kategorien eingeordnet werden. Du machst nun ja sogar im Krankentransport unterschiedliche Prioritäten. Wenn es keine (geänderte) gesetzliche Grundlage zu den Hilfsfristen gibt, dann hat Oma Brömmelkamp mit ihrer Blutentnahme zum Hausarzt genau den gleichen rechtlichen Anspruch auf einen KTW wie Opa Piepenbrink der mit seiner grenzwertigen Pneumonie, der ins Krankenhaus soll. Beide sollen innerhalb von 30 Minuten bedient werden, obwohl die medizinische Priorität für uns Retter sicher klar wäre. Der Gesetzgeber sagt Oma Brömmelkamp aber den KTW zu, weil diese 2 Minuten eher angerufen hat. So steht es beispielsweise in meinem Bundesland im § 5 der BedarfsVO-RettD. Wenn der Gesetzgeber hier nun eine genauere Definition der Hilfsfristen vorgeben würde, müsste der Leitstellendisponent zu dem zweiten Krankentransport nicht einen RTW entsenden, sondern könnte das freiwerden des KTW abwarten. Und die Rettungswache bräuchte vielleicht keinen zweiten RTW, weil dieser gerade einen Krankentransport fährt, wenn nun doch der kritische Notfalleinsatz kommt. Das gleiche Spielchen könnte man nun auch noch mit den akuten und nicht-akuten Notfalleinsätzen betreiben. Du erinnerst Dich? Genau, der N-KTW...

      Grzobra schrieb:

      Im nächsten Schritt wären "einfache" Krankentransporte aus dem Segment qualifizierter Krankentransport mit Rettungsmittel auszulösen, d.h. keine med. Betreuung / rettungsdienstliche Ausstattung notwendig = kein Krankentransport mit einem Rettungsmittel.
      Das ist genau genommen schon jetzt so. Keine medizinische Betreuung und rettungsdienstliche Ausstattung notwendig ist ein Taxi / Mietwagen. Das Problem ist quasi schon gelöst. Das die Vorgaben aus dem Sozialgesetzbuch V nicht eingehalten werden, liegt ja eher am Systemproblem. Hausärzte und Kliniken verordnen in maßloser Weise Transporte mit KTW, die locker auch mit SMW (Sondermietwagen) abgearbeitet werden können. Dazu müsste also nicht das SGB oder die Ländergesetzgebung geändert werden. Man muss sich nur einmal Gedanken zu den Gründen machen. Einerseits ist dieses Unkenntnis und Faulheit, andererseits aber auch pure Not, weil es einfach zu wenig SMW vorhanden sind. Vor allem nicht zu unbequemen Zeiten. Nächstes Problem: Wie wir (guten und informierten) Retter wissen, ist es in der Vergangenheit bereits zu Urteilen gekommen, die die reine Trageleistung bei gehunfähigen Patienten bereits so definieren, dass dieses eine zwingende Leistung des qualifizierten Krankentransportes ist. Und nun?
    • RFSW schrieb:

      Vielleicht solltest Du Dich einmal in bestimmten Foren umschauen, wie sich Laien untereinander dort Tipps geben, wie man Leistungen aus dem Gesundheitswesen schneller oder mehr davon bekommt.
      Dass sich Laien entsprechende Tipps geben ist der teilweise einer entsprechenden Not geschuldet, damit ist für mich zumindest in Einzelfällen nicht vorwerfbar. Wichtig ist ob und wie das System darauf reagiert, holt sich der Laie entsprechende Tipps und das System reagiert entsprechend ist es kein Wunder das solche Tipps weitergegeben werden. Wichtig wäre es ein entsprechendes Vorgehen zu direkt oder indirekt zu boykottieren, das könnte z.B. durch den Verweis an den Hausarzt bzw. ÄBD erfolgen.

      RFSW schrieb:

      Letzendlich bin ich aber auch an die Weisungen und Vorgaben des Gesetzgebers und des Dienstherren gebunden.
      Interessanter als das was der Gesetzgeber sagt ist hier wohl was der Dienstherr wünscht, d.h. hinfahren; einladen; abfahren; abladen und der Nächste bitte. Der Gesetzgeber sieht die Sache da durchaus anders, denn dieser verlangt für den Transport eine klare Indikation und gerade bei Transporten ohne vorliegenden Transportschein ist diese nicht immer gegeben. Auch ist es so, dass der Gesetzgeber verlangt entsprechenden Missbrauch zu melden, was faktisch niemand macht.

      RFSW schrieb:

      wie der Bund den Ländern etwas aufdiktieren kann.
      Es geht nicht um das Aufdiktieren, sondern um das gemeinsame schaffen einer Lösung und das ggf. auch ohne den Bund. Die Begegnung der Problematik Fachkräftemangel im Rettungsdienst ist eine Sache die Bundesweit angegangen werden muss und damit könnte hier durchaus eine gemeinsame Lösung geschaffen werden.

      RFSW schrieb:

      Habe ich an irgendeiner Stelle was von "Fahrt mit Sondersignal" gesagt? Nein, habe ich nicht.
      Hilfsfrist und Sondersignal vereint sich aber, abgesehen davon gibt es entsprechende Forderungen an anderen Stellen auch für Signalfahrten. Da nicht jeder Notfall mit Signal unbedingt ein "RTW braucht" wird es ggf. nicht lange dauern bis auch R1 teilweise von N_KTW / MZF angefahren werden, spätestens mit einem zunehmenden Fachkräftemangel und einer zunehmenden Hilfsfristproblematik werden entsprechende Forderungen aufkommen.

      RFSW schrieb:

      Genau genommen bist Du nun aber doch dabei, dass verschiedene Meldebilder in Kategorien eingeordnet werden.
      Verschiedene Einsatzstichworte sind aber etwas arg anderes wie Hilfsfristen, denn Hilfsfristen haben klare Grenzwerte und Ziele die gesetzlich vorgegeben und "kontrolliert" werden. Einsatzstichworte geben lediglich die Dringlichkeit eines Einsatzes an, mit Hilfsfrist und Co hat das nur bedingt etwas zu tun und eine reine entsprechende Kopplung ist nicht sinnvoll.

      RFSW schrieb:

      Wenn es keine (geänderte) gesetzliche Grundlage zu den Hilfsfristen gibt, dann hat Oma Brömmelkamp mit ihrer Blutentnahme zum Hausarzt genau den gleichen rechtlichen Anspruch auf einen KTW wie Opa Piepenbrink der mit seiner grenzwertigen Pneumonie, der ins Krankenhaus soll.
      Nein, denn solang Oma Brömmelkamp keine eindeutige Indikation für einen Transport hat, solange hat Opa Piepenbrink eindeutig den Vorrang. Auch ist es so, dass gerade in deinem Fallbeispiel es noch zwei andere Lösungsmöglichkeiten zur Eskalation gibt: 1.) Er hat eine so grenzwertige Pneumonie, dass der RTW das sinnvolle Rettungsmittel ist oder 2.) Er hat so eine grenzwertige Pneumonie, dass er eigentlich von einem Hausarzt versorgt gehört. Gerade in letzterem Fall gehört unbedingt interveniert, denn so lässt sich das komplette System (Rettungsdienst; Hilfsfristen; Notaufnahmen; Krankenbetten;..) effektiv entlasten.

      RFSW schrieb:

      Wenn der Gesetzgeber hier nun eine genauere Definition der Hilfsfristen vorgeben würde, müsste der Leitstellendisponent zu dem zweiten Krankentransport nicht einen RTW entsenden, sondern könnte das freiwerden des KTW abwarten.
      Der Gesetzgeber könnte hier auch eindeutig fordern, dass es für Notfälle echte Hilfsfristen gibt und für alles andere gewünschte Zielwerte. Er könnte außerdem klar stellen, dass es ohne eindeutige Indikation keinen Transport gibt und gerade Bagatelle (z.B. Blutabnahme; DK-Wechsel;...) in der Regel ohne Transport gelöst werden müssen. Alleine wenn diese zwei Punkte umgesetzt werden kommt der Disponent nicht in eine Zwickmühle. Auch könnte man klar stellen, dass im Krankentransport wie in der Notfallrettung läuft, d.h. je dringender je schneller und ggf. wandern weniger dringende Fälle damit weiter nach hinten in der Bedienung.

      RFSW schrieb:

      Keine medizinische Betreuung und rettungsdienstliche Ausstattung notwendig ist ein Taxi / Mietwagen. Das Problem ist quasi schon gelöst.
      Wie du weiter unten so treffend festgestellt hast ist das Problem zu Lasten des Krankentransportes und Rettungsdienstes eben nicht gelöst. Es gibt ein eindeutiges Urteil, dass jeder der nicht eigenständig den Tragestuhl bzw. die Trage besteigen und verlassen kann einen qualifizierten Krankentransport brauch und diesem Urteil muss durch klare gesetzliche Regelungen begegnet werden.

      RFSW schrieb:

      Einerseits ist dieses Unkenntnis und Faulheit, andererseits aber auch pure Not, weil es einfach zu wenig SMW vorhanden sind. Vor allem nicht zu unbequemen Zeiten.
      Die pure Not und die mangelnde Konsequenz auf Seiten von Leitstelle und Rettungsfachpersonal sorgen für diese Problematik. Die Not wird aber durch die Kassen und den Gesetzgeber bislang billigend in Kauf genommen, denn weder wird dem Missbrauch der Rettungsmittel konsequent begegnet, noch wird die Konzession für Sondermietwagen mit entsprechenden Auflagen (z.B. Betrieb auch außerhalb der lukrativen Zeiten) belegt.
    • Manu Schwarzenberger schrieb:

      Weiters gehören Notfallrettung und Krankentransport strikt getrennt und RTW nicht mehr für letzteres herangezogen.
      Wenn man sich mit Bedarfsplanung beschäft weiß man, dass das in der Regel mit einer derart harten Grenze nicht darstellbar ist und lediglich ineffektivere Fahrzeugvorhaltung zur Folge hätte. KTP sollten selbstverständlich in erster Linie durch dafür vorgehaltene Fahrzeuge bedient werden, in gewissem Umfang ist eine Nutzung von RTW/MZF dafür aber absolut sinnvoll und auch naheliegend.
      Leitfunkstelle Gießen - lstsim.de/leitstellen/305/
      Wiki-Seite - wiki.lstsim.de/LFSt_Gie%C3%9Fen
    • Grzobra schrieb:

      RFSW schrieb:

      Keine medizinische Betreuung und rettungsdienstliche Ausstattung notwendig ist ein Taxi / Mietwagen. Das Problem ist quasi schon gelöst.
      Wie du weiter unten so treffend festgestellt hast ist das Problem zu Lasten des Krankentransportes und Rettungsdienstes eben nicht gelöst. Es gibt ein eindeutiges Urteil, dass jeder der nicht eigenständig den Tragestuhl bzw. die Trage besteigen und verlassen kann einen qualifizierten Krankentransport brauch und diesem Urteil muss durch klare gesetzliche Regelungen begegnet werden.
      Hast du dem Urteil einen Link parat? Klingt für mir arg merkwürdig, weltfremd, unsinnig und - je nach Bundesland - für rechtlich nicht zutreffend.
      Leitfunkstelle Gießen - lstsim.de/leitstellen/305/
      Wiki-Seite - wiki.lstsim.de/LFSt_Gie%C3%9Fen
    • Grzobra schrieb:

      Hilfsfrist und Sondersignal vereint sich aber, abgesehen davon gibt es entsprechende Forderungen an anderen Stellen auch für Signalfahrten.[...]
      Verschiedene Einsatzstichworte sind aber etwas arg anderes wie Hilfsfristen, denn Hilfsfristen haben klare Grenzwerte und Ziele die gesetzlich vorgegeben und "kontrolliert" werden. Einsatzstichworte geben lediglich die Dringlichkeit eines Einsatzes an, mit Hilfsfrist und Co hat das nur bedingt etwas zu tun und eine reine entsprechende Kopplung ist nicht sinnvoll.
      Aber ist die (medizinische) Dringlichkeit nicht die Basis für Sondersignalverwendung, welche sich mit der Hilfsfrist "vereint"?

      Mit welcher Begründung möchtest du die teils geltende 8-Minuten Hilfsfrist auf 10 Minuten anheben? Nur damit es bundesweit einheitlich, sprich ästhetisch, ist? Gut 10% der Bundesbürger dürften darüber nicht sonderlich erfreut sein.
      Das große Problem Integrierter Leitstellen:
      Du BIST die Feuerwehr!
    • RFSW schrieb:

      Ich glaube jedoch, dass Du Dir das zu einfach vorstellt wie der Bund den Ländern etwas aufdiktieren kann. Die Initiative zur Bildungsunterstützung durch den Bund ist auch gegen die Wand gefahren, wie Du sicher mit bekommen hast.
      Das ist Äpfel mit Birnen vergleichen. Beim "Digitalpakt" ist's vom Bund ausgegangen, ohne die Meinung der Länder einzuholen und obendrei noch "gegen" das Grundgesetz. Wenn auf ner Konferenz der Gesundheitminister von Ländern und Bund eine DIskussion geführt wird, die dann tatsächlich zu einem Ergebnis kommt, wären die Erfolgsaussichten erheblich größer. Zumal das GG da auch nicht im Wege steht.
      Fraglich ist - zumindest fur mich - nur, ob die Gesundheitsminister überhaupt für den RD zuständig sind, oder ob er als Teil der öffentlichen Gefahrenabwehr nicht doch eher den Innenministern unterstellt ist.


      BlueEagleGER schrieb:

      Aber ist die (medizinische) Dringlichkeit nicht die Basis für Sondersignalverwendung, welche sich mit der Hilfsfrist "vereint"?
      Ja, aber nicht jede medizinische Dringlichkeit ist so dringlich, dass Sonderrechte in Anspruch genommen werden müssten.
    • @RFSW:
      Danke für die Urteile!

      BlueEagleGER schrieb:

      Aber ist die (medizinische) Dringlichkeit nicht die Basis für Sondersignalverwendung, welche sich mit der Hilfsfrist "vereint"?
      Medizinische Dringlichkeit und Sondersignal gehören zusammen, sehr dringlich = Signalfahrt und weniger dringlich = keine Signalfahrt. Die medizinische Dringlichkeit und die Hilfsfrist sind aber nur bedingt verein, denn nur in sehr dringenden Fällen in denen Sonder- und Wegerechte freigegeben werden verbindet sich die medizinische Dringlichkeit mit der Hilfsfrist. Im Alltag gibt es zahlreiche Fälle in denen eine gewisse med. Dringlichkeit geboten ist und in denen die Hilfsfrist nicht zum tragen kommt, z.B. verstopfter DK; Schlaganfall bei multimorbieden Patienten; "leichtere" diabetische Entgleisungen..... .

      BlueEagleGER schrieb:

      Mit welcher Begründung möchtest du die teils geltende 8-Minuten Hilfsfrist auf 10 Minuten anheben?
      Anheben? Ich weiß nicht in welchem Bundesland du lebst, aber in den meisten Bundesländern reden wir über eine Hilfsfrist von 12-15 Minuten oder lediglich von Schutzielen (o.ä.) von 8 Minuten. Interessant ist im letzten Fall, dass ein Schutziel weniger wert ist, wie eben eine Hilfsfrist. Eine tatsächliche Verschlechterung würde sich mit einer 10 Minuten Hilfsfrist faktisch nicht ergeben, zumal 8 und 10 Minuten mit unterschiedlichen Beginnen zu einem und dem selben Ergebnis führen können.
      Mal ganz von dem Obigen abgesehen geht es wenn um einem bundeseinheitlichen; medizinisch sinnvollen und tatsächlich umsetzbaren Kompromiss. Länder die eine Hilfsfrist von 12-15 Minuten haben werden sich kaum auf eine 8 Minuten Hilfsfrist einlassen, vor allem wenn es jetzt schon Probleme bei der Besetzung und der Erreichung der Hilfsfrist gibt. Eine bundeseinheitliche Hilfsfrist von 8 oder gar nur 6 Minuten ist weder wirklich sinnvoll, noch auch noch annähernd in der Realität umsetzbar. Mal abgesehen von dem Fall FirstResponder; HvO und Co. werden mit reingezählt und oder es werden mehr Notfälle von (N-)KTW bedient.
    • Äähm... NRW hat acht Minuten (ab Einsatzentscheidung, welche mit Einsatzeröffnung gleichgesetzt wird, also im Optimalfall sieben Minuten, inkl. Ausrückzeit). Allerdings nur im (groß)städtischen Bereich, im Rest sind es 12. Und selbst da gibt es Flecken auf der Karte, die planerisch den 10% erlaubter Überschreitung zugeordnet sind, weil diese Orte weit ab vom Schuss sind, dort kaum Leute leben und sich folglich noch weniger Notfälle ereignen. Und schon für eine 10-Minuten Frist müsste das Netz an Rettungswachen deutlich enger gestrickt werden, was derzeit eher kontraproduktiv wäre.


      Grzobra schrieb:

      Auch könnte man klar stellen, dass im Krankentransport wie in der Notfallrettung läuft, d.h. je dringender je schneller und ggf. wandern weniger dringende Fälle damit weiter nach hinten in der Bedienung.
      Gab es bei uns in der Vor-"Ich disponier hier nur nach Vorschlag, sonst muss ich mich rechtfertigen"-Zeit. Da wurdest du mitm RTW auf der Anfahrt zu nem R0 eben für den R1 oder R2 einfach abgezogen und der R0 wurde entweder an einen anderen RTW disponiert, oder musste warten, bis der ursprünglich vorgesehene wieder frei ist. Wobei hier R0 mittlerweile so definiert wird, dass eine unverzügliche Alarmierung und Anfahrt ohne SoSi stattzufinden hat, womit das bis nach Einsatzende verschieben raus ist.

      Im Kreis, in dem ich wohne, wird das System gefahren, dass R0 und KTP nur von bestimmten RTW bedient werden, die dann für mehrere RWVB zuständig sind. KTW-B deluxe, quasi. Somit hat man an den einzelnen Wachen gezielt die zweiten RTW reduziert. Wenn man sich aber von der Politik mal die Hilfsfristen zieht, scheint sich das in einem Teil des Kreises sehr gut ausgewirkt zu haben, im anderen, mit langen Wegen, aber eher schlecht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TheOssi ()

    • TheOssi schrieb:

      RFSW schrieb:

      Ich glaube jedoch, dass Du Dir das zu einfach vorstellt wie der Bund den Ländern etwas aufdiktieren kann. Die Initiative zur Bildungsunterstützung durch den Bund ist auch gegen die Wand gefahren, wie Du sicher mit bekommen hast.
      Das ist Äpfel mit Birnen vergleichen. Beim "Digitalpakt" ist's vom Bund ausgegangen, ohne die Meinung der Länder einzuholen und obendrei noch "gegen" das Grundgesetz. Wenn auf ner Konferenz der Gesundheitminister von Ländern und Bund eine DIskussion geführt wird, die dann tatsächlich zu einem Ergebnis kommt, wären die Erfolgsaussichten erheblich größer. Zumal das GG da auch nicht im Wege steht.Fraglich ist - zumindest fur mich - nur, ob die Gesundheitsminister überhaupt für den RD zuständig sind, oder ob er als Teil der öffentlichen Gefahrenabwehr nicht doch eher den Innenministern unterstellt ist.
      Ja nee, der Vergleich passt schon irgendwie. Mir ging es eben genau darum, dass der Bund etwas machen will (nach dem Vorschlag im Beitrag), ohne die Länder zuvor zu fragen. Eine Konferenz ist sicher nicht falsch. Ich fürchte jedoch, dass es nicht so einfach sein wird die Interessen aller Bundesländer so komplett auf einen gemeinsamen Nenner zu bündeln. Der Bezug auf das GG geht daher, dass der Bund hier keine Gesetzgebungskompetenz hat, um auf den Rettungsdienst einzuwirken. Wenn sich die Minister einigen würden und einheitlich (!) dieses in ihren Ländern selbstständig umsetzen, dann gibt es auch kein Problem mit dem GG. Das stimmt.

      Bezüglich Gesundheitsministerium oder Innenministerium bin ich bei Dir. Das sollte zu mindestens bei den meisten Bundesländern so sein.
    • Grzobra schrieb:

      Anheben? Ich weiß nicht in welchem Bundesland du lebst, aber in den meisten Bundesländern reden wir über eine Hilfsfrist von 12-15 Minuten oder lediglich von Schutzielen (o.ä.) von 8 Minuten. Interessant ist im letzten Fall, dass ein Schutziel weniger wert ist, wie eben eine Hilfsfrist. Eine tatsächliche Verschlechterung würde sich mit einer 10 Minuten Hilfsfrist faktisch nicht ergeben, zumal 8 und 10 Minuten mit unterschiedlichen Beginnen zu einem und dem selben Ergebnis führen können.
      Die von mir angeführten 10% der BRD-Bevölkerung, für die 10 Minuten ein Anheben darstellt, ist nicht aus der Luft gegriffen: Alle Einwohner der kreisfreien NRW-Städte und mindestens die Einwohner eines Landkreises (laut RD-Bedarfsplan, Seite 21 ist der gesammte Kreis Mettman als "städtisch" anzusehen) geteilt durch Gesammtbevölkerung der BRD. Auch für Teile anderer Kreise (u.a. Unna, Rhein-Sieg, Märkischer Kreis) in NRW sind 8 Minuten der aktuell anzustrebene Wert. Wenn sich mit einer 10-Minuten Frist keine Verschlechterung ergibt, hätten sich FW Dortmund und der WDR ja nicht über die Idee der Ersatzkrankenkassen aufregen müssen, genau dies zu tun. ;)

      Aber zurück zum Thema: Manche von euch haben es bestimmt schon gelesen, der "Zukunftsansatz Rettungsdienst" des Gestuften Versorgungssystems, erarbeitet vom ÄLRD der Stadt Köln. Als PDF oder PowerPoint

      Ich schmeiß das jetzt erstmal unkommentiert in die Runde, viel Spaß.
      Das große Problem Integrierter Leitstellen:
      Du BIST die Feuerwehr!
    • Habs nur überflogen, aber diese Herangehensweise scheint den R1 ad absurdum zu führen. In Tabelle 2 wird ja nur noch aufgeführt R2, R0 (durch N-KTW) und KT (mittels KTW).
      Aber im Ansatz nicht schlecht. Natürlich könnte man auch einfach mal schauen, wie in UK abgestuft wird, die machen das ja schon ewig...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TheOssi ()

    • TheOssi schrieb:

      Natürlich könnte man auch einfach mal schauen, wie in UK abgestuft wird
      Jetzt hab ich das angesprochen, jetzt will ich da auch mal drauf eingehen, zusammen mit einer, in meiner kleinen, naiven Welt, passenden Idee dazu, wie es auf Deutschland umzusetzen wäre.

      Vorab: Ich stimme dem Herrn Prof. Lechleuthner nicht zu, dass man einen N-KTW (KTW-B) mit RH/RS besetzen sollte. Das Minimum wäre mEn RS/RS, besser RS/RS+, wie auch immer der RS+ im Endeffekt dann aussehen soll.


      KategorieBeschreibungRettungsmittelSonderrechte
      Rot I(Vermutete) Reanimation
      Kein Bewusstsein und keine Atmung
      1 NEF
      1 RTW
      ggf. KTW(B) als FR
      JA
      Rot IIMögliche akute Lebensgefahr

      • Kein Bewusstsein, aber Atmung vorhanden (außer bek. Hypoglykämie)

      • Polytrauma/Unfallmechanismus
      • Herzinfarkt
      1 NEF
      1 RTW
      ggf. KTW(B) als FR
      JA
      Rot IIIMögliche Lebensgefahr/schwere gesundheit-
      liche Schäden zu erwarten, Bewusstsein und
      Atmung vorhanden, Hyploglykämie mit oder ohne Bewusstsein
      1 RTWJA
      Gelb IKeine Lebensgefahr, aber hohe (Transport-) Priorität1 KTW-BNEIN
      Gelb IIEinweisungen1 KTW/KTW-BNEIN
      Grüngeplante Behandlungsfahrten/Verlegungen ohne
      zu erwartende Komplikationen, Entlassungen
      1 KTWNEIN

      Wo man Krampfanfälle, besonders mit bek. Vorgeschichte, einordnet, müsste man dann mal schauen. Wird auch niemand umsetzen, aber wäre halt so meine Idee für eine "perfekte"
      Welt. ;)
    • Ich werf auch mal eine ganz irrwitzige Idee in den Raum.

      Die Ausbildungszahlen der NFS, vor allem im Raum NRW lässt ja massiv zu wünschen übrig. So werden wir nicht in Jahren sondern eher in Jahrzehnten den Fachkräftemangel Herr werden.

      Warum sollte man nicht dann mal über den Tellerrand schauen und sich funktionierende Systeme adaptieren? Der RS wird eine neuregelung bekommen, das steht ja quasi schon fest. Ich nehme auch stark an,
      dass dieser auch eine deutliche Aufwertung bekommt. Warum soll man dann nicht zwei RS auf den RTW packen und den NFS als alleinfahrer hinterherschicken?
      Hat mehrere Vorteile und man braucht nicht pro Fahrzeug primär einen NFS.

      Ich bin der Meinung, dass vor allem die KK irgendwann auf den Trichter kommen, sowas zu fordern...

      TheOssi schrieb:

      Vorab: Ich stimme dem Herrn Prof. Lechleuthner nicht zu, dass man einen N-KTW (KTW-B) mit RH/RS besetzen sollte. Das Minimum wäre mEn RS/RS, besser RS/RS+, wie auch immer der RS+ im Endeffekt dann aussehen soll.
      Lustigerweise wurde der NKTW in Köln mit RS/RS besetzt :rolleyes:


      Alles in allem gehe ich davon aus, dass der Rettungsdienst wie wir ihn kennen und in dem wir gelernt haben in 10 Jahren nicht mehr vorhanden sein wird.
      Mut ist nicht ein Leben zu leben, sondern eins zu bewahren!

      - Avatar: RTW der Stadt Köln - Fzg Grafik von Leitessen
    • Sweetchuck schrieb:

      Warum soll man dann nicht zwei RS auf den RTW packen und den NFS als alleinfahrer hinterherschicken?
      Und dann schicken wir noch ein NEF hinterher, oder lassen wir dann NAWs vom RSRS-RTW und nem NEF (evtl. RS+NA?) abrarbeiten?

      Andere Idee aus Skandinavien (genaues Land hab ich leider vergessen, stand vor ein paar Jahren in der RETTUNGSDIENST):
      Als Fahrzeuge (Ausstattung) gibt es nur RTW und NEF.

      Krankentransport:
      RTW, besetzt mit 2 RS.

      Notfallrettung ohne NA:
      RTW besetzt mit RS und NotSan

      Notfallrettung mit NA:
      RTW, besetzt mit 2 RS, plus NEF, besetzt mit NotSan und NA.
    • Grzobra schrieb:

      Der Rettungsdienst hat ein ganz anderen Knackpunkt, man kann im Gegensatz zu Pflege nicht "so einfach" examinierte Kräfte aus dem Ausland rekrutieren und einsetzen.
      Könnte man schon, sogar relativ problemlos. Allerdings sollte man sich Gedanken machen, warum höchstens Österreicher nach Deutschland kommen, um im Rettungsdienst zu arbeiten und warum alle anderen Länder schon eher die Ausnahme darstellen.
    • TheOssi schrieb:



      KategorieBeschreibungRettungsmittelSonderrechte
      Rot I(Vermutete) ReanimationKein Bewusstsein und keine Atmung
      1 NEF1 RTW
      ggf. KTW(B) als FR
      JA
      Rot IIMögliche akute Lebensgefahr
      • Kein Bewusstsein, aber Atmung vorhanden (außer bek. Hypoglykämie)

      • Polytrauma/Unfallmechanismus
      • Herzinfarkt

      1 NEF1 RTW
      ggf. KTW(B) als FR
      JA
      Rot IIIMögliche Lebensgefahr/schwere gesundheit-liche Schäden zu erwarten, Bewusstsein und
      Atmung vorhanden, Hyploglykämie mit oder ohne Bewusstsein
      1 RTWJA
      Gelb IKeine Lebensgefahr, aber hohe (Transport-) Priorität1 KTW-BNEIN
      Gelb IIEinweisungen1 KTW/KTW-BNEIN
      Grüngeplante Behandlungsfahrten/Verlegungen ohnezu erwartende Komplikationen, Entlassungen
      1 KTWNEIN


      So etwas gibt es schon als AMPDS, durch die Eingruppierung ALPHA bis ECHO. Wobei ich im Zeitalter des Notfallsanitäters deine NA-Indikation als zu hoch angesetzt sehe.