Landkreis vergibt Rettungsdienst ohne Ausschreibung.

    • Landkreis vergibt Rettungsdienst ohne Ausschreibung.

      sz-online.de/nachrichten/kreis…ttungsdienst-3593059.html

      Der Landkreis Meißen "vergibt" von einer Sekunde auf die andere den Rettungswachen-Bereich Großenhain (1 NEF, 3 RTW, 2 KTW) ohne Ausschreibung an den Malteser Hilfsdienst Dresden. Auf die Ausschreibung, welche (aufgrund von Fehlern in der ersten Ausschreibung) doppelt erfolgte, bewarb sich aufgrund utopischer Konditionen zunächst niemand, es wurde jedoch wohl vereinbart dass der bisherige, langjährige Betreiber, die DRK Rettungsdienst Großenhain gGmbH, den Rettungsdienst zunächst bis zum 30.06.2019 weiterhin durchführt, sodass eine neue Ausschreibung erfolgen hätte können.

      Weitere Hintergrundinfos sowie mal in die Runde gestellte, offene Fragen meinerseits:
      - Die DRK RD gGmbH Meißen hatte ab Mitte '16 Schwierigkeiten KTW sowie RTW zu besetzen. Der Landkreis behauptet offiziell "...der Rettungsdienst sei gewährleistet", dem war jedoch nicht so.
      - DRK RD gGmbH Meißen geht Ende '16 insolvent, der Kreis "vergibt" zum Februar '17 im Eilverfahren die RW Radebeul (1 NEF, 2 RTW, 1 KTW) an die JUH Meißen/Mittelsachsen, die RW Meißen an den MHD Dresden (1 NEF, 4 RTW, 3 KTW).
      - Mit den anderen beiden DRK gGmbH (Insgesamt existierten drei DRK gGmbH: Meißen, Großenhain, Riesa) im LK wurde damals weiterhin normal fortverfahren.
      - Ist eine Vergabe ohne Ausschreibung rechtens? Wozu gibt es denn Ausschreibungen wenn diese ja scheinbar keine Rolle spielen...? Von moralischen Aspekten gegenüber dem DRK mal ganz abgesehen.
      - Malteser können aus dem Stehgreif mal soeben eine RW übernehmen, sowie für diese 4 Reserve-Fahrzeuge stellen?
      - Malteser kommen plötzlich mit den utopischen Konditionen klar, für welche eigentlich ursprünglich keiner eine Bewerbung abgegeben hat?
      - Malteser können auf die schnelle eine eigene SEG stellen? Bisher gibt es nur einen Bereitschafts-RTW auf der RW Meißen.
      - Wohin mit den Fahrzeugen für Reserve und SEG? Die RW liegt auf dem Gelände des DRK, in welches sich der Landkreis eingemietet hat. Ich glaube kaum dass das DRK weitere Stellplätze vermieten wird.
      - Die Mitarbeiter werden vermutlich alle übernommen.

      Quellen / weitere Artikel:
      sz-online.de/nachrichten/kreis…ttungsdienst-3593059.html
      sz-online.de/nachrichten/drk-g…ndratsamt-an-3973823.html
      sz-online.de/nachrichten/verdi…ttungsdienst-3595358.html
      sz-online.de/nachrichten/teuer-gerettet-3794910.html
      gruene-meissen.de/meldung/arti…baa149cf0e471f396c2050f0a
      sz-online.de/nachrichten/vollk…verstaendnis-3979502.html
      sz-online.de/nachrichten/oeffe…gendes-gebot-3975397.html

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von MrMaxFireman ()

    • MrMaxFireman schrieb:

      Die DRK RD gGmbH Meißen hat Schwierigkeiten KTW sowie RTW zu besetzen. Der Landkreis behauptet offiziell "...der Rettungsdienst sei gewährleistet", dem war jedoch nicht so.
      Wenn der RD nicht mehr gewährleistet war, dann hat der Kreis gar keine andere Möglichkeit, als die Aufgaben im Eilverfahren neu zu vergeben. Dann spielt es auch zunächst einmal keine Rolle, ob die neue Organisation aus dem Stehgreif vier Reserve-Fahrzeuge oder ne SEG mitbringt. Dann gehts erstmal "nur" um die Aufrechterhaltung, bzw. Wiederherstellung der Regelrettung.

      MrMaxFireman schrieb:

      Von moralischen Aspekten gegenüber dem DRK mal ganz abgesehen.
      Es gibt keine moralischen Aspekte gegenüber einem Beauftragten, der seiner Aufgabe - aus welchen Gründen auch immer - nicht mehr nachkommt. Da wiegen die "moralsichen Aspekte" gegenüber der unterversorgten Bevölkerung mehr. Deutlich mehr.


      MrMaxFireman schrieb:

      Die RW liegt auf dem Gelände des DRK, in welches sich der Landkreis eingemietet hat. Ich glaube kaum dass das DRK weitere Stellplätze vermieten wird.
      €€€
    • TheOssi schrieb:

      Wenn der RD nicht mehr gewährleistet war, dann hat der Kreis gar keine andere Möglichkeit, als die Aufgaben im Eilverfahren neu zu vergeben. Dann spielt es auch zunächst einmal keine Rolle, ob die neue Organisation aus dem Stehgreif vier Reserve-Fahrzeuge oder ne SEG mitbringt. Dann gehts erstmal "nur" um die Aufrechterhaltung, bzw. Wiederherstellung der Regelrettung.
      Achtung, hier vermischst du zwei Sachen, auch weil ichs bissle doof geschrieben habe... Der Fall mit der gGmbH Meißen ist von Ende '16 und hat nichts mit der gGmbH Großenhain zu tun.

      TheOssi schrieb:

      Es gibt keine moralischen Aspekte gegenüber einem Beauftragten, der seiner Aufgabe - aus welchen Gründen auch immer - nicht mehr nachkommt. Da wiegen die "moralsichen Aspekte" gegenüber der unterversorgten Bevölkerung mehr. Deutlich mehr.
      Man hätte das ganze durchaus freundlicher klären können. Man hätte sich einfach zu dritt (LK, DRK, MHD) an einen Tisch setzten können und fertig. Dem DRK erst zusagen und dann wenige Tage später sagen "seht zu dass ihr in eineinhalb Monaten raus seid", finde ich schon arg frech.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von MrMaxFireman ()

    • Vielleicht ist das auch ein - natürlich vollkommen unbeabsichtigter - Formfehler, welcher es DRK und LK ermöglicht, eben doch, trotz gewonnener Ausschreibung durch den MHD, nicht an den MHD vergeben zu müssen.

      coswiger schrieb:

      Das lässt leider das Gesetz in Sachsen nicht zu. Der RD muss zwingend an Dienstleister vergeben werden, kann nicht kommunal organisiert werden. Warum auch immer.
      Kommunaler Eigenbetrieb wäre da die Lösung.
    • MrMaxFireman schrieb:

      TheOssi schrieb:

      Kommunaler Eigenbetrieb wäre da die Lösung.
      Ist auch nicht möglich, hat man damals Ende 2016 schon probiert, dies lässt jedoch unser Rettungsdienstgesetz eben nicht zu.
      Gibt es dazu irgendwo eine Begründung zu lesen? Wenn man das probiert hat, das Vorhaben jedoch gescheitert ist, dann müsste es dazu ja zu mindestens ein Rechtsgutachten geben, wenn nicht sogar ein Urteil eines Verwaltungsgerichtes.

      Bei einer kurzen Recherche ist mir in Sachsen schon aufgefallen, dass zu mindestens zwei Städte mit Berufsfeuerwehren auch am Rettungsdienst beteiligt sind. Kurz: Teile auch durch kommunales Personal gestellt wird. Dieses ist im LRettDG von Sachsen so durchaus auch erwünscht, wie man hier nachlesen kann:

      Sächsiches LRettDG schrieb:


      § 6 Mitwirkung im Rettungsdienst




      (1) Der Träger des Rettungsdienstes überträgt durch öffentlichrechtlichen Vertrag die Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport auf private Hilfsorganisationen oder auf andere Unternehmer, wenn deren Leistungsfähigkeit gesichert ist. Kreisfreie Städte, die eine Berufsfeuerwehr eingerichtet haben, können von der Übertragung von höchstens einem Viertel der im Bereichsplan festgelegten Einsatzbereiche absehen.
      Hier steht ja geschrieben, dass Berufsfeuerwehren oder andere Unternehmer mit der Durchführung des Rettungsdienstes beauftragt werden können. Die Frage ist nun, was unter "andere Unternehmen" verstanden werden kann? Das könnte ein privater Rettungsdienstbetreiber sein, aber auch, so nach meinem Verständnis, ein kommunaler Eigenbetrieb oder ein interkommunaler Zweckverband auf Basis einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR), ähnlich wie die RKiSH in Schleswig-Holstein. Daher wäre ich so auf die Begründung warum das nicht geht gespannt.

      Nächste Frage: Was tun, wenn der Unternehmer keine HiOrgs/Unternehmer findet, die nach seinem Vorgaben Leistungsfähigkeit zusichern können? Dann würde der Kreis bzw. die kreisfreie Stadt gar nicht drum herum kommen, diese Aufgabe im Rahmen der Daseinsvorsorge übernehmen zu müssen (also diesen durch kommunale Beschäftigte selbst sicherzustellen). Nun mag es vielleicht die eine oder andere Person geben, die sich darüber streiten möchte, da Rettungsdienst ja eine "Dienstleistung" ist. Wenn man dieses jedoch sozialwissenschaftlich betrachtet, dann ist es ein Teil der Gesundheitsversorgung, die verwaltungsrechtlich als eine staatliche Aufgabe zu werten ist, da notwendige Güter- und Dienstleitungen für die Grundversorgung das menschliche Dasein im Staat erst ermöglichen (z. B. durch Wasser- und Engerieversorgung, Müllabfuhr, ÖPNV, Gesundheitsversorgung, usw.).

      Gezielte Frage an Dich @MrMaxFireman: Wieso bist Du da so emotional bei der Sache? Bist Du persönlich betroffen? Hoffst Du, dass wir diese Fragen alle detailgenau beantworten können? Wir können bei vielen Dingen nur Vermutungen und Einschätzungen abgeben. Konkret werden die Gründe nur durch den Rettungsdienstträger offengelegt werden können. Ich denke, dass Du diesen fragen musst. Wenn Du der Meinung bist, dass da irgendwas nicht mit rechten Dingen zugeht, dann wende Dich an die Presse. Vielleicht haben die ja Lust hier zu recherchieren, wenn es sich aus ihrer Sicht lohnen könnte (kurz man eine Story gefunden hat). Denn öffentlicher Druck bewirkt meistens Wunder.
    • Zwischen den Zeilen gelesen, klingt das nach Konditionen, wie sie die Stadt Köln gefordert hatte. Neben der Regelrettung waren in den einzelnen Losen auch immer SEG und/oder die Stellung von Einsatzeinheiten im entsprechenden RWVB gefordert. Mit anderen Worten: die Ausschreibung war so formuliert, dass für jedes Los immer nur der Anbieter (HiOrg) in Frage kam, die den RD dort ohnehin schon betrieben hat. U.a. Falck wollte da damals gerichtlich gegen vorgehen, habs aber nicht weiter verfolgt, also keine Ahnung, wie das ausgegangen ist.
    • Was den Katastrophenschutzteil betrifft wäre das natürlich Blödsinn. Aber Vorgaben ansich, die auch die Leistungsfähigkeit um das Maß der Regelrettung hinaus betrifft, auch auch bestimmte Ausrüstungs-, Fahrzeug- oder Personalmerkmale, sind jetzt nicht so ungewöhnlich. Viele Rettungsdienstträger definieren diese mittlerweile genauer aus (Gott sei dank). So sind folgende Dinge gar nicht mehr so ungewöhnlich:

      • ab 2020 nur noch NotSan als Fahrzeugführer RTW und NEF erlaubt
      • Mindestens 90% aller Schichten muss durch hauptamtliches Personal gestellt werden
      • Mindestens ein hauptamtlicher Mitarbeiter auf dem Fahrzeug
      • RTW müssen für Großschadenslagen / Katastrophenfälle die Möglichkeit haben eine zweite Trage aufzunehmen
      • einheitliche Tragensysteme
      • einheitliche Medizintechnik
      • einheitliche Fahrzeugtechnik (bestimmter Ausbau, etc.)
      • Vorgabe zu maximaler Laufleistung oder maximales Alter der Fahrzeuge (z.B. Zwang zum Austausch bei 200.000 km oder nach 5 Jahren)
      • einheitliche Lackierung / Beklebung / Schutzausrüstung / Bekleidung
      • bestimmte Art und Weise Reserve-Fahrzeuge vorzuhalten (technische Reserven, taktische Reserven)
      • kurzfristige Erweiterung des Regelrettungsdienstes bei Spitzenbedarf (durch taktische Reserven) bei Groß-/Sonderlagen innerhalb einer bestimmten Vorlaufzeit (das kann der MANV sein, dass kann aber auch durch Witterung, z.B. durch Eisregen bedingt, so sein)
      • Vorgaben beim QM / Arbeitsschutz
      • genaue Vorgaben bei Aus- und Fortbildung
      • ...usw.
    • TheOssi schrieb:

      Lustig finde ich, dass die Bezahlung der MA in deiner Auflistung fehlt, aber sie ist ja auch in der Realität dem Auftraggeber häufig einfach nur schnuppe. Und dann wundern, wenn das Personal bei erster Gelegenheit die Flucht ergreift.
      Das war ja nicht ganz unbedacht. Und ja, erlebt habe ich das tatsächlich noch nicht, dass Kreise Vorgaben bezüglich der Bezahlung gemacht haben. Ich vermute auch mal, dass dieses aufgrund des Grundgesetzes nicht geht, da der Staat sich bei den Vereinbarungen zwischen bei Parteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) nicht einmischen darf (Tarifautonomie). Und es könnte im Konfilkt dazu stehen, dass das wirtschaftlichste Angebot zählt. Es ist ja (leider und einerseits aus Steuerzahlersicht gott sei dank) immer noch so, dass der Preis immer noch einer der Hauptkriterien in den Ausschreibungen ist (bzw. dieser eine hohe Gewichtung hat). Fakt ist jedoch auch, und da muss ich Dir recht geben, dass genau dieses Dilemma dem Rettungsdienst die letzten 25 Jahre enorm geschadet hat.
    • Ein Problem sind die Ausschreibungen ja ansich. Denn diese sind teuer und haben einen großen zeitlichen Umfang. Bei einer kommunalen Rettung würde man sich das Theater, dass alle paar Jahre ins Haus steht, viel Arbeit macht und viel Geld kostet (beiden Seiten, dem Kreis und den Bewerbern), sparen können.
    • TheOssi schrieb:

      Na ja, man kann ja Bezahlung mindestens entsprechend TVÖD fordern. Dann kann der Preis aus anderen Gründen ja noch variieren. Anbieter A kann z.B. am Verbrauchsmaterial sparen, weil er es in größeren Mengen anschafft, als Anbieter B.
      Ich bin mir nicht sicher, wie ich eben schon gedeutet habe, ob so eine Anforderung in den den Ausschreibungskriterien rechtens ist?
    • Mich würde einmal so eine genaue Formulierung für diesen Bereich der Leistungskriterien einer Ausschreibung interessieren. Kommst Du da irgendwie ran? Gesehen habe ich das in der Tat noch nicht. Wenn das tatsächlich rechtlich nicht beanstanden ist, dann würde ich das durchaus gut finden!
    • Ich habe auch etwas in den Vergabeportalen herum gestöbert, auch die letzte Ausschreibung meines Rettungsdienstbereiches angeschaut. Was Dein Beispiel betrifft @TheOssi, erst einmal danke dafür, muss ich sagen, dass ich das zunächst erst einmal gut finde, dass auf die Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes verwiesen wird. Im Endergebnis befürchte ich jedoch, dass auch hier letztendlich ein Schlufloch bleibt, da der "Haustarif" zwar den Mindestlohn einhält, aber sonst von den Arbeitsbedingungen sich nicht mit dem TVöD messen läßt. Aber die "Treue" einen Tarif einzuhalten wäre erfüllt. Oder sehe ich das falsch?

      Edit: Übrigens gerade eine sehr spannende Diskussion. Sehr interessant das Thema.