Landkreis vergibt Rettungsdienst ohne Ausschreibung.

    • ffhamburg192 schrieb:

      der TVÖD bietet von den großen Tarifverträgen die schlechtesten Arbeitsbedingungen.
      Der TVöD war zu mindestens viele Jahre (oder sogar Jahrzehnte) lang besser als merkwürdige "Haustarifverträge" vieler HiOrgs, wenn man ehrlich sein will. Auch ich habe vor mehr als 18 Jahren die HiOrg verlassen, weil mir der öffentliche Dienst deutliche bessere Entgelte und Arbeitsbedingungen liefern konnte. Was durchaus stimmt ist, dass der TVöD seit Abschaffung des BAT deutlich schlechter geworden ist. Verdi hat hier meiner Meinung nach in den letzten 20 Jahren keine besonders gute Leistung bei den Tarifverhandlungen gezeigt.

      ffhamburg192 schrieb:

      Und ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass Kreisrettung auch alles andere als toll sein kann. Nämlich dann, wenn ein Technokrat ohne praktische Erfahrung die Entscheidungen trifft.
      Das liegt u.a. auch daran, dass in vielen Kreisen oder kreisfreien Städten kaum Sachbearbeiter und Sachgebietsleiter mit einem rettungsdienstlichen-fachlichen Hintergrund vorhanden sind. Das Problem: Reine Retter taugen für die Verwaltung nichts (sieht man auch häufig in den HiOrg-Teppichetagen), jedoch taugen reine Verwaltungsfachleute oft auch für die sinnvolle Rettungsdienstorganisation nichts. Man musste schon Glück haben, wenn man einen Retter mit Verwaltungslehrgang II in einer Kreisverwaltung vorfindet. Aber genau das ändert sich seit einigen Jahren zunehmend. Es begann vor etwas mehr als einem Jahrzehnt mit der Einführung des Rettungsingenieur-Studiums und anderer Studiengänge, z.B. Gesundheitswissenschaften, dass auch Sachbearbeiter und Führungskräfte für spezielle Aufgaben des Gesundheitswesen und bzw. oder der öffentlichen nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr qualifiziert werden können. So gibt es neben den allgemeinen Studiengängen im Gesundheitswesen auch speziellere, die immer noch recht handverlesen sind (mehr brauchen wir auch nicht), die Absolventen auf entsprechende (öffentliche) Verwaltungsaufgaben qualifizieren (im gehobenen und höheren Dienst). Und diese Möglichkeiten stehen heutzutage auch dem Interessieren offen, der sich berufsbegleitend weiterqualifizieren will. Und so gibt es heutzutage schon einige Sachbearbeiter und Sachgebietsleiter, die nicht nur Ahnung von Verwaltung haben, sondern auch Basiswissen aus dem Bereich Rettungsdienst mitbringen. Und das kann nur von Vorteil sein. Problem ist oft nur, dass solche Absolventen ganz häufig zu den Berufsfeuerwehren tendieren. Daher haben Kreisverwaltungen solche (doppelt) qualifizierten Absolventen kaum zu sehen bekommen.

      • RTW müssen für Großschadenslagen / Katastrophenfälle die Möglichkeit haben eine zweite Trage aufzunehmen“
      Wie soll ich das verstehen? Wie früher, Trage mit Patient im KH raus, ne unbenutzte rein und wieder zur Einsatzstelle? Oder tatsächlich Autos, die irgendwie eine zweite Trage aufnehmen könnten :whistling:
      Ps. Die Kollegen im Nachbarkreis, die nach tvöd bezahlt werden bekommen meist deutlich mehr raus, als ich beim großen Tarifvertrag ;)
    • FaRa schrieb:

      RTW müssen für Großschadenslagen / Katastrophenfälle die Möglichkeit haben eine zweite Trage aufzunehmen“
      Oder auch die Frage: Was ist das dann und was kann das?
      Ein RTW ist es nicht mehr, denn er kann kaum beide Patienten auf RTW-Niveau versorgen, geschweigedenn ggf. einen NA-Patienten transportieren.
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      Auch interessant: FAQ
    • RFSW schrieb:

      @FaRa @F. Köhler Dabei handelt es sich um eine Vorgabe des Rettungsdienstträgers. Es gibt in dem RTW die Möglichkeit neben der normalen Trage/Tragetisch noch zusätzliche Schienen im Fahrzeug zu montieren, auf der eine DIN-Klapptrage befestigt werden kann. Mehr ist das nicht. Das Material dafür ist auf jedem RTW verlastet. Umbau dauert so ca. 2 bis 3 Minuten.
      Abgefahrenes Konzept. Muss wo sein, wo es keinen Katastrophenschutz gibt... :rolleyes: :D
      Leitfunkstelle Gießen - lstsim.de/leitstellen/305/
      Wiki-Seite - wiki.lstsim.de/LFSt_Gie%C3%9Fen
    • Status3 schrieb:

      RFSW schrieb:

      @FaRa @F. Köhler Dabei handelt es sich um eine Vorgabe des Rettungsdienstträgers. Es gibt in dem RTW die Möglichkeit neben der normalen Trage/Tragetisch noch zusätzliche Schienen im Fahrzeug zu montieren, auf der eine DIN-Klapptrage befestigt werden kann. Mehr ist das nicht. Das Material dafür ist auf jedem RTW verlastet. Umbau dauert so ca. 2 bis 3 Minuten.
      Abgefahrenes Konzept. Muss wo sein, wo es keinen Katastrophenschutz gibt... :rolleyes: :D
      Äh, doch. Gibt es.
    • RFSW schrieb:

      Ich habe auch etwas in den Vergabeportalen herum gestöbert, auch die letzte Ausschreibung meines Rettungsdienstbereiches angeschaut. Was Dein Beispiel betrifft @TheOssi, erst einmal danke dafür, muss ich sagen, dass ich das zunächst erst einmal gut finde, dass auf die Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes verwiesen wird. Im Endergebnis befürchte ich jedoch, dass auch hier letztendlich ein Schlufloch bleibt, da der "Haustarif" zwar den Mindestlohn einhält, aber sonst von den Arbeitsbedingungen sich nicht mit dem TVöD messen läßt. Aber die "Treue" einen Tarif einzuhalten wäre erfüllt. Oder sehe ich das falsch?


      Edit: Übrigens gerade eine sehr spannende Diskussion. Sehr interessant das Thema.
      Ich kann leider nicht mehr drauf zugreifen, aber in Köln war bei der letzten Ausschreibung ebenfalls die Einhaltung der Traiftreue etc niedergeschrieben, sowie die mindest Einstufung der Mitarbeiter laut TVöD .

      Status3 schrieb:

      RFSW schrieb:

      @FaRa @F. Köhler Dabei handelt es sich um eine Vorgabe des Rettungsdienstträgers. Es gibt in dem RTW die Möglichkeit neben der normalen Trage/Tragetisch noch zusätzliche Schienen im Fahrzeug zu montieren, auf der eine DIN-Klapptrage befestigt werden kann. Mehr ist das nicht. Das Material dafür ist auf jedem RTW verlastet. Umbau dauert so ca. 2 bis 3 Minuten.
      Abgefahrenes Konzept. Muss wo sein, wo es keinen Katastrophenschutz gibt... :rolleyes: :D
      Dieses Konzept wird u.a. in Köln praktiziert. Aber ob das was bringt wage ich auch zu bezweifeln!
      Mut ist nicht ein Leben zu leben, sondern eins zu bewahren!

      - Avatar: RTW der Stadt Köln - Fzg Grafik von Leitessen
    • Status3 schrieb:

      RFSW schrieb:

      @FaRa @F. Köhler Dabei handelt es sich um eine Vorgabe des Rettungsdienstträgers. Es gibt in dem RTW die Möglichkeit neben der normalen Trage/Tragetisch noch zusätzliche Schienen im Fahrzeug zu montieren, auf der eine DIN-Klapptrage befestigt werden kann. Mehr ist das nicht. Das Material dafür ist auf jedem RTW verlastet. Umbau dauert so ca. 2 bis 3 Minuten.
      Abgefahrenes Konzept. Muss wo sein, wo es keinen Katastrophenschutz gibt... :rolleyes: :D
      Es geht dabei soweit ich weiß weniger um die Geschichte mit dem Katastrophenschutz, sondern eher darum, bei taktischen Lagen wie Amoklauf oder Terroranschlägen liegende Patienten möglichst schnell aus dem betroffenen Gebiet evakuieren und in eine sichere Zone zur weiteren Behandlung transportieren zu können.
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      ILS Münster|EOC Ventura County
      Avatar: Rettung Höxter 1-RTW-2, Blanko Chr2, Westfale, wpbadboy, Grisu118
    • Leitstellenleiter schrieb:

      bei taktischen Lagen wie Amoklauf oder Terroranschlägen liegende Patienten möglichst schnell aus dem betroffenen Gebiet evakuieren und in eine sichere Zone zur weiteren Behandlung transportieren zu können.
      Wurden nicht (u.A.) für solche Szenarien einst die KTW4 beschafft? Aber ist ja Schnee von gestern, heute opfern wir für sowas lieber RTW :whistling:

      Aber ja, wirklich spannendes Thema. Und kein Einzelfall, mit den Hiorg-gGmbh und ihren "schiefen" Finanzen. Bin mal gespannt, wie das hier nun weitergeht..
      Avatar by MartinHorn, Chr2, Westfale & Grisu118


      -> Zeitzeugen der 90er Jahre im Raum Saalfeld, Kronach, SOK und SHK gesucht
    • Ich versuche mal, einige der aufgekommenen Fragen/Unklarheiten nach eigenem Kenntnisstand etwas aufzulösen:

      Wie erwähnt, sieht das SächsRettDG primär keine kommunalen Eigenbetriebe vor. Die Begründung findet sich im bereits zitierten § 6. Nach Absatz 1 sind die Aufgaben auf HiOrg oder Private (-> "andere Unternehmer") zu übertragen, ergänzend kann die BF einen Teil selbst abdecken (machen aktuell sieben von acht, u. a. für die Praxisanteile der Dispos). Erst wenn die Durchführung durch dieses Betreibermodell nicht mehr gegeben ist, kann nach Absatz 3 der Träger (Stadt/LK) selbst tätig werden - als äußerster Fall also. Bisher hat sich offenbar immer jemand gefunden, ggf. als Notlösung über einen kürzeren Zeitraum. Zweckverbände (derzeit nur RZV Südwestsachsen der LK Vogtland und Zwickau) gelten übrigens als Träger (siehe § 4) und müssen ebenso die Leistungen weitergeben.

      Die Ausschreibung für Meißen ist in einfacher Form öffentlich einsehbar, Interna bzgl. Kosten höchstwahrscheinlich nicht, nur die Gebührensatzung RD. Mir bekannt ist ergänzend nur, dass neben der Durchführung des RD mit vom LK gestellten Fahrzeugen die selbstständige Gestellung von Ausfallreserven (Art und Anzahl vorgegeben) sowie die Mitwirkung im Bereich KatS/SEG/OrgL gefordert wird. Letzteres umfasst 15 Prozent Gewichtung, die geforderte praktische Umsetzung kenne ich nicht.

      Aktuellen Artikeln der Lokalredaktion der SZ ist zu entnehmen, wie sich das DRK positioniert: "Wir hätten zu den vorgelegten Konditionen der ersten Ausschreibung den Betrieb nicht guten Gewissens weiterführen können." Man hatte ein Gegenangebot unterbreitet, dass der LK nach Rücksprache mit den KK abgelehnt hat. Der Beigeschmack ergibt sich aus den im Eingangspost erwähnten Problemen in einem anderen RWB, wo die zweijährige Notübernahme nur über eine Nachfinanzierung durch den LK abgesichert werden konnte - das DRK Großenhain wollte also eine absehbare Schieflage wie beim DRK Meißen im Vornherein vermeiden.


      Dass es eine "Vergabe ohne Ausschreibung" gab, wie @MrMaxFireman schreibt, sehe ich hier nach derzeitiger Faktenlage nicht. Immerhin würde man sich dadurch juristsich angreifbar machen. Wahrscheinlich hat der LK nach ausbleibenden Angeboten für den RWB mehrere HiOrg angesprochen und schließlich mit dem MHD (der sich primär offenbar auf das Halten des seit der Notübernahme geführten RWB Meißen konzentriert hatte) eine Einigung für das Jahr 2019 erzielt - zu günstigeren Konditionen als das DRK bot. Mal schauen, wie es in einem Jahr aussieht. Schön ist dieses allenorts zunehmende Vergabechaos jedenfalls nicht, kommunaler RD als (bessere?) Alternative geht aber eben in Sachsen derzeit nicht.
      IRLS Dresden - RD (653) :star: IRLS Dresden - KT (39180) :star: IRLS Leipzig - RD (56214) :star:

      IRLS Leipzig - KT (78474) | IRLS Ostsachsen (757) | IRLS Chemnitz (769)

      Avatar: Leitessen
    • coswiger schrieb:

      Wie erwähnt, sieht das SächsRettDG primär keine kommunalen Eigenbetriebe vor. Die Begründung findet sich im bereits zitierten § 6. Nach Absatz 1 sind die Aufgaben auf HiOrg oder Private (-> "andere Unternehmer") zu übertragen, ergänzend kann die BF einen Teil selbst abdecken (machen aktuell sieben von acht, u. a. für die Praxisanteile der Dispos). Erst wenn die Durchführung durch dieses Betreibermodell nicht mehr gegeben ist, kann nach Absatz 3 der Träger (Stadt/LK) selbst tätig werden - als äußerster Fall also. Bisher hat sich offenbar immer jemand gefunden, ggf. als Notlösung über einen kürzeren Zeitraum. Zweckverbände (derzeit nur RZV Südwestsachsen der LK Vogtland und Zwickau) gelten übrigens als Träger (siehe § 4) und müssen ebenso die Leistungen weitergeben.
      Danke für die genauere Recherche. Man hätte als ortsfremder RD´ler mal vorher alles lesen sollen. Komisch finde ich die Art der Formulierung durchaus schon. Das macht es quasi dem Träger unmöglich seinen Rettungsdienst kommunal durchzuführen. Was man sich dabei wohl gedacht hat?
    • Manu Schwarzenberger schrieb:

      Vielleicht hat sich das Thema ja ohnehin bald erledigt. Nämlich dann, wenn die Bereichsausnahme vom Vergaberecht für den RD seitens des EuGH tatsächlich bestätigt werden sollte.

      curia.europa.eu/juris/document…=first&part=1&cid=1282257
      Stimmt, dann wird sich nur noch um die KTW-Vergabe geprügelt.
    • coswiger schrieb:

      Dass es eine "Vergabe ohne Ausschreibung" gab, wie @MrMaxFireman schreibt, sehe ich hier nach derzeitiger Faktenlage nicht.
      Naja, auch wenn dies jetzt erstmal eben nur bis 2019 geht, sehe ich es eben schon kritisch, da dies, meiner Auffassung nach, eben nicht mehr so ganz als Übergangslösung deklariert ist. Zumal eben auch ein halbes Jahr, anstelle eines ganzen, für eine Ausschreibung reichen würde. Warum dann jetzt ein ganzes?

      Ich stehe neutral gegenüber jeder Org, aber das Verhalten des LK gegenüber dem DRK ist eben einfach assi.