Landkreis vergibt Rettungsdienst ohne Ausschreibung.

    • MrMaxFireman schrieb:

      Auf die Ausschreibung bewirbt sich keiner, das DRK ist jedoch bereit zu den alten Konditionen den Wachbereich um mindestens ein halbes Jahr weiter zu betreiben. Dass passt dem LK aber scheinbar ne, also schiebt man das mal schnell dem MHD zu, ohne Ausschreibung. Das ganze kann man ja nicht mit 2017 vergleichen, da war der Grund ein völlig anderer, jetzt gehts doch einfach nur darum dass das DRK Grh dem LK zu unwirtschaftlich ist.
      Das magst du als falsch oder "unmoralisch" empfinden, rechtlich ist es aber offenbar OK und wirtschaftlich auch zweckmäßig (der MHD war halt günstiger). Die KK geben dem LK den Kostenrahmen vor, innerhalb dessen das LRA einen Betreiber verpflichten soll. Es musste hier nun eine kurzfristige Lösung gefunden werden, dafür kann allein aus zeitlichen Gründen keine separate Ausschreibung realisiert werden (und die ist für eine Überbrückung vermutlich auch gar nicht erforderlich). Vielleicht lohnt sich zum Verständis für dich da der bereits vorgeschlagene Blick ins Vergaberecht. Das DRK hat gepokert und den RD vorerst verloren, die eigenen Finanzen aber nicht aufs Spiel gesetzt - recht simpel und in meinen Augen nicht pauschal der Verwaltung vorzuwerfen.

      Den Bezug zu 2017 hast du selbst hergestellt...


      MrMaxFireman schrieb:

      Oder sind [...] jemanden Nachteile infolge der Kommunalisierung des Rettungsdienstes bekannt?
      Ich hebe es nochmal etwas hervor: Erfahrungsberichte zu dieser Frage würden wohl jeden hier interessieren. Hat jemand dazu Infos?
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    • jensfire schrieb:

      da muss ich dir widersprechen. Schau mal in den LK Nordsachen, dort gibt es den kommunalen "Eigenbetrieb Rettungsdienst"

      coswiger schrieb:

      Wie erwähnt, sieht das SächsRettDG primär keine kommunalen Eigenbetriebe vor. Die Begründung findet sich im bereits zitierten § 6. Nach Absatz 1 sind die Aufgaben auf HiOrg oder Private (-> "andere Unternehmer") zu übertragen, ergänzend kann die BF einen Teil selbst abdecken (machen aktuell sieben von acht, u. a. für die Praxisanteile der Dispos). Erst wenn die Durchführung durch dieses Betreibermodell nicht mehr gegeben ist, kann nach Absatz 3 der Träger (Stadt/LK) selbst tätig werden - als äußerster Fall also.
    • § 6 Abs. 3 Sächsisches Rettungsdienstgesetz schrieb:

      (3) Soweit die bedarfsgerechte Versorgung mit Leistungen von Notfallrettung und Krankentransport nicht nach den Absätzen 1und 2 sichergestellt ist, führt der Träger des Rettungsdienstes diese selbst durch.
      Wenn die Hilfsorganisationen oder privatrechtlichen Unternehmungen nicht bereit sind, im Rahmen des Vergaberechts einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Träger des Rettungsdienstes abzuschließen, steht aus meiner Sicht einer kommunalen Lösung durch den Träger nichts mehr im Wege. Was soll der Träger denn machen? Auf den Knien bei DRK, MHD und co angekrochen kommen, die dann ganz großzügig sind und (natürlich nur links und rechts an VGV, GWB und co. vorbei) einen kurzfristigen Vertrag anbieten? Wenn das Schule macht, dann kann man sich die Vergabe auch gleich schenken und die diskutierte Bereichsausnahme direkt durchziehen und an den Stammtischbruder und seinen SanKa vergaben...
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    • jensfire schrieb:

      LK Nordsachen, dort gibt es den kommunalen "Eigenbetrieb Rettungsdienst"
      Nein, das Argument passt leider nicht. Der dortige EB ist lediglich eine verwaltungsinterne Organisationsstruktur, gleichwertig der Zuordnung zum Brand- und KatS-Amt anderenorts. Dieses Modell kann man vielleicht mit dem der Zweckverbände vergleichen, die wie ich bereits schrieb auch lediglich Träger sein können. Deshalb fahren in Nordsachsen auch flächendeckend HiOrg im RD - wie überall in Sachsen.
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    • Schade, das ist für die Kommunalisierung des Rettungsdienstes leider nicht so gut.

      Siehe Link schrieb:

      BRK: Rettungsdienste können dank EuGH-Urteil besser planen
      Für den Präsidenten des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK), Theo Zellner, bedeutet die Entscheidung des EuGH eine große Erleichterung für die Tausenden ehrenamtlichen Rettungskräfte in Bayern: Der Ausschreibungswahnsinn habe ein Ende, nun herrsche endlich wieder Planungssicherheit für die Retter, betonte Zellner heute in München. Die bisherige Gesetzeslage habe zu vielen Schwierigkeiten geführt.
      Wobei mir schon wieder nicht in Kopp will, was das Ehrenamt damit zu tun hat?
    • RFSW schrieb:

      Wobei mir schon wieder nicht in Kopp will, was das Ehrenamt damit zu tun hat?
      Das ist relativ simpel:
      1. Braucht kein Ortsverein / Ehrenamtlicher mehr Angst davor haben, dass sein Ortsverein zum politischen Spielball wird.
      2. Braucht kein Ehrenamtler mehr Angst davor haben nur nach betteln im Rettungsdienst hospitieren zu können und das ggf. bei einer anderen Organisation / Struktur.
      3. Braucht kein ehrenamtlicher Mitarbeiter! mehr Angst davor haben, dass ihm der Rettungsdienst evt. einen Job weg nimmt (siehe z.B. Vorhalteerhöhungen bei Festivitäten).
      4. Kann der "Ehrenamtliche" in Zukunft weiterhin seinem Hobby im Regelrettungsdienst nachgehen, damit kann er auch noch in Zukunft für kein / wenig Geld im echten Rettungsdienst arbeiten.
      5. Kann der Leistungserbringer auch in Zukunft noch mit einem Kostenreduzierung und oder Gewinnmaximierung durch den Einsatz von ehrenamtlichen Kräften rechnen. (<- Was natürlich einer Professionalisierung nicht im Weg steht und nur zum Wohl der Ehrenamtlichen ist! ;) )
      Im Großen und Ganzen finde ich das Urteil gut, auch als hauptamtlicher Mitarbeiter im Rettungsdienst. Den hauptamtlichen Kräften sichert es in der Art den Arbeitsplatz, dass sie nicht fürchten müssen alle 5-X Jahre zum Speilball der Politik bzw. Unternehmen zu werden. Leider werden die Arbeitsbedingungen an für sich durch dieses Urteil keinen Zugewinn erfahren, was ein großer Nachteil ist.
    • Grzobra schrieb:

      Das ist relativ simpel:

      Braucht kein Ortsverein / Ehrenamtlicher mehr Angst davor haben, dass sein Ortsverein zum politischen Spielball wird.

      Braucht kein Ehrenamtler mehr Angst davor haben nur nach betteln im Rettungsdienst hospitieren zu können und das ggf. bei einer anderen Organisation / Struktur.

      Braucht kein ehrenamtlicher Mitarbeiter! mehr Angst davor haben, dass ihm der Rettungsdienst evt. einen Job weg nimmt (siehe z.B. Vorhalteerhöhungen bei Festivitäten).

      Kann der "Ehrenamtliche" in Zukunft weiterhin seinem Hobby im Regelrettungsdienst nachgehen, damit kann er auch noch in Zukunft für kein / wenig Geld im echten Rettungsdienst arbeiten.

      Kann der Leistungserbringer auch in Zukunft noch mit einem Kostenreduzierung und oder Gewinnmaximierung durch den Einsatz von ehrenamtlichen Kräften rechnen. (<- Was natürlich einer Professionalisierung nicht im Weg steht und nur zum Wohl der Ehrenamtlichen ist! )
      Auch wenn ich die Ironie in Deinem Beitrag verstanden habe, sind genau diese Argumente totaler Blödsinn (aber es leider Personenkreise gibt die so denken). Bei uns haben Ausschreibungen mit den entsprechenden Wechsel der Betreiber keinerlei Auswirkungen auf den Katastrophenschutz und ihrer Ehrenamtlichen gehabt. Den Leuten die denken das Rettungsdienst ein Hobby ist, traue ich sowie so nicht über den Weg. Modellbau ist ein Hobby. Teddybären sammeln auch. Aber Rettungsdienst, Katastrophenschutz oder freiwillige Feuerwehr ist kein Hobby. Man macht es nur freiwillig, in seiner Freizeit und unentgeltlich. Man übernimmt Verantwortung für die Gesellschaft. Das hat nichts mit Hobby zu tun. Aber gut, dass ist meine Ansicht.

      Grzobra schrieb:

      Leider werden die Arbeitsbedingungen an für sich durch dieses Urteil keinen Zugewinn erfahren, was ein großer Nachteil ist.
      Was vor 20 bis 25 Jahren auf Ausschreibungen tatsächlich zutraff. Heutzutage ist es eher so, dass eben genau diese Ausschreibungen die Arbeitsbedingungen und die Qualität des Rettungsdienstes neu definiert haben und immer ein Stück nach vorne gebracht haben. Weil der Träger genauer definiert was er haben möchte. Man kann daher nicht so pauschal sagen das Ausschreibungen doof sind. In gewisserweise stimmt das natürlich. Da ich auch die schlechten Zeiten kenne. Daher bin ich immer noch ein ganz großer Befürworter von kommunalen Rettungsdiensten und Regieeinheiten im Katastrophenschutz. Denn die größten Verbrecher die ich erleben durfte waren immer noch die HiOrgs selbst.
    • Man müsste vielleicht noch kurz einwerfen, dass das EuGH-Verständnis von HiOrg nicht zwangsläufig dieselbe ist, wie in Deutschland.
      Für eine Vergabe ohne Ausschreibung reicht es nicht, dass der Anbieter als gemeinnützige HiOrg anerkannt ist, er muss im wahrsten Sinne des Wortes gemeinnützig sein. So darf es keine wirtschaftlichen Interessen geben, die über die Aufrechterhaltung des Betriebes hinaus gehen, sprich: es dürfen keine Gewinne erwirtschaftet werden. Und da besteht die "Gefahr", dass das ein Privater eventuell genauso gut, oder besser kann, als eine hierzulande etablierte und vom Deutschen Recht als solche anerkannte, HiOrg.
    • RFSW schrieb:

      Was vor 20 bis 25 Jahren auf Ausschreibungen tatsächlich zutraff.
      Das ist nicht nur vor Jahren / Jahrzehnten der Fall gewesen, auch heute noch stehen die Mitarbeiter nach einem Wechsel selten besser da. Auch wenn heute in den Ausschreibung eine Tarifbindung gefordert wird, dies sichert in keinem Fall dem Mitarbeiter einen guten Arbeitsplatz. Alleine zwischen den Tarifen innerhalb einer HiOrg kann es gewaltige finanzielle Unterschiede geben und zwischen denen der verschiedenen HiOrg ist das in keinem Fall besser. Neben dem rein Monitären spielen immer mehr Zusatzleistungen auch eine enorme Rolle bei der Wahl für oder gegen einen Arbeitgeber, das interessiert die Träger des Rettungsdienstes bei Ausschreibungen aber herzlich wenig und wird daher auch nicht aufgenommen. Mal ganz davon ab, stehen Kollegen mit Altverträgen nach einem aufgezwungenem Arbeitgeberwechsel meist erheblich schlechter da.
      Neben dem Hickhack mit den verschiedenen Tarifverträgen bleibt ein ganz anderes Problem, wie will / soll man den einen Kredit für z.B. ein Haus bekommen, wenn selbst die Bank irgendwann über die Ausschreibungsintervalle von 5-10 Jahre bescheid weiß? Zusätzlich kommt die Problematik mit ins Spiel, dass ältere Kollegen mit zunehmenden Alter bei einem Arbeitgeberwechsel durch Ausschreibung immer schlechtere Chancen auf eine langfristige Übernahme (zu gleichen Konditionen) haben. Auch für Kollegen die keine Weiterbildung oder Ausbildung zum NotSan machen wollen kann eine Ausschreibung mit einem Wechsel des Arbeitgeber zum Problem werden, auch hierauf nimmt eine Ausschreibung keine Rücksicht.

      RFSW schrieb:

      Daher bin ich immer noch ein ganz großer Befürworter von kommunalen Rettungsdiensten und Regieeinheiten im Katastrophenschutz.
      Auch wenn das nicht immer Gold ist was glänzt, es würde dem Rettungsdienst und seinen Angestellten die "sicherste" Zukunft bieten. Orientiert man sich beim kommunalen Rettungsdienst z.B. an der RKiSH, dann kann ein entsprechender Wechsel wirklich zum Zugewinn für die Mitarbeiter werden.