Manu Schwarzenberger schrieb:
Hier werden zwar auch RTW entsandt, die rechnen aber als KTP ab. An den Kosten liegts hier also nicht. Dafür sind als RTW 10-20 Prozent deiner Einsätze als KTP obligatorisch.
Das machen wir auch nicht. Das wäre ja auch Betrug. Wenn mit einem RTW Krankentransporte gefahren werden, dann wird selbstverständlich auch nur ein KTW abgerechnet.
In den Bedarfsplänen werden bei der Risikobemessung für die Notfallrettung oft Reserven einberechnet, da man sich an der Spitzenauslastung orientieren muss. Daher sind oft Zeiten in der Vorhaltung vorhanden, die den Einsatz von RTW im Krankentransport zu bestimmten Zeiten sogar vorsehen. Das muss halt errechnet werden und mittels entsprechenden AAO-Konzepten versehen werden (und vor allem dem Disponenten auch bekannt sein, wann er "theoretisch" RTW als KTW einsetzen darf).
In den Bedarfsplänen werden bei der Risikobemessung für die Notfallrettung oft Reserven einberechnet, da man sich an der Spitzenauslastung orientieren muss. Daher sind oft Zeiten in der Vorhaltung vorhanden, die den Einsatz von RTW im Krankentransport zu bestimmten Zeiten sogar vorsehen. Das muss halt errechnet werden und mittels entsprechenden AAO-Konzepten versehen werden (und vor allem dem Disponenten auch bekannt sein, wann er "theoretisch" RTW als KTW einsetzen darf).