Report Mainz vom 12.06.

    • Report Mainz vom 12.06.

      Ich verlinke die ARD Mediathek jetzt mal nicht, sollte jeder selber hinfinden.
      Selber hab ich es nicht Live gesehen, sondern auch nur nachträglich. Was sagt ihr zum Beitrag über den RD?

      Außer meiner Sicht ist genau das eingetreten, wo alle im Vorwege vor gewarnt haben. Es ist ein einseitiger, aus dem Zusammenhang gerissener, verschiedene Teile der Rettungskette vermischender Beitrag geworden. Stellt den RD schlecht dar, besonders durch diesen "Insider". Also mal ganz im Ernst, der hat ja scheinbar schon die 116117 ausgepackt und dieser hat eine Einweisung geschrieben. Der muss ja schon besonders unbeliebt sein, wenn die eigenen Kollegen ihn trotz Einweisung nicht transportieren wollen. Und selbst wenn es nicht die direkten eigenen Kollegen waren, sondern aus nem Nachbarkreis, man gibt sich doch als Kollege zu erkennen.

      So nun seid ihr dran, Feuer frei.
    • Ich erlebe es leider (viel zu) häufig, dass Patienten zuhause gelassen werden, obwohl sie unbedingt in ein Krankenhaus wollen. Da will ich hier jetzt aber keine erneute Diskussion lostreten zum Thema, ob man jemanden zuhause lassen sollte, oder nicht.
      Ich denke aber, dass man getrost behaupten kann, dass die Fülle an Bagatell-Einsätzen alleine nicht die Erklärung sein kann, warum Notfallpatienten vom Team vor Ort, oder sogar schon früher, nämlich von der Leitstelle, "abgelehnt" werden. In der Leitstellenmaterie bin ich nicht firm genug, um sagen zu wollen, was zur Entscheidung, keinen Einsatz zu eröffnen, geführt haben mag.
      Beim Team vor Ort allerdings, das solche Äußerungen (Kollege hin oder her), bei delirranten Patienten mit 42° Fieber, tätigt, dürfen jedoch Arroganz und Selbstüberschätzung, wenn nicht gar Inkompetenz unterstellt werden.
      Das ist leider ein häufiges Problem. Man wirft mit Medikamenten nur so um sich, weil man ja jetzt NotSan ist und das ja "darf", ist aber nicht in der Lage nen kritischen Patienten als kritisch zu erkennen, nur weil er schwierig im ABC einzuordnen ist.
      Ähnlich bei der aktuen Galle im Beitrag. Da wird die Patienten vermutlich in A bis D unauffällig gewesen sein und nur im E starke Schmerzen geäußert haben. Da hat dann aber der Sani, der die anatomischen Zusammenhänge nicht versteht, sich wohl gedacht haben "Wenn die Schmerzen doch soo starkt sind, warum hat die dann nur ne 60 Herzfrequenz?!", ohne dabei den vagale Reaktion zu bedenken. Fälle wie dieser, sind ein Algorythmen- und "RettungsRambo"-Problem.

      Richtig im Beitrag ist allerdings die Aussage im Brandbrief der Feuerwehren: das Schiff droht vor die Wand zu fahren, wenn die einzige Reaktion auf steigende Einsatzzahlen auch weiterhin das Indienststellen weiterer Fahrzeuge ist. Und typisch ist leider die Antwort des Gesundheitsministers, die er sich auch hätte spahn können.
    • TheOssi schrieb:

      Ich erlebe es leider (viel zu) häufig, dass Patienten zuhause gelassen werden, obwohl sie unbedingt in ein Krankenhaus wollen
      Auch wenn ich mich jetzt hier wieder unebleibt mache: Es fehlt hier meines Erachtens nach mal wieder nach der entsprechenden Sanktionierung. Verständlich, wer will schon RA und NotSan auf den KTW stecken, oder sogar entlassen, wenn er die Autos kaum schon besetzt bekommt? Die Folge ist eben, dass Beschwerden (intern und extern) eben im Nichts versüffeln. Viele Kollegen vergessen leider, dass der RD bisher vor dem Gesetz immer noch eine reine Transportinsitution ist und eine Transportpflicht hat, da werden Patienten auch mal lieber zur Schnecke gemacht, anstatt ihnen Alternativen (ÄND, Notfallpraxis, ...) anzubieten, es wird sofort mit Privatrechnung gedroht, usw... NAtürlich hat keiner Lust, das Fieber in der Gegend rumzufahren, gemacht werden muss es trotzdem.



      TheOssi schrieb:

      Ich denke aber, dass man getrost behaupten kann, dass die Fülle an Bagatell-Einsätzen alleine nicht die Erklärung sein kann, warum Notfallpatienten vom Team vor Ort, oder sogar schon früher, nämlich von der Leitstelle, "abgelehnt" werden.

      Das nicht, aber die Anzahl der Bagatelleinsätze führt dazu, dass eben eventuell nicht mehr das nächstgelegene Einsatzmittel verfügbar ist, was eben gerade auf dem Land zu längerer Wartezeit führt. Was man nicht unterschätzen darf ist ausserdem der "moralische Faktor", den solche Einsätze auf das Personal haben. Wenn ich bereits bei 3 fieberhaften Infekten war, die eigentlich alle nur eine Tablette wollten und z.B. an den ÄND verwiesen wurden, nervt mich der 4. fieberhafte Infekt in der Schicht natürlich um so mehr und wird eventuell daheim gelassen, dass da plötzlich z.B. eine Meningitis im Spiel ist wird eben aus der Laune heraus übersehen.
      Zum Thema Ablehnung eines Einsatzes durch die ILS kann ich nur für Stuttgart sprechen, hier ist es schlichtweg per Dienstanweisung verboten. Wer anruft bekommt das, was er braucht, wenn das nicht möglich ist (z.B. ÄND unter der Woche tagsüber nicht verfügbar), der kriegt den KTW, eher sogar den RTW (wegen der Auslastung im Krankentrabsport), dies führt eben wieder zu obigen "Bagatellen".


      TheOssi schrieb:

      Beim Team vor Ort allerdings, das solche Äußerungen (Kollege hin oder her), bei delirranten Patienten mit 42° Fieber, tätigt, dürfen jedoch Arroganz und Selbstüberschätzung, wenn nicht gar Inkompetenz unterstellt werden.
      Kurz gesagt, das was ich oben geschrieben habe, Arbeitsmoral usw., hier pflichte ich dir aber bei.


      TheOssi schrieb:

      Das ist leider ein häufiges Problem. Man wirft mit Medikamenten nur so um sich, weil man ja jetzt NotSan ist und das ja "darf", ist aber nicht in der Lage nen kritischen Patienten als kritisch zu erkennen, nur weil er schwierig im ABC einzuordnen ist.
      Auch hier kann ich eher aus meiner Erfahrung berichten, dass es in Stuttgart / BaWü eher andersrum ist, keiner traut sich, weil es eben keine Regelung (fehlender ÄLRD, SOP's usw.). Dass man nur die Werte behandelt, ist auch hier zum Glück eher selten, schliessloch gilt die Devise, dass man einen Patienten behandelt und eben nicht den Monitor.


      TheOssi schrieb:

      Ähnlich bei der aktuen Galle im Beitrag. Da wird die Patienten vermutlich in A bis D unauffällig gewesen sein und nur im E starke Schmerzen geäußert haben. Da hat dann aber der Sani, der die anatomischen Zusammenhänge nicht versteht, sich wohl gedacht haben "Wenn die Schmerzen doch soo starkt sind, warum hat die dann nur ne 60 Herzfrequenz?!", ohne dabei den vagale Reaktion zu bedenken. Fälle wie dieser, sind ein Algorythmen- und "RettungsRambo"-Problem.

      Wenn ich es mir leicht mache, erkenne ich da ein "kritisches" E-Problem und habe schon einen Patienten, der den RTW "verdient", auch hier pflichte ich dir bei, es ist eine Sache der Einstellung, die durch viele Faktoren bedingt ist (die wir eventuell nicht kennen).


      Meine Meinung:


      Der Beitrag zeigt natürlich nur die halbe Wahrheit, jedoch ist das eine Wahrheit, die man eben auch mal ansprechen muss,nämlich die zunehmende "Kein-Bock"-Einstellung, die mehr und mehr im Rettungsdienst einzug hält. Bevor mich jetzt jemand deshalb zerrupft, ich kenne diese Einstellung, verstehe sie und habe sie stellenweise auch selbst. Man darf, wie ich oben schon geschrieben habe, nicht vergessen wie so etwas zustande kommt (zunehmde Einsatzbelastung, schwindende Anerkennung der Bevölkerung, bzw. das gesteigerte Anspruchverhalten selbiger. Trotzdem haben wir eine Aufgabe und das ist in erster Linie der Transport. (siehe Paragraph 1, Abs 2 RDG BaWü: "Gegenstand der Notfallrettung ist es, bei Notfallpatienten Maßnahmen zur Erhaltung des Lebens oder zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden einzuleiten, sie transportfähig zu machen und unter fachgerechter Betreuung in eine für die weitere Versorgung geeignete Einrichtung zu befördern. Notfallpatienten sind Kranke oder Verletzte, die sich in Lebensgefahr befinden oder bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, wenn sie nicht umgehend medizinische Hilfe erhalten.").
      Juristisch gesehen kann Ich als NotSan den Transport nur verweigern, wenn ich es absolut ausschliessen kann, dass eine medizinische Abklärung nicht sofort notwendig ist, dies ist aber nur bei kleinsten Bagatellverletzungen oder -erkrankungen der Fall, im geringsten Zweifel muss ich transportieren und / oder dem Patienten äztliche Hilfe zukommen lassen.

      Wie sieht da die Praxis aus?

      Für mich (mittlerweile) ganz einfach: Wer ins Krankenhaus möchte und wirklich keine absolute Bagatelle (z.B. ein Mückenstich (ja, auch das hatte ich schon)) hat, steigt hinten ein, setzt sich hin und wird transportiert, dies mag eventuell auch schon ein wenig Resignation sein, ist aber schliesslich doch meine Aufgabe. Meistens bemühe ich mich aber, mit dem Patienten und den Angehörigen eine gute Lösung für alle zu finden. Man kann an Ärzte verweisen, diese kennen den Patienten meist besser als wir, die Notfallpraxen und Notdienste, die viele immer noch nicht kennen, Apotheken, deren Personal von vielem mehr Ahnung hat als wir, es gibt Brückenschwestern für Palliativpatienten, oder Sozialstationen für Übergangspflege. Sollte trotzdem ein Transport ohne Indikation gewünscht werden, wird an Paragraph 60, SGB V verwiesen (nicht gedroht), der eben sagt, dass die Leistungen bei zwingend medizinischen Gründen übernommen werden und der Arzt mir eben die Unterschrift des Transportscheines verweigern kann.

      Der Bürger ruft (meist) nicht aus Jux an, sondern weil er ein Hilfeersuchen hat, solange es jedoch Kollegen gibt, die das nicht verstehen und draussen eben "rumpöbeln" oder sich sonst wie benehmen, wird es eben auch immer solche Dokus oder Artikel geben.

      Freue mich auf eure Meinungen dazu ^^

      LG
    • FaRa schrieb:

      Wenn ich es mir leicht mache, erkenne ich da ein "kritisches" E-Problem und habe schon einen Patienten, der den RTW "verdient", auch hier pflichte ich dir bei, es ist eine Sache der Einstellung, die durch viele Faktoren bedingt ist (die wir eventuell nicht kennen).
      Aber wenn ich diese "Lapalie" nicht transportieren will, dann sehe ich auch kein kritisches E. Und übersehe auch das kritische C, das sich in dieser Situation eben durch scheinbar normale Werte präsentiert.
      Zum kritischen E: Ich persönlich sehe es wie Du, wenn ein Patient mit will, dann findet sich immer was bei E. Und wenn es nur eine seiner Situation unangemessene Umgebung ist. Dann wird Environment halt mal wörtlich genommen. Gibts sogar n ICD-10 für. ;)
    • ffhamburg192 schrieb:

      Es besteht keine Transportpflicht für den Rettungsdienst.
      Lediglich private Firmen mit Konzession müssen der herangetragen Krankentransporte ausführen.

      Zitat: § 1 Abs. 2 RDG BW:
      Gegenstand der Notfallrettung ist es, bei Notfallpatienten Maßnahmen zur Erhaltung des Lebens oder zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden einzuleiten, sie transportfähig zu machen und unter fachgerechter Betreuung in eine für die weitere Versorgung geeignete Einrichtung zu befördern. Notfallpatienten sind Kranke oder Verletzte, die sich in Lebensgefahr befinden oder bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, wenn sie nicht umgehend medizinische Hilfe erhalten.


      Es gibt durchaus Fälle, in denen man durch eine genaue Diagnose Lebensgefahr und schweren gesundheitlichen Schaden ausschließen kann. Das Problem ist, dass der NotSan nicht diagnostiziert, sondern nur Verdachtsdiagnosen äußert und außerdem es präklinisch selten möglicht ist, jede potentiel "gefährliche" Differenzialdiagnose zu 100% auszuschließen, ergo muss vom gesundheitlichen Schaden ausgegangen und somit transportiert werden.
      Sollten Maßnahmen eingeleitet werden, ist sowieso ein Transport erforderlich, zumindest aber ein Arzt hinzuzuziehen.

      Zitat Thomas Hochstein (Jurist):
      In der Notfallrettung ergibt sich eine Beförderungspflicht aus den nach §2 RDG BW abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Verträgen.
      Nachzulesen hier ab Folie 31, bzw. Seite 33

      Edit: Ich beziehe mich hier immer nur auf das Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg, ich glaube in anderen Bundesländern ist es stellenweise besser / klarer ausformuliert.
    • in keinem Landesrettungsdienstgesetz steht, dass eine RTW-Besatzung verpflichtet ist jeden Anrufer zu transportieren.

      Wenn das Gesetz jemanden zu etwas verpflichtet, dann ist das auch deutlich formuliert. Ein Beispiel wäre dafür der Paragraph 22 des Personenbeförderungsgesetzes. Der heißt witzigerweise auch "Beförderungspflicht".

      Die Argumentationvon Herrn Hohenstein ist eines Interpretation, die nicht Konsensmeinung ist. Gäbe es eine Pflicht, dann wäre das Unterlassen dieser auch strafbewährt (wie im Personenbeförderungsgesetz).

      Dass es trotzdem sehr heikel ist, einen Patienten gegen dessen Wunsch zuhause zu lassen, teile ich absolut. Eine Pflicht zum Taxifahren besteht für den RTW trotzdem nicht.
    • Ich möchte dann mal mein Heimatgesetz zitieren:

      RettG NRW §2 Rettungsdienst schrieb:

      (2) Die Notfallrettung hat die Aufgabe, bei Notfallpatientinnen undNotfallpatienten lebensrettende Maßnahmen am Notfallort durchzuführen, derenTransportfähigkeit herzustellen und sie unter Aufrechterhaltung derTransportfähigkeit und Vermeidung weiterer Schäden mit Notarzt- oderRettungswagen oder Luftfahrzeugen in ein für die weitere Versorgung geeignetesKrankenhaus zu befördern. Hierzu zählt auch die Beförderung von erstversorgtenNotfallpatientinnen und Notfallpatienten zu Diagnose- und geeignetenBehandlungseinrichtungen. Notfallpatientinnen und Notfallpatienten sindPersonen, die sich infolge Verletzung, Krankheit oder sonstiger Umständeentweder in Lebensgefahr befinden oder bei denen schwere gesundheitlicheSchäden zu befürchten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Hilfeerhalten.

      (3) Der Krankentransport hat die Aufgabe, Kranken oder Verletzten odersonstigen hilfsbedürftigen Personen, die nicht unter Absatz 2 fallen,fachgerechte Hilfe zu leisten und sie unter Betreuung durch qualifiziertesPersonal mit Krankenkraftwagen oder mit Luftfahrzeugen zu befördern.
      Aufgabe kann man durchaus als Pflicht interpretieren, finde ich. Und jaaa, da steht Krankentransport, heißt aber dann auch, dass ich als RTW, wenn ich den Transport ablehne, einen KTW zu organisieren habe. Was in vielen Gebieten nachts und am Wochenende (wo ja die meisten Bagatellen anfallen), vermutlich wieder der RTW ist.
    • nochmal: eine Pflicht ist im Gesetz klar formuliert, denn nur wenn eine Pflicht zum Handeln besteht, dann kann ein Unterlassensstraftatbestand angewendet werden.

      Die von dir genannten Passage definiert den Wirkungsbereich des Gesetzes und definiert einen Krankentransport, daraus ergibt sich keine Pflicht. Ganz im Gegenteil, wenn nicht durch eine ärztliche Verordnung eine Erfüllung dieser Kriterien nachgewiesen ist, dann fällt die entsprechende Beförderung eben nicht unter dieses Gesetz.

      Der zweite Teil deines Beitrages ist einfach nur nicht zutreffend.
    • ffhamburg192 schrieb:

      Ganz im Gegenteil, wenn nicht durch eine ärztliche Verordnung eine Erfüllung dieser Kriterien nachgewiesen ist, dann fällt die entsprechende Beförderung eben nicht unter dieses Gesetz.
      Davon steht widerum nichts im Gesetz. Und wenn ich Dich zitieren darf: Wenn keine Pflicht genannt wird, liegt keine vor. Und es steht nicht geschrieben, dass es für einen Transport eine ärztliche Verordnung geben muss. Diese ist nur für die Abrechnung mit der Krankenkasse erforderlich.

      @Lumidor: Bezogen auf NRW, von wo die Gesetzestext Passage ja stammt: Rettungsdienst ist nicht nur Notfallrettung, sondern auch Krankentransport. Das Gesetz besagt, dass es Aufgabe des KTP ist, Kranke, Verletzte und Hilfsbedürftige zu transportieren. Den eingerissenen Fingernagel mal außen vor gelassen. Der Patient, der mit 40 Fieber den RD ruft, kann weder wissen, noch etwas dafür (im weitesten Sinne), welches Fahrzeug die Leitstelle schickt. Er ist aber definitiv krank, mit Fieber, folglich fällt er - nach RettG NRW - zwar nicht zwangsläufig in den Zuständigkeitsbereich der Notfallrettung, wohl aber in den des Krankentransportes. Beides ist Rettungsdienst. Folglich hat der Rettungsdienst zu transportieren, wenn der Patient es wünscht. Ist ein RTW vor Ort, kann er entweder selbst transportieren, oder einen KTW bestellen. Denn der Patient IST krank.
      Ein KTP in ein Krankenhaus braucht auch keine vorherige Anweisung durch einen Arzt und erst recht keine Genehmigung durch die KV. Diese sind nur bei ambulanten, planbaren Geschichten erforderlich. Und - wie oben bereits erwähnt - bedarf es lediglich für eine Abrechnung mit den KV eines Trapos. Für den Transport selbst ist er unerheblich.

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    • für den Krankentransport ist eine ärztliche Verordnung erforderlich, das ergibt sich aus dem SGB V Paragraph 60, 127 und 133 (Feststellung der medizinischen Notwendigkeit)
      Die meisten Länder haben dies auch so im entsprechenden Gesetz niedergeschrieben (z.B. Paragraph 1 Absatz 2 Satz 3 NRettDG: "sonstige Kranke, Verletzte oder Hilfsbedürftige zu befördern, die nach ärztlicher Verordnung während der Beförderung einer fachgerechten Betreuung oder der besonderen Einrichtung eines Rettungsmittels bedürfen oder bei denen dies aufgrund ihres Zustandes zu erwarten ist ")

      Und der Patient mit 40 Fieber ist ein Fall für den KV-Notdienst, nicht für den Rettungsdienst und auch nicht zwangsweise zu transportieren.
      Unabhängig vom Krankheitsbild: Patient hat keine Rechtsgrundlage, dies einzufordern.
      Das ist aber nun Haarspalterei, ich empfehle niemandem jemanden mit Zwang zuhause zu lassen.
      Denn am Ende urteilt der medizinische Gutachter eh nach Gutsherrenart.

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    • Patient XY hat zwei Tage nach einem Krankenhausaufenthalt Schmerzen und hatte zuvor mit dem Krankenhausarzt abgeklärt, dass er in diesem Fall wieder dort vorstellig werden soll.
      Ich, als NRW-KTW, stehe in der Wohnung. Soll ich den Krankenhausarzt zur Wohnung bestellen, ein NEF nachfordern oder die 116117 anrufen, damit ich Unterschrift und Stempel VOR der Fahrt bekomme?
      Die lass ich mir doch in der (Not)Aufnahme geben.
      Das große Problem Integrierter Leitstellen:
      Du BIST die Feuerwehr!
    • ffhamburg192 schrieb:

      Und der Patient mit 40 Fieber ist ein Fall für den KV-Notdienst, nicht für den Rettungsdienst und auch nicht zwangsweise zu transportieren.
      Blöd nur, wenn der Patient z.B. eine Sepsis entwickelt und an den Folgen (Waterhouse-Friderichsen-Syndrom, ...) stirbt oder einen irreversiblen Schaden davon trägt, da hilft dir dieses Gerede auch nicht. Auch nur Fieber kann ein bedrohlicher Zustand sein, dieses zu bewerten obliegt nicht wirklich uns.
      Ps. Obiges Beispiel ist so passiert, der Patient hat übrigens die Finger an beiden Händen, sowie einen Fuß verloren, am Einsatzort hatte er auch nur Fieber in Grippesymptome (nachdem er bereits vor 2 Wochen eine Grippe hatte). Im Nachbarkreis wird gerade wegen fahrlässiger Tötung gegen einen RA ermittelt, der einen C2-Intox, der „nichts für die Klinik war“ zuhause gelassen und den man blöderweise 24h später tot in der Wohnung gefunden hat.
      Gerne darfst du diese Arbeitseinstellung an den Tag legen, du darfst dir nur sicher sein, dass dein Arbeitgeber vor Gericht nicht den Kopf für dich hin hält.

      Nachtrag: Im Kreis KA bekommst du Ärger vom Chef, wenn du im O-Ton „dem Patienten die Gesetzlich zugesicherte Transportleistung verweigerst“.
      An der Transportverweigerung durch den RD hängen zu viele Dinge dran um sie rechtlich draußen zu 100%ig sicher durchführen zu können. ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von FaRa ()

    • @FaRa kannste Dir sparen. Grundsatzdiskussionen über Transport ja/nein führen nur dazu, dass Du als Fürsprecher von der einen Hälfte beschimpft und als feige bezeichnet wird und falsch in deinem Beruf, während die andere Hälfte dir zustimmt. Ist wie im echten Leben hier. Gibt diese und jene. Und Einigkeit herrscht am Ende nur darüber, dass man sich uneinig ist.

      P.S.: Ich bin voll auf Deiner Seite.
    • FaRa schrieb:

      ffhamburg192 schrieb:

      Und der Patient mit 40 Fieber ist ein Fall für den KV-Notdienst, nicht für den Rettungsdienst und auch nicht zwangsweise zu transportieren.
      Blöd nur, wenn der Patient z.B. eine Sepsis entwickelt und an den Folgen (Waterhouse-Friderichsen-Syndrom, ...) stirbt oder einen irreversiblen Schaden davon trägt, da hilft dir dieses Gerede auch nicht. Auch nur Fieber kann ein bedrohlicher Zustand sein, dieses zu bewerten obliegt nicht wirklich uns.Ps. Obiges Beispiel ist so passiert, der Patient hat übrigens die Finger an beiden Händen, sowie einen Fuß verloren, am Einsatzort hatte er auch nur Fieber in Grippesymptome (nachdem er bereits vor 2 Wochen eine Grippe hatte). Im Nachbarkreis wird gerade wegen fahrlässiger Tötung gegen einen RA ermittelt, der einen C2-Intox, der „nichts für die Klinik war“ zuhause gelassen und den man blöderweise 24h später tot in der Wohnung gefunden hat.
      Gerne darfst du diese Arbeitseinstellung an den Tag legen, du darfst dir nur sicher sein, dass dein Arbeitgeber vor Gericht nicht den Kopf für dich hin hält.

      Nachtrag: Im Kreis KA bekommst du Ärger vom Chef, wenn du im O-Ton „dem Patienten die Gesetzlich zugesicherte Transportleistung verweigerst“.
      An der Transportverweigerung durch den RD hängen zu viele Dinge dran um sie rechtlich draußen zu 100%ig sicher durchführen zu können. ;)
      ja natürlich ist das blöd, wenn der Patient eine Sepsis entwickelt. Aber das wird er nicht in den 2 Stunden zwischen RTW-Kontakt und ärztlichen Kontakt (KV-Dienst/Praxis), vorausgesetzt man hat nichts übersehen.
      Es gibt mehrere validierte Sepsis-Scores für die Notfallsituation. Man muss sie nur kennen und anwenden können.
      Dass viele Septitiden als fieberhafter Infekt 4 Stunden in Notaufnahmen gammeln bevor die Behandlung beginnt ist sicher eines der größten Problemfelder in der deutschen Notfallmedizin.

      Für eine Meningokokkensepsis braucht es an 1. Stelle eine Meningitis, und die wurde wohl übersehen. Selbst bei Transport ins Krankenhaus könnte der Verlauf ähnlich sein, ein Waterhouse-Friederichsen-Syndrom ist ein seltener und maximaler Verlauf. Manchmal ist eben auch Pech.
      Trotzdem sind 99,9% der <40-Jährigen mit Fieber nicht akut vital bedroht. Und eine orale Antibiose kann auch der ärztliche Notdienst ansetzen.

      Und einen Besoffenen zuhause zu lassen ist einfach blöd und hat schon mehrmals zu entsprechenden Dramen mit Verurteilung geführt.

      Wenn ich jemanden zuhause lasse, dann nach eingehender Untersuchung, Erheben aller Werte und Einverständnis des Patienten. Außerdem muss ein Netz aus Rückversicherung gespannt sein (Patient geht in 2h zum Hausarzt, KV-Dienst kommt, PD kommt etc.)

      Es geht nicht darum auf dicke Eier Herr über die Krankenhauspforte zu spielen, sondern dem Patienten die beste und angemessenste Versorgung zukommen zu lassen. Und das ist eben oft nicht das Krankenhaus.

      Aber ich gebe dir völlig Recht, es ist rechtlich schwierig und ich verstehe jeden, der für 1700 brutto im Monat lieber nur ins Krankenhaus fährt. Und nein, ich fühle mich auch nicht 100% sicher, aber ich gebe mein bestes, mich und den Patienten maximal abzusichern.


      Trotzdem besteht keine Transportpflicht und wir sind kein Taxiunternehmen, wir behandeln auch Patienten und keine Kunden. Egal wie irgendein Chef oder ÄLRD das sieht.
      Rettungsdienst ist in 15/16 Bundesländern staatliche Daseinsvorsorge in einem engen rechtlichen Rahmen und auch HiOrgs sind keine Taxiunternehmen mit Blaulicht, sondern Leistungserbringer im öffentlichen RD.
    • Ich finde es sympatisch, wenn im RD noch jemand von Patienten spricht. Das tue ich auch. Denn ein Kunde könnte sich seine Sach- oder Dienstleistung aussuchen. In der Notfallrettung des Rettungsdienstes kann der „Kunde“ das eben nicht. Und das empfinde ich als ein deutliches Kundenmerkmal, wenn man die Wahl hat.

      Zum Thema Sepsis: Ich finde, dass der Sepsis gerade im RD zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt wird. Die Sepsis kann ihr Auftreten oft auch gut verschleiern. Das in Krankenhäusern es auch zum Zeitverzug kommt sehe ich mehr als Personalproblem. Auch ich hatte vor vielen Jahren eine Sepsis innerhalb weniger Stunden entwickelt, was harmlos mit einer lokalen Wundonfektion begann. In der Notaufnahme bin ich korrekt gesichtet worden (MTS gelb 30min), habe den Arzt jedoch erst 6 Stunden später gesehen. Warum? Ganz einfach: Arzt und Pflege waren überlastet und haben geackert wie die Hafendirnen. Sie sind der Lage immer hinterher gelaufen. Das konnte ich im Bett, auf dem Flur stehend (da keine Räume frei), über Stunden gut beobachten.
    • als Rettungsdienst kann man die Geschicke eines Sepsispatienten aber entscheidend lenken, je nachdem, ob ich die Sepsis erkenne und als was ich ihn anmelde. Eine professionelle Sichtung führen ja leider bisher die wenigsten Krankenhäuser durch.

      Bei etwa 300 Meningokokkenfällen pro Jahr in Deutschland, dabei vielen im pädiatrischen Bereich, ist es trotzdem Blödsinn einen Patienten im mittleren Alter mit Fieber als kritisch einzuschätzen und per se einer Notaufnahme zuzuführen, nur weil es einmal den Jackpot-Fall einer Waterhouse-Friderichsen-Sepsis gab.

      Die Wahrscheinlichkeit ist mit Sicherheit geringer als die Chance auf einen Lottogewinn.
      Grundsätzlich kann natürlich jedes noch so banale Symptom das erste Anzeichen einer lebensbedrohlichen Erkrankung sein. Da hilft nur Epidemiologie, und da kann man von den Hausärzten ne Menge lernen.
      Häufiges ist häufig, seltenes ist selten. Das Ziel muss sein, keine red flags zu übersehen (z.B. Der 40-jährige mit 40 Fieber UND einer AF von 35). Und nicht, immer vom schlimmsten auszugehen.
      Dann müllt man das Notfallsystem zu und die echten Notfälle werden mangels Kapazität zu spät erkannt und versorgt.