Notrufmissbrauch: 19-Jährige stellt sich Bewusstlos

    • Notrufmissbrauch: 19-Jährige stellt sich Bewusstlos

      Tagblatt.de schrieb:

      Eine 19-jährige Frau hat in der Nacht auf Donnerstag mehrere Rettungskräfte getäuscht. Der Notfallsanitäter (...)berichtete dem TAGBLATT, das DRK sei um 4.30 Uhr von der Leistelle alarmiert worden: An der Bushaltestelle Sindelfinger Straße müsse eine Frau reanimiert werden.


      tagblatt.de/Nachrichten/19-Jae…Retter-lustig-374860.html

      Etwas kürzer bei SWR: swr.de/swraktuell/baden-wuertt…uscht-sanitaeter-100.html
    • Mich würde ja interessieren, wie es für die drei Damen ausgeht....
      Ich hoffe ja dass sie eine dicke Strafe bekommen.
      Sie sind ja eigentlich volljährig (zumindest die 19 jährige "Patientin")....
      Andererseits erscheint mir dieses Verhalten nicht ganz erwachsen, sondern eher als kindisch und noch nicht ganz reif. Es könnte daher auch evtl mit Jugendstrafrecht geahndet werden

      Einfach ohne Worte sowas... :rage:
      Rheingau-Taunus mit Melder!
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      DRK OV Idstein
    • Na ja, wenn man sich den SWR Artikel durchliest, dann ist ja nur von zwei Anzeigen die Rede und bei der "Haupttäterin" ist ja evtl. wieder der alles entschuldigende Alkohol im Spiel. Wobei das bei verweigertem Atemalkoholtest sicherlich schwierig zu beweisen sein wird, ihr also evtl. Nüchternheit unterstellt wird.
      Wird aber außer nem Dududu nicht viel geben.
    • krumel schrieb:

      Ja, am besten schlagen wir ihr beide Hände ab damit sie keinen Notruf mehr wählen kann und stecken sie 2 Jahre in Einzelhaft. Oder?
      :cursing:
      Sorry, aber dieses Geschrei nach mehr Strafen im RD kotzt mich dermaßen an mittlerweile.
      Kein Grund gleich wieder zu übertreiben.

      Aber ich finde schon, dass es in Deutschland sehr lapidar mit der Strafverfolgung in solchen fällen verläuft.

      Gerade wie in so einem eindeutigen Fall.

      Wenn man selbst nicht betroffen ist von der Duplizität lässt es sich leicht banalisieren.

      Der RD´ler muss sich schon viel zu viel gefallen lassen. Ob es Pöbelnde Angehörige sind oder Patienten die Google installiert haben!

      Aber sei es drum.

      Gruß
    • Na ja, ich sehe hier auch kein Geschrei nach höheren Strafen. Ein Ausschöpfen der vorhandenen Möglichkeiten wäre aber toll. Generell, nicht nur in diesem Fall. Und dass Alkoholisierung strafmildernd wirkt, ist für mich eh unverständlich (jaaaa, Alkoholismus ist ne böse Krankheit, bla bla).

      Im Fall Notrufmissbrauch muss man differenzieren. Es gibt den (gefühlten) Missbrauch, wenn für nen Schnupfen angerufen wird, aber das hat mEn meist eher was mit Hilflosigkeit oder falschem Anspruchdenken zutun, als mit absichtlichem Missbrauch.
      Wenn aber, wie hier, wissentlich ein medizinischer Notfall VORGETÄUSCHT und dann auch noch gelacht und gepöbelt wird, dann kann man schon mal das Strafmaß ausschöpfen. Bei 19 Jahren kann man erwarten, dass jemand sein Handeln abschätzen kann. Und wenn nicht, muss es ihm halt beigebracht werden. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
      Alkohol hingegen schon, was - wie schon erwähnt - in meinen Augen der eigentliche Skandal ist.
    • TheOssi schrieb:

      Im Fall Notrufmissbrauch muss man differenzieren. Es gibt den (gefühlten) Missbrauch, wenn für nen Schnupfen angerufen wird, aber das hat mEn meist eher was mit Hilflosigkeit oder falschem Anspruchdenken zutun, als mit absichtlichem Missbrauch.

      Das ist kein Missbrauch. Ein Missbrauch setzt einen Vorsatz voraus. Der Anrufer der einen Schnupfen hat und uns anruft hat ein Problem mit dem er in dieser Situation grade nicht fertig wird. Das ist sein gutes Recht.
      Er wendet sich dann an eine Rufnummer die ihm an allen Ecken und Enden gelehrt wurde als die Nummer die man nutzt um diese Art von Problem zu lösen.

      Das Problem beginnt eigentlich erst in der Leitstelle. Dort sitzt nämlich jemand der teilweise aus Unkenntnis, teilweise aus gefühltem oder realem rechtlichem Unvermögen gar keine andere Möglichkeit sieht als ein Rettungsmittel zu entsenden.
      Der Anrufer kann aber wenig dafür, dass unser System schlichtweg nicht dafür ausgebaut ist, dass man ihm an der einzig 24/7 erreichbaren und breit bekannten Nummer nicht adäquat helfen kann und systemisch gesehen auch nicht will.


      Wenn aber, wie hier, wissentlich ein medizinischer Notfall VORGETÄUSCHT und dann auch noch gelacht und gepöbelt wird, dann kann man schon mal das Strafmaß ausschöpfen. Bei 19 Jahren kann man erwarten, dass jemand sein Handeln abschätzen kann. Und wenn nicht, muss es ihm halt beigebracht werden. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
      Alkohol hingegen schon, was - wie schon erwähnt - in meinen Augen der eigentliche Skandal ist.

      Du hast denn Sinn der unterschiedlichen Strafmaße offensichtlich einfach nicht verstanden. Denn rein objektiv gesehen handelt es sich beim genannten Fall zwar um einen relativ soliden Fall des Missbrauchs von Notrufmitteln, es ist aber eben noch sehr viel Luft nach oben. Wenn du jetzt das Strafmaß ausschöpft, was machst du im Wiederholungsfall? Was machst du wenn jemand mit 5 Einmal-Handies und bösem Vorsatz den Rettungsdienst einer ganzen Stadt mit Fehlmeldungen lahm legt?
      Schlussendlich stellt sich auch die Frage ob du einer 19 Jährigen wegen einer einmaligen dummen Aktion langfristig die Zukunftsperspektive versauen willst - günstig für die Resozialisierung ist eine Haftstrafe z.B. nie. Die Chance das dann eine junge Person den Rest Ihres Lebens auf dem Säckel des Steuerzahlers liegt (oder noch mehr Scheiße baut) darf auch nicht außer Acht gelassen werden.
      Denn am Ende des Tages ist das Ziel der Strafe ja immer ein zweigeteiltes: Du willst verhindern, dass die Person (und Dritte) das nochmal machen, andererseits willst du aber auch verhindern, dass die Person aus der Mitte der Gesellschaft rutscht.

      Übrigens wird Alkohol viel viel seltener als entscheidender Einfluss auf die Urteilsfindung genutzt als man denkt - siehe hierzu die kürzliche Berichtserstattung aus diversen Studien.
      Bloss weil es der Verteidiger als Entschuldigung nutzt heißt es nicht, dass es nachher auch in das Urteil Einzug findet.
    • krumel schrieb:

      TheOssi schrieb:

      Im Fall Notrufmissbrauch muss man differenzieren. Es gibt den (gefühlten) Missbrauch, wenn für nen Schnupfen angerufen wird, aber das hat mEn meist eher was mit Hilflosigkeit oder falschem Anspruchdenken zutun, als mit absichtlichem Missbrauch.
      Das ist kein Missbrauch. Ein Missbrauch setzt einen Vorsatz voraus. Der Anrufer der einen Schnupfen hat und uns anruft hat ein Problem mit dem er in dieser Situation grade nicht fertig wird. Das ist sein gutes Recht.
      Er wendet sich dann an eine Rufnummer die ihm an allen Ecken und Enden gelehrt wurde als die Nummer die man nutzt um diese Art von Problem zu lösen.

      Das Problem beginnt eigentlich erst in der Leitstelle. Dort sitzt nämlich jemand der teilweise aus Unkenntnis, teilweise aus gefühltem oder realem rechtlichem Unvermögen gar keine andere Möglichkeit sieht als ein Rettungsmittel zu entsenden.
      Der Anrufer kann aber wenig dafür, dass unser System schlichtweg nicht dafür ausgebaut ist, dass man ihm an der einzig 24/7 erreichbaren und breit bekannten Nummer nicht adäquat helfen kann und systemisch gesehen auch nicht will.

      Wenn aber, wie hier, wissentlich ein medizinischer Notfall VORGETÄUSCHT und dann auch noch gelacht und gepöbelt wird, dann kann man schon mal das Strafmaß ausschöpfen. Bei 19 Jahren kann man erwarten, dass jemand sein Handeln abschätzen kann. Und wenn nicht, muss es ihm halt beigebracht werden. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
      Alkohol hingegen schon, was - wie schon erwähnt - in meinen Augen der eigentliche Skandal ist.
      Du hast denn Sinn der unterschiedlichen Strafmaße offensichtlich einfach nicht verstanden. Denn rein objektiv gesehen handelt es sich beim genannten Fall zwar um einen relativ soliden Fall des Missbrauchs von Notrufmitteln, es ist aber eben noch sehr viel Luft nach oben. Wenn du jetzt das Strafmaß ausschöpft, was machst du im Wiederholungsfall? Was machst du wenn jemand mit 5 Einmal-Handies und bösem Vorsatz den Rettungsdienst einer ganzen Stadt mit Fehlmeldungen lahm legt?
      Schlussendlich stellt sich auch die Frage ob du einer 19 Jährigen wegen einer einmaligen dummen Aktion langfristig die Zukunftsperspektive versauen willst - günstig für die Resozialisierung ist eine Haftstrafe z.B. nie. Die Chance das dann eine junge Person den Rest Ihres Lebens auf dem Säckel des Steuerzahlers liegt (oder noch mehr Scheiße baut) darf auch nicht außer Acht gelassen werden.
      Denn am Ende des Tages ist das Ziel der Strafe ja immer ein zweigeteiltes: Du willst verhindern, dass die Person (und Dritte) das nochmal machen, andererseits willst du aber auch verhindern, dass die Person aus der Mitte der Gesellschaft rutscht.

      Übrigens wird Alkohol viel viel seltener als entscheidender Einfluss auf die Urteilsfindung genutzt als man denkt - siehe hierzu die kürzliche Berichtserstattung aus diversen Studien.
      Bloss weil es der Verteidiger als Entschuldigung nutzt heißt es nicht, dass es nachher auch in das Urteil Einzug findet.

      zum ersten Absatz das hat er ja geschrieben, der gefühlte Missbrauch. Vielleicht fehlte noch das wort "Subjektive" vor dem gefühlten um es noch eindeutiger zu machen. Glaub mir auch die ILS mitarbeiter wissen, dass es rotz ist, aber die leute wissen mittlerweile was sie zu sagen haben...


      zum zweiten Absatz fehlen mir die worte!

      Du willst doch nicht allen ernstes so eine Aktion noch mit milden Strafen abhandeln?

      Wo kommen wir den so langsam hin? Wenn man diese aktion hart abstraft kommt der andere mit seinem Wegwerf handys vielleicht gar nicht auf die Idee so was zumachen.

      Ich kann eine Körperverletzung auch nicht laufen lassen weil man ja verhindern will das ein anderer durch die stadt zieht und 5 leute zusammenschlägt...

      Wir müssen uns schon sehr lange Verbal bepöbeln lassen das nimmt man leider mittlerweile hin.

      Aber ein so offensichtlicher Fall von Notrufmissbrauch kann ich nicht nachvollziehen von einer 19 Jährigen.

      Wie schon gesagt, wenn man von der Duplizität nicht betroffen ist, kann man gerne den Samariter spielen und seine schützende hand darüber halten über so einen "bagatell" fall. Versteckte kamera usw.. fehlt nur noch guido cantz der ums eck kommt... Selten so gelacht... ich könnt kotzen...

      die Gesellschaft mit ihrer ellenbogen manier..

      Warum werden fehlende Rettungsgassen nicht höher bestraft? waum werden gaffer nicht aus dem Verkehr gezogen, dass sich sogar schon Feuerwehrleute vor Gericht rechtfertigen müssen wenn sie wasser aufs aute sprühen?

      Es werden mittlerweile RTW´s zu geparkt oder schlüssel abgezogen sogar die Mannschaften bepöpelt oder bedrängt, die reanimieren oder sogar ein kind..

      aber ja ich weiß jeder macht das in absoluter hilflosigkeit.

      Bei uns kommen regelmäßig wildfremde Menschen in Wohnzimmer damit wir den RTW weg fahren? Gehts noch? aber jeder schreit am lautesten wenn er wegen 2 std. kotzen den RD alamiert warum wir doch so lange brauchen...

      würdest du diese so tolle aktion immer noch so rechtfertigen, wenn deine Verwandtschaft die duplizität mit dem Herzinfarkt wäre?

      Irgendwann ist auch mal gut...
    • Welcher Feuerwehrmann musste sich nochmal vor Gericht verantworten wegen der Aktion mit dem Wasser auf Autos spritzen? Gerne auch mit Link zum Artikel/Urteil/...

      Und ich gebe da krumel völlig Recht, das ist garantiert nix, wo man das Strafmaß ausschöpft. Niemand sprach davon, dort keine Strafe zu verhängen. Aber die Höchststrafe ist da ja wohl kaum angebracht.

      Unabhängig davon kann man natürlich überlegen, den Höchstrahmen anzuheben, aber da sehe ich im Moment eher, dass das Gesamte Strafengefüge unbalanciert wird, weil man immer an einzelnen Stellen schraubt. Und ganz ehrlich, härtere Strafen schrecken nicht oder nur bis zu einem gewissen Punkt ab. Gerade auch bei Alkohol im Spiel wird sich da keiner vorher ewig lang überlegen, welche Strafe es denn jetzt geben könnte.

      Und nochmal: Niemand hat diese Aktion in irgend einer Weise für gut befunden! Und bei deinem Wohnzimmerbeispiel sollte man in solchen Fällen dann auch die rechtlichen Möglichkeiten nutzen, Hausfriedensbruch und Behinderung von hilfeleistenden Personen steht da im Raum.
    • florianxxx schrieb:

      Aber die Höchststrafe ist da ja wohl kaum angebracht.
      Wieso nicht? Immerhin hat dieses Verhalten (zumal im konkreten Fall) leben gefährdet und das vorsätzlich!
      Liebe User, Antworten auf nahezu alle Fragen zur Sim liefert euch unser Wiki. Dort ist detailliert erklärt, was ihr bei LstSim alles machen könnt und es gibt Lösungen für viele Probleme! Wir empfehlen allen Leitstellenerbauern ausdrücklich sich dort zu informieren!
      Auch interessant: FAQ
    • Meine AUssage mag zwar sehr durch einen Tunnel geblickt und nicht weitergedacht sein, aber ich denke mir immer mehr: "Das sieht man mal wie viel man der Jusitz Wert ist" "Tagtäglich" lässt man sich anpöblen und teilweise angreifen, man stellt Strafantrag und das verläuft im Sande, das ist eine Schande in Deutschland!
      Status 10
    • Sehe ich ähnlich. Man müsste bei solchen und ähnlich gelagerten Straftatbeständen manches Mal ruhig direkt am Anfang einen deutlichen Dämpfer setzen, damit das auch medienwirksam in die Breite getragen wird. Es muss klar sein, dass solche Dinge nicht als Bagatellen und mit Warnschuss abgehandelt werden.
    • florianxxx schrieb:

      Welcher Feuerwehrmann musste sich nochmal vor Gericht verantworten wegen der Aktion mit dem Wasser auf Autos spritzen? Gerne auch mit Link zum Artikel/Urteil/...
      Hier der Artikel, in dem erwähnt wird, dass seitens der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr eingeleitet werden musste. Das ganze wurde nachher aber eingestellt, soweit ich weiß, da keiner der Fahrer Anzeige gegen den Feuerwehrmann erstattet hat. Klar ist, dass so etwas nicht geht, aber es fehlt irgendwo schon das Verständnis dafür, dass die Gaffer leer ausgehen, während die Leute ein Strafverfahren erwartet, die sich dagegen, wenn auch mit ungewöhnlichen Mitteln, zur Wehr setzen.
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    • Da das Ganze in Absprache mit der Polizei stattfand, wird die Feuerwehr im Zweifelsfall auch schön auf die verwiesen haben.


      krumel schrieb:

      Du hast denn Sinn der unterschiedlichen Strafmaße offensichtlich einfach nicht verstanden.
      Da hab ich mich vielleicht etwas falsch ausgedrückt. Ich meinte damit weniger ein Jahre Freiheitsstrafe, aber deutlich mehr, als ein "Dududu, tu das jaaa niiiieeee wieder!" und vielleicht auch etwas mehr, als nur Sozialstunden. Sondern vielleicht schon ne empfindliche Geldstrafe und ne MPU (sowas wird ja in anderen Fällen mittlerweile geprüft), denn wer sowas macht, dessen geistige Reife und damit die Eignung zur aktiven Teilnahme im Straßenverkehr, muss doch stark angezweifelt werden.
      Darüber hinaus will ich hoffen, dass der HI-Patient zivilrechtlich gegen die Dame vorgehen wird, in Sachen Schmerzensgeld. Auch, wenn das vermutlich nicht von Erfolg gekrönt sein wird, ist es erstmal Stress und Rennerei für die Dame, was zumindest bei ihr und ihren Freundinnen/Schwestern dazu führen wird, sowas kein zweites Mal zu tun und sich in Zukunft vielleicht im Vorfeld Gedanken zu machen. Sei es darüber, was die Tragweite solcher Scherze ist, als auch vielleicht über die eigene Trinkfestigkeit und wo die Grenze ist, die sie nicht überschreiten sollten.
    • TheOssi schrieb:

      Da hab ich mich vielleicht etwas falsch ausgedrückt. Ich meinte damit weniger ein Jahre Freiheitsstrafe, aber deutlich mehr, als ein "Dududu, tu das jaaa niiiieeee wieder!" und vielleicht auch etwas mehr, als nur Sozialstunden. Sondern vielleicht schon ne empfindliche Geldstrafe und ne MPU (sowas wird ja in anderen Fällen mittlerweile geprüft), denn wer sowas macht, dessen geistige Reife und damit die Eignung zur aktiven Teilnahme im Straßenverkehr, muss doch stark angezweifelt werden.Darüber hinaus will ich hoffen, dass der HI-Patient zivilrechtlich gegen die Dame vorgehen wird, in Sachen Schmerzensgeld. Auch, wenn das vermutlich nicht von Erfolg gekrönt sein wird, ist es erstmal Stress und Rennerei für die Dame, was zumindest bei ihr und ihren Freundinnen/Schwestern dazu führen wird, sowas kein zweites Mal zu tun und sich in Zukunft vielleicht im Vorfeld Gedanken zu machen. Sei es darüber, was die Tragweite solcher Scherze ist, als auch vielleicht über die eigene Trinkfestigkeit und wo die Grenze ist, die sie nicht überschreiten sollten.

      Wie kommst du hier auf eine MPU? Falls wir immer noch von der Ursprungsstraftat reden: Die Straftat selber steht im keinem Zusammenhang zur Teilnahme am Straßenverkehr.
      Es ist Gott sei Dank in Deutschland (im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten) so, dass eine über die generellen Strafmaßnahmen gehende Maßnahme immer einen Zusammenhang zur Straftat haben muss.
      Über die Sinnhaftigkeit der MPU in ihrer derzeitigen Form kann man sowieso streiten, aber sie öffnet eben Tür und Tor zu anderen vergleichbaren "Strafen".
      Sonst kommen wir nämlich ganz schnell in ganz andere Bereiche - die auch uns betreffen würden.
      Es gibt genug Kollegen in den USA die nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten dürfen weil sie mal beim Wildpinkeln, beim betrunken-heimlaufen oder als 14jähriger beim Kiffen erwischt wurden. Oder tlw. nur bei selbigem dabei gewesen sind.

      Damit wir uns nicht falsch verstehen - ich bin generell gegen die Einstellung von Strafanzeigen aus mangelndem öffentlichen Interesse. Aber das ist unabhängig davon, ob die Anzeige nun vom RDler, von der allein erziehenden Mutter oder dem Papst persönlich kommen.
      Denn: Wir RDler sind nicht besonders herausstehende Exemplare, auch wenn einige von uns mitunter so tun. Am Ende sind wir nur ganz normale Menschen die einen ganz normalen Job machen.
      Ich kann dieses Geheuel vom "harten Job" und der ständigen Gefahr die man nur unter größtem Heldenmut erträgt nicht mehr hören. Rettungsdienst ist mitnichten ein besonders harter Job und in den meisten Fällen weit weg von den wirklich prekären Arbeitsverhältnissen.

      Aber bevor ich ganz vom Thema abkomme:
      Was siehst du denn als "gerechte" Strafe an?
      Und wie willst du dann eine (der Einfachheit idente) Wiederholungstat bestrafen?

      Und falls du mit Haft kommst gleich mal präventiv gefragt: Dir ist schon klar, was ein Hafttag in Deutschland kostet, erst Recht wenn man die langfristigen Folgen mit einrechnet? Willst du für solche Pflaumen wie diese Täterin die Steuern anheben?

      "F.Köhler" schrieb:


      Wieso nicht? Immerhin hat dieses Verhalten (zumal im konkreten Fall) leben gefährdet und das vorsätzlich!

      Weil das deutsche Strafrecht nun mal vorgibt, dass ein Abstand zwischen Ersttätern und Wiederholungstätern und zwischen den verschiedenen Schwergraden einer Tat unterscheidet.
      Was auch gut so ist. Sonst säßen eine Menge Kollegen aus dem RD auch ein.

      "Angus" schrieb:


      Du willst doch nicht allen ernstes so eine Aktion noch mit milden Strafen abhandeln?
      Wo kommen wir den so langsam hin? Wenn man diese aktion hart abstraft kommt der andere mit seinem Wegwerf handys vielleicht gar nicht auf die Idee so was zumachen.
      Ich kann eine Körperverletzung auch nicht laufen lassen weil man ja verhindern will das ein anderer durch die stadt zieht und 5 leute zusammenschlägt...
      Wir müssen uns schon sehr lange Verbal bepöbeln lassen das nimmt man leider mittlerweile hin.
      Aber ein so offensichtlicher Fall von Notrufmissbrauch kann ich nicht nachvollziehen von einer 19 Jährigen.
      Wie schon gesagt, wenn man von der Duplizität nicht betroffen ist, kann man gerne den Samariter spielen und seine schützende hand darüber halten über so einen "bagatell" fall. Versteckte kamera usw.. fehlt nur noch guido cantz der ums eck kommt... Selten so gelacht... ich könnt kotzen...

      Erstmal: Ruhig atmen, ist nicht gut für den Blutdruck und lässt einen unprofessionell erscheinen.

      Niemand hat hier von "nicht bestrafen" geredet. Aber es gibt einen Unterschied zwischen "Höchststrafe fordern" (mit dem Unterton, dass diese ja zu gering sei) und "Strafe fordern".
      Was du forderst ist primär eine Strafe um der Strafe willen. Diese sieht das deutsche Strafrecht Gott sei Dank nicht vor.
      Der Kern eines aufgeklärten Strafrechts ist die Tatsache, dass man verhindern will, dass der Täter individuell bzw. potentielle Täter gesellschaftlich erneut diese oder andere Taten begehen.
      Dabei ist die Tat immer EINZELN zu betrachten. In demokratischen Rechtssystemen gibt es schlichtweg kein "Exempel" das du ja hier forderst.

      Und EINZELN betrachtet ist die Tat halt nun Mal zwar "ordentlich", aber a) keine Wiederholungstat b) keine Tat im Tatmaximum. Und damit kann und darf sie eben nicht mit dem "Strafmaximum" bedacht werden.
      Warum ist das so wichtig? Weil wir ansonsten ganz schnell in eine Mentalität verfallen die wieder an mittelalterliche Zustände grenzt. Und die v.a. ganz schnell auch für unsere Berufsgruppe zum Bumerang werden kann.

      Kleines Beispiel gefällig? In vielen US Bundesstaaten kann "Rape", also Vergewaltigung, als singulärer Tatbestand bereits zur lebenslangen Haft bzw. Todesstrafe führen. Dies führt -und dazu gibt es diverse Studien- dazu, dass im Tatverlauf die Opfer tendenziell eher getötet wurden, da es ja nun wurscht war. Um auf mein ursprüngliches Beispiel zu kommen: Es wäre dann also wurscht ob du "eine bewusstlose Person" oder einen "brennenden Reisebus" meldest. Die Strafe wäre die gleiche, die Schadwirkung bei letzterem aber größer.

      "Angus" schrieb:


      die Gesellschaft mit ihrer ellenbogen manier..
      Warum werden fehlende Rettungsgassen nicht höher bestraft? waum werden gaffer nicht aus dem Verkehr gezogen, dass sich sogar schon Feuerwehrleute vor Gericht rechtfertigen müssen wenn sie wasser aufs aute sprühen?
      Es werden mittlerweile RTW´s zu geparkt oder schlüssel abgezogen sogar die Mannschaften bepöpelt oder bedrängt, die reanimieren oder sogar ein kind..

      Weil eine fehlende Rettungsgasse im Vergleich zu anderen Straftaten bzw. OWI eine minderschwere Verfehlung ist. Insgesamt wird die Rettungsgasse durchaus ordentlich bestraft wenn du sie mit anderen Vergehen vergleichst.
      Die Strafe ist vergleichbar mit jemandem der innerorts 60km/h zu viel fährt. Das Gefährdungspotential von 60km/h innerorts ist mit Sicherheit größer als die Nicht-Bildung einer Rettungsgasse. (V.a. da hier falls sich jemand bewusst und nachhaltig weigert noch der Straftatbestand der Nötigung einfließt)

      "Angus" schrieb:


      aber ja ich weiß jeder macht das in absoluter hilflosigkeit.
      Bei uns kommen regelmäßig wildfremde Menschen in Wohnzimmer damit wir den RTW weg fahren? Gehts noch? aber jeder schreit am lautesten wenn er wegen 2 std. kotzen den RD alamiert warum wir doch so lange brauchen...

      Niemand hier hat diese Menschen verteidigt. (Und mal abgesehen davon: Wer sich 2h ununterbrochen übergibt ist absolut eine RD Indikation)
      Aber du kannst aus "Haß" auf die eine Gruppe nicht das andere Individuum anders bestrafen, siehe oben.
      So nebenbei:
      Wir haben es als Berufsgruppe in mittlerweile 40 Jahren nicht geschafft uns eine Reputation aufzubauen. Das wirkt Das liegt ganz massiv auch am Auftreten eines Teils der Kolleginnen und Kollegen in der Öffentlichkeit bzw. auch die massiv fehlende Solidarität untereinander. Das ist einfach ein Cofaktor an dem wir bis heute nicht arbeiten.

      "Angus" schrieb:


      würdest du diese so tolle aktion immer noch so rechtfertigen, wenn deine Verwandtschaft die duplizität mit dem Herzinfarkt wäre?
      Irgendwann ist auch mal gut...

      Ich glaube niemand hier hat die Aktion für toll befunden. Aber die Duplizität wäre genauso aufgetreten wenn es sich um eine "Schnupfen-Alarmierung" oder eine selbst herbei geführte Alkoholvergiftung gehandelt hätte. Oder wenn der unerfahrene RS den RTW gegen die Wand gelegt hätte..Oder oder oder.
      Das sind alles für einen doofe Gründe für einen. Und doch passieren sie täglich.
    • Wie ich auf MPU komme? Die große Koalition hat in der vergangenen Legislaturperiode den Führerscheinentzug als allgemeine Strafe ins Gesetz aufgenommen. Geld- und Freiheitsstrafen waren wohl nicht abschreckend genug. Ich war jetzt mal so frei zu unterstellen, dass dann auch einfach ne MPU angeordnet werden kann. Wenn dem nicht so ist, dann gerne auch direkt Führerscheinentzug, bzw. -sperre.
      Welche Strafe ich im Folgefall sehen wollen würde? Spektrum ist ja vorgegeben.
      Was Haft kostet, ist mir bewusst. Ist Dir bewusst, was ein Pflegefall die Kassen (und damit auch wieder jeden von uns) kostet? Zugegeben, zu einer Haftstrafe würde ich erst greifen wollen, wenn einem Patienten durch Duplizität wirklich ein Schaden entsteht, oder bei der xten Wiederholung bei Unbelehrbaren (wobei da Psychiatrie vllt auch ganz nett wäre, weil dann stimmt ganz offensichtlich etwas mit dem Täter nicht). Kann ja auch gerne zur Bewährung ausgesetzt werden, aber während der werden dann halt - wie üblich - entweder die Füße still gehalten, oder es geht halt doch innen Bau.
    • F. Köhler schrieb:

      florianxxx schrieb:

      Aber die Höchststrafe ist da ja wohl kaum angebracht.
      Wieso nicht? Immerhin hat dieses Verhalten (zumal im konkreten Fall) leben gefährdet und das vorsätzlich!

      Weil es eine Ersttäterin ist und es auch bei der Tat noch Luft nach oben gibt. Beispiele wurden schon genannt, mehrere Einsatzstellen, mehrere Verletzte, etc. Und dann braucht es halt noch eine Eskalationsmöglichkeit! Oder man denke an den Depp, der alle zwei Stunden von verschiedenen Stellen aus den Notruf wählt und damit die Leitstelle und Kräfte eine ganze Nacht lang beschäftigt...

      Leitstellenleiter schrieb:

      florianxxx schrieb:

      Welcher Feuerwehrmann musste sich nochmal vor Gericht verantworten wegen der Aktion mit dem Wasser auf Autos spritzen? Gerne auch mit Link zum Artikel/Urteil/...
      Hier der Artikel, in dem erwähnt wird, dass seitens der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr eingeleitet werden musste. Das ganze wurde nachher aber eingestellt, soweit ich weiß, da keiner der Fahrer Anzeige gegen den Feuerwehrmann erstattet hat. Klar ist, dass so etwas nicht geht, aber es fehlt irgendwo schon das Verständnis dafür, dass die Gaffer leer ausgehen, während die Leute ein Strafverfahren erwartet, die sich dagegen, wenn auch mit ungewöhnlichen Mitteln, zur Wehr setzen.

      Also war er schonmal nicht vor Gericht. Das Verfahren wurde auch nicht eingestellt, weil niemand Anzeige erstattet hat, der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr ist ein Offizialdelikt. Wenn das Verfahren tatsächlich eingeleitet wurde ( der Artikel gibt die Aussage eines Feuerwehrmannes wieder,) dann weil die Staatsanwaltschaft dort keine verfolgenswerte Straftat gesehen hat. Kurz: Sturm im Wasserglas.


      Ich möchte an der Stelle nochmal betonen, dass eine bemerkenswerte Strafe in meinen Augen sicher sinnvoll ist. Wenn man im Jugendrecht bleibt gibt es da durchaus unkonventionelle Möglichkeiten und insgesamt durchaus eine Strafe die sie zum Nachdenken bringt. Dann ist das Ziel nämlich erreicht.