Gemeindenotfallsanitäter - Fluch oder Segen

    • BlueEagleGER schrieb:

      Es geht ja nicht um die Krankheitsbilder, für die der Rettungsdienst eigentlich da ist, sondern um die, mit denen sich der RD immer mehr konfrontiert wird.
      "Ihr geht es seit drei Tagen nicht gut, jetzt ist sie vollkommen schlapp. Können Sie mal kommen?"
      "Der Hausarzt kommt nicht und wir schaffen es nicht, Opa ins Auto zu setzten."
      "Die 116117 hat gesagt, ich soll bei Ihnen anrufen. Das könnte ja eventuell möglicherweise auch etwas sein, womit man nicht sechs Stunden warten kann"

      "Ich bin jetzt bei meiner Mutter und der geht es allgemein echt schlecht."

      Halt diese Einsätze, die offensichtlich nicht akute Notfälle sind, aber die der Disponent auch nicht einfach ablehnen kann, weil es per Telefon nicht auszuschließen ist, dass bis zum regulären Hausarzttermin keine gesundheitlichen Schäden auftreten und er in diesem Falle halb im Gefängnis steht. Auf dem Melder ließt sich das dann häufig als "Schlechter AZ". Solche Nummern halt
      Ich stehe genau deshalb dem System GNFS skeptisch gegenüber, da es quasi eine Dopplung zum ÄND ist. Das oben genannte ist genau sein Job.
      Und statt auf Basis RD einen "zweiten ÄND" zu schaffen, wäre es vielleicht ressourcenschonender, dafür zu sorgen, dass der erste ÄND seinen Job macht.
      Weil so macht die Leitstelle das, was sie tun soll: Fälle unterhalb RD-Schwelle vom RD fern halten, ja, kann dann aber nicht an die richtige Stelle verweisen und nutzt ein eigenes Not-System, genannt GNFS.
      Liebe User, Antworten auf nahezu alle Fragen zur Sim liefert euch unser Wiki. Dort ist detailliert erklärt, was ihr bei LstSim alles machen könnt und es gibt Lösungen für viele Probleme! Wir empfehlen allen Leitstellenerbauern ausdrücklich sich dort zu informieren!
      Auch interessant: FAQ
    • Zumal ich immer noch Probleme sehe, bei einem der Gründe für den Fachkräftemangel im RD. Auch in der Vorstellung des GNFS heißt es, dass der NotSan durch Pillepalle-Einsätze frustriert ist. Den Lösungsansatz jetzt nen NotSan ausschließlich zu Pillepallr zu schicken, sehe ich da eher skeptisch.
    • Andere Länder machen uns es WIEDERMAL vor.....der deutsche Rettungsdienstler per se ist eher inovationsunfreundlich eingestellt. Wer einmal auf einer ILS gearbeitet hat, der weiß das ein ÄND der "größte Feind" der Leitstelle und des Rettungsdienstes sein KANN. Welcher Disponent kennt nicht das PingPong-Spiel :

      Anrufer schildert Problem (ob nun strukturierte oder protokollierte Abfrage sei dahingestellt)
      RTW wird hingeschickt
      RTW meldet "nix fürn RD - Anforderung ÄND"
      ÄND wird informiert, hier nun 2 Möglichkeiten : 1. ILS disponiert den ÄND selber (so gut wie keine Diskussionen) - 2. ILS informiert nur den ÄND (Diskussionen vorprogrammiert)
      ÄND fährt dann doch hin - merkt aber schnell das er, um sich in alle Richtungen abszusichern, den Pat lieber ins KH haben will
      ÄND forert RTW an - wird dann vom Disponent auf einen KTW "runtergedrück" (längere Diskussion)
      KTW kommt, packt ein und fährt ins KH
      1 Stunde später Anruf KH, der Pat soll wieder heim und "warum kommt sowas überhaupt ins KH ?" (Originalzitat !)
      KTW würde disponiert werden (später am Abend, kein KTW verfügbar)
      RTW wird disponiert und fährt den Pat heim ( der selbe RTW, der vorher bei dem Pat den ÄND angefordert hat)

      So passiert 3 mal in einer Schicht.......

      Hier sehe ich sehr wohl den GNFS, denn er kennt auch die rettungsdienstlichen Strukturen UND ist im Bedarfsfalle auch First Responder..... die rechtlichen Regelungen lasse ich mal dahingestellt, da diese in Deutschland absolut nicht so vorhanden sind, um ein rechtssicheres Arbeiten als NfS / RA durchzuführen.
    • TheOssi schrieb:

      Wenn ich nen Patienten übernehme, unabhängig von wem, dann wird er von mir auch nochmal untersucht.
      Wenn die Kompetenzen natürlich nicht sinnvoll zusammenarbeiten (ich schiebe das mal auf die fehlende Rechtssicherheit), bleibt wohl jeder Verbesserungsversuch im Ansatz stecken.

      F. Köhler schrieb:

      Und statt auf Basis RD einen "zweiten ÄND" zu schaffen, wäre es vielleicht ressourcenschonender, dafür zu sorgen, dass der erste ÄND seinen Job macht.
      Hm, gibt es überhaupt flächendeckend ein ÄND-System? Ich denke, eher nicht. Und, ganz ehrlich: Viel mehr als Einweisen ist ihm mit seinen bescheidenen Mitteln ja auch nicht möglich. Dazu kommt, beim ÄND landet man auch gerne mal in der Warteschleife, also rufen die Leute dann eh die 112..
      Avatar by MartinHorn, Chr2, Westfale & Grisu118


      -> Zeitzeugen der 90er Jahre im Raum Saalfeld, Kronach, SOK und SHK gesucht
    • NotSans dürfen überall das, was der ÄLRD ihnen freigegeben hat.

      Das wird beim GNFS nicht anders sein. Da wirds nur noch ein paar SAA mehr geben. Katheterwechsel u.ä.

      Nix desto trotz ist es in meinen Augen einfach nur das Abschieben auf den nächstbesten Doofmann, der die Aufgabe halt macht. Die Gemeindekrankenschwester ist ja auch schon wieder von der Bildfläche verschwunden.
    • Für mich persönlich ist das System eine deutliche Entlastung für den RD und (eventuell) Responder. Lieber schick ich einen Angestellten als einen Ehrenamtler, den ich aus dem Bett oder vom Arbeitsplatz hole oder blockiere (offensichtlich oft unnötig) einen RTW.

      In Bayern z.B. könnte das in vielen Regionen Responder-Einsätze reduzieren. Zudem generiert es Arbeitsplätze. Rein pragmatisch betrachtet nutzt es was.

      Wie sagte schon Beckenbauer: Schaugn ma moi, dann sehn ma scho.
    • In der aktuellen RETTUNGSDIENST (2/19, S. 87 f.) meldet sich mal wieder ein Richter zu Wort, der sagt, dass jeder Berufsstand nur das Wissen und die Fertigkeiten mitbringen muss, die in seiner Ausbildung erlernt werden. Das schließt ein, dass ein RDler niemals eine Diagnose stellen sollte und nicht an andere Stellen, wie den ärztlichen Notdienst verweisen sollte, wenn er nicht bis zu dessen Eintreffen beim Patienten bleibt.
      Entscheidet sich der RDler zu etwas anderem, als zum Transport des Patienten zu einer ärztlichen Weiterbehandlung, so muss er sich an Wissen und Fertigkeiten der Berufsgruppe messen lassen, die eine Diagnose stellen darf, sprich: am Facharzt.

      Das könnte Projekte wie den GNFS ad absurdum führen, denn konsequenter Weise wäre er dann nur dazu da um zu entscheiden, welches Rettungsmittel das zum Transport geeignete ist.
    • Manu Schwarzenberger schrieb:

      Dafür gibt es ja die Fortbildungen. Es ist ja nicht so, dass du als NotSan sofort diese Funktion ausführen darfst. Wenn Dir in der Fortbildung das notwendige Handwerkszeug vermittelt wird, ist diese richterliche Entscheidung hinfällig.
      Da fällt mir die NotSan ausbildung ein... da erlernst auch viel mit staatlicher Examinierung aber darfst danach noch weniger als vorher...

      Nur das du jetzt auch im rechtlichen Zwiespalt bist...
    • Ich weiß nicht. Im im Artikel angesprochen Fall geht's zwar eigentlich um lückenhafte Dokumentation, gleichzeitig wird dort aber auch vom Gericht entschieden, dass das Rettungsfachpersonal nicht an den ÄND verweisen darf, bzw. sollte, wenn nicht auf diesen gewartet wird. Die Aufgabe des RD sei es, den Patienten, soweit nötig, zu stabilisieren und einer ärztlichen Behandlung zuzuführen. Im erwähnten Fall wurde ein Patient mit Intercostalneuralgie (wobei da die Dokumentation ins Spiel kommt, da nicht dokumentiert wurde, wie man auf diese Verdachtsdiagnose kam und der Patient gänzlich andere Äußerungen vor Gericht machte) an den ÄND verwiesen, der dann Stunden später einen HI diagnostiziert.
      Ob der nun schon vorlag, als der RD da war, oder nicht, spielt eine untergeordnete Rolle, da zum einen wegen der schlechten Doku die Beweislastumkehr greift, zum anderen weil, so das Gericht, dem RD weder eigene Diagnose zustand, noch den Patienten - unabhängig welcher Arbeitsdiagnose auch immer - hätte allein zu Hause lassen dürfen. Man wäre schlichtweg der Aufgabe der Überführung an einen Arzt nicht nachgekommen. Und damit ist die tatsächliche, persönliche Übergabe an einen Arzt gemeint.

      Dass ein ÄLRD einen Algorithmus "Transportablehnung durch RDFP" herausgibt, halte ich für unwahrscheinlich.

      Für das Pilotprojekt, da unter wissenschaftlicher Begleitung, jetzt vermutlich unerheblich, für die Zukunft des GNFS aber sicher nicht zu unterschätzen.
    • Manu Schwarzenberger schrieb:

      Dafür gibt es ja die Fortbildungen. Es ist ja nicht so, dass du als NotSan sofort diese Funktion ausführen darfst. Wenn Dir in der Fortbildung das notwendige Handwerkszeug vermittelt wird, ist diese richterliche Entscheidung hinfällig.
      Und danach darfst du dann ne Diagnose stellen? Wozu also Arztschule.
      Schön das ein ÄLRD dir Dinge freigibt, aber TROTZDEM bleibt es dabei das du als NFS den Pat einem Arzt vorstellen musst. Ich halte von dem GNFS überhaupt nichts.

      Und Manu schön das er Arbeitsplätze generiert, wir haben zwei Stellig offene Stellen. Und wir sind da sicherlich nicht die Einzigen. Wir brauchen erstmal wieder Fachkräfte bevor wir uns Gedanken über Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen machen sollten.
    • Sorry, einerseits wird immer nach einer Entlastung oder Entscheidungsinstanz geschrien, andererseits wird dann was getan, dann ist es auch nicht recht.

      Und in Sachen Fachkräfte: Das ist Sache der Politik und der Arbeitgeber, den Job über Bezahlung attraktiver zu machen und an den Durchführenden, dass man das, was man lernt, auch einsetzen darf.

      So schlecht kann das Ganze im Übrigen nicht sein. Nordfriesland zieht mit dem gleichen System nach, nennt es nur anders.

      nordfriesland.de/Quicknavigati…0192.1&NavID=2271.37&xn=1
    • Das in Nordfriesland ist ein gänzlich anderes Projekt. Da geht's um einen hauptamtlichen First Responder bei zu niedriger RTW-Dichte.

      Der GNFS *könnte* ein Segen sein. Das *könnte* der normale NotSan auch sein, für die ach so überlastete Notärzteschaft. Das Problem sind, wie üblich, die rechtlichen Gegebenheiten. So lange die rechtlichen Grenzen für nicht-ärztliches Personal so gesteckt sind, wie sie es nunmal sind, kann man tausend tolle Ideen haben, wie man die Notfallrettung entlasten kann, sie werden nur über kurz oder lang scheitern.
      So lange es weiter heißt, "der NotSan soll dann...", darf es aber rechtlich gar nicht und kriegt das dann auch noch richterlich in Form einer Verurteilung bestätigt, sorgt das nicht für Entlastung, weniger Probleme, höhere Motivation...

      Das Problem liegt im Heilpraktikergesetz. So lange das und das SGB V nicht an die "Moderne" angepasst werden, braucht man sich eigentlich nicht weiter über neue Ideen zu unterhalten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von TheOssi ()