Wer hat die Macht über den "Hirn aus"-Knopf

    • Wie das begründet wird? Das ist ein Notfallpatient, der braucht einen RTW.

      Aber Back to topic: Manches hier Gesagte hat mir augenscheinlich wenig Hand und Fuß.
      Auch hier argumentieren einige: Irgendwie lässt sich Blaulicht immer rechtfertigen. Das erscheint mir fatal und nach dem Motto "Irgendwie kommt man durch", damit wenig "rechtssicher".

      Was das Widersprechen von Einschätzungen höher ausgebildeter Kräfte angeht: Wie gesagt, ich fände es mal spannend, was da die Gerichte sagen.
      Einweisender oder verlegender Arzt weißt bei einer Lapalie (d.h. er gibt gegenüber der Besatzung KEINE lebensbedrohliche Situation oder zu erwartende schwere Folgeschäden in der Übergabe an) Blaulicht an, Besatzung hält sich daran und es passiert was.
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      Auch interessant: FAQ

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von F. Köhler ()

    • marcee schrieb:

      Wie wird dieser

      RFSW schrieb:

      Blödsinn!
      denn begründet?
      Warum muss es in Frage gestellt werden, wenn die Besatzung nach Rückfrage medizinisch-fachlich und medizin-technisch dazu in der Lage ist denn Einsatz mit einem KTW (B) abzuarbeiten (und/oder ein Zeitvorteil dadurch vorhanden ist)? Das hat die Leitstelle nicht in Frage zu stellen, da die Besatzung vor Ort einen Informationsvorteil hat. Rein rechtliche Begründungen mit Zwang dem KTW einen RTW auf‘s Auge zu drücken fallen mir dabei nicht ein (vor allem, weil „hier“ KTW häufig auch mit RettAss/NotSan besetzt sind, was das LRettDG somit auch aushebelt). Es ist eine unnötige Bindung wichtiger Ressourcen, hinter dem ich häufig Abrechnungsinteressen vermute. Für die Bedarfsplanung macht es keinen Unterschied wer einen Notfall abarbeitet, da ist nur wichtig wann und wo dieser passiert.
    • Hallo,

      es trägt allein die Verantwortung ob die Blaulichter angehen der Fahrer. Wie schon von einigen Vorrednern argumentiert, sind die Informationen und die Aussage des RettAss/NotSan/NA/ILS nur Empfehlungen.
      Gerade stehen dafür tut auch nur der Fahrer wenn was passiert, da stellt sich dann auch nicht der RettAss/NotSan/NA hin und sagt das er es angeordnet hat.

      Wenn es das Wetter nicht zulässt und mich die Blaulichter bei Schneegestöber und/oder Nebel stören, kann es passieren, dass auch zu einer Rea normal gefahren wird.

      Beim Fahren mit Blaulicht im Status 7 geht es meistens auch darum, um nicht an jeder Ampel anhalten zu müssen, bei z.b. Patienten mit Schmerzen.

      Es bringt mir nichts als Fahrer, wenn ich 2 Minuten raushole aber dafür auf einen schlag mindestens 4 Menschen in Lebensgefahr bringe.

      Wenn ein KTW der ILS meldet, dass sie mit Blaulicht fährt, ist es in jeder ILS Interesse seinen RTW zu sparen und sie fahren zu lassen. Weil mir die ILS kein anderes RM aufdrücken kann. Auch wenn ich emfinde, dass hier immer wieder die Meinung aufkommt von NotSan bzw. RettAss das KTW-Mannschaften nix können und nur der RTW ein aller Heilmittel ist.

      Gruß
    • Moin Zusammen :)
      Vieles wurde ja schon gesagt, meines Erachtens hat dabei auch das meiste Hand und Fuß, trotzdem will ich mal meinen Senf On- und Offtopic dazu geben.

      Zum Thema Anordnung der Fahrt mit SoSi:
      Ich habe damals bereits in der Ausbildung gelernt, dass die ILS die Anfahrt zum EO zwar anordnet, es für mich aber kein Zwang ist, diese in Anspruch zu nehmen, da die Verantwortung immer beim Fahrer liegt und diese mir kein Disponent, Einsatzleiter, Vorgesetzter oder sonstige Dienstanweisung abnimmt. Kommt es zu einem Unfall / Vorfall, hafte in erster Linie ich, da ich hinter dem Steuer sitze. In der Praxis hab ich es auch schon erlebt, dass der RettAss (damals war ich RAiP) die Anfahrt mit Sonderrechten "verweigert" hat, da es ihm aus der detaillierten Meldung der ILS nicht erforderlich war, mit Sondersignal anzufahren und das Risiko einzugehen (Ankunft war trotzdem innerhalb der Hilfsfrist und es war tatsächlich eine Banalität). Ich glaube auch rechtlich gibt es keine Verpflichtung / Zwang, SoSi in Anspruch zu nehmen, die ILS ist zwar weisungsbefugt, jedoch gibt es auch hier bekanntermasen Grenzen.

      Beim Transport und der Anordung zur Fahrt mit SoSi sehe ich es ähnlich, hier würde ich jedoch ein wenig "differenzieren", da die Konstellation auf dem Fahrzeug nicht immer die selbe ist. Es beginnt ja bereits bei der Besetzung des Rettungsmittels, sitzen hier ein NFS und RS, zwei NFS, ein RA + NFS, oder ist ein Notarzt mit an Bord? Hier gibt es ja immerhin auch Hierarchien und Weisungsbefugnisse, bzw. Vorgesetztenverhältnisse.Trotzdem muss eine Anweisung ja auch hier nicht immer "richtig" sein. Ich glaube, am besten kann man das in ein paar Beispielen aufzeigen:

      Beispiel 1:
      Der RTW versorgt einen Patienten mit Apoplex im Zeitfenster, der Transport wird von Seiten des RA / NFS mit SoSi angeordnet (in diesem Fall ja wohl berechtigt), der RS möchte dies aber nicht, da er sich zB. zu unsicher fühlt diese durchzuführen (aus Gründen, die für Ihn "gewissenhaft" sind). Handelt er hier falsch? Er missachtet ja schliesslich die Anweisung seines direkten Vorgesetzten.

      Beispiel 2:
      Der RTW versorgt einen bekannten Patienten mit COPD, der "mal wieder" exarcerbiert ist. Kollege A ist NFS und hat vor einem halben Jahr die Ausbildung abgeschlossen und meint aufgrund des Patientenzustandes den Transport mit Sonderrechten durchzuführen, Kollege B ist ein "alter Hase", auch NFS (oder RA) und kurz vor der Rente und meint, man kann den Transport auch ohne Signal durchführen. Wer hat denn hier Recht? Oder geht es hier doch "nur" um einen Interessenskonflikt?

      Beispiel 3:
      Wir versorgen zusammen mit einem Notarzt eine Patienten, vor Ort hat sich die Situation als weniger dramatisch herausgestellt. Als es zum Transport kommt, meint der NA "Ach kommt Männer, fahren wir mit Signal, ich / ihr habt ja bald Feierabend" oder "Lass mal mit Blau fahren, dann schaffen wirs noch pünktlich zum Essen in die Kantine". Auch hier ist es eine Anweisung eines direkten Vorgesetzten / Weisungsbefugten, sollte ja also bindend sein, oder nicht? Wer haftet denn, wenn es rummst und es darum geht, warum man die "Lappalie" mit SoSi ins KH fährt? Ich glaube der Arzt hält da seinen Kopf nicht hin.

      To long, didn't read: Es ist ein sehr vielschichtiges Thema, mit ganz vielen Auslegungsmöglichkeiten, was eine "klare" Aussage, was das "Muss und Soll" nicht richtig greifbar macht. Es sind in jedem Einsatz Einzelfallentscheidungen, zu denen immer 2 gehören, nämlich der Anweisende, aber auch der Fahrer, der trägt am Ende immer die Verantwortung.

      Offtopic:
      Da ich mir fast täglich den Funkverkehr in der Großstadt anhören darf / muss, bekomme ich viele Dinge mit, 2 Beispiele die Ihr genannt habt stechen da besonders raus:
      1.) "Wir fahren verkehrsbedingt weiter mit Sonderrechten". Ist verständlich, keiner will im Sommer bei 30 Grad im Patientenraum im Stau stehen und zusehen, wie sich der Patient und man selbst verflüssigt. Per se ist das aber odnungswidrig, Sonderrechte gelten im Rettungsdienst bekanntermasen nur "um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitlicheSchäden abzuwenden". Rein der Verkehr ist hier also nicht der rechtfertigende Grund und sollte so von den Kollegen auch nicht genannt werden.
      2.) Fast täglich höre ich KTW (meist ortsfremde, erstaunlich oft aus dem Landkreis Ludwigsburg :P ), die der Leitstelle durchgeben, dass sie mit Sonderrechten fahren. Von Seiten der Leitstelle kommt nur die Frage, ob sie einen RTW oder ein NEF brauchen, dies wird aber immer verneint. Sieht man die dann am KH ausladen, fragt man sich manchmal, wo denn da die "Rechtfertigung" sein soll. Oft ist des gleiche, wie in Punkt 1), der gute Großstadtverkehr, eventuell gepaart mit der "Anonymität", da man ja nicht in seinem Leitstellenbereich ist. (Erinnert mich an eine KTW Verlegung nach München, 90% der Blaulichtfahrten, die ich da gesehen habe, waren Ortsfremde KTW, sogar einer vom Grünen Kreuz aus Österreich).
      Zum Thema Zeitvorteil: Ein kleines Beispiel, das es mir auch sehr eindrücklich gezeigt hat, was uns das Blaulichtgefahre eigentlich bringt. Sehe es seit ich NEF fahre auch mit anderen Augen. Wir sind als NAW im Bereich Stuttgart Weilimdorf und fahren ins Robert-Bosch-Krankenhaus. Fahrzeit ohne Signal sind ca. 15 Minuten, bei normalem Verkehr. Der RTW rollt mit Blaulicht los, ich fahre das NEF ohne Signal hinterher. Als ich am RBK ankomme, laden die Kollegen den Patienten gerade aus, bzw. sind gerade erst in die Notaufnahme gerollt, der Zeitvorteil hier sind gerade einmal wenige Minuten. Diesen Fall habe ich relativ oft, es ist selten, dass ein Patient bereits komplett umgelagert und übergeben ist, wenn ich mit dem NEF nachträglich eintrudele. Das bezieht sich auf das Stadtgebiet Stuttgart, wie es in anderen Städten oder auf dem Land ist, kann eventuell ein Kollege erzählen.

      Ein anderes OT Thema, dass ich anschneiden möchte, ist das Folgen des NEF mit Signal. Soweit mir bekannt, gibt es kein Gesetz, das es erlaubt, oder verbietet dass das NEF dem RTW mit Signal im Status 7 folgt. Vor einigen Monaten gab es dazu einen Aushang mit einer Stellungname des Innenministeriums, "dass die Inanspruchnahme des NEF von Sonder- und Wegerechten grundsätzlich nicht zulässig sei, eine Entscheidung könne aber immer nur einsatzfallweise und situationsbezogen getroffen werden."

      Heisst für mich also, tu was du für richtig hältst, aber wenns knallt hältst du auch deinen Kopf hin. In anderen Kreisen (Mannheim) ist es ja z.B. per Dienstanweisung verboten, dass das NEF im S7 SoSi in Anspruch nimmt.



      Liebe Grüße,

      Fabian

      Als Belohnung fürs Lesen, noch ein Bild von ein paar süßen Kätzchen: (unten links ist der User, der sich über meinen langen doofen Text nicht freut)


    • FaRa schrieb:

      Ein anderes OT Thema, dass ich anschneiden möchte, ist das Folgen des NEF mit Signal. Soweit mir bekannt, gibt es kein Gesetz, das es erlaubt, oder verbietet dass das NEF dem RTW mit Signal im Status 7 folgt. Vor einigen Monaten gab es dazu einen Aushang mit einer Stellungname des Innenministeriums, "dass die Inanspruchnahme des NEF von Sonder- und Wegerechten grundsätzlich nicht zulässig sei, eine Entscheidung könne aber immer nur einsatzfallweise und situationsbezogen getroffen werden."
      Gut, ich komme aus Bayern, sehe das also situationsbezogen anders. Hier ist es im ganzen Freistaat per Dienstanweisung verboten. Per se kann man aber auch hier den von Dir in Offtopic 1.) genannten § 38 StVO heranziehen. Denn: Wie wendet ein NEF mit Fahrer, dessen Doc im RTW begleitet, "schwere gesundheitliche Schäden" ab? Wo besteht "höchste Eile" und wie "rettet er Menschenleben"? Insofern finde ich eigentlich schon, dass der Gesetzgeber das recht eindeutig geregelt hat.

      Wenn man es genau nimmt, ist das NEF nur das Druidentaxi und verliert mit dem Aussteigen des NEF seine hoheitliche Aufgabe. Anders natürlich, wenn ich das NEF aus einem Einsatz heraus ohne Doc respondern lasse, wenn der Doc gerade einen Patienten begleitet.

      Aber das ist nur meine Meinung. Früher war das hier ja auch anders.
    • Manu Schwarzenberger schrieb:

      Wie wendet ein NEF mit Fahrer, dessen Doc im RTW begleitet, "schwere gesundheitliche Schäden" ab? Wo besteht "höchste Eile" und wie "rettet er Menschenleben"? Insofern finde ich eigentlich schon, dass der Gesetzgeber das recht eindeutig geregelt hat.

      Wenn man es genau nimmt, ist das NEF nur das Druidentaxi und verliert mit dem Aussteigen des NEF seine hoheitliche Aufgabe.
      Ich finde, da ist nichts eindeutig geregelt. Man könnte jetzt Anfangen, was ist wenn wir RTW + NEF im gemeinsamen Einsatz als eine einsatztaktische Einheit sehen? Was, wenn die Möglichkeit besteht, dass doch noch meine Manpower, bzw. realistischer gesehen, Equipment aus dem NEF im RTW gebraucht wird? Das ganze Zeug auf Verdacht im RTW zu lassen ist keine Option. Klar besteht noch die Möglichkeit, es dem RTW zuzuführen, wenn er was bräuchte, aber dazu muss er anhalten und ich muss erst wieder zu ihm fahren. Was, wenn er eine andere Route genommen hat als ich und ich erst einen umständlichen Umweg fahren muss? Was, wenn der RTW dann (übertrieben) Minuten warten muss, nur um z.B. einen Perfusor von mir zu bekommen?
      Ich fahre selbst in 90% der Fälle das NEF ohne Signal hinterher, Ausnahmen sind Fahrten in Nachbarkreise, oder eben der Patient, von dem ich erwarte, dass er doch noch was aus meinem Auto brauchen könnte, meines Erachtens gibt es, wie oben schon gesagt, keine 100%ige Regelung, die es mir entweder verbietet, oder eben auch erlaubt.
    • Ich frage mich gerade ernsthaft, was wir im NEF mitführen, was dringend im RTW gebraucht werden könnte, bzw. was wir nicht im RTW haben. Spontan fällt mir da eigentlich nur das Ampullarium ein - und den LUCAS unter Rea. Alles andere hält auch der Retter vor. Zumindest hier (ich weiß, das böse Wort... ;) ).

      Daher zählt - für mich - dieses Argument ehrlich gesagt nicht. Kann ja sein, dass das bei Euch anders aussieht.
    • Ampullarium (inkl. BTM), (bald wieder) Lucas, Perfusoren, NIV-fähiges Beatmungsgerät, Perfusoren.

      Diverses Traumazeug, sowie das telemetriefähige EKG lass ich mal aussen vor, das braucht man während der Fahrt nicht :P . Wenn mans richtig macht, braucht der Patient während der Fahrt eh kaum Dinge aus dem NEF, weil die zu Transportbeginn bereits verfügbar sind, bzw. es antizipiert wird, dass es zum Einsatz kommen könnte.
    • So mein Senf dazu:
      Die LST gibt nach ihrem Wissenstands die SoSi für die Anfahrt frei, der Fahrer hat mit der Freigabe so zu handhaben wie es der Verkehr, das Wetter und sonstige Gegebenheiten zulassen. Er sollte sich dringlichst daran halten in der Zeit der genauen Dokumentation heutzutage, diese Nutzung der SoSi auch Kenntlich zu machen. Ob er jetzt diese auch so in Anspruch nimmt wie oben genannt oder extrem defensiv ist ein anderes Thema. Sollte aber daraus eine schuldhafte nicht begründbare Verzögerung entstehen, kann er dafür rechtlich zur Verantwortung gezogen werden. (Bitte jetzt keine Schlauen Sprüche es war soviel Verkehr, das ganze ist unter optimalen Wetter-, Verkehr- und Tagesbedingungen zu sehen)

      Beim Transport des Patienten ist das gleiche. Hier gibt jedoch der Transportführer die Nutzung von SoSi frei, mit der Maßgabe eines a) schonenden oder b) zeitdringlichen Transport. Auch hier kann der Fahrer zur Verantwortung gezogen werden, sollte er sich gegen diese Freigabe stellen, den Transport nicht wie gewünscht abwickeln und der Patient Nachteile erleiden. Besonders im Fall a) kann das leicht bewiesen werden, wenn der Fahrer das nicht macht. Da in diesem Fall die SoSi genutzt werden um langsam und ohne große Brems und Beschleunigungsmanöver den Zielort zu erreichen.

      Fazit: Der Fahrer ist für das Fahrzeug verantwortlich, für die Durchführung der Fahrt und das sichere ankommen. Er wird jedoch jede Konfrontation mit dem Transportführer oder dritten später verlieren, sollte er sich weigern die Weisung für einen zügigen Transport oder schonenden Transport durchzuführen. Der RS ist so hart es klingt, leider nur eine angelernte Tätigkeit, der RettAss oder NotSan ein anerkanntes Berufsbild. Die Erklärung vor einem Richter, warum er trotz geringerem Wissenstands und ohne direkten Patientenkontakt sich gegen dem höherqualifizierten stellt, dürfte und ist kaum möglich.
      Deswegen, bei Weiterfahrt mit SoSi als Fahrer, kurzer Funkspruch das man mit SoSi weiterfährt aufgrund des Patientenzustand (da der Fahrer nicht beim Patient ist, muss davon ausgegangen werden, das diese Einschätzung vom Patientenbetreuenden kommt und korrekt ist. Hier gilt auch vor Gericht das Vetrauensprinzip. Fahrer kann auf die Einschätzung des Patientenbetreunenden sich verlassen, es liegt kein schuldhaftes Verhalten des Patientenbetreuenden vor.

      Lg Alex
      Viele Grüße
      D'r Dulex
    • zum Thema NEF folgt mit SoSi, die taktische Einheit ist aufgelöst wenn der NA den Transport im RTW begleitet. Somit besteht keine Indikation mehr gemäß den Richtlinen für die Nutzung von SoSi. (Den 35er und 38er kann jeder selber nachlesen.) Sollte nun doch Equipment vom NEF benötigt werden, kann das NEF dieses dann mit SoSi nachführen zum Standpunkt des RTW, richtig Standpunkt. Tätigkeiten während dem Transport sind soweit es geht zu unterlassen.

      Einen Ausführlichen Artikel zu diesen ganzen Themen findet ihr beim Thomas Hochstein, ein Jurist der sich mit dem Thema Rettungsdienst beschäftigt.

      th-h.de/law/sandrd/sonderwegerecht/
      Viele Grüße
      D'r Dulex
    • Selbst schon über Land gemacht, auch in Nachbarlandkreis wiederholt gesehen: NEF fährt normal KH an...
      RTW folgt unter Schwierigkeiten mit angeordnetem SoSi nebst vornsitzendem Notarzt.

      Da stellt sich nicht die Frage wer sinniger und sogar schneller fährt.

      Ich denke unabhängig vom Kastenwesen und Qualifikationsgefälle: Im guten Team äussert einer einen Wunsch und der Andere guckt was geht. Aber die Macht den Knopf zu drücken sollte ich dem Driver überlassen, denn vor dem Richter steht er wenn's kracht. So viel Fairness und erwachsenes Verhalten darf schon sein.
      - GOMERS don't die - Samuel Shem - House of God
    • Und da sage ich jetzt mal ganz klar NEIN!
      RD hat nichts mit Fairness zu tun. Wenn ich als Patientenbetreuer der Meinung bin, dass mein Patient mit SoSi gefahren werden muss, dann hat der Fahrer dem Folge zu leisten (alternativ kann er bei gleich Qualifikation selbst mach hinten kommen, dann fahre ich ihn ohne Alarm gerne, wohin er will, wenn er den Patienten so dermaßen anders einschätzt, als ich). Das hat nicht mit mangelndem Teamplay zu tun, sondern ich erwarte bei klarer Rollenverteilung, dass jeder sein Möglichstes für den Patienten gibt. Dazu zählt es definitiv nicht (Zumindest bei Qualifikationsgefälle), eine Alarmfahrt zu hinterfragen. Das höchste der Gefühle kann da ein einmaliges "meinste echt?" sein und wenn die Antwort dann immer noch JA lautet, dann gefälligst auch mit Alarm zu fahren. Darüber reden kann man im Nachgang. Gleichwohl erwarte ich vom Fahrer, dass er auch den Hirn AN Knopf drückt (bzw. gedrückt hält, bei manchen ist das ja ein Totmannschalter) und nicht rast wie ein Irrer, sondern uns heile zum Ziel bringt.

      Von Stuhlkreis und Diskussionsrunde vor Transportbeginn, halte ich allerdings gar nix. Es wird mit Alarm gefahren, oder der nächste Stuhlkreis ist beim Chef im Büro. Punkt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TheOssi ()

    • Verwechselst du (und einiger der Vorredner) hier nicht die Situation des heutigen zivilen Rettungsdienstes mit der in der Bundeswehr vor Einführung der "inneren Führung" 1953? Eine Anweisung "von oben" kann noch so sehr mit Hierarchiedenken verbunden sein, wie man will, sobald unbegründete Gesetzesüberschreitungen angeordnet werden, ist sie im Straf- und Zivilrecht null und nichtig. Selbst der heutige Soldat darf und muss einen Befehl verweigern, wenn er einen klaren Rechtsbruch beinhaltet, das gilt also entsprechend auch für die Zivilgesellschaft. Weist der Notarzt mich an, ein Medikament zu geben, welches in der aktuellen Situation dem Patienten schaden wird, muss ich dem auch widersprechen und werde mich zumindest weigern, dies selbst auszuführen.

      Einige hier scheinen auch nicht über ihre Ortsgrenzen hinausschauen zu können, anders kann ich mir das ewige "Vorne sitzt nur ein Rettungssanitäter und der hinten hat deshalb sowieso mehr Ahnung"-Geplärre nicht erklären. Es gibt immer noch genug Gegenden Deutschlands, in denen es zum Regelfall gehört, dass die Besatzung eines Rettungsmittels gleich ausgebildet ist, nicht zuletzt aus Gründen der Vier-Augen-sehen-mehr-als-zwei-Taktik. Aber auch wenn der, der vorne sitzt, nur eine (bayerische) "geeignete Person" ist, heisst das nicht, dass seien Rechte und Pflichten ausgeschaltet sind. Manchmal reicht schon der gesunde Menschenverstand aus, siehe @FaRas Beispiel 3.

      Ein einweisender Arzt, der also gar nicht im "System" Rettungsdienst zu finden ist, kann überhaupt gar keine Anweisung erteilen. Oft genug erlebt man den unerfahrenen KV-Arzt, der möglicherweise noch die örtlichen KH nicht kennt und deshalb eine vollkommen sinnlose Einweisung ausstellt, die man um des Patienten Willen daher erst einmal ignorieren muss. Und dann gibt es wieder den auch im RD erfahrenen oder ansonsten umgänglichen Arzt, der genau weiß, wie der RD arbeitet und daher erst gar nicht auf so eine Idee kommt, sondern eine gemeinsame Strategie erarbeitet. Auch dieser wird und kann maximal eien Empfehlung abgeben, ob mit oder ohne SoSi gefahren wird.

      Um aber eines klarzustellen: In der überwältigenden Zahl von Situationen, in denen die Meinungen aus welchem Grund auch immer auseinander gehen, kann man das mit ein paar wenigen Worten unter vernünftigen, erwachsenen Menschen noch vor Fahrtbeginn klären, dass gilt für RD-Kollegen, NAs, Haus- oder Klinikärzte genauso wie für Angehörige oder Patienten, die mit der Wahl der Zielklinik nicht einverstanden sind. Wer allerdings entweder grundsätzlich auf Krawall gebürstet ist oder widerspruchslos auch noch die allerhirnrissigste Anweisung befolgt, wird doch auf Dauer nicht glücklich.

      Um noch auf ein paar Einzelpunkte der zweiten Threadseite einzugehen:

      @TheOssi: Wenn dem Patienten ein Schaden durch die Nichtbefolgung der Anordnung entsteht, reden wir hier genauso von einer Straftat wie im entgegengesetzten Fall. Deshalb kann es nie eine Pauschalansage geben, sondern immer nur eine Einzelfallentscheidung.

      @RFSW: Situativ kann es gerade bei längeren Transportstrecken und unterschiedlichen Besatzungsqualitäten bestimmt mal sinnvoll sein, einen RTW entgegenzuschicken, damit noch ein RA/NFS draufgucken kann. Ähnlich dem Rendezvous bei NEF-Nachforderung. Muss der KTW dafür aber stehenbleiben, macht es meines Erachtens nach nur in absoluten Ausnahmefällen und keineswegs im Regelfall Sinn.

      @FaRa: Wenn in deinem Beispiel 1 der Fahrer sich zu unsicher fühlt, sollte er entweder nochmal ein Fahrsicherheitstraining o.ä. besuchen oder sich überlegen, ob er den richtigen Beruf/Ehrenamt ergriffen hat. Sondersignalfahrten gehören nun einmal zum Berufsbild dazu. Ein RD'ler, der kein Blut sehen kann, ist auch falsch...

      Allgemein zum Thema "NEF hinterher mit Sonderrechten": Müssen wir da ernsthaft immer noch drüber diskutieren? Es gibt keinen Grund, dass das NEF mit Sodner hinterher fährt. Nur mit dem Fall, dass man evtl. irgendein ominöses Gerät vom NEF, das nicht an der Einsatzstelle umgeladen werden kann, gebrauchen könnte, kann man eine Sonderrechtsfahrt nicht rechtfertigen. Ansonsten müsste auch jeder Krankentransport und jede Patientenfahrt mit Sonderrechten durchgeführt werden, denn es könnte ja sein...
      Das ist wirklich so ein altes Thema und müsste langsam mal vom Tisch sein. Es gibt nur zwei Gründe, warum ein NEF im Status 7 mit Sodnerrechten fährt:
      A: Dringlicher Hilfstransport wie z.B. Kreuzblut vorausbringen
      B: Akute Anforderung durch den RTW. Aber mal ehrlich, wie oft passiert das?
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      Leitstelle Olpe [260]
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      LA County Fire Department [17036]
      Leitstelle Siegen-Wittgenstein [1068]

      EMS-Fire-Database
    • Rotkreuz Olpe schrieb:

      Es gibt immer noch genug Gegenden Deutschlands, in denen es zum Regelfall gehört, dass die Besatzung eines Rettungsmittels gleich ausgebildet ist, nicht zuletzt aus Gründen der Vier-Augen-sehen-mehr-als-zwei-Taktik
      Also als Regelfall würde ich das nicht ansehen. Und in Zukunft wird das schon aufgrund der Personalkosten schon bald eben nicht mehr der Fall sein.

      Rotkreuz Olpe schrieb:

      Aber auch wenn der, der vorne sitzt, nur eine (bayerische) "geeignete Person" ist, heisst das nicht, dass seien Rechte und Pflichten ausgeschaltet sind.
      Diese Spitze war unnötig. Manch "geeignete Person" arbeitet entsprechende Einsätze versierter ab als mancher Wald-und-Wiesen-RS. Warum also diese Abwertung deinerseits, wenn Du doch angeblich auf Augenhöhe arbeiten willst?!

      Sorry, sowas lässt mir echt die Galle hochgehen.
    • Die geeignete Person kann auch ein Niedersachse sein. ;)

      Klar darf die Anweisung nicht lauten "fahr mal mit blau, Essen wird kalt". Aber generell gilt: Hinten sagt, vorne macht. Unabhängig von der Qualifikation. Klar muss es ne Anweisung sein, die Sinn macht ("Heute fährst Du gefälligst rückwärts zum KH!" ist eher keine).

      Aus rein praktischen Gründen gibts aber ne Teamtrennung im RTW (nur ein Lenkrad und so) und damit kanns auch nur einen geben, der für den Patienten verantwortlich ist. Und der hat nunmal das Sagen.
    • Also ich komme aus einem LK, in dem es lange üblich war, dass immer zwei RettAss, ganz ganz selten mal ein RettSan auf dem RTW saß.
      Mittlerweile ist RettAss/RettSan Standard und nur noch selten zweimal RettAss. Daran mussten sich viele Kollegen gewöhnen, den meisten ist das gelungen. Anfänglich hatte das u.U. genau die Einstellung von @TheOssi zur Folge: Der der da fährt kann weniger als mein bisheriger, also bin ich Chef und du nichts.

      Mittlerweile ist der überwiegende Teil der Kollegen dazu übergegangen den RD-Einsatz als das zu betrachten, was er ist: Teamwork.
      Zwei Personen arbeiten gemeinsam zum Wohl des Patienten und jeder bringt seine Meinung und sein Fachwissen, seine Erfahrung ein, egal welche Quali. Anders läuft es m.E. nicht (Sondersituationen wie Pfeifen als RettSan oder ahnunglose neu NotSan ohne Kreiskenntnisse vllt. ausgenommen).
      Und dabei ist unausgesprochen klar, dass es Situationen und Maßnahmen gibt, wo klar ist, wer die Entscheidung trifft.
      Der RettSan wird meist (Ausbildung bedingt) dem NotSan nicht reinreden, wenn Medikamente dosiert oder beim Otto-Normal-Kranken es um die Reihenfolge des Vorgehens geht. Umgekehrt kann ich als RettSan / Fahrer erwarten, dass der Beifahrer mir nicht an den Horn-Schalter geht, beim Abstellen entscheidet (oder gar eigenmächtig umsetzt), ob Blaulich an oder nicht, ist das Auto abgeschlossen oder nicht u.ä.

      Für den konkreten Fall: Ich war noch nie in der Lage, dass ich eine m.E. völlig nutzlose Blaulichtfahrt ins KH angewiesen bekommen habe, insofern ist es schwer mitzureden. Wahrscheinlich würde ich extreme Bedenken äußern, letztlich aber mit Signal fahren, den
      a) ist die Situation (und die darauffolgende Schicht, die man zusammenarbeiten muss) die falsche Umgebung für eine Debatte.
      b) ist faktisch keine Nachprüfbarkeit gegeben und solange es im Protokoll hinterlegt ist, kann man die Begründung (zumindest moralisch) auf den NotSan abwickeln.
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      Auch interessant: FAQ