Firekiller schrieb:
Nein, das steht da nicht so.br.de schrieb:
Mehr als 80 Prozent der Mitarbeiter auf der neuen Sanitätswache der Aicher Ambulanz haben bereits Wiesn-Erfahrung.
merkur.de/lokales/muenchen/okt…roten-kreuz-10239892.html
Firekiller schrieb:
Nein, das steht da nicht so.br.de schrieb:
Mehr als 80 Prozent der Mitarbeiter auf der neuen Sanitätswache der Aicher Ambulanz haben bereits Wiesn-Erfahrung.
Die Antragsgegnerin (Stadt München) hat auf der Basis der von der Beigeladenen (Aicher) angeforderten und vom Antragsteller (BRK)
ebenfalls vorgelegten Kalkulation wesentliche Kostenfaktoren verglichen. Sie hat dabei zutreffend festgestellt, dass sich die Personal- und Sachkosten von Antragsteller (BRK) und Beigeladener (Aicher) in vergleichbarem Rahmen bewegen, wobei der Antragsteller (BRK) etwas niedrigere Kosten aufweist. Die Beigeladene (Aicher) hat lediglich eine sehr geringe Gewinnspanne kalkuliert, während der Antragsteller (BRK) eine im Vergleich wesentliche höhere, aber immer noch niedrige, Gewinnspanne in seine Kalkulation einbezogen hat.
Zentraler Unterschied zwischen der Kalkulation des Antragstellers und der Beigeladenen ist, dass die Beigeladene Einnahmen für ärztliche
Leistungen, die zusätzlich über die GKV und die PKV abgerechnet werden können, preismindernd einkalkuliert hat, während die Antragstellerin
dies nicht getan hat. Die Vergabeunterlagen enthalten keine zwingende Kalkulationsvorgabe, die einem preismindernden Einkalkulieren solcher
Einnahmen entgegenstehen würde. Die Antragsgegnerin hat zudem geprüft, dass die Beigeladene ihre erwarteten Einnahmen für ärztliche Leistungen,
die zusätzlich über die GKV und die PKV abgerechnet werden können, realistisch ermittelt hat. Sie hat dabei in nicht zu beanstandender
Weise festgestellt, dass die Beigeladene sowohl bei der Anzahl der zu erwartenden Fälle als auch bei der durchschnittlichen Höhe der Vergütung
Sicherheitsabschläge vorgenommen hat, die einen tatsächlichen Eintritt der kalkulierten Zahlen als sehr wahrscheinlich erscheinen lassen.
Im Übrigen hat sich die Antragsgegnerin vergewissert, dass selbst im – völlig irrealen - Falle eines völligen Ausbleibens von Einnahmen aus
ärztlichen Folgebehandlungen die Beigeladene aufgrund ihrer Umsatz- und Gewinnzahlen aller Voraussicht nach in der Lage wäre, den Auftrag
dennoch durchzuführen, auch wenn ihre Kalkulation dann nicht mehr auskömmlich wäre. In diesem Zusammenhang hat die Antragsgegnerin
berücksichtigt, dass die Beigeladene sich des unternehmerischen Risikos ihrer Kalkulation bewusst ist und einen eventuellen Verlust durch den
Imagegewinn für das Unternehmen sowie für die Mitarbeitermotivation durch den Auftrag als Werbungskosten verbuchen würde. Diese Aussage der
Beigeladenen erscheint aufgrund des tatsächlich sehr prestigeträchtigen Auftrags, der für die Beigeladene eine fast einzigartige Referenz für
die Durchführung von Sanitätsdiensten auf Großveranstaltungen bedeuten würde, durchaus glaubhaft. Die diesbezügliche Annahme der Antragsgegnerin ist jedenfalls nicht beurteilungsfehlerhaft.
RolandW schrieb:
die oft gestellte Frage, warum Aicher billiger sein konnte.
marcee schrieb:
Muss man sich dafür noch rechtfertigen? Wird echt Zeit, die Vetternwirtschaft nicht nur aus den Amtsstuben, sondern auch aus den Köpfen zu bekommen.
Manu Schwarzenberger schrieb:
Das BRK hielt am 1. Wiesn-Wochenende diverse Bereitschaften und SEG'n in Abrufbereitschaft (mit Personal an den Unterkünften), da man vermutete, Aicher würde "absaufen".
TA schrieb:
Ist halt die Frage, ob das aus Eigenantrieb passiert ist oder auf offizielle Anforderung. Und prinzipiell kann man da ja keinen Vorwurf machen - ist doch immer gut, einen Backup-Plan zu haben. Ich finde es jetzt nicht verwerflich.Manu Schwarzenberger schrieb:
Das BRK hielt am 1. Wiesn-Wochenende diverse Bereitschaften und SEG'n in Abrufbereitschaft (mit Personal an den Unterkünften), da man vermutete, Aicher würde "absaufen".
TA schrieb:
Ist halt die Frage, ob das aus Eigenantrieb passiert ist oder auf offizielle Anforderung.
Manu Schwarzenberger schrieb:
Aus diversen Quellen wurde Ersteres bestätigt. Angefordert hat das niemand.TA schrieb:
Ist halt die Frage, ob das aus Eigenantrieb passiert ist oder auf offizielle Anforderung.
Aber an sich schon schön, dass man ein Backup hat. Nur möchte ich mir nicht ausmalen, wie man wieder zerfleischend losgelegt hätte, hätte man das Kreuz gebaucht.
Aber gerade der gestrige Abend hatte eindrucksvoll gezeigt, dass Aicher auch auf einen rapiden Anstieg zu versorgender Patienten gut vorbereitet war/ist.
Angus schrieb:
das zerfleischen passiert egal bei welchem anbieter und egal bei welcher HiOrg...
Finde den Fehler...AAU schrieb:
204 Patienten wurden durch Rettungswagen zur Weiterbehandlung abtransportiert, 29 der Patienten benötigte eine Notarzt-Begleitung.
95 x behandelten unsere Einsatzkräfte Patienten mit lebensgefährlichen Zuständen.