Der bayerische Landtag hat die Ausweitung der Retterfreistellung auf Fortbildungen während der Arbeitszeit beschlossen.
Dem Arbeitgeber wird künftig auch der Ausfall seines Mitarbeiters durch den Freistaat für vom Innenministerium anerkannte Fortbildungsveranstaltungen erstattet.
Eine gesetzliche Freistellungspflicht auf Aus- und Fortbildungsveranstaltungen wird es allerdings nicht geben, da man ansonsten Klein- und mittelständischen Betrieben schaden könnte.
oliver-joerg.de/lokalas_1_1_34…ehrenamtliche-Retter.html
Dem Arbeitgeber wird künftig auch der Ausfall seines Mitarbeiters durch den Freistaat für vom Innenministerium anerkannte Fortbildungsveranstaltungen erstattet.
Eine gesetzliche Freistellungspflicht auf Aus- und Fortbildungsveranstaltungen wird es allerdings nicht geben, da man ansonsten Klein- und mittelständischen Betrieben schaden könnte.
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