Feuer und Flamme

    • Um zu dieser Diskussion auch noch meinen Senf beizustreuen und meinen Umgang mit der Unterschrift zu zeigen:

      Hatte im Advent einen Bereitschaftseinsatz mit Stichwort "Psych.Sozial Intervention vor Ort nötig"
      Bei unserer Ankunft fanden wir W97j deutlich aufgewühlt in Wohnung auf, ebenfalls Enkel und Schwiegertochter.
      Kollege hat sich um die beiden gekümmert, ich die Dame. ALLE werte waren in Ordnung einzig 02 war bei 85 mit 6 Liter sofort bei 98. Sonst Augenscheinlich fit.
      Nach etwa 10 Minuten Gespräch auf beiden Seiten hat sich ergeben das die Dame vor 3 Tagen neue Schlaftabletten bekommen hat, die Wohl gegenteilig, Aufputschend wirken. Außerdem war sie sehr Aufgebracht gegen des Angehörigen.
      Wir wollten die Dame dann in KH bringen zur Abklärung der Tabletten und auch wegen der plötzlichen Reaktion gegen die Angehörigen, sie wollte nicht, forderte dafür die Polizei.
      Diese wurde verständigt, konnte aber (jo na net..) auch nichts machen.
      Was nun?
      Bei uns kann bei nicht akuter Lebensgefahr nur der Amtsarzt einweisen, Transport wird dann mit RTW (und POL) durchgeführt.
      Über RFL wurde uns dann der Amtsarzt via Telefon zugeschaltet, er gab zu verstehen das er W97j bei nicht akut. Lebensgefahr nicht einweisen würde.

      Konnten dann noch 2. Enkel erreichen, fertigen ein ca. A4 großes Einsatzprotokoll und zogen von dannen.
      RFL Feldkirch; ID:6410 - RFL Feldkirch-Spielen

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    • TheOssi schrieb:

      Sage ich für mich als Notfallsanitäter mit mittlerweile fast 15 Jahren RD-Erfahrung, der - wenns nötig ist - auch Medikamente bis hin zum Morphin spritzt (soll heißen, ich bewege mich auch im dunkelgrau, kann das dann aber immer - hoffentlich - hieb- und nagelfest begründen). Es gibt diese Fälle, wo es dem Patienten zu Gute kommt, wenn man den rechtlich abgesicherten Rahmen verlässt.
      Wobei Dir auch hier - und das zeigte der Neustadt/Aisch-Fall deutlich - ans Bein gepinkelt werden kann. Sogar aus den eigenen Reihen. Ging zwar letztendlich gut aus, aber ein Gschmäckle bleibt immer. Und wenn man es noch so gut begründen kann.

      Aber ich will da jetzt nix weiter rausprovozieren.
    • Aus den eigenen Reihen gehts bei uns nicht, da entsprechende Verfahrensanweisungen vorliegen. Aber gerade Morphingabe steht ja nun - SOP hin oder her - im krassen Widerspruch zum BtMG und - beim Einsatz zur reinen Schmerzbekämpfung - auch zum rechtfertigenden Notstand (im Sinne von Leben retten oder schwere Schäden abwenden. Bitte jetzt keine Diskussion hier darüber, die gab's schon in nem anderen Thread), von daher dunkelgraue Zone.
    • TheOssi schrieb:

      Doch, ist es. Wenn ein scheinbar gesunder Mensch, der keinen Grund bietet, an seiner Zurechnungsfähigkeit zu zweifeln (Alkoholfahne, Unterzucker, neurol. Auffälligkeiten, beobachteter Krampfanfall, Verwirrtheit, ect.), der sagt, dass er nur beim Sonnenbad eingeschlafen ist, dann darf auch der RDler vom gesunden Mesnchenverstand gebrauch machen. Wo kein Patient, dort keine Garantenstellung. Anders, wenn am Status des Patienten gezweifelt werden muss (s.o.).

      Es geht hier ja auch nicht um die Garantenstellung sondern um die Transportverpflichtung. Bis ein Arzt entschieden hat das unsere "Patienten" keine Patienten sind, MÜSSEN wir sie einem Arzt vorstellen.
      Und wie du hier:

      TheOssi schrieb:

      Ein letztes Mal von mir dazu: Wir leben hier in einem Land, in dem einem nicht anwesend gewesenen Arzt (Gutachter) eher geglaubt wird, als einem RDler, der vor Ort war.
      Hinzu kommt, dass rechtlich gedeckelt nur ein Arzt aufklären kann, da dem Nicht-Arzt nicht das nötige Hintergrundwissen zugestanden wird. Ergo: Japp, ich zweifle.
      Wäre die Transportverzichtserklärung bei dem Sonnenbader nicht zwingend rettend.

      Ich gebe dir recht, wenn ich im tiefsten Inneren davon überzeugt bin, dieser Patient muss SOFORT ins KH, dieser will aber nicht. Dann rufe ich mir nen NA dazu. Wenn der Patient was hat, was ein Arzt mal sehen sollte, nicht zwingend sofort, er aber nicht mit will. Bitte sein Problem bitte unterschreiben sie hier.
    • Klar kann die Unterschrift beim Sonnenbader n Bumerang werden. Wenn der sich nen Sonnenstich holt und dann verwirrt vor n Auto rennt, kann er immer behaupten, er kann sich an den Besuch vom RD nicht erinnern und er wird immer irgendwen finden, der bestätigt, dass er da schon gaga war. Das ist aber ein Fall, in dem viele Wenns auf einen Haufen kommen müssten.
      Aber darauf wollte ich ja hinaus. Eine Unterschrift gegenüber dem nicht-ärztlichen Personal ist nix wert. Passiert was, gibts immer erstmal Ärger. Klar, bei nen topp Protokoll dazu wird der im Sande verlaufen, aber erstmal hat man ihn an der Backe. Klar, no Risk, no fun, aber es gibt dann ja - wie schon mehrfach geschrieben - diese Fälle in denen die Einsatzprotokollierung lückenhaft, oder sogar kontraproduktiv ist. Und n Kameramitschitt ist primär erstmal letzteres, weil eben so gut wie nie irgendjemand alles immer richtig macht.
    • Eine interessante Diskusion die sich hier entwickelt hat.

      Ich habe noch den Fall in Kopf, wo das NEF begleitet wurde.

      Stichwort ACS.

      RTW bereits vor Ort.

      Pat. Hatte in Vergangenheit bereits Probleme mit der Aorta. Rupur oder etwas anderes, darauf Nagel ich mich nicht fest.

      Jedenfalls fragte die Notärtzin die Besatzung des RTW ( Großer Privater)

      " Ist das EKG schon geschrieben? "

      Antwort war....

      Neee, aber die Viggo ist schon drin.. :S


      Sowas hätte man nie zeigen dürfen... da ich selbst beim Vogel arbeite, war das Fremdschämen und Wut zu gleich..

      Hab dann ausgemacht und bin ins Bett..
      Profilbild -

      Lentner HLF 20
      2-HLF20-1
      BF Hagen

      Von Westfale und Chr2 !!!

      Lst Hagen
    • Wow hätte nicht gedacht das mein Tipp über eine Reportage solche Ausmaße annimmt, aber so kann es nun mal hier gehen.

      Ich denke aber dass hier ein wichtiger positiver Aspekt etwas außer Acht gelassen wurde, und zwar das der Rettungsdienstmitarbeiter umgeschwenkt ist und nach einer anderen, für alle zufriedenstellende, Lösung gesucht hat. Wie schon gesagt ist ein ausgekrampfter Patient, der auch langsam wieder klarer wird, per se kein akuter Notfall. Um ihn doch noch ins Krankenhaus zu bekommen wurde ja auch mit Frau und Vater geredet, vor allem letzterer hat mir einen ganz vernünftigen Eindruck gemacht. Wenn der Patient schließlich unter den Bedingungen einwilligt ins Krankenhaus zu fahren, was er schlussendlich auch gemacht hat.

      Ich denke jeder von euch hätte es dann auch so akzeptiert.
    • Und die Nachforderung des Feuerwehrmanns:

      "...und sämtliche andere Fahrzeuge" Großalarm oder was? Am besten noch nen PTZ10 rausschicken jaja^^

      Ne Spaß was will er denn außer einem NEF und einem 2. HLF, eventuell einem WLF mit AB-Rüst (RW gibt es ja seit den HLF bei den großen Feuerwehren in NRW nur noch sehr selten) noch bestellen?
      Schere, Spreizer, Körner und diese Scheibenfolie, den Airbag-Schützer haste auf nem HLF verladen. Das Medi-Zeug hat der RTW bzw. das nachgeforderte NEF dabei...

      Muss man auch nicht verstehen...
      Meiner Meinung nach reichen da 2 HLF, 1 RTW und 1 NEF völlig aus.
    • Das kann erstens an der Leitstelle oder an den RTWlern liegen. Die Leitstelle kann das Alarmstichwort ja auch nicht erhöhen, wenn der RTW sich nicht zurückmeldet. Andererseits könnte die Leitstelle/der Dispo auch dran schuld sein, wenn er das Alarmstichwort nicht erhöht, obwohl sich der RTW gemeldet hat:

      Warum fahren Vogel-Leute eigentlich auf einem RTW, wo Feuerwehr draufsteht?
    • Und warum schreiben sie dann nicht Rettungsdienst Stadt Gelsenkirchen drauf? Muss da etwa Beklebefolie gespart werden? ;)
      Ne die Feuerwehr gehört ja zur Stadt aber ich nehme mal an dass nicht die BF alle RTWs selbst bezahlt, aber wahrscheinlich hängt das von den deutschen Gesetzen ab, wer wieviel Prozent bezahlen muss, damit da Rettungsdienst Feuerwehr Gelsenkirchen oder Rettungsdienst Stadt Gelsenkirchen draufsteht...

      In den guten alten Zeiten hieß es noch Rettungsdienst Gelsenkirchen
      Jetzt heißt es Feuerwehr Gelsenkirchen Rettungsdienst

      Auch Anfang dieses Jahrtausends noch, siehe hier

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von eifeler ()

    • Naja doch die sind zu 100 Prozent im Eigentum der Stadt Gelsenkirchen. Die Firma Falck bekommt eine Pauschale dafür dass sie das Auto besetzen. Der Träger des Rettungsdienst (Kreis oder kreisfreie Stadt) beauftragt jemanden damit den Rettungsdienst durchzuführen. Jenachdem müssen die eigene Fahrzeuge mitbringen oder nur das Personal. In Gelsenkirchen scheinbar nur das Personal.

      Zum Thema Beklebung: Ganz einfach weils billiger ist wenn man da nicht zwei Sätze Folie holen muss sondern einfach einen anfertigt und den dann auf 6 RTWs draufpappen kann und nicht den einen so und den anderen so.
      Leitstelle Ennepe, kommen Sie!


      Avatar Leitessen, Chr2, Grisu118 und Westfale