Blaues Blitzlicht zur Absicherung ?

    • Blaues Blitzlicht zur Absicherung ?

      Hallo liebe Leute,

      Ein Kumpel von mir hat sich für´s Auto folgendes Absicherungslicht gekauft

      bing.com/videos/search?q=warnl…540C3A67AEECA&FORM=VRDGAR

      wie sieht es rechtlich aus. Meines Erachtens ist es rechtlich nicht gestattet, selbst an einem stehenden Fahrzeug blaues Rundumlicht zu betreiben.
      Gilt diese Regelung nur wenn das Fahrzeug sich bewegt oder auch im Stillstand ?
    • Florian Dortmund 13RTW02 schrieb:

      wie sieht es rechtlich aus. Meines Erachtens ist es rechtlich nicht gestattet, selbst an einem stehenden Fahrzeug blaues Rundumlicht zu betreiben.
      Gilt diese Regelung nur wenn das Fahrzeug sich bewegt oder auch im Stillstand ?
      Für solche mobilen, blauen Leuchten sehe ich im Geltungsbereich von StVZO/StVO grundsätzlich keine Rechtsgrundlage. Die Verwendung dieser Leuchten hat der Gesetzgeber (meinem Kenntnisstand nach) nicht geregelt. Dementsprechend sind solche Leuchten im Bereich von StVZO/StVO unzulässig.

      Wären solche blauen Leuchten zulässig würde jedoch §52, Abs. 3 StVZO greifen. Ggf. sind zudem Ausnahmegenehmigungen, durch die zuständigen Behörden denkbar. Das Privatfahrzeug Deines Kumpels dürfte unter keine dieser Regelungen fallen.

      Mobile, netzunabhängige Warnleuchten sind nach §53a StVZO, unter den dort genannten Voraussetzungen (u.a. gelbes Blinklicht), zulässig. Laut Angaben der Firma "Life is simple GmbH & Co. KG" entsprechen deren Powerflare diesen Anforderungen.

      Unabhängig von der rechtlichen Lage spricht auch die Physik eindeutig für gelbes statt blauem Blinklicht, da gelb, aufgrund der größeren Wellenlänge eine bessere Warnwirkung hat. Hinzu kommt, daß die o.g. Poweflare bei blau mit einer Lichtstärke von 15 Lumen/LED, die gelben jedoch mit 45 Lumen/LED gefertigt werden.
    • Angus schrieb:

      Klar... natürlich... Am besten alle Private KFZ mit blauem Blinklicht Serienmäßig... dann können sich die HiOrgs mit gelben ausrüsten... damit es wieder auffällt...

      Meines Erachtens ist es durchaus clever zur Absicherung eines stehenden Privatfahrzeugs, bei Panne oder Unfall, zugelassene Warnleuchten zu verwenden.

      Was die Absicherung eines privaten Fahrzeugs mit mangelhafter Erkennbarkeit von Einsatzfahrzeugen zun tun hat erschließt sich mir nicht. Gebe es einen Zusammenhang sollten wir privat wohl auch besser ohne Warnweste an Unfallstellen unterwegs sein?

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    • Sargnagel schrieb:

      Angus schrieb:

      Klar... natürlich... Am besten alle Private KFZ mit blauem Blinklicht Serienmäßig... dann können sich die HiOrgs mit gelben ausrüsten... damit es wieder auffällt...
      Meines Erachtens ist es durchaus clever zur Absicherung eines stehenden Privatfahrzeugs, bei Panne oder Unfall, zugelassene Warnleuchten zu verwenden.

      Was die Absicherung eines privaten Fahrzeugs mit mangelhafter Erkennbarkeit von Einsatzfahrzeugen zun tun hat erschließt sich mir nicht. Gebe es einen Zusammenhang sollten wir privat wohl auch besser ohne Warnweste an Unfallstellen unterwegs sein?

      Julianger schrieb:

      Wenn Dein Freund meint, dass ihm Warnblinker und Warndreieck nicht reichen, dann sollte er mal hier nachschauen. Diese Sachen sind auch explizit für Privatanwender zugelassen.
      ...
    • @Angus

      Ich wäre ziemlich begeistert, wenn Du dich selbst aktikulieren würdest, dann müsste ich nicht erraten was mir Dein Posting sagen will.


      Grundsätzlich sehe ich Powerflare und fahrzeugabhängige Warnsysteme hinsichtlich der Warnwirkung als nahezu gleichwertig an. Es kommt eben darauf an wieviele Leuchten (in welcher Qualität) ich verwende. Der Vorteil von mobilen Sytemen ist jedoch, daß sie auch dann funktionieren, wenn die Fahrzeugbatterie streikt. Die oben verlinkten Systeme von Hänsch werden schon allein wegen des Preises eher selten zum Einsatz kommen. Weswegen ich mir darüber nicht den Kopf zerbrechen will.

      Neulich wurde ich auf der Autobahn Zeuge als ein RTW liegenblieb, bei dem weder Blaulicht, noch Warnblinker funktionierten. Dieses Fahrzeug wurde ausschließlich mittels Warndreieck abgesichert. Dementsprechend kam es, trotz stockendem Verkehr, zu einigen Beinaheunfällen, weil der RTW schlicht nicht als stehend wahrgenommen wurde. Hier wäre solche mobilen Poweflare mit Magnet sicherlich hilfreich gewesen.

      Ich selbst nutze im Privat-PKW zwei Warndreiecke sowie zwei Powerflare (gelb). Zudem steht jedem potentiellen Mitfahrer eine Warnweste zur Verfügung. Bislang hatte ich nicht das Bedürfnis mehr zu investieren. Bei Mitmenschen, die viel unterwegs sind und dabei häufig auf Autobahnen fahren kann ich es jedoch nachvollziehen, wenn beispielsweise neben einer mobilen Leuchte ein gelbes Aufsetzwarnlicht (oder wie diese Eimer auch heißen wollen) verwendet wird, da Warndreiecke doch recht leicht übersehen werden..

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    • Ich denke, was hier manche stört ist definitiv die blaue Farbe der Blitzleuchte.
      Hier stimme ich allen Bedenken durchaus zu.
      Ob es erlaubt ist keine Ahnung, auch wenn ich es mir nicht vorstellen kann.
      Auf jeden Fall aber sollte Blaulicht nicht zur Absicherung von Privat-PKW genutzt werden, sondern BOS vorbehalten sein.
      Für private Fahrzeuge gibt es gelbe Leuchten als Option.
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      Auch interessant: FAQ
    • Ohne jetzt der große Rechtsexperte zu sein, würde ich sagen, dass sich die Diskussion hiermit erledigt:

      stvo.de schrieb:

      (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
      "Ausgerüstet" bezieht sich wohl auf offiziell damit ausgestatteten und dafür zugelassene Fahrzeuge, sprich BOS.
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    • Darauf wurde ja hingewiesen, dass Blaulicht nicht zulässig ist. Zudem wurde dann eben auf die Möglichkeit der gelben Leuchten als Alternative hingewiesen. Allerdings scheint es hier Leute zu geben, denen das wohl zu viel ist. Siehe hier:

      Angus schrieb:

      Julianger schrieb:

      Wenn Dein Freund meint, dass ihm Warnblinker und Warndreieck nicht reichen, dann sollte er mal hier nachschauen. Diese Sachen sind auch explizit für Privatanwender zugelassen.
      oder öfter mal die unterhose wechseln....
      Ich weiß beim besten Willen nicht, was an gelben Leuchten so verwerflich ist, das man so einen Kommentar loslassen muss. Sich besser absichern zu wollen, muss doch nix mit Ängstlichkeit zu tun haben. Bei uns im RD wird alle Nase lang nach mehr optischen Warneinrichtungen geschrien und der Privatanwender soll nicht im zulässigen Rahmen "aufrüsten" dürfen? Das ist doch ein krasser Widerspruch.
    • Hallo zusammen,

      vielen Dank erstmal für die überwiegend sachliche Diskussion.
      Es wäre wohl noch erwähnenswert dass es hier weniger um die Absicherung einer Fahrzeugpanne oder ähnliches geht.

      Mein Kumpel ist Hausarzt und Palliativmediziner und fährt somit öfters mit dem Privatwagen zu sterbenden nach Hause.
      In dieser Zeit parkt er sein Fahrzeug häufig einfach mitten auf der Fahrbahn weil zur Parkplatzsuche in der Akutphase des Sterbens keine Zeit bleibt.
      Außer dem Schild "Arzt im Einsatz" würde er sein Fahrzeug eben gerne auch optisch sichtbarer machen.

      Seiner Auffassung nach wird ein Blaulicht von anderen Verkehrsteilnehmern eher Beachtung geschenkt als ein gelbes Blinklicht.

      Frage ist halt einfach, reicht es aus Mediziner zu sein und zügige Hausbesuche durchzuführen um blaues Blinklicht nutzen zu dürfen oder Bedarf es da trotzdem einer gesonderten Genehmigung und eventuelle Voraussetzungen.
    • Es reicht NICHT aus, zu behaupten (obs nun stimmt, sei mal dahin gestellt) in Eile zu sein, um Blaulicht zu nutzen.
      Er hat das Schild Arzt im Einsatz, das muss reichen. Genau wie gelbes Blinklicht. Ich wage auch ehrlich gesagt zu bezweifeln, dass jemand auf ein gelb blinkendes Auto eher auffährt, als auf ein blau blinkendes.
    • Florian Dortmund 13RTW02 schrieb:

      Frage ist halt einfach, reicht es aus Mediziner zu sein und zügige Hausbesuche durchzuführen um blaues Blinklicht nutzen zu dürfen
      Also ich finde die Regelung zur Nutzung und Kennzeichnung mit blauem Blinklicht ist sehr eindeutig geregelt.
      @Sargnagel hat ja schon den entsprechenden Paragraphen der StVZO gepostet. Und ansonsten gibt es ja auch noch die §§35 und 38 StVO.
      Nirgends wird erwähnt, dass ein Arzt Blaulicht nutzen darf, nur weil er Arzt ist.
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    • BRD schrieb:

      §52 StVZO

      (3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht – Rundumlicht – dürfen ausgerüstet sein:
      1.Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei, des Zolldienstes, des Bundesamtes für Güterverkehr oder der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,
      2.Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,
      3.Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,
      4.Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.
      Dein Kumpel sollte sich einfach gute gelbe Signallichter besorgen. Wenn sich jeder Arzt, Krankenschwester und Altenpfleger ein Blaulicht besorgen darf haben wir hier bald russische Verhältnisse. Dort wird jedes Blaulicht strikt (teils absichtlich) ignoriert, da man sich eine Blaulichtlizenz kaufen kann und somit sich viele reiche Bürger Vorfahrt erkaufen. Es gibt zig Videos im Internet die dies zeigen oder wie schwer es dadurch RTWs haben durch den Verkehr zu kommen.
      ILS Lippe - ID: 358
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      Avatar von christophorus15fan. Vielen Dank!
    • Florian Dortmund 13RTW02 schrieb:

      Mein Kumpel ist Hausarzt und Palliativmediziner und fährt somit öfters mit dem Privatwagen zu sterbenden nach Hause.
      In dieser Zeit parkt er sein Fahrzeug häufig einfach mitten auf der Fahrbahn weil zur Parkplatzsuche in der Akutphase des Sterbens keine Zeit bleibt.
      Außer dem Schild "Arzt im Einsatz" würde er sein Fahrzeug eben gerne auch optisch sichtbarer machen.
      Das einfache "Arzt im Einsatz" Schild hat rechtlich keine Bedeutung, d.h. es verleiht keinerlei Sonderrechte. Mit den, von den jeweiligen Ärztekammern, herausgegebenen Schildern gibt der Arzt an er befände sich in einem Notfalleinsatz der den rechtefertigenden Notstand begründet. Eine Berechtigung um straffrei im Halteverbot zu parken ist allerdings auch dieses Schild nicht. Die einzige Möglichkeit, wenn keine Genehmigung nach §§ 52 oder 70 StVZO vorliegt, besteht darin bei der jeweils zuständigen Gemeinde eine Parkerleichterung für Ärzte zu beantragen. Details dazu bitte diesem Artikel entnehmen.

      Florian Dortmund 13RTW02 schrieb:

      Frage ist halt einfach, reicht es aus Mediziner zu sein und zügige Hausbesuche durchzuführen um blaues Blinklicht nutzen zu dürfen oder Bedarf es da trotzdem einer gesonderten Genehmigung und eventuelle Voraussetzungen.
      Will man legal Blaulicht führen so bedarf es einer Genehmigung nach §§ 52 oder 70 StVZO. Dabei ist es zunächst vollkommefn egal ob es sich um einen Arzt handelt oder nicht. Ohne entsprechende Genehmigung könnte man auch schlicht Vorsatz unterstellen. Ein Powerflare jedenfalls berechtigt nicht zum Falschparken.



      Malte schrieb:

      Dein Kumpel sollte sich einfach gute gelbe Signallichter besorgen.
      Warum? Um falsch zu parken bringt ihm auch das Gelblicht nichts.

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