Blaues Blitzlicht zur Absicherung ?

    • Sprockhövler schrieb:

      Es geht ihm aber nicht darum das parken zu legalisieren sondern sein Fahrzeug dabei besser absichern zu können. Dass das ganze nicht legalisiert ist mir auch klar aber es geht doch nur um die Absicherung auch wenn er da nicht parken darf...
      Ohne, daß der Arzt hier antwortet wird beides Spekulation bleiben.

      Ich hätte jedenfalls wenig Verständnis dafür wenn jmd. nur sein Fahrzeug absichert, anstatt sein Handeln grundsätzlich zu legalisieren. Und wenn es Stellen gibt, an denen ohne erhebliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer nicht geparkt werden darf, dann ist das eben so. Ich bin diesbezüglich aber auch nicht maßgebend.
    • F. Köhler schrieb:

      Ich denke, was hier manche stört ist definitiv die blaue Farbe der Blitzleuchte.
      Hier stimme ich allen Bedenken durchaus zu.
      Ob es erlaubt ist keine Ahnung, auch wenn ich es mir nicht vorstellen kann.
      Auf jeden Fall aber sollte Blaulicht nicht zur Absicherung von Privat-PKW genutzt werden, sondern BOS vorbehalten sein.
      Für private Fahrzeuge gibt es gelbe Leuchten als Option.
      Somit sind wohl die richtigen Worte gewählt....

      Manu Schwarzenberger schrieb:

      Darauf wurde ja hingewiesen, dass Blaulicht nicht zulässig ist. Zudem wurde dann eben auf die Möglichkeit der gelben Leuchten als Alternative hingewiesen. Allerdings scheint es hier Leute zu geben, denen das wohl zu viel ist. Siehe hier:

      Angus schrieb:

      Julianger schrieb:

      Wenn Dein Freund meint, dass ihm Warnblinker und Warndreieck nicht reichen, dann sollte er mal hier nachschauen. Diese Sachen sind auch explizit für Privatanwender zugelassen.
      oder öfter mal die unterhose wechseln....
      Ich weiß beim besten Willen nicht, was an gelben Leuchten so verwerflich ist, das man so einen Kommentar loslassen muss. Sich besser absichern zu wollen, muss doch nix mit Ängstlichkeit zu tun haben. Bei uns im RD wird alle Nase lang nach mehr optischen Warneinrichtungen geschrien und der Privatanwender soll nicht im zulässigen Rahmen "aufrüsten" dürfen? Das ist doch ein krasser Widerspruch.
      ich muss leider feststellen, dass du mein Satz fehlinterpretiert hast.

      Mit dem o.g. Kleidungsstück wollte ich nicht die Ängstlichkeit des Anwenders zur Sprache bringen und auch gegen das Gelbe Blinklicht hatte ich keinen Einwand.

      Ich hoffe zutiefst, dass diese Unklarheit beiseitigt wurde.


      mfg