ILS Straubing (ID: 21816)

    • UPDATE

      aus der ILS Straubing erreichten uns folgende Informationen, die teilweise an die aus den vorherigen Posts anknüpfen.

      1. Falsche Fahrzeugkennung

      Vor einigen Monaten erreichte uns die Meldung, dass ein neuer RK Straubing 71/4 in Dienst gestellt wurde. Von Seiten der ILS wurde dies mittlerweile leider dementiert, das Fahrzeug soll nicht existieren. Dafür wurde aber auch nicht wie gemeldet der RK Bogen 71/20 ausgemustert. Folglich bleibt die Vermutung, dass das bekannte Neufahrzeug (RTW BY Generation 2022), das der vermeintliche RK Straubing 71/4 gewesen sein soll, in Wahrheit der (doch nicht abgeschaffte) S-RTW Bogen ist. Für die Sim hat das keine Konsequenz, die Anzahl an Fahrzeugen bleibt gleich, die S-RTW-Funktionen sind noch vorhanden.

      2. UGRD-Einschränkung kurz vor flächendeckendem Vollzug

      Außerdem hat uns die Mitteilung aus der ILS erreicht, dass spätestens ab 1. Oktober 2023 sämtliche UGRDs nur noch bei Großschadenslagen (bzw. Ausnahmefällen) zu alarmieren sind. Die einzige Ausnahme bilden angeblich derzeit noch die beiden UGRD Straubing (BRK/MHD), die im Wiki somit als einzige Einheiten noch mit "nach Bedarf" gekennzeichnet sind. Auch diese sollen zum 1. Januar 2024 nur noch bei Großschadenslagen alarmiert werden.

      Im Zuge dieser Umstellung stellt die BRK Bereitschaft Raindorf (Standort Untermitterdorf) nun einen neuen HvO, der offenbar über (noch) kein eigenes Einsatzfahrzeug verfügt. Hier dient derzeit der vorhandene KTW als Übergangslösung.

      Einschätzung und Statement:


      Jahrelang waren die UGRDs eine verlässliche Ergänzung des Rettungsdienstes, die - bis auf wenige Ausnahmen - auch regelmäßig im "Tagesgeschäft" alarmiert wurden. Letztendlich ist es aber nicht überraschend, dass steigende Anforderungen, verbesserte Personalqualifikation und Ausrüstungsgegenstände des Regelrettungsdienstes den ehrenamtlichen Hintergrunddiensten zusetzen. Man denke da beispielsweise an 2C-Delegationen, BTM-Vorhaltung im RTW usw...; insgesamt erscheint es mittlerweile quasi ausgeschlossen, ehrenamtliche Hintergrunddienste zu betreiben, die Regel-RTWs ohne Abstriche ersetzen können. Dass der Rückzug der UGRDs aus dem "Tagesgeschäft" genau auf denselben Stichtag wie das Ende der Übergangsfrist von RA als Transportführer fällt, erscheint mir kein Zufall zu sein. Schade. Aber nachvollziehbar.


      Wie geht es nun weiter?


      Leider liegen keine verlässlichen Informationen über die Handhabung der künftigen Alarmierung von UGRD-Einheiten vor. Der einzige Anhaltspunkt, der immer wieder genannt wird, ist das Stichwort "Großschadenslagen". Hierzu existiert einerseits keine aufschlussreiche Definition und andererseits muss auch klar sein, dass UGRDs nach wie vor alarmiert werden sollten/müssen, wenn die Chance besteht, ein lebensbedrohliches Ereignis mit nennenswertem Zeitvorteil gegenüber dem nächsten öffentlich-rechtlichen Rettungsmittel (zumindest zur Erstversorgung) zu bedienen. Hierzu zwei Beispiele aus der bisherigen Praxis mit einer Einschätzung für eine realistische Disposition in der Zukunft:


      Beispiel 1

      • RTW Stallwang ist das einzige freie Rettungsmittel in Stadt/Landkreis Straubing und befindet sich im Status 2
      • Bislang wurde bei einem RD 1 im Stadtgebiet Straubing (Anfahrt ca. 15 min) ggf. eine UGRD alarmiert, um in dieser Phase der hohen Auslastung perspektivisch einen zusätzlichen RTW zu erlangen
      • spätestens ab 1. Januar 2024 ist ein solches Vorgehen nicht mehr zulässig; sollte der nächste freie RTW aber eine Anfahrt von 30 min oder mehr aufweisen, sollte die Alarmierung einer UGRD (zumindest zur Erstversorgung) in Erwägung gezogen werden; wo genau aber diese Entscheidungsgrenze liegt bzw. ob es eine solche offiziell gibt, ist nicht bekannt
      • handelt es sich bei dem Einsatz um eine laufende Reanimation oder ein anderes lebensbedrohliches Ereignis und ist gleichzeitig ein relevanter Zeitvorteil zu erwarten, kann auch hier eine UGRD-Alarmierung (zumindest zur Erstversorgung) nur schlecht vorenthalten werden
      Beispiel 2
      • es gab Zeiten, in denen quasi jeder Notfall im Bereich Kirchberg im Wald durch die UGRD Untermitterdorf bedient wurde, auch wenn das zuständige öffentlich-rechtliche Rettungsmittel verfügbar war; dies lag daran, dass bekannt war, dass die UGRD Untermitterdorf sehr schnell mit einer hohen Besetzungsquote ausrücken kann; für die ILS war dies komfortabel, da sie mit hoher Wahrscheinlichkeit einen zusätzlichen RTW erhalten hat; ein solches Vorgehen ist nun nicht mehr zulässig
      • auch hier muss weiter differenziert werden: handelt es sich um ein lebensbedrohliches Ereignis oder ist der Einsatz ohne UGRD-Alarmierung nicht sinnvoll bedienbar, sollte/muss auch hier die UGRD (zumindest zur Erstversorgung) alarmiert werden
      Diese beiden Beispiele sollten verdeutlichen, warum wir den Begriff "Großschadenslage" bewusst nicht aufgreifen, und stattdessen im Wiki "nur in Ausnahmefällen" schreiben. Für die Zukunft wäre es denkbar, die noch verbliebenen UG-RTWs als KTW anzulegen. Hier wollen wir aber noch abwarten, wie sich die Handhabung in der Praxis entwickelt. Sobald verlässlichere Informationen vorliegen, soll auch ein (Alarmierungs-) Leitfaden im Wiki entstehen.
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      Team der ILS Regensburg (ID 25321 / 69908 / 69909)

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    • @TJJ8703 wie lange das tatsächlich ging, ist jetzt mir persönlich nicht bekannt, da ich schon seit einigen Jahren nicht mehr in diesem Rettungsdienstbereich unterwegs bin. Die Entstehungsgeschichte hab ich leider auch nicht mitbekommen. Jedenfalls gab es lange sehr starke Bereitschaften mit vielen engagierten RA und RS, die dazu bereit waren, in ihrer Freizeit auszurücken.

      Von früher weiß ich aber auch noch gut, dass die Handhabung in anderen Rettungsdienstbereichen komplett anders war, offenbar hat das jeder Zweckverband für sich selbst geregelt.

      Die ersten Meldungen über Einschränkungen erreichten uns auf lstsim vor schätzungsweise 1-2 Jahren.
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    • UPDATE

      Servus zusammen,

      getreu unserem Vorbild der ILS Straubing mit dem Einsatzleitsystem ELDIS BY, habe ich die ITK und die Transportart getrennt voneinander angelegt und sieht nun wie folgt aus:

      * Liegend (bereits geändert)

      Ein kleines Stück mehr Realität.

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    • rdler112 schrieb:

      UPDATE

      Der HvO Untermitterdorf wurde fälschlicherweise als RK Untermitterdorf 79/1 angelegt. Die offizielle Bezeichnung wird aber demnach "HvO Kirchberg (i.Wald)" und "RK Kirchberg 79/1" sein. Änderungen in der LST vollzogen.
      Gefahren wird mit einem Audi A6.

      facebook.com/HvOBodenmais/post…iqiQwWSjVYH2ruMK7f2TZ1AZl
    • UPDATE

      Servus zusammen,

      update der Fahrzeugstandorte:
      • RK Deggendorf 76/2 fährt aktuell an der NEF-Wache Zwiesel
      • RK Deggendorf 76/1 fährt regulär an der RW Deggendorf
      • RK Deggendorf 71/3 fährt wieder an der RW Deggendorf-Nord
      • RK Deggendorf 71/20 fährt wieder regulär an der RW Deggendorf
      • RK Deggendorf 71/1 ist aktuell noch als "Ersatz"-Fahrzeug

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von rdler112 ()

    • INFO

      zum Jahreswechsel sind zwei relevante Änderungen eingetreten:



      1. VEF Deggendorf eingestellt
      Uns erreichten mehrere unabhängige Informationen darüber, dass das Klinikum Deggendorf fortan keinen VEF-Arzt mehr stellt. Demnach ist das VEF derzeit außer Betrieb. Es deutet sich an, dass es künftig an einem Landshuter Klinikum stationiert sein wird. Für die Sim entfällt bedauerlicherweise ab sofort die Möglichkeit, das VEF als Hintergrundnotarzt einzusetzen.


      2. neuer Flexi-RTW Falkenstein
      Angrenzend an das Einsatzgebiet der RW Stallwang befindet sich seit 01. Januar auf Regensburger Seite im Markt Falkenstein (Lkr. Cham) ein Tagesstellplatz (8-20) im sog. Flexi-Betrieb. Dies funktioniert folgendermaßen: Der Flexi-RTW Falkenstein hat insgesamt 4 sog. "Trigger-RTW" (Roding, Wald, Wörth und Stallwang). Ist einer der Trigger-RTW nicht S2 bzw. einsatzbereit in seinem Einsatzgebiet, fährt der Flexi-RTW einen vordefinierten Abrufplatz an, der zwischen Falkenstein und dem unbesetzten Wachbereich liegt. Sind dagegen mehr als nur ein Trigger-RTW unterwegs, bleibt der Flexi-RTW in Falkenstein bzw. fährt wieder dorthin zurück.

      Der Wachbereich Stallwang hat einen Abrufplatz in Geraszell erhalten, dieser liegt im Leitstellenbereich der ILS Straubing und wurde als "Absicherungspunkt Geraszell" hinterlegt. Wer die Flexi-RTW-Methode in der Sim richtig anwenden will, muss also sobald der RTW Stallwang alarmiert wird, sich bei der ILS Regensburg erkundigen, ob der Flexi-RTW Falkenstein frei ist. Trifft dies zu, muss zusätzlich gecheckt werden, ob an den Standorten RW Wörth, RW Roding und SP Wald je ein RTW verfügbar ist. Falls auch dies zutrifft, kann der Flexi-RTW Falkenstein zur Absicherung nach Geraszell beordert werden. Andernfalls bleibt er in Falkenstein stehen.

      Rückfragen zu dieser Vorgehensweise beantworten wir gerne hier, evtl. kann sich dann auch @LST Regensburg mit einschalten.
      Viel Spaß!
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